Forum: Haus & Smart Home Internetzwang für Balkonkraftwerk?


von Mi N. (msx)


Lesenswert?

Die Frage ist etwas provokativ formuliert.
Ein Balkonkraftwerk muß bei der BNA angemeldet werden, wozu zwingend 
online ein Konto einzurichten ist.
Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen 
Internetzugang hat? Darf er kein BKW betreiben?

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen
> Internetzugang hat?

0228 14-3333 anrufen.

Hat er auch kein Telefon, muss er wohl jemanden bitten.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen
> Internetzugang hat?

Bei der BNetzA anrufen.

https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__8.html

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Oder jemandem eine Vollmacht auf der Schreibmaschine mit doppeltem 
Durchschlag tippen, mit der dann für dich die Anmeldung dort vornimmt.

Oliver

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Bei der BNetzA anrufen.
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__8.html

Nein, ausgerechnet in dem verlinkten Dokument ist doch ganz klar 
ausgeführt, dass im Falle einer Nichtnutzung des Webportals sämtliche 
Kommunikation schriftlich zu erfolgen habe. Von Telefonaten ist dort 
keine Rede.

Ob man einen Anspruch hat, diese schriftliche Kommunikation nicht nur 
per Briefpost, sondern auch per Telefax, Fernschreiber oder E-Mail zu 
führen, ist dort nicht aufgeführt. Hierzu gibt es aber mit Sicherheit 
entsprechende Rechtsnormen oder zumindest Gerichtsurteile.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Von Telefonaten ist dort keine Rede.

Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste 
Zugang dürfte daher das Telefon sein.

Aber ein handgeschriebener Brief führt bestimmt auch zum Erfolg. 
Sütterlin könnte allerdings zu Kommunikationsproblemen führen.

: Bearbeitet durch User
von Mi N. (msx)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste
> Zugang dürfte daher das Telefon sein.

Warum denn nur auf tel. Nachfrage?

Was ich wiederholt finde, ist dieses 'Merkblatt' 
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf,
das als 1. Schritt die Anmeldung eines Benutzerkontos beschreibt, welche 
per e-mail bestätigt wird. Einen Formularvordruck scheint es nicht zu 
geben.
Selbst beim Finanzamt bekommt man die notwendigen Formulare vor Ort als 
Papier. Die BNA ist doch auch eine Bundesbehörde.

Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen 
scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine, 
Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen
> scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine,
> Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen.

Es gibt sehr viele „sowohl- als auch“ Angebote. Reine „nur Smartphone“ 
Zahlungsmöglichkeiten gibts doch und gerade bei öffentlichen Angeboten 
nirgends. Weder bei Parkautomaten noch bei Fahrkartenautomaten. 
Flugscheinautomaten sind mir noch nicht untergekommen.

Oliver

von Marcel V. (mavin)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Trotzdem können wir uns gedanklich allmählich darauf einstellen, dass 
das Bargeld sukzessive abgeschafft wird und dass wir in Zukunft die Bus- 
und Bahnfahrkarten bargeldlos erwerben müssen!

von Marcel V. (mavin)


Lesenswert?

In China ist es schon seit Jahren gang und gäbe, dass die Bus- und 
Bahnfahrten mit der sogenannten Octopuskarte bezahlt werden, solange das 
reibungslos funktioniert, ist mir das sogar Recht!

Aber wenn mir hier in Deutschland ein PV-Anlagenanbieter sagt, dass 
seine Solarzellen auf meinem Dach nur dann funktionieren, wenn sie ans 
Internet angeschlossen sind, dann kann er sich seine Solarzellen 
entweder hochkant oder im Querformat in seinen eigenen Hintern 
reinschieben, je nachdem wie es besser passt!

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Weder bei Parkautomaten noch bei Fahrkartenautomaten.

Oft genug gibt es keine derartige Automaten mehr. Dann bleibt dir nur 
noch die passende app.

Aber zum Anmelden im Marktstammdatenregister brauchst du weder 
Smartphone noch app, da reicht einfach ein E-Mail account und ein 
Computer mit Internetzugang.
Und den hat Mi N., sonst könnte er hier nicht posten :-)

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen
> Internetzugang hat?

Die eigentliche Frage wäre dann, wie hat derjenige sich ohne 
Internetzugang das Balkonkraftwerk besorgt? Völlig überteuert in einem 
Baumarkt gekauft?
Dann wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt, dass es sich einen 
Internetzugang beschafft :-)

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Warum denn nur auf tel. Nachfrage?

Auf Nachfrage, egal wie, weil der Regelfall die effiziente 
Onlinevariante ist.

Wenn es anders wäre, hättest Du wahrscheinlich einen Jammerthread 
aufgemacht, weil Deine Steuergelder für die manuelle Bearbeitung der 
Formulare von Internet-Verweigerern verschwendet werden.

Udo S. schrieb:
> Völlig überteuert in einem Baumarkt gekauft?
> Dann wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt, dass es sich einen
> Internetzugang beschafft :-)

Sag das nicht zu laut, sonst wird man im Baumarkt bald von 
1&1-Verkäufern angesprochen.

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Sag das nicht zu laut, sonst wird man im Baumarkt bald von
> 1&1-Verkäufern angesprochen.

Dazu müssten die richtig aktiv sein.
Folglich haben die ihre Stände im Ein-/Ausgangsbereich.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Reine „nur Smartphone“ Zahlungsmöglichkeiten gibts doch und gerade
> bei öffentlichen Angeboten nirgends

Es geht ja nicht nur um Bezahlen. Es geht auch darum, bestimmte Dinge 
aus der öffentlichen Sphäre überhaupt nutzen zu können. Und da gibt es 
vieles, was nicht ohne Smartphone geht.

Wenn du z. B. alle Möglichkeiten deiner Gesundheitskarte einer 
gesetzlichen Krankenkasse nutzen willst, brauchst du eine 
Smartphone-App.

Der eigentliche Skandal dabei ist aber nicht das Smartphone-Erfordernis, 
sondern die Tatsache, dass man diese App nur von einem App-Store in 
Trump- oder China-Land bekommt und sich dafür dort registrieren muss. 
Gleichzeitig warnt der Staat davor, Daten ausländischen Providern 
anzuvertrauen. Eigentlich pervers.

Man sollte mal in einer Polit-Talkshow den Politiker X fragen, was er 
davon hält, dass man sich in USA oder China registrieren muss, wenn man 
als Deutscher in Berlin unterwegs ad hoc nachsehen will, wann der 
nächste ÖPNV-Bus fährt.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Wenn du z. B. alle Möglichkeiten deiner Gesundheitskarte einer
> gesetzlichen Krankenkasse nutzen willst, brauchst du eine
> Smartphone-App.

Nach meinem Kenntnisstand lassen sich sowohl E-Rezepte als auch die 
elektronische Krankenakte ohne Smartphone per Computer einsehen. Dafür 
brauchts natürlich Internet.

Für Menschen ohne Internet in jeglicher Form gehts halt so, wie es schon 
immer ging: persönlich zum Arzt oder in die Apotheke gehen, und dort die 
Unterlagen einsehen.

Oliver

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Von Telefonaten ist dort keine Rede.
>
> Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste
> Zugang dürfte daher das Telefon sein.

Woraus folgt der Rechtsanspruch, die Formulare telefonisch anfordern zu 
können? Im Gesetz ist nur die Schriftform aufgeführt.

Es kann natürlich sein, dass die BNetzA auch telefonische Anfragen 
entgegennimmt, aber eben ohne Anspruch darauf.

> Aber ein handgeschriebener Brief führt bestimmt auch zum Erfolg.

Nicht nur "bestimmt", sondern auf Grund des Gesetzes auch rechtlich 
durchsetzbar.

> Sütterlin könnte allerdings zu Kommunikationsproblemen führen.

In Anlehnung an eine Entscheidung des OLG Celle kann man vermuten, dass 
für formlose Anträge die Verwendung von Sütterlin zulässig wäre. Das 
Anfordern der eigentliche Antragsformulare wäre ja solch ein formloser 
Antrag. In den Formularen bzw. deren Begleitdokumentation kann aber 
vorgeschrieben werden, dass die Formulare leserlich in Druckschrift 
auszufüllen sind; Sütterlin gilt hierbei explizit nicht als (heutige) 
Druckschrift.

Ob als Antragssprache für die Anforderung der Antragsformulare jede der 
anerkannten(!) Sprachen der EU-Staaten oder nur deutsch verwendet werden 
darf, müsste man juristisch genau prüfen, denn die Bundesnetzagentur 
nimmt sowohl rein deutsche als auch unionsrechtliche Aufgaben wahr. 
Dementsprechend können sich die zulässigen Antragssprachen von 
Sachgebiet zu Sachgebiet unterscheiden. Und bezüglich der Amtssprachen, 
in denen Antworten der Bundesnetzagentur verfasst werden dürfen/müssen, 
müsste ebenfalls eine genaue Prüfung erfolgen, aber es ist davon 
auszugehen, dass bei Anträgen aus Deutschland ausschließlich deutsch als 
Amtssprache verwendet wird.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Der eigentliche Skandal dabei ist aber nicht das Smartphone-Erfordernis,
> sondern die Tatsache, dass man diese App nur von einem App-Store in
> Trump- oder China-Land bekommt und sich dafür dort registrieren muss.
> Gleichzeitig warnt der Staat davor, Daten ausländischen Providern
> anzuvertrauen. Eigentlich pervers.

Selbiges gibt/gab es doch auch bei Diensten wie z.B. ELSTER, die ja auch 
nur für MS Windows verfügbar waren/sind. Neuerdings wurde immerhin 
beschlossen, dass künftig Open Document als Austauschformat mit Behörden 
zwingend angeboten werden muss. Aber ob sich jeder kleine 
Amtsstubenleiter und Sesspuper daran halten wird ("Wir haben schon immer 
MS Office verwendet! Sie können uns das aber auch faxen."), ist hingegen 
fraglich.

> Man sollte mal in einer Polit-Talkshow den Politiker X fragen, was er
> davon hält, dass man sich in USA oder China registrieren muss, wenn man
> als Deutscher in Berlin unterwegs ad hoc nachsehen will, wann der
> nächste ÖPNV-Bus fährt.

Das fängt ja sogar schon viel früher an, nämlich mit der zwingend 
erforderlichen Zustimmung zu allen möglichen Cookies, ohne die viele 
Webseiten komplett unbrauchbar sind. Diesbezüglich muss ich jedoch die 
Bundesnetzagentur ausdrücklich loben; in deren Datenschutzerklärung 
befindet sich kein Freibrief für dauerhaft gespeicherte Cookies.

von Marcel V. (mavin)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> E-Rezepte

Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt 
unterschrieben werden muss?

Dafür muss ich doch sowieso die Wohnung verlassen und erst einmal zum 
Arzt hinfahren, damit er mir das Medikament verschreibt und wenn ich 
schon mal da bin, dann kann ich auch direkt vom Arzt aus eben nach unten 
zur Apotheke runter gehen und mir das Medikament persönlich abholen, 
anstatt es mir umständlich über die Shop-Apotheke-App per Lieferdienst 
liefern zu lassen!

Der einzige Vorteil ist, dass der Arzt mittlerweile das Rezept auf der 
Gesundheitskarte speichern kann, dann benötigt die Arztpraxis kein 
Papier mehr und der Patient benötigt dafür weder ein Smartphone noch 
einen Computer!

von Rainer W. (rawi)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen
> scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine,
> Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen.

Was verstehst du unter "(öffentliche) Zahlungen?
Die genannten Beispiele beziehen sich alle auf Zahlungen an irgendwelche 
Unternehmen. Allenfalls sind diese Unternehmen von öffentlichen 
Einrichtungen beauftragt (z.B. bei Parkautomaten).

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Woraus folgt der Rechtsanspruch, die Formulare telefonisch anfordern zu
> können? Im Gesetz ist nur die Schriftform aufgeführt.

Wo steht etwas von Schriftform für das reine Bitten um Formulare? in dem 
von dir verlinkten § 8 jedenfalls nicht, da steht nur "auf Anforderung 
zur Verfügung stellen". Schriftlich mitzuteilen sind lediglich die für 
das Register nötigen Daten (falls man das nicht online erledigt).

Im Prinzip ist so eine Bitte nichts anderes wie das Klingeln an der 
Rathaustür, um drinnen einen Antrag stellen/abgeben zu können.

Da gilt wohl eher das VwVfG:
"§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit 
keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens 
bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen."

Einfach und zweckmäßig ...

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Marcel V. schrieb:
> Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt
> unterschrieben werden muss?
>
> Dafür muss ich doch sowieso die Wohnung verlassen und erst einmal zum
> Arzt hinfahren

Bei Dauerrezepten musst du nicht jedesmal zum Arzt.

> wenn ich schon mal da bin, dann kann ich auch direkt vom Arzt aus eben
> nach unten zur Apotheke runter gehen und mir das Medikament persönlich
> abholen

Wenn es dort überhaupt eine Apotheke gibt. Und wenn die das Medikament 
auf Lager hat.
Auf dem Dorf sind manche ohne Online-Apotheke oder Lieferdienst völlig 
aufgeschmissen.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Andreas S. schrieb:
> Selbiges gibt/gab es doch auch bei Diensten wie z.B. ELSTER, die ja auch
> nur für MS Windows verfügbar waren/sind.

ELSTER gibt es schon lange für Linux. Und man kann Windows nutzen, ohne 
sich bei Microsoft registrieren zu müssen.
Aber im Prinzip hast du Recht: Der heutige Zustand ist eigentlich nicht 
akzeptabel.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Marcel V. schrieb:
> Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt
> unterschrieben werden muss?

Entweder bist du Privatversichert, oder du warst schon sehr lange nicht 
mehr beim Arzt. Für Kassenpatienten gibts schon lange kein von Hand 
unterschriebenes Papierrezept mehr, ausser in Notfällen.

Oliver

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Mi N. schrieb:
> daß für viele (öffentliche) Zahlungen scheinbar nur noch das Smartphone
> angeboten wird: Fahrscheine, Parkautomaten, Flugtickets.

In welchem Land wohnst du ?

In Deutschland gilt nach wie vor Barzahlung, fur Parktickets, 
Fahrscheine. Bei Flugtickets sollte man eins haben, bevor man am 
Flughafen ist. Vielleicht Reisebüro.

Aber den gecharterten Privatjet, den darfst du seit der 3000€ 
Barzahlungsgrenze nur noch per Sofortüberweisung zahlen, denn der ist 
teurer.

von Marcel V. (mavin)


Lesenswert?

Rolf schrieb:
> Bei Dauerrezepten musst du nicht jedesmal zum Arzt.

Mir werden alle 3 Monate ein 98er Pack Rivaroxaban (10 mg) verschrieben, 
die bekommt man ohne Rezept nicht einfach so in der Apotheke, die müssen 
jedes mal erneut verschrieben werden!

Oliver S. schrieb:
> Für Kassenpatienten gibts schon lange kein von Hand unterschriebenes
> Papierrezept mehr

Das Rezept wird natürlich von der Arztpraxis alle 3 Monate auf die 
Gesundheitskarte geladen und nach Erhalt des Medikamentes in der 
Apotheke von der Apothekerin von der Karte wieder runtergelöscht.

von Michael B. (alter_mann)


Lesenswert?

Marcel V. schrieb:
> Das Rezept wird natürlich von der Arztpraxis alle 3 Monate auf die
> Gesundheitskarte geladen und nach Erhalt des Medikamentes in der
> Apotheke von der Apothekerin von der Karte wieder runtergelöscht.

Die Versichertenkarte hat mitnichten die Funktionalität eines 
Speichersticks.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.