Die Frage ist etwas provokativ formuliert. Ein Balkonkraftwerk muß bei der BNA angemeldet werden, wozu zwingend online ein Konto einzurichten ist. Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen Internetzugang hat? Darf er kein BKW betreiben?
Mi N. schrieb: > Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen > Internetzugang hat? 0228 14-3333 anrufen. Hat er auch kein Telefon, muss er wohl jemanden bitten.
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Mi N. schrieb: > Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen > Internetzugang hat? Bei der BNetzA anrufen. https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__8.html
Oder jemandem eine Vollmacht auf der Schreibmaschine mit doppeltem Durchschlag tippen, mit der dann für dich die Anmeldung dort vornimmt. Oliver
Hmmm schrieb: > Bei der BNetzA anrufen. > > https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__8.html Nein, ausgerechnet in dem verlinkten Dokument ist doch ganz klar ausgeführt, dass im Falle einer Nichtnutzung des Webportals sämtliche Kommunikation schriftlich zu erfolgen habe. Von Telefonaten ist dort keine Rede. Ob man einen Anspruch hat, diese schriftliche Kommunikation nicht nur per Briefpost, sondern auch per Telefax, Fernschreiber oder E-Mail zu führen, ist dort nicht aufgeführt. Hierzu gibt es aber mit Sicherheit entsprechende Rechtsnormen oder zumindest Gerichtsurteile.
Andreas S. schrieb: > Von Telefonaten ist dort keine Rede. Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste Zugang dürfte daher das Telefon sein. Aber ein handgeschriebener Brief führt bestimmt auch zum Erfolg. Sütterlin könnte allerdings zu Kommunikationsproblemen führen.
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Hmmm schrieb: > Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste > Zugang dürfte daher das Telefon sein. Warum denn nur auf tel. Nachfrage? Was ich wiederholt finde, ist dieses 'Merkblatt' https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf, das als 1. Schritt die Anmeldung eines Benutzerkontos beschreibt, welche per e-mail bestätigt wird. Einen Formularvordruck scheint es nicht zu geben. Selbst beim Finanzamt bekommt man die notwendigen Formulare vor Ort als Papier. Die BNA ist doch auch eine Bundesbehörde. Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine, Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen.
Mi N. schrieb: > Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen > scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine, > Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen. Es gibt sehr viele „sowohl- als auch“ Angebote. Reine „nur Smartphone“ Zahlungsmöglichkeiten gibts doch und gerade bei öffentlichen Angeboten nirgends. Weder bei Parkautomaten noch bei Fahrkartenautomaten. Flugscheinautomaten sind mir noch nicht untergekommen. Oliver
Trotzdem können wir uns gedanklich allmählich darauf einstellen, dass das Bargeld sukzessive abgeschafft wird und dass wir in Zukunft die Bus- und Bahnfahrkarten bargeldlos erwerben müssen!
In China ist es schon seit Jahren gang und gäbe, dass die Bus- und Bahnfahrten mit der sogenannten Octopuskarte bezahlt werden, solange das reibungslos funktioniert, ist mir das sogar Recht! Aber wenn mir hier in Deutschland ein PV-Anlagenanbieter sagt, dass seine Solarzellen auf meinem Dach nur dann funktionieren, wenn sie ans Internet angeschlossen sind, dann kann er sich seine Solarzellen entweder hochkant oder im Querformat in seinen eigenen Hintern reinschieben, je nachdem wie es besser passt!
Oliver S. schrieb: > Weder bei Parkautomaten noch bei Fahrkartenautomaten. Oft genug gibt es keine derartige Automaten mehr. Dann bleibt dir nur noch die passende app. Aber zum Anmelden im Marktstammdatenregister brauchst du weder Smartphone noch app, da reicht einfach ein E-Mail account und ein Computer mit Internetzugang. Und den hat Mi N., sonst könnte er hier nicht posten :-)
Mi N. schrieb: > Was macht derjenige, der aus welchen Gründen auch immer keinen > Internetzugang hat? Die eigentliche Frage wäre dann, wie hat derjenige sich ohne Internetzugang das Balkonkraftwerk besorgt? Völlig überteuert in einem Baumarkt gekauft? Dann wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt, dass es sich einen Internetzugang beschafft :-)
Mi N. schrieb: > Warum denn nur auf tel. Nachfrage? Auf Nachfrage, egal wie, weil der Regelfall die effiziente Onlinevariante ist. Wenn es anders wäre, hättest Du wahrscheinlich einen Jammerthread aufgemacht, weil Deine Steuergelder für die manuelle Bearbeitung der Formulare von Internet-Verweigerern verschwendet werden. Udo S. schrieb: > Völlig überteuert in einem Baumarkt gekauft? > Dann wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt, dass es sich einen > Internetzugang beschafft :-) Sag das nicht zu laut, sonst wird man im Baumarkt bald von 1&1-Verkäufern angesprochen.
Hmmm schrieb: > Sag das nicht zu laut, sonst wird man im Baumarkt bald von > 1&1-Verkäufern angesprochen. Dazu müssten die richtig aktiv sein. Folglich haben die ihre Stände im Ein-/Ausgangsbereich.
Oliver S. schrieb: > Reine „nur Smartphone“ Zahlungsmöglichkeiten gibts doch und gerade > bei öffentlichen Angeboten nirgends Es geht ja nicht nur um Bezahlen. Es geht auch darum, bestimmte Dinge aus der öffentlichen Sphäre überhaupt nutzen zu können. Und da gibt es vieles, was nicht ohne Smartphone geht. Wenn du z. B. alle Möglichkeiten deiner Gesundheitskarte einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen willst, brauchst du eine Smartphone-App. Der eigentliche Skandal dabei ist aber nicht das Smartphone-Erfordernis, sondern die Tatsache, dass man diese App nur von einem App-Store in Trump- oder China-Land bekommt und sich dafür dort registrieren muss. Gleichzeitig warnt der Staat davor, Daten ausländischen Providern anzuvertrauen. Eigentlich pervers. Man sollte mal in einer Polit-Talkshow den Politiker X fragen, was er davon hält, dass man sich in USA oder China registrieren muss, wenn man als Deutscher in Berlin unterwegs ad hoc nachsehen will, wann der nächste ÖPNV-Bus fährt.
Rolf schrieb: > Wenn du z. B. alle Möglichkeiten deiner Gesundheitskarte einer > gesetzlichen Krankenkasse nutzen willst, brauchst du eine > Smartphone-App. Nach meinem Kenntnisstand lassen sich sowohl E-Rezepte als auch die elektronische Krankenakte ohne Smartphone per Computer einsehen. Dafür brauchts natürlich Internet. Für Menschen ohne Internet in jeglicher Form gehts halt so, wie es schon immer ging: persönlich zum Arzt oder in die Apotheke gehen, und dort die Unterlagen einsehen. Oliver
Hmmm schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Von Telefonaten ist dort keine Rede. > > Die BNetzA stellt die Formulare auf Anfrage bereit. Der einfachste > Zugang dürfte daher das Telefon sein. Woraus folgt der Rechtsanspruch, die Formulare telefonisch anfordern zu können? Im Gesetz ist nur die Schriftform aufgeführt. Es kann natürlich sein, dass die BNetzA auch telefonische Anfragen entgegennimmt, aber eben ohne Anspruch darauf. > Aber ein handgeschriebener Brief führt bestimmt auch zum Erfolg. Nicht nur "bestimmt", sondern auf Grund des Gesetzes auch rechtlich durchsetzbar. > Sütterlin könnte allerdings zu Kommunikationsproblemen führen. In Anlehnung an eine Entscheidung des OLG Celle kann man vermuten, dass für formlose Anträge die Verwendung von Sütterlin zulässig wäre. Das Anfordern der eigentliche Antragsformulare wäre ja solch ein formloser Antrag. In den Formularen bzw. deren Begleitdokumentation kann aber vorgeschrieben werden, dass die Formulare leserlich in Druckschrift auszufüllen sind; Sütterlin gilt hierbei explizit nicht als (heutige) Druckschrift. Ob als Antragssprache für die Anforderung der Antragsformulare jede der anerkannten(!) Sprachen der EU-Staaten oder nur deutsch verwendet werden darf, müsste man juristisch genau prüfen, denn die Bundesnetzagentur nimmt sowohl rein deutsche als auch unionsrechtliche Aufgaben wahr. Dementsprechend können sich die zulässigen Antragssprachen von Sachgebiet zu Sachgebiet unterscheiden. Und bezüglich der Amtssprachen, in denen Antworten der Bundesnetzagentur verfasst werden dürfen/müssen, müsste ebenfalls eine genaue Prüfung erfolgen, aber es ist davon auszugehen, dass bei Anträgen aus Deutschland ausschließlich deutsch als Amtssprache verwendet wird.
Rolf schrieb: > Der eigentliche Skandal dabei ist aber nicht das Smartphone-Erfordernis, > sondern die Tatsache, dass man diese App nur von einem App-Store in > Trump- oder China-Land bekommt und sich dafür dort registrieren muss. > Gleichzeitig warnt der Staat davor, Daten ausländischen Providern > anzuvertrauen. Eigentlich pervers. Selbiges gibt/gab es doch auch bei Diensten wie z.B. ELSTER, die ja auch nur für MS Windows verfügbar waren/sind. Neuerdings wurde immerhin beschlossen, dass künftig Open Document als Austauschformat mit Behörden zwingend angeboten werden muss. Aber ob sich jeder kleine Amtsstubenleiter und Sesspuper daran halten wird ("Wir haben schon immer MS Office verwendet! Sie können uns das aber auch faxen."), ist hingegen fraglich. > Man sollte mal in einer Polit-Talkshow den Politiker X fragen, was er > davon hält, dass man sich in USA oder China registrieren muss, wenn man > als Deutscher in Berlin unterwegs ad hoc nachsehen will, wann der > nächste ÖPNV-Bus fährt. Das fängt ja sogar schon viel früher an, nämlich mit der zwingend erforderlichen Zustimmung zu allen möglichen Cookies, ohne die viele Webseiten komplett unbrauchbar sind. Diesbezüglich muss ich jedoch die Bundesnetzagentur ausdrücklich loben; in deren Datenschutzerklärung befindet sich kein Freibrief für dauerhaft gespeicherte Cookies.
Oliver S. schrieb: > E-Rezepte Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt unterschrieben werden muss? Dafür muss ich doch sowieso die Wohnung verlassen und erst einmal zum Arzt hinfahren, damit er mir das Medikament verschreibt und wenn ich schon mal da bin, dann kann ich auch direkt vom Arzt aus eben nach unten zur Apotheke runter gehen und mir das Medikament persönlich abholen, anstatt es mir umständlich über die Shop-Apotheke-App per Lieferdienst liefern zu lassen! Der einzige Vorteil ist, dass der Arzt mittlerweile das Rezept auf der Gesundheitskarte speichern kann, dann benötigt die Arztpraxis kein Papier mehr und der Patient benötigt dafür weder ein Smartphone noch einen Computer!
Mi N. schrieb: > Als Bargeld-Fan fällt mir auf, daß für viele (öffentliche) Zahlungen > scheinbar nur noch das Smartphone angeboten wird: Fahrscheine, > Parkautomaten, Flugtickets. Wer kein 'Smarti' hat darf nicht mitspielen. Was verstehst du unter "(öffentliche) Zahlungen? Die genannten Beispiele beziehen sich alle auf Zahlungen an irgendwelche Unternehmen. Allenfalls sind diese Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen beauftragt (z.B. bei Parkautomaten).
Andreas S. schrieb: > Woraus folgt der Rechtsanspruch, die Formulare telefonisch anfordern zu > können? Im Gesetz ist nur die Schriftform aufgeführt. Wo steht etwas von Schriftform für das reine Bitten um Formulare? in dem von dir verlinkten § 8 jedenfalls nicht, da steht nur "auf Anforderung zur Verfügung stellen". Schriftlich mitzuteilen sind lediglich die für das Register nötigen Daten (falls man das nicht online erledigt). Im Prinzip ist so eine Bitte nichts anderes wie das Klingeln an der Rathaustür, um drinnen einen Antrag stellen/abgeben zu können. Da gilt wohl eher das VwVfG: "§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen." Einfach und zweckmäßig ...
Marcel V. schrieb: > Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt > unterschrieben werden muss? > > Dafür muss ich doch sowieso die Wohnung verlassen und erst einmal zum > Arzt hinfahren Bei Dauerrezepten musst du nicht jedesmal zum Arzt. > wenn ich schon mal da bin, dann kann ich auch direkt vom Arzt aus eben > nach unten zur Apotheke runter gehen und mir das Medikament persönlich > abholen Wenn es dort überhaupt eine Apotheke gibt. Und wenn die das Medikament auf Lager hat. Auf dem Dorf sind manche ohne Online-Apotheke oder Lieferdienst völlig aufgeschmissen.
Andreas S. schrieb: > Selbiges gibt/gab es doch auch bei Diensten wie z.B. ELSTER, die ja auch > nur für MS Windows verfügbar waren/sind. ELSTER gibt es schon lange für Linux. Und man kann Windows nutzen, ohne sich bei Microsoft registrieren zu müssen. Aber im Prinzip hast du Recht: Der heutige Zustand ist eigentlich nicht akzeptabel.
Marcel V. schrieb: > Was nützt einem die Shop-Apotheke-App wenn das E-Rezept vorher vom Arzt > unterschrieben werden muss? Entweder bist du Privatversichert, oder du warst schon sehr lange nicht mehr beim Arzt. Für Kassenpatienten gibts schon lange kein von Hand unterschriebenes Papierrezept mehr, ausser in Notfällen. Oliver
Mi N. schrieb: > daß für viele (öffentliche) Zahlungen scheinbar nur noch das Smartphone > angeboten wird: Fahrscheine, Parkautomaten, Flugtickets. In welchem Land wohnst du ? In Deutschland gilt nach wie vor Barzahlung, fur Parktickets, Fahrscheine. Bei Flugtickets sollte man eins haben, bevor man am Flughafen ist. Vielleicht Reisebüro. Aber den gecharterten Privatjet, den darfst du seit der 3000€ Barzahlungsgrenze nur noch per Sofortüberweisung zahlen, denn der ist teurer.
Rolf schrieb: > Bei Dauerrezepten musst du nicht jedesmal zum Arzt. Mir werden alle 3 Monate ein 98er Pack Rivaroxaban (10 mg) verschrieben, die bekommt man ohne Rezept nicht einfach so in der Apotheke, die müssen jedes mal erneut verschrieben werden! Oliver S. schrieb: > Für Kassenpatienten gibts schon lange kein von Hand unterschriebenes > Papierrezept mehr Das Rezept wird natürlich von der Arztpraxis alle 3 Monate auf die Gesundheitskarte geladen und nach Erhalt des Medikamentes in der Apotheke von der Apothekerin von der Karte wieder runtergelöscht.
Marcel V. schrieb: > Das Rezept wird natürlich von der Arztpraxis alle 3 Monate auf die > Gesundheitskarte geladen und nach Erhalt des Medikamentes in der > Apotheke von der Apothekerin von der Karte wieder runtergelöscht. Die Versichertenkarte hat mitnichten die Funktionalität eines Speichersticks.
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