Hallo alle! Meine ernste Frage ist eigentlich recht kurz: Wer GENAU darf die Prüfung der ortveränderlichen Geräte durchführen? Google meint dazu: Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV V3) darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer befähigten Person unter Leitung einer EFK durchgeführt werden. Diese Personen benötigen eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnis der aktuellen Normen. Wichtige Fakten zur Prüfberechtigung: - Elektrofachkraft (EFK): Erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 und DGUV V3 (Ausbildung, Erfahrung, Fachwissen). - Befähigte Person: Eine Person mit einschlägiger Ausbildung (z. B. Elektroniker) und Erfahrung, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt wurde. - Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse. Wenn ich weitersuche: Ein Elektriker (bzw. Elektroniker) ist eine grundlegende Elektrofachkraft (EFK), sofern er eine abgeschlossene Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich hat. Allerdings wird man nicht automatisch durch den Gesellenbrief zur vollwertigen EFK. Dazu sind zusätzlich einschlägige Berufserfahrung, Kenntnis der VDE-Normen und eine betriebliche Beauftragung erforderlich. Wichtige Unterscheidungen: - Ausbildung: Elektrogesellen, Meister, Techniker oder Ingenieure erfüllen die fachliche Voraussetzung. - Status: Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf, sondern ein Status, der sich auf spezifische Tätigkeiten bezieht, für die man qualifiziert ist. - Verantwortung: Nur wer Gefahren erkennen und Arbeiten beurteilen kann (EFK), darf diese auch eigenverantwortlich durchführen. Ein Elektriker ist somit die Basis, aber die Elektrofachkraft ist die rechtliche Absicherung für die Durchführung von Arbeiten So. Ich bin Industrieelektroniker für Geräte und Systeme und hatte damals (um 2002 rum) eine Grundausbildung, was Elektrik betrifft. Auch wenn ich Leitungen legen kann und mit Netzspannungen/-anschlüssen etc umgehe, bin ich aber kein zugelassener Elektriker, der die VDE Richtlinien kennt. Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der ortveränderlichen Betriebsmittel. Darf ich das denn überhaupt machen oder bin ich nur "befähigte Person", die es unter Aufsicht darf? Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja sicher den Ärger vor Gericht ... Kann mir jemand dazu etwas raten bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen? Vielen Dank und schöne Grüße! Nik
Das steht mir sicher auch noch bevor. Berichte mal gern weiterhin, interessiert mich natürlich brennend. Nik A. schrieb: > Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja > sicher den Ärger vor Gericht ... eben
Nik A. schrieb: > Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die > Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der > ortveränderlichen Betriebsmittel. Dann finde raus welche Qualifikationen und Kurse du brauchst um das machen zu dürfen, und melde das deinem Vorgesetzten, der dir diese Aufgabe aufgedrückt hat. Anlaufstelle wäre erst mal die IHK oder vielleicht auch die BG.
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Nik A. schrieb: > - Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und > Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse. Wobei die EFK entfällt, wenn das Messgerät selber eine Bewertung durchführt und nur noch "Bestanden" und "nicht bestanden" anzeigt. Und eigentlich haben alle modernen Gerätetester die entsprechenden Normen und Grenzwerte hinterlegt.
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Moinsen, wenn Ihr eigene Elektriker/Elektroniker habt, die an Anlagen und Geräten arbeiten, dann gibt es gewiss eine "v"EFK, die verantwortliche Elektrofachkraft. Diese ist weisungsfrei, Teil der Geschäftsführung, angestellt oder eingekauft (oder eben nicht vorhanden) und ist für Dein handeln (mit)verantwortlich. Ansonsten hilft, einfach mal einen Tageskurs des Messgeräteherstellers besuchen, dort werden auch solche Fragen geklärt. Hilfreich sind auch Bücher VDE-Schriftenreihe "135-vEFK" und "43-VDE-Prüfung nach..." und, das habe ich aber nicht auf dem Schirm, die aktuelle 701, 702? Da hat sich einiges getan, ist aber nicht mehr mein Beritt. Viel Freude damit, man kann sein Geld schlimmer verdienen...
Nik A. schrieb: > Darf ich das denn überhaupt Ja, du bist EFK. Du musst kein im Installateursverzeichnis eingetragener Elektriker sein. Du musst natürlich die nötigen Messgeräte und DIN Normen zur Hand haben. Anlagenprüfung: DIN VDE 0105–100. Geräteprüfung: DIN VDE 0701–0702. Maschinenprüfung: DIN VDE 0113–
Moin, Wenn du eine Ausbildung (Lehre, Meister, Techniker oder Studium) in einem elektrotechnischen Beruf und Berufserfahrung in diesem Beruf hast, dann bist du eine EFK. Damit hast du die Kenntnisse und Fähigkeiten so eine Messung durchzuführen. In Betrieben werden die EFK oft bestellt, damit sie das auch dürfen, versichert sind und das einen rechtlichen Rahmen hat. Können ist nicht immer gleich Dürfen. Bei uns sind viele MA als EFK bestellt, dürfen aber nicht Messen, Prüfen und Erproben, da diese dafür keine betriebliche Beaufragung und keine Schulung haben. Damit du auf der sicheren Seite bist, lass dich durch deine Firma zur bestellten EFK machen und eine betriebliche Beauftragung zur Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel ausstellen. Zusätzlich kannst du nocheine Schulung zur Auffrischung machen bzw. Dich auf die bei euch vorhandenen Geräte einweisen lassen.
Also ich habe letzten Monat einen Kurs (5 Tage) bei der BG dazu gemacht. Die Frage "wer darf prüfen" kam tatsächlich öfter auf und wurde deshalb auch ausgiebig besprochen (mit verschiedenen Dozenten, eigene von der BG, wie auch zugekaufte). Der Konsens der zum Schluss feststand: Elektrofachkräfte dürfen prüfen weil: Einschlägiges Wissen über den Prüfvorgang und die elektrischen Gefahren vorhanden sein muss. Nicht jedes Gerät kann man an einen Tester anschließen der mit OK oder NOK die Prüfung abschließt, man muss schon wissen was man tut. Angelernte, z.B Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder komplett berufsfremde dürfen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. So sieht es zumindest die für mich zuständige BG und die dazugekauften Dozenten die diesen Kurs gehalten haben. Ich persönlich sehe es etwas entspannter - Am Schluss muss im Schadensfall sowieso ein Richter dazu Recht sprechen. PS: EFK ist auch nur wer sich regelmäßig weiterbildet. Damit ist dann ">>Zusätzlich kannst du nocheine Schulung zur Auffrischung machen"<< obligatorisch erforderlich
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Matthias H. schrieb: > PS: EFK ist auch nur wer sich regelmäßig weiterbildet. > Damit ist dann ">>Zusätzlich kannst du nocheine Schulung zur > Auffrischung machen"<< obligatorisch erforderlich Eine Schulung ist ja eine Form der Weiterbildung. Wenn man ganz hart ist, setzt man sich Freitag nachmittag ins Büro und liest sich die DIN- VDE durch, Selbststudium so zu sagen. Wahrscheinlich zählt ein YT Video gucken auch schon als Weiterbildung. Hast du einen Link zu dem Kurs, den du besucht hast? Bei uns gibt es leider keine EFKs mit Prüferlaubnis für ortsfeste Betriebsmittel. Alex
Alex Z. schrieb: > Eine Schulung ist ja eine Form der Weiterbildung. Wenn man ganz hart > ist, setzt man sich Freitag nachmittag ins Büro und liest sich die DIN- > VDE durch, Selbststudium so zu sagen. Wahrscheinlich zählt ein YT Video > gucken auch schon als Weiterbildung. Hallo Alex, ja - dem stimme ich grundsätzlich zu, mit der Einschränkung das dazu auch eine entsprechende Dokumentation angefertigt werden sollte. Die beste Form der Weiterbildung ist meiner Meinung nach abends mit den Fachkollegen einfach mal auf Firmenkosten schön essen und trinken gehen. Der Bewirtungsbeleg mit Angabe der Gesprächsthemen gilt somit als Weiterbildungsnachweis. Das ist dann der so genannte fachliche Erfahrungsaustausch. Meinen Kurs hatte ich bei der BG-ETEM: https://www.bgetem.de/seminare/seminardatenbank Such mal nach Kurs 163, 164, 165 und evtl noch 167 Gruß Matthias
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Hallo an alle :) Danke für die vielen Antworten, die sind alle hilfreich und weiterführend! Um es kurz zu machen, ich habe die Aufgabe aufgedrückt bekommen, weil ich der einzige bei uns bin (wir sind ganz knapp im 2stelligen Mitarbeiterbereich), der am ehesten damit betraut werden kann und habe gehofft, dass ich da doch irgendwie drumherum kommen kann ;) Am Ende sind es eher ganz viele Netzleitungen, Mehrfachsteckdosen, ein paar Lötkolben und PCs, die gemessen und begutachtet werden müssen. Protokolle und Messgerät habe ich von vorherigen Überprüfungen, die aber teils mit viel zu langen Prüfpausen durchgeführt wurden. Den Typ habe ich gerade nach Feierabend nicht parat, aber soweit ich sehen kann, hat es die Standard-Messungen Riso, Ableit-R, Ableit-Strom und noch eine andere. Einen Lehrgang hatte ich tatsächlich in 24 Berufsjahren nicht. Ich bin hier im Forum schon länger aktiv (meist lesend), als ich angemeldet bin und hatte die Idee, hier mal nachzufragen, weil ich sicher war, dass es hier Leute gibt, die die Frage beantworten können. Was, wie man oben sieht, auch deutlich stimmt :) Eigentlich wollte ich zuerst bei der BG nachfragen, aber man hatte Angst, eventuell schlafende Hunde zu wecken, auf welche Art auch immer. Aber dennoch die Frage, ganz allgemein: Wenn die Überprüfungen (die ich auch nicht allein machen werde, da ich noch eine 2. Person als Schriftführer hinzunehmen werde) alle korrekt abliefen, das Gerät/die Leitung keinen Schaden hat, es ein Protokoll und Aufkleber z.B. am Kabel gibt und dann irgendwo etwas passiert (Stromschlag mit/ohne bösem Ende, Brand), dann geht das vor Gericht, aber dürfte keine bösen Folgen für mich haben? Ein drohender Prozess wäre tatsächlich für mich der Grund, die auferlegte Aufgabe abzulehnen, nur weil ich dafür verantwortlich gemacht wurde. Ich habe einen Kollegen, der als Leiternbeauftragter fungieren sollte, dies aber ablehnte, weil er nicht vor Gericht will, wenn einer runterfällt (und er vorher die Leiter überprüft hat). Also es ist viel mehr die Unsicherheit, die da den Elan bei der Angelegenheit nicht aufkommen lässt, ein Erfahrungsaustausch wie hier tut da echt gut, da ich (und meine Kollegen) quasi keine Kontakte haben, wo man solche Dinge in Erfahrung bringen kann. Mit google hatte ich nicht so viel Glück. Ich finde zwar Angaben wie DGUV Vorschrift 3 und auch "Wird die DGUV V3 nicht eingehalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen durch ungeprüfte Geräte haftet der Arbeitgeber." Ebenso die DIN VDE 0701 (aber die ist für reparierte Geräte?) und 0702, beide wurde ja von Euch oben erwähnt und die lese ich mal durch. Seit irgendwann in den 2000ern wurden NUR ortsveränderliche Betriebsmittel überprüft, Anlagen und dergleichen (z.B. Reflow-Ofen, Schwalllötanlage, Abluft wurden nie überprüft) Das ist vielleicht Jammern über eine möglicherweise ganz normale Aufgabe, aber aktuell fühlt es sich eher wie eine Strafe an ;)
Nik A. schrieb: > Das ist vielleicht Jammern über eine möglicherweise ganz normale > Aufgabe, aber aktuell fühlt es sich eher wie eine Strafe an ;) Es ist eine stupide Arbeit, deren Durchführung von allen Kollegen als Belästigung empfunden wird. Ich würde verstehen, dass ein Facharbeiter das nicht machen möchte. Vielleicht ist es auch eine Aufgabe für Mitarbeiter, für die man keine wertvolleren Aufgaben hat oder ihnen diese nicht zutraut. Nik A. schrieb: > und dann irgendwo etwas passiert (Stromschlag mit/ohne bösem Ende, > Brand), dann geht das vor Gericht, aber dürfte keine bösen Folgen für > mich haben? > Ein drohender Prozess wäre tatsächlich für mich der Grund, die > auferlegte Aufgabe abzulehnen, nur weil ich dafür verantwortlich gemacht > wurde. Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten?
Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die Folgen deiner Arbeit auch. Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und alles ordentlich dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von Material) kann dir keiner ans Bein pissen. Es kann immer mal was passieren, solange du eine Doku hast und nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, ist das alles versichert. Der Rest ist Risiko des Unternehmens.
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Alternativ kann auch eine permanente Fehlerstromübwachung für die Bereiche installiert werden. Wenn diese aber zuviel an Fehlerströmen anzeigt, dürfen auch wieder alle Geräte einzeln geprüft werden, bis das Schuldige gefunden wurde.
Manfred P. schrieb: > Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die > Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der > Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten? Wieder mal die typische Großherrenmanier, zu wievielen Lehrgängen musste dich denn dein AG immer delegieren weil du es nicht ohne hinbekommen hast, wieviel Kosten hatte dein AG mit all den teuren Schulungen oder zu teuren Meßgeräten weil du mit den einfachen angeblich nicht das angestrebte Ergebnis bringen konntest? Erzähle du doch nichts von Hosenscheißern nur weil dein Chef genau dir solche unliebsamen Sachen aufgedrückt hat, und du dich doch eigentlich nicht alleine und selbstständig damit befähigt sahst die zu bringen. In 1. Linie ist das hier nämlich Arbeitsrecht, und hat erst mal gar nichts mit fachlicher Befähigung oder Unvermögen zu tun, er bekommt einen komplett unbekannten Arbeits- und Verantwortungsbereich, braucht dazu noch einen Kollegen und ganz wichtig, eine vorherigen ausgiebige Einweisung wie Qualifizierung, weil ohne ist er nämlich auf dem Bereich keine EFK als Elo G&S, oder weshalb gibt es dafür extra Lehrgänge mit Abschluß? @ TO ich würde mal in meinen AV reinschauen was da drinnen steht, für was du bisher zuständig warst und ob dein Chef, der dir das aufgedrückt hat, überhaupt dazu berechtigt ist wenn ihm die Befähigung zu einer VEFK fehlt, weil fachliche Weisungen darf nur eine VEFK geben, kein reiner Personalvorgesetzter, der von dem Aufgabenbereich keinerlei Ahnung hat. In deiner Freizeit sich um sowas zu kümmern wäre auch nicht vereinbar mit dem Grundsatz dass sämtliche Aufgaben in der AZ zu erledigen sind, wie z.B. Weiterbildung und Qualifizierung, oder schreibst du hier in deiner AZ? Welche Arbeiten hast du eigentlich bis jetzt gemacht oder wofür warst du zuständig, für alle Reparaturen Wartungen an allen Anlagen und Geräten der Firma? Also ohne extra Fachgespräch mit dem Chef würde ich das dem nächst höheren oder der Personalabteilung mitteilen dass im AV Anpassungen vorgenommen werden u.a. in der EG, weil sich der Anspruch an deine Tätigkeit damit erhöht, und das in deinen AV aufgenommen wird, oder ob der Chefe das dort überhaupt mal angesprochen hat, so du dir das zutraust. Gibt es einen BR oder zuständige Gewerkschaft bei euch, denn die wären dann eher die Richtigen dafür. Denn vor jeder neuen Tätigkeit wäre die Bewertung derer zu klären, auch wenn sie noch dazu zusätzlich dazu kommt. Die Chefes machen sich das ja immer so einfach mit einer Ansage wie von oben herab weil sie meinen das stünde denen zu, dabei hat der die Aufgabe bekommen und sie nur ohne groß zu Überlegen nach unten durchgereicht. Ein wenig doof stellen kann auch nicht schaden am Anfang, das zeigt dass man Verantwortung auch als solche sieht und nicht nur als notwendiges Übel. Lass dich auf die neue Aufgabe schulen und dafür hat der AG aber sich zu kümmern was dazu gehört, sonst heißt es dann du hast selber was falsch gemacht bei deiner Eigeninitiative.
Manfred P. schrieb: > Traut niemand mehr der Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten? Jura schlägt halt alle anderen Zünfte. Ergo will man als ersres juristisch sauber bleiben. Alles andere kommt danach mit niedrigerer Priorität. So läuft das Leben hier halt. Spiele das Spiel mit, oder kapituliere bevor es beginnt.
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Alex Z. schrieb: > Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir > dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die > Folgen deiner Arbeit auch. Das ist doch vollkommener Quatsch, beauftragt wurde er schon ganz einfach durch eine Ansage, versichert ist man nur für einfache Fehler aber nicht für grob fahrlässige, welche die einfache Übernahme einer solchen Aufgabe bedeutet. Alex Z. schrieb: > Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und alles ordentlich > dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von Material) kann > dir keiner ans Bein pissen. Ach was, woher soll er eigentlich das alles wissen was dazu gehört wenn er es noch nie gemacht hat oder dazu eine extra Schulung als Befähigung nicht nachweisen kann? Gewissenhaftigkeit fängt nämlich damit an sich mit der Arbeitsaufgabe auseinaderzusetzen und nicht sich wie ein Sklave dazu zu verhalten und alles zu schlucken und selber versuchen ohne fachliche Anleitung eines Befähigten oder Verantwortlichen. Alex Z. schrieb: > Es kann immer mal was passieren, solange du eine Doku hast und nicht > fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast, ist das alles versichert. > Der Rest ist Risiko des Unternehmens. Jo, so reden sich immer verantwortliche Vorgesetzte einfach raus, die keine Lust haben den Unterstellten in seinen Aufgabenbereich korrekt einzuweisen, weil sie selber davon keinen Plan und Lust haben, aber das dicke Gehalt dafür absahnen wollen. Bei Personenschäden ermittelt dann nämlich nicht der Vorgesetzte sondern eine Kommission der BG oder eines Ministeriums, und fragt zuerst den Beschuldigten ob er dafür überhaupt befähigt war und nicht den Vorgesetzten, ob der alles richtig gemacht hat. Eine Doku ist nur Papier und geduldig eine Untersuchung wird aber nicht auf das Papier gerichtet sondern auf die Tätigkeit und Fähigkeiten des Verantwortlichen also Ausführenden. Und wenn man die Szene dazu mal etwas von Außen beobachtet hätte, würde man feststellen dass es dafür spez. Dienstleister gibt, die aber Geld kosten und Aufwand für Vorgesetzte und Leitungspersonal bedeuten. Dann machen die sich das ganz einfach und geben das nach unten an irgendeinen Mitarbeiter einfach weiter, Aufgabe nach oben erledigt und nach unten einen neuen Schuldigen gefunden.
Dieter D. schrieb: > Alternativ kann auch eine permanente Fehlerstromübwachung für die > Bereiche installiert werden. Ortsveränderliche Geräte mit einer sep. F-I-Überwachung? Wenn man so in etwa weiß auf was alles geachtet werden muß bei einer DGUVV-Prüfung dann ganz sicher nicht nur auf den Fehler- oder Ableitstrom, das wäre ja zu einfach. Allein eine Kaffeemaschine oder vllt. noch ein Kühlschrank, wenn die nicht mehr durchkommen, das Theater darum würde ich gar nicht haben wollen. Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma einrichten, nur wäre der Mensch oder die Leute dann damit zu teuer, denn dann müsste man die Kosten dazu auf alle Kostenstellen umlegen, was dem Chefe dann wieder mächtig Arbeit kosten würde. Wahrscheinlich war der Auslöser dazu die Kosten und der Aufwand der vorgeschriebenen Prüfungen.
Nevs schrieb: > Das ist doch vollkommener Quatsch, beauftragt wurde er schon ganz > einfach durch eine Ansage und gegen die man sich u.U. wehren muß wann immer sie so nicht ausgefüllt werden kann, mußte ich betrieblich 4x in 3 Arbeitsstätten und hat immer funktioniert. Jeder Chef hat einen höheren oder Cheffe muß es akzeptieren wenn er der Letzte ist. Nevs schrieb: > Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma > einrichten oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man nicht als HiWi eingestellt.
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Moinsen Nevs schrieb: > Und wenn man die Szene dazu mal etwas von Außen beobachtet hätte, würde > man feststellen dass es dafür spez. Dienstleister gibt, die aber Geld > kosten und Aufwand für Vorgesetzte und Leitungspersonal bedeuten. Dann > machen die sich das ganz einfach und geben das nach unten an irgendeinen > Mitarbeiter einfach weiter, Aufgabe nach oben erledigt und nach unten > einen neuen Schuldigen gefunden. Joachim B. schrieb: > Nevs schrieb: >> Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma >> einrichten > > oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach > zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man > nicht als HiWi eingestellt. Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet. Weder ist die Aufgabe so schwierig, dass das einer EFK nicht zuzutrauen wäre, noch ist der Job immer (bei seht vielen odersehr gleichen Prüflingen vielleicht wohl) was für den HiWi.
Thomas M. schrieb: >> oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach >> zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man >> nicht als HiWi eingestellt. > > Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht > auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den > billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu > betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet. Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt. Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst.
Thomas M. schrieb: > Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht > auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den > billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu > betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet. Du hast aber schon das vom TO gelesen, dass er das jetzt zusätzlich an der Backe hat? Und über den Preis für externe DL war noch nie deren Qualität zu steuern, das wäre zu einfach. Pfuscher sind ja dafür bekannt Murks zu teuer abzuliefern. ;-) Thomas M. schrieb: > Weder ist die Aufgabe so schwierig, dass das einer EFK nicht zuzutrauen > wäre, noch ist der Job immer (bei seht vielen odersehr gleichen > Prüflingen vielleicht wohl) was für den HiWi. So so, die Aufgabe ist also so einfach, und der Begriff EFK impliziert in dem Fall einen Befähigten für genau das Thema, einen E-Installateur kann man dafür z.B. nicht einfach nehmen, der hat andere Fähigkeiten. Man liest solche Aufgaben neuerdings in vielen Stellenauschreibungen wo es dazu um noch zig andere Aufgaben geht, die Personalheinis sollte man vllt. auch mal zum Kaffeekochen Mittagessen zubereiten und Firmenpost Zeitung austragen heranziehen? Als Prüfer für diese ganze Geraffeltechnik muß man sicherlich auch noch mit den ganzen Abteilungen deren Chefes die Aufgaben erklären was das Personal alles vorzulegen hat und um was es geht, das ist nicht die Aufgabe eines Prüfers sondern die seines Chefes, seine Arbeit sich noch suchen zu müssen ist nicht Bestandteil des Jobs. Damit macht man sich im ganzen Betrieb bestimmt nicht beliebter, wie wenn man nur Reparaturen an Geräten und Anlagen durchführt, denn da hat man den viel besseren Stand als den des Fehlerfinders und Gerätesperrers. Das ist der so ziemlich undankbarste Job den man bekommen kann, nicht nur von der Arbeit her. Plakette verweigert wie beim TÜV ist da was ganz anderes, oder Gerät eingezogen beschlagnahmt wegen Defekt den keiner vorher sah. Als Externer hat man da einen viel besseren Stand, weil da der Druck von intern auf die Belegschaft ausgeübt wird damit der vorwärts kommt und fertig wird, aber so ist er eher der Prügelknabe für einen Vorgang den keiner so wirklich braucht oder haben will. Wenn er dann auch noch der ist, welcher die Defekte beseitigen muß, kommt der erste Intessenskonflikt zustande. Solchen Quark hatte ich selber schon damals beim VEB-Gleichschritt durch, erst das ganze externe Zeugs der Funktrupps prüfen und dann in der Werkstatt sich hinstellen und reparieren. Wenn man Pech hatte bekamen die Kollegen von den anderen Bereichen auch noch was dazu und haben sich dann natürlich dafür "bedankt". Andersrum wäre das viel einfacher wenn die Leute zu ihm kommen und was Defektes bringen und er es nur reparieren muß, da ist die Dankbarkeit dafür garantiert. Man stelle sich vor der Ableit- oder Fehlerstrom an einer wichtigen Maschine oder Gerät ist zu hoch, es muß gesperrt werden, das Theater möchte man nicht als Interner haben. Oder wenn was gefunden wird was über der PrüfFrist liegt und vllt. noch ein Problem erzeugt hat, wer wäre da der Schuldige?
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Manfred P. schrieb: > Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er > z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt. > > Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des > Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst. es ist aber auch nicht lustig wenn der HiWi anfängt zu diskutieren und bei einem Keithly DMM schutzisoliert die Prüfplakette verweigert weil er am schutzisolierten Gerät keinen PE durchmessen kann der zur Schirmwicklung zwischen primär- und sekundär-Wicklung geht und einem zwingt in das schutzisolierte Gehäuse ein Loch zu bohren damit er PE messen kann, denn ohne Prüfsiegel wäre die Verwendbarkeit nicht erlaubt. Egal wie, HiWis zur Messung sind doof, Elektroingenieure aber damit beschäftigen Hunderte von Leitungen und Geräte durchzumessen ist mindestens genauso doof und erst Recht an alten Prüfmitteln die Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war und nun dieser heute nicht mehr gilt und man 0,1µF einsetzen muß damit dieser Meßrahmen sein Siegel bekommt, mit nun schlechterer Filterwirkung. Nevs schrieb: > die Personalheinis sollte man > vllt. auch mal zum Kaffeekochen Mittagessen zubereiten und Firmenpost > Zeitung austragen heranziehen? war in der Industrie so, die Einholefrau wurde eingespart, aber die Schlange in der Kantine wurde zigfach mit Ingenieure aufgefüllt was natürlich viel Geld sparte, man wie doof können Geldeinsparer BWL? sein?
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Nevs schrieb: > Man stelle sich vor der Ableit- oder Fehlerstrom an einer wichtigen > Maschine oder Gerät ist zu hoch, es muß gesperrt werden, das Theater > möchte man nicht als Interner haben. Bei der letzten Runde bei uns in der Firma hat der externe Prüfer reihenweise Drucker gesperrt. Die waren alle schon ein paar Jahre alt, und die Übergangswiderstände an der Steckverbindung der Netzkabel war halt etwas angestiegen. Das hat aber niemanden großartig gestört. Das Prüfgerät hätte sogar eine Art Freibrennfunktion gehabt, die die Probleme bei den meisten Geräten behoben hätte. Dafür war der aber nicht beauftragt… Hat alles in allem niemanden groß interessiert. Als der dann aber die erste Kaffeemaschine stilllegen wollte, war Schluß mit lustig. 10 Minuten später war der vom Hof ;) Oliver
Manfred P. schrieb: > Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren > Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er > z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt. Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang! Noch dazu wird da ja wohl ein KoaxKabel angeschlossen, welches über den Schirm mit dem Meßobjekt verbunden ist um einen Potentialausgleich herzustellen, oder nicht? Also wo ist das Problem? Vorausgesetzt das MeßGerät hat einen 3 poligen mit SL StromAnschluss, sonst eher nicht. Batterie betriebene Geräte werden ja nicht geprüft. > Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des > Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst. Nö, völlig falsche Vorstellung, und zeigt wieder mal dass du es nicht verstehst? Sich mal mit der Aufgabe und Arbeit beschäftigen ist für dich ja wieder zu viel, also mit der des Prüfers. Der hat eine Zeitvorgabe, in der er so und so viel zu erledigen hat, der kann sich nicht noch vorher in einem Forum befragen was er da macht oder vllt. anders machen muß. Deine extrem kurzgefassten Ansagen zeigen dass du selber ein Problem damit hast mit anderen Menschen klar zu kommen? Oder sollen wir deine spez. Gedanken dazu hellsehen können?
Oliver S. schrieb: > Als der dann aber die erste Kaffeemaschine stilllegen wollte, war Schluß > mit lustig. 10 Minuten später war der vom Hof ;) So kann man sich natürlich auch, wenn man einen guten Stand in seiner Fa. hat, den Arbeitsstreß verringern. Die RE musstet ihr trotzdem zahlen, und dann fürs nächste Mal euch sicher einen anderen suchen? Wer hat dann eigentlich diese Prüfung zu Ende gebracht? Oliver S. schrieb: > Das Prüfgerät hätte sogar eine Art Freibrennfunktion gehabt, die die > Probleme bei den meisten Geräten behoben hätte. Dafür war der aber nicht > beauftragt… > Hat alles in allem niemanden groß interessiert. Mit der spez. Freibrennfunktion kann man aber sicher auch etwas falsch machen, dann also doch lieber die Plakette verweigern. Ein PrüfProtokoll wird ja auch noch dazu verfasst, wo dann alle Geräte aufgeführt sind. Der Job ist extrem Schei_e würde ich mal sagen? Egal ob intern oder extern.
Nevs schrieb: > Manfred P. schrieb: >> Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren >> Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er >> z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt. > Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch > wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an > der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang! Dass mag in Deiner sehr begrenzten Welt so sein, aber auch nur in dieser. Du machst hier systemtisch Stunk und hast selbst keinerlei Wissen zu dem Thema. > Deine extrem kurzgefassten Ansagen zeigen dass du selber ein Problem > damit hast mit anderen Menschen klar zu kommen? Ich hätte genug externe Techniker, die mit mir hervoragend klargekommen sind. Joachim B. schrieb: > Egal wie, HiWis zur Messung sind doof, Elektroingenieure aber damit > beschäftigen Hunderte von Leitungen und Geräte durchzumessen ist > mindestens genauso doof Es gibt noch einen Weg dazwischen, den Facharbeiter bzw. Gesellen - zumindest 'meiner' konnte die Zusammenhänge begreifen und nicht stur nach Dressur vorgehen. > und erst Recht an alten Prüfmitteln die > Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur > Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war und nun > dieser heute nicht mehr gilt und man 0,1µF einsetzen muß Diskussionswürdig, aber mit 1µF würde sich ein anderes Problem ergeben, auslösende FI trotz intaktem Gerät.
Manfred P. schrieb: > Diskussionswürdig, aber mit 1µF würde sich ein anderes Problem ergeben, > auslösende FI trotz intaktem Gerät. Das zeigt dass ihr beide wieder keinen Plan habt, aber hier Beiträge verfassen die zu Nichts führen. Manfred P. schrieb: > Ich hätte genug externe Techniker, die mit mir hervoragend klargekommen > sind. Ja klar, Eigenlob stinkt ja auch überhaupt nicht. Die der Telekopm waren das aber sicher nicht, die brauchen auch solche wie dich nicht. ;-) Mensch Manfred, dann schreib doch mal so dass man es auch versteht welches Problem es gab oder du hattest? Aber so Großkopferte können das wieder nicht! Manfred P. schrieb: > Dass mag in Deiner sehr begrenzten Welt so sein, aber auch nur in dieser. > Du machst hier systemtisch Stunk und hast selbst keinerlei Wissen zu dem > Thema. Ah ja, na wenn du das so sagst wird das dann wohl so sein, aber auch nur in deiner Welt hier.
Nevs schrieb: > Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch > wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an > der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang! mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war intern.
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Joachim B. schrieb: > mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war > schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war > intern. Und was hat das mit dem Thema heute bitte zu tun, damals gab es diese Vorschrift der DGUVV noch gar nicht, genauso wie du was von 1 µF C erfunden hast! Als Techniker weiß man so etwa im Kopf was die Werte sind, aber niemals 1 µF an Netzspannung, denn bei 50 Hz hat der sowas von 3,2 kOhm, was einen Strom vo 70 mA erzeugen würde und eine Leistung von ca. 16 Watt. Den mehr als doppelten Auslösestrom eines heutigen 30-mA-FI, das ist einfach ein Märchen oder erfunden und nicht überlegt. Joachim B. schrieb: > an alten Prüfmitteln die > Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur > Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war Joachim B. schrieb: > es ist aber auch nicht lustig wenn der HiWi anfängt zu diskutieren und > bei einem Keithly DMM schutzisoliert die Prüfplakette verweigert weil er > am schutzisolierten Gerät keinen PE durchmessen kann der zur > Schirmwicklung zwischen primär- und sekundär-Wicklung geht und einem > zwingt in das schutzisolierte Gehäuse ein Loch zu bohren damit er PE > messen kann, denn ohne Prüfsiegel wäre die Verwendbarkeit nicht erlaubt. Man merkt dass du von dem Thema nichts Ahnung hast, und anderen Leuten was in die Schuhe schieben willst die es gar nicht gibt, nur um ein wenig mitzureden? Dich könnte man mit der Aufgabe nicht betrauen, das ist sicher.
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Joachim B. schrieb: > mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war > schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war > intern. Damals ein Oszi im Außendienst, wie groß war das eigentlich und einen Trenntrafo hast du wohl auch noch dabei gehabt? Solche Märchen wieder! Von dir kommt laufend solches Zeugs, nicht nur hier. Damals wurden Reparaturen oder Messungen mit einem Oszi nie und nimmer im AD gemacht, oder hast du da TV-Antennen und Verteilernetze geprüft?
Nik A. schrieb: > Kann mir jemand dazu etwas raten bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen? Als Service Techniker habe ich, nach einer betriebsinternen Ausbildung, Ladegeräte geprüft und repariert. Nach über 20 Jahren hieß es, dass ich das nicht mehr darf. Diese Arbeiten machten ein Drittel meiner Arbeit aus. Viel wichtiger, wenn die gelernten Elektriker die Fehler nicht finden konnten, dann haben sie mich gerufen. Meine Vorgesetzten hatten immer plötzliche Hörstörungen, wenn ich sagte, dass es mich nicht interessiert und ich die Geräte trotzdem prüfe und repariere. Allerdings, selbst wenn ich Elektriker wäre und keine Ahnung von den Geräten und Vorschriften hätte, würde ich das nicht machen.
Nevs schrieb: > Damals wurden > Reparaturen oder Messungen mit einem Oszi nie und nimmer im AD gemacht ja solche Unfähigen gab es Viele die nur "in die Werkstatt" kannten, vor allem die Betrüger die Teile aufschrieben und kein Kunde konnte es prüfen. Ich war froh 97% aller meiner Kunden daheim glücklich zu machen. Der Oszi kostete mich zwar rund 1500,-DM hat sein Geld aber bei den Kunden wieder eingebracht weil ich nicht sinnlos durch die Stadt fuhr sondern reparierte, was das Geld brachte. Du und deine Kenntnisse im Aussendienst als RFS-Techniker sind wohl etwas beschränkt. Die Techniker die nichts gelernt hatten mußten ja nur Geräte schleppen. https://www.picclickimg.com/kugAAOSwY2pj~j-S/Oszilloskop-PHILIPS-PM-3207-2Kanal-v6.webp kein Blechkasten, Tenntrafo, nö, immer eine Hand in der Hosentasche, später FI Adapter.
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Joachim B. schrieb: > Der Oszi kostete mich zwar rund 1500,-DM hat sein Geld aber bei den > Kunden wieder eingebracht weil ich nicht sinnlos durch die Stadt fuhr > sondern reparierte, was das Geld brachte. Was sind das eigentlich für Geschichten, warst du Angestellter oder selbstständig wgn. der Oszi kostete 1500 DM? Sinnlos ist damals auch keiner durch die Stadt gefahren und Arbeitszeit bezahlte der Chef ganz unabhängig davon was die Leute brachten oder eben nicht. > Du und deine Kenntnisse im Aussendienst als RFS-Techniker sind wohl > etwas beschränkt. Ich bin und war kein RFS-Techniker, wir können aber mal im richtigen Forum die Leute dazu befragen ob deine Geschichte so glaubhaft ist? > Die Techniker die nichts gelernt hatten mußten ja nur Geräte schleppen. Noch so einer der über seine Kollegen mehr weiß als sie selber, gearbeitet wurde eigentlich nach Anweisung, und wenn der Chefe der Werkstatt sagt dass die Geräte dort zu reparieren sind dann ist das halt so. Man kann eine Antennendose beim Kunden tauschen und ein HF-Kabel zum Gerät oder was abgleichen, aber reparieren mit dem Lötkolben am Gerät beim Kunden ist schon mal gar nicht zulässig, wie war das dann eigentlich mit der Abrechnung, da hast du wohl dann vor Ort die RE geschrieben und das Geld angenommen? Joachim B. schrieb: > ja solche Unfähigen gab es Viele die nur "in die Werkstatt" kannten, vor > allem die Betrüger die Teile aufschrieben und kein Kunde konnte es > prüfen. Ich war froh 97% aller meiner Kunden daheim glücklich zu machen. Alle Anderen waren unfähig nur du nicht, aber hier was von einem Ableit-C über 1µF im Störschutzfilter faseln. Nicht mal als Selbstständiger hat man beim Kunden repariert, dann waren das wohl nur Einstellungsfehler am TV, dazu braucht man dann ein Oszi? Was man hier nicht alles so für Geschichten hört, v.a. von Leuten die nicht mal wissen wie man einen Störschutz-C als Ableit-C berechnet! Eigentlich ging es hier ja um die Prüfung von ElektroGeräten und den Job dazu, und um nichts anderes? Willst du wohl deinen Fehler da oben wieder duch ne andere Geschichte versuchen zu richten? Von dir kommen ja immer nur deine große Leistungen was du so alles vollbracht und geschafft hast, Probleme gab es bei dir ja wohl nie, welche man nicht so ohne weiteres lösen konnte?
Nevs schrieb: > Arbeitszeit bezahlte der Chef ganz unabhängig davon was die Leute > brachten oder eben nicht. So einfach war Preis- und Kostenkalkulation noch nie. Lediglich bei den gezahlten Löhnen gibt es keinen Unterschied zwischen Arbeit und Anfahrts-/Abfahrtszeit. > Nicht mal als Selbstständiger hat man beim Kunden repariert Vielleicht kennst du nur deinen Bubble aus einer bestimmten Zeit? Um 1965 herum hatte die Werkstatt gar nicht für jeden Techniker ein Auto. Da ging man im Stadtviertel durchaus auch mal mit dem Service-Köfferchen zum Kunden. Der wohnte nämlich oft nicht weit entfernt von dem Einzelhändler, wo er den TV gekauft hatte. Und ja, ein Ein-Kanal-Analog-Oszi wog auch nur 5 kg. Z. B. https://hartmann-braun.de/diverse/sonstige/hameg-107.htm Außerdem waren die TV-Geräte sehr schwer (manchmal sogar in Musiktruhen eingebaut, da musste man das offene Chassis transportieren). Manchmal brauchte man deswegen zum Transport einen zweiten Mann. Insbesondere die Röhren waren sehr erschütterungsempfindlich, deswegen wollte man nicht gern unnötig transportieren. Und schließlich wollten die Kunden ihren TV möglichst nach 1 Stunde wiederhaben. Ein ganz wichtiger Grund war natürlich auch, wieviele Geräte man pro Manntag reparieren konnte, da waren Transport-Zeiten kontraproduktiv: Wenn man dem Kunden sagen muss, dass der Techniker erst in drei Tagen Zeit hat, geht der Kunde zur Konkurrenz. Aus allen diesen Gründen reparierte man möglichst vor Ort. > Ich bin und war kein RFS-Techniker Ach so. Ja, dann ... > reparieren mit dem Lötkolben am Gerät beim Kunden ist schon mal gar nicht > zulässig Der war gut, erzähl noch einen. > wie war das dann eigentlich mit der Abrechnung, da hast du wohl dann vor > Ort die RE geschrieben und das Geld angenommen? Das ging so, wie beim Klempner, der einen tropfenden Wasserhahn repariert.
Rolf schrieb: > Aus allen diesen Gründen reparierte man möglichst vor Ort. Ersetze "man" durch "ich/wir", es war vom Betrieb abhängig, wo die Präferenzen lagen. Zu meiner Zeit wurden Röhren gewechselt, mehr konnte der angebliche Geselle im Außendienst auch nicht und fuhr fast alles in die Werkstatt. Den Mann, der mehr konnte, mochte man nicht zum Kunden lassen. Rolf schrieb: > Nevs schrieb: >> Ich bin und war kein RFS-Techniker > Ach so. Ja, dann ... Wenn ich mich recht erinnere, ist er im Forum als trollendes Postfrettchen bekannt und stolz darauf, Kabel auszählen zu können. Es läuft selten so zur Höchtsform auf wie in diesem Thread.
Nevs schrieb: > da hast du wohl dann vor Ort die RE > geschrieben und das Geld angenommen? absolut und am nächsten Morgen am Postschalter aufs Firmenkonto eingezahlt. Wir bekamen als Lohn 14,8% vom Umsatz was in meinem ersten Monat 2400,-DM brutto und 1600,- DM netto war. (das weiß ich deswegen so genau weil ich den Dual 701 dd mit extra Magnetsystem gekauft hatte, Wiki irrt da wenn es den günstigeren Preis nennt mit einfachem Magnetsystem). Mein Gesellenbrutto könnte ich aus dem Rentenverlauf nachweisen, muß ich aber nicht. Auf der Gesellenparty sprach ich mit den anderen aus meiner letzten Berufsschulklasse (von 42 kamen nur 13 durch), dort waren 1600,-DM brutto die Regel. Daran sieht man wohl was besser bezahlt wurde, Geräte schleppen oder reparieren und Kundenzufriedenheit. Dir Oberschwätzer von Kunden (ich hätte ja selber repariert aber mir fehlen die Teile und das Werkzeug) habe ich mit folgender Antwort beruhigt "es ist schon spät und ich bin müde, ich stelle ihnen Material und Werkzeug zu Verfügung und berechne nichts" (zu der Zeit ging meine Arbeitszeit von 12:00 Uhr Mittags bis 22:00 Uhr und manchmal wenn ein Auftrag verschußelt wurde auch länger, was tut man nicht alles für die netten Telefondamen und ich überzog auch mal meine 1-stündige Pause für ein Nickerchen)
Manfred P. schrieb: > Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die > Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der > Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten? naja, dicke Eier bekommt man mit Erfahrung. Wenn man quasi nichts weiss, entsteht zuallererst Unsicherheit, vorallem, wenn die Aufgabe von Leuten kommt, die auch nichts wissen, sondern nur einen festlegen, der das jetzt zu machen hat und quasi erst mal allein dasteht. Daher ist das Forum hier ja eigentlich toll, sehr viele Antworten hier zu meiner Nachfrage, auch wenn man seit Jahren immer wieder liest, dass die Freundlichkeit hier extrem gelitten hat und Leute rumtrollen oder manch einem sein Ross zu hoch gewachsen ist :) Aber hier bin ich extrem froh und dankbar über die Antworten, die hier dabei sind. Alex Z. schrieb: > Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir > dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die > Folgen deiner Arbeit auch. Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und > alles ordentlich dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von > Material) kann dir keiner ans Bein pissen. Es kann immer mal was > passieren, solange du eine Doku hast und nicht fahrlässig oder > vorsätzlich gehandelt hast, ist das alles versichert. Der Rest ist > Risiko des Unternehmens. Das ist genau das, was ich hören wollte, Danke! Ich werde morgen mal alle weiteren Beiträge durcharbeiten, ich bin gerade beim Beitrag von Nevs angekommen, Stichwort Arbeitsrecht usw, genau das ist ja auch einer der Hauptgründe meiner Nachfrage. Es ist ja auch kein Arbeitsplatz gleich, bei einem gibt's immer wieder Lehrgänge usw, woanders fängt man gerade erst damit an, in diese Richtung offen zu sein. Ich will das nur mal in den Raum stellen (anderes Thema): die "Kalibirierung" von Messgeräten (Multimetern), die bedingt durch die Art der Messgeräte nur eine Überwachung ist, ob die zu messenden Größen im Toleranzbereich liegen, wurde zu teuer und ich muss diese nach ISO mit einem Referenzmultimeter (mit Kalibrierschein) nun selbst mit Vergleichsmessungen durchführen, was ich persönlich für extrem unschön halte, da ich die zu messenden Größen gar nicht so einfach erzeugen kann. Widerstände und Gleichströme sind noch relativ einfach, aber bei Wechselströmen hab ich nach aktuellem Messaufbau Netzschwankungen mit drin. Das ist mir selbst irgendwie sehr viel Pi mal Daumen. Teure Prüfgeneratoren (wie Fluke 5xxx für 18000 EUR und mehr, oder einfach nur konstante Wechselspannungsnetzteile) etc. anschaffen würde am Ende die eingesparte genaue Labor-Überwachung kostentechnisch in Frage stellen. Aber wie gesagt, ohne Erfahrungen von anderen steht man vor einer Wand bzw. macht einfach das, was der Chef will ... Ich weiss nicht, wie es bei Euch so läuft, ich vermute aber irgendwie, dass jetzt einige hier mit den Augen rollen :)
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Was steht denn im Arbeitsvertrag? Darf der AG das eigentlich einfach so übertragen?
Nik A. schrieb: > bzw. macht einfach das, was der Chef will Und das kann für den AN schlimm ausgehen (DGUV Vorschrift 1, § 15, Absatz 1, letzter Satz). Nik A. schrieb: > Ich weiss nicht, wie es bei Euch so läuft, Streng nach Gesetz/DGUV. Nik A. schrieb: > wie Fluke 5xxx für 18000 EUR Das kann Dein Chef mir schenken. ;-)
Heute bei den neuen Ladegeräten kannst du nichts mehr wirtschaftlich reparieren. Du bekommst nur Module. Bei einem Ladegerät (das uns gehörte) wollte ich kosten sparen. Die beiden Lüfter waren schon sehr teuer und ich musste das Gerät komplett zerlegen, um die Lüfter zu tauschen. Sah erst nicht so aus. Die Reparatur hatte 5 Stunden gedauert. Reparatur hat knapp 800 Euro gekostet und neues Ladegerät hätte knapp 1300 Euro gekostet. Wenn man dazu rechnet was ich in der Zeit verdienen hätte können, da ist wegwerfen und neu kaufen meistens günstiger.
Nik A. schrieb: > Aber wie gesagt, ohne Erfahrungen von anderen steht man vor einer Wand > bzw. macht einfach das, was der Chef will ... Zuerst würde ich mal die Position deines Chefes ausloten, ist der überhaupt befähigt den Sachverhalt zu verantworten den er dir gibt, also dass er weiß was du zu machen hast, denn er ist ja dein Chef und sollte das wissen! Einfach Aufgaben übertragen oder Anweisungen geben ist nicht, hast du eine ausführliche Einweisung in den Bereich wie die Geräte erhalten oder nicht? Seid ihr ein Handwerks- oder Industriebetrieb, dann würde ich mal zum BR gehen und den fragen wer dafür zuständig ist, wenn du der Einzigste bist, der sich in dem Bereich Elektrik auskennt, und nun nicht weißt was genau zu machen ist, dann kann man ja die anderen Leute in der Fa. gleich ganz vergessen. Es geht auch gar nicht um praktische Erfahrungen, sondern um die Prinzipien der Prüfungen der ganzen Geräte und Technik wie Anlagen, was dazu gehört, wann was und wie zu prüfen ist, nicht zu reparieren oder ob die funktionieren. Wenn ihr kein Elektro-Fachbetrieb seid, dann gibt es wohl auch keinen E-technischen Leiter, dann bist du wohl der Einäugige unter den Blinden, oder welche Qualifikation oder Position hat dein Chef eigentlich? Denn dir den ganzen Sums inkl. Verantwortung einfach so zu übertragen, er als E-Technik-Laie, geht ja nur wenn du das annimmst, nur hast du dann die ganze Verantwortung dabei, nicht er. Die BG kann man dazu befragen, nur würde ich da nicht die Fa. nennen, oder wenn dann wer da in der Fa dafür dort eingetragen ist und welche Befugnisse der hat.
Nik A. schrieb: > Allerdings wird man nicht automatisch durch den Gesellenbrief zur > vollwertigen EFK. Eine "vollwertige EFK" gibt es nicht. Ob man EFK ist oder nicht, kann man nur in Bezug auf eine konktrete Tätigkeit beurteilen, und nicht allgemeingültig. Niemand kann alle Normen kennen und in allen Bereichen Erfahrung haben. Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gehört aber sicherlich nicht zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten in der Elektrotechnik. Teilweise dürfen das sogar EFKffT. > Ich bin Industrieelektroniker für Geräte und Systeme und hatte > damals (um 2002 rum) eine Grundausbildung, was Elektrik betrifft. > Auch wenn ich Leitungen legen kann und mit Netzspannungen/-anschlüssen > etc umgehe, bin ich aber kein zugelassener Elektriker, der die VDE > Richtlinien kennt. Ich weiß nicht, was du mit "zugelassener Elektriker" meinst, aber du musst sicher kein Elektromeister mit Eintrag im Installateurverzeichnis sein, um Geräteprüfungen durchzuführen. Gerade in der Fachrichtung "Geräte und Systeme" gehören die Geräteprüfungen eigentlich zum Ausbildungs- und Prüfungsinhalt. Aber wenn du dich dazu nicht in der Lage siehst, wirst dich einlesen müssen und drum kümmern müssen, dass du entsprechende Fortbildung und Einarbeitung bekommst.
Hallo alle! Kurz zusammengefasst: Meinem Chef gehört die Firma, er kommt eher aus der EDV, wir sind knapp über 10 Leute hier, einen Betriebsrat gibt es (natürlich) nicht. Ich kümmere mich um alle möglichen technischen Dinge und Probleme (PCs, Internet/Netzwerk), muss in der Fertigung auftretende Probleme lösen, wenn die Kollegen nicht weiterkommen (z.B. das sich gerade im Bau befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht magischen Rauch, auftretende Fragen bei RMA-Diagnostik) etc. Abgesehen davon mach ich auch hin und wieder Leiterplattenlayout/Schaltungen/µC-Firmware, für Schaltungen, die wir in Geräten verbauen, Programme für SMT-Automaten und bin bei der Planung von Geräten mit dabei, gucke da über die technischen Sachen bzw. elektronischen Komponenten, in den allermeisten Fällen sind das Niederspannungsgeschichten mit externem Netzteil, selten ist in einem Geräteständer auch mal eine Kaltgerätedose oder Netzschalter. Quasi Technik-Mädchen-für-alles ;) Im AV steht, Einstellung als Industrieelektroniker mit Verpflichtung, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die meinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Jede Änderung des Vertrages (sowie Nebenabreden) bedarf Schriftform. Ich lese teils heraus, dass mein Chef das nur übertragen darf, wenn er sich damit auskennt oder kann er das dennoch, solange ich eine Schulung dazu hatte bzw haben werde? So würde ich Thomas' Antwort hier drüber verstehen. Kann ich das irgendwo genauer nachlesen? Wir wollen hier auch ein paar Missstände korrigieren und Dinge verbessern/absichern. Ich schreibe hier auch während der Arbeitszeit, deswegen hatte ich gestern nur kurz kommentiert, weil inzwischen einige Posts dazukamen. Die BG zu kontaktieren hatte ich ja vor, die wollen aber die Firmennummer in der Anfrage und genau deswegen such ich erst mal hier Infos/Hilfe/Rat :) Ich habe mir außerdem mal die Infos zum Lehrgang durchgelesen, den der TÜV Süd (als Beispiel) anbietet: "Für die Teilnahme am Lehrgang müssen Sie Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit mindestens einjähriger Erfahrung in der Herstellung oder Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel sein." sowie "Hinweis: Dieser Lehrgang richtet sich gezielt an Personen mit fundierten elektrotechnischen Kenntnissen und Erfahrungen. Grundkenntnisse der Elektrotechnik sowie Erfahrungen im Umgang mit den zu prüfenden elektrischen Betriebsmitteln werden vorausgesetzt. Personen ohne elektrotechnische Kenntnisse oder Erfahrungen bitten wir, den Lehrgang Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch elektrotechnisch unterwiesene Personen zu wählen." Das wäre dann bei mir zutreffend mit meinen Angaben oben?
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Nik A. schrieb: > das sich gerade im Bau befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht > magischen Rauch, Ernsthaft? Sowas arbeitet in diesem Bereich? Irgend etwas läuft bei euch gewaltig schief. Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber.
Nik A. schrieb: > , auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die meinen Vorkenntnissen > und Fähigkeiten entsprechen. Und entspricht die DGUV-Prüfung Deinen Fähigkeiten?
Nik A. schrieb: > Hinweis: > Dieser Lehrgang richtet sich gezielt an Personen mit fundierten > elektrotechnischen Kenntnissen und Erfahrungen. Grundkenntnisse der > Elektrotechnik sowie Erfahrungen im Umgang mit den zu prüfenden > elektrischen Betriebsmitteln werden vorausgesetzt. Nach alldem, was du hier so schreibst, hätte ich keinen Zweifel, dass das für dich zutrifft. Die wollen da halt keinen haben, der mit dem Amperemeter den Strom in der Steckdose misst. :-)
René H. schrieb: > Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber. Wollte ich auch gerade vorschlagen. So ein Job, wo es wahrscheinlich (wenn überhaupt) Lob statt Geld gibt und man für alles was man kann und nicht kann den Kopf hinhalten soll. @TO Mach dich selbstständig! Denn wenn das so stimmt was du schreibst, dann ist das faktisch sowieso deine Firma, nur bekommt der Chef die Kohle und du bist der Depp, der für wahrscheinlich wenig Kohle den Kopf hinhält.
Dass man dem fähigsten Mann in der Firma die dämlichste Arbeit auch noch aufdrückt spricht nicht gerade für den Chef, aber alle anderen Leute bei euch paar Hanseln verdienen bestimmt genauso gut oder schlecht wie du? Da war der Chef dann wohl dazu geneigt es dem zu geben der es hinbekommt, nur dass du dir damit keinen Gefallen tust wenn du eh schon überall die heißen Kohlen aus dem Feuer holen musst. Nur 10 Leute, ich dachte so an 80, wgn. 2 stellige Belegschaft, dann musst du da wohl durch, aber ich würde dem Chef mal sagen dass du nicht überall die Feuerwehr spielen kannst, das geht dir zu weit und macht dich fertig. Schau dir die anderen Kollegen mal an, wie die das immer abbiegen, wieso bekommen die das nicht aufgedrückt? Dann gibt es sicher auch keine Personalabteilung, bei dem was du bis jetzt schon alles machst in Bezug zu deinen anderen Kollegen wäre das mal ne Möglichkeit seinen Stand in der Firma zu prüfen? Nicht der Klügere gibt immer nach bis er der A ist, wenn du nicht ausgelastet bist dann mach es, nur hört sich das ganz anders an. So einen ähnlichen Posten hatte ich vor über 20 Jahren auch mal, ich konnte zwar nicht so viel, durfte aber überall die anspruchsvollsten und bescheidensten Arbeiten, wie manuelle Lötstraße, auf Zuruf immer machen, jeden Kollegen und -in an seinem / ihrem Arbeitsplatz während dessen Urlaub vertreten, als ich dann mal in Urlaub wollte war das nicht möglich, weil jemand anders gerade weg war. Das war dann die Entscheidung mal beim AG vorzusprechen und sich dann auch gleich einen neuen Job zu suchen. Das AG gab mir Recht und meinen Urlaub, und bis zum Jahresende habe ich da nur noch meine Zeit vertrödelt, die Chefes haben gekotzt u. die anderen sogenanten Kollegen durften dann meine Arbeit wieder mitmachen. Das halbe Jahr Lötstraße und der vorenthaltene Urlaub haben mir die Augen geöffnet, einem anderen Typen (älterer Nerd), der schon länger dabei war, wurde regelmäßig der Urlaub gestrichen weil verfallen, er war laufend für alle möglichen Probleme der angeblich Einzige der das lösen konnte, deswegen auch Montags bis Sonnabends jeden Tag in der Fa., Über-Std. ohne Ende, aber zu Hause war ihm ja eh langweilig. Verheiratet mit der Fa. aber nicht den A in der Hose mal nein zu sagen oder mehr Kohle durchzudrücken.
Nik A. schrieb: > Ich lese teils heraus, dass mein Chef das nur übertragen darf, wenn er > sich damit auskennt oder kann er das dennoch, solange ich eine Schulung > dazu hatte bzw haben werde? Den Satz verstehe ich nicht. Er darf es dir nur übertragen, wenn du dich damit auskennst. Aber du bist eingestellt als Industrieelektroniker, Tätigkeitsbeschreibung: "Industrieelektroniker der Fachrichtung Gerätetechnik stellen elektrische und elektronische Geräte her, prüfen sie und halten sie in Stand" Die VDE-Geräteprüfung gehört also klar zu deinem Job, es ist daher wohl schwierig, sich weckducken zu wollen. Wer solls denn sonst machen, wenn nicht du? Du hast exakt den passenden Beruf mit exakt der passenden Fachrichtung dafür. Und das ganze ist ja nun auch nicht so dramatisch. Wer hat denn bisher die VDE-Prüfungen bei euch gemacht? Könnt ihr euch nicht zusammensetzen und ein paar Prüfungen gemeinsam machen? Das ist eine ziemlich stupide Tätigkeit mit immer wieder den gleichen Abläufen, drum können es ja sogar EFKffT oder EuP tun. Je nach Prüfgerät muss man nicht mal die Grenzwerte selber überprüfen, sondern das Gerät macht alles mehr oder weniger automatisch. > Personen ohne elektrotechnische Kenntnisse oder Erfahrungen bitten wir, > den Lehrgang Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel > durch elektrotechnisch unterwiesene Personen zu wählen." > Das wäre dann bei mir zutreffend mit meinen Angaben oben? Für dich ist der erste Lehrgang der richtige, du hast eine elektrotechnische Ausbildung. EuP haben nur eine kurze Unterweisung für ihre Tätigkeit und keine elektrotechnische Ausbildung.
Bei einem 10-Mann-Betrieb würde ich nicht so ein Theater wegen Zuständigkeiten, Befähigungen und Berechtigungen machen. Irgendeiner muss die Prüfungen durchführen (gibt's das in anderen EU-Ländern eigentlich auch?) und in einer kleinen Firma, die auf die Kosten schaut, bleibt's gern an dem hängen, der grundlegendes elektrotechnisches Verständnis aufweist. Das Risiko (und der Nutzen der Prüfungen) ist mehr als überschaubar. Im Bürobereich passiert in der Regel gar nichts, in der Werkstatt oder bei Geräten, die viel bewegt werden, kann mal was kaputt gehen, aber die Messgeräte melden sich im Fehlerfall und gesunden Menschenverstand zu Beurteilung hat man hoffentlich :) Lehrgang besuchen und mit etwas Glück lässt sich das mit einem Tag Aufwand im Jahr durchziehen. Wenn man sonst eher anspruchsvollere Tätigkeiten durchführt und in einer guten Verhandlungsposition sitzt, dann würde ich aber durchaus versuchen die Kostenersparnis gegenüber einer von Externen durchgeführten Prüfung zum Teil auf den eigenen Gehaltszettel zu bekommen. Die Tätigkeit ist wahrlich stupide und um unterm Schreibtisch krabbelnd einen Stecker aus der Steckdose zu ziehen und in ein Prüfgerät zu stecken, muss man keine Ausbildung/Studium absolviert haben.
Lies doch einfach hier nach (Anhang). Der Arbeitgeber kann die Aufgabe extern oder intern delegieren. In beiden Fällen hat der Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht die Person/Firma passend bezüglich der Qualifikation auszuwählen. Alles andere ist ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt. Das geht nur so lange gut bis was passiert.
Na, ich würde da schon etwas vorsichtig mit der Übernahme der Tätigkeit sein. Du musst dann das alles auch in der Firma durchsetzen können. Ich hatte ein ähnliches Thema mal in meiner Industrieanstellung nach dem Studium. Die Firma stellte vorrangig mit Sicherheitkleinspannung von 24V betriebene Komponenten, aber auch einige wenige Geräte mit 230V Netzanschluß her. Und dann musste ich mal einfach eine entsprechende Ausgangsprüfung für ein Gerät anstoßen, bei dem ich als Abwesenheitsvertretung für einen anderen Entwickler draufschauen musste. Und dann fing die Fragerei an: Wer macht das? Keiner war dafür so richtig zuständig. Wird ja nur alle zwei Jahre mal eine Handvoll gefertigt... Wer ist eigentlich die "Verantwortliche Elektrofachkraft" im Betrieb? Öhm? bei zig Ingenieuren und auch mindestens einem Elektromeister und einigen Gesellen. Es endete damit, dass danach auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel durch eine externe Firma geprüft wurden. Das Hauptproblem steht in der entsprechenden BG Verordnung: Sinngemäß "die Verantwortliche Elektrofachkraft muss die ihr übertragenen Aufgaben auch entsprechend selbst auch sogar gegenüber der Betriebsleitung durchsetzen können" Das heißt - Du musst gegen Deinen sparsamen Chef intervenieren und ggfs auch gegen die seltsamsten Abteilungsleiter und unabkömmlichen aber unführbarsten Mitarbeiter. Und dann noch Schlampofantendomteur werden. Dazu kommt dann noch die notwendige Qualifikation. Denn im Gegensatz zu den Ausführungen eines vorherigen Schreibers muss der "Chef" diese Qualifikation in der Industrie nicht haben (das ist quasi nur beim klassichem Handwerksbetrieb Bedingung), er kann dafür eine entsprechend qualifizierte Person einstellen und zur Verantwortlichen EFK bestellen. (Achtung, das ist alles nur mein Erinnerungsstand von vor über 10 Jahren. keine Haftung auf Richtigkeit - zwingend selber recherchieren. Auch ob Du die entsprechende formelle Qualifikation besitzt - ist zumindest ganz genau zu klären. Zum Thema EFK gibt es hier schon genug Diskussionsstränge) Ob DU das kannst und oder oder willst - ich wollte es meinen Nerven nicht antun und hatte ohnehin genug Aufgaben. (und der Geschäftsleitung war wohl nicht bewusst, das ich dafür sogar mal während des Studiums eine entsprechende Fortbildung gemacht hatte - das ersparte mir die unschöne Diskussion, solch Verantwortung und Haftung ablehnen zu müssen) Edit: Ich sehe grade: während meines Früstücks und nebenbei Texttippens wurde wohl die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift gepostet
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Wenn es um solche Geräte wie Bohrmaschinen und all so ein Zeug geht, dafür gibt es Prüfgeräte in die du nur den Stecker steckst und laufen lässt, der Rest ist optische Begutachtung auf Schäden. Das kann im Grunde jeder machen, der einen Messwert ablesen kann.
Maik .. schrieb: > muss der "Chef" diese Qualifikation in der Industrie nicht haben (das ist > quasi nur beim klassichem Handwerksbetrieb Bedingung), er kann dafür eine > entsprechend qualifizierte Person einstellen und zur Verantwortlichen EFK > bestellen. Logisch. Bei klassischen Handwerksbetrieb ist der Chef ein Meister, also Fachmann. Und wer ist anderswo der "Chef"? Bei einer GmbH ist es der Geschäftsführer, der muss - vom Gesetz her gesehen - null Komma nichts können, nicht mal Lesen und Schreiben. Oft ist er auch nur Angestellter. Und bei der Siemens AG? Der Vorstandsvorsitzende ist sicher keine EFK. :-)
Maik .. schrieb: > Das heißt - Du musst gegen Deinen sparsamen Chef intervenieren und ggfs > auch gegen die seltsamsten Abteilungsleiter und unabkömmlichen aber > unführbarsten Mitarbeiter. Ob er das kann oder will, wird er wohl selbst einschätzen können. Wenn man aber schon mal anderweitig einen gewissen Stand in der Firma hat, ist das wahrscheinlich weniger ein Problem, als wenn da der neu eingestellte Absolvent hingestellt wird dafür. Wenn das nicht funktioniert, wäre es allemal ein Grund, dann mit entsprechender Aktennotiz die Aufgabe niederzulegen, weil man dann die Verantwortung nicht mehr übernehmen kann. Dann müsste der Chef sich einen anderen Dummen suchen …
Rolf schrieb: > Und bei der Siemens AG? Der Vorstandsvorsitzende ist sicher keine EFK. Nicht notwendigerweise. Die Führungsriege hat dort eine VEKF bestellt:
1 | Als VEFK kann sowohl ein sozialversicherungspflichtiger |
2 | Angestellter, ein freier Mitarbeiter oder ein externer |
3 | Dienstleister bestellt werden. Es steht dem Unternehmer frei, |
4 | die Rolle der VEFK auch bewusst selbst zu übernehmen. Hierzu |
5 | ist keine eigene Bestellung erforderlich, da der Unternehmer |
6 | ohne eine VEFK automatisch deren Verantwortung trägt. |
https://de.wikipedia.org/wiki/Verantwortliche_Elektrofachkraft Die VEFK muß sich dann um die Bestellung und Qualifikation der EFK kümmern.
René H. schrieb: > Nik A. schrieb: >> das sich gerade im Bau befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht >> magischen Rauch, > > Ernsthaft? Sowas arbeitet in diesem Bereich? Irgend etwas läuft bei euch > gewaltig schief. Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber. Warum sollte ich? Es gibt überall Leute, die mal ein Kabel falsch anlöten oder eine Zinnbrücke produzieren und/oder übersehen, das ist ja nicht jeden Tag der Fall. Abgesehen davon, hast Du ne Ahnung, wie schwer is inzwischen ist, fähiges Personal zu finden? Ich mag meinen Arbeitsplatz, aber es gibt Dinge, die ich bisher nicht gemacht oder irgendein ein Wissen darüber erlangt habe. In diesem Thread geht es um eines dieser Dinge. Thomas B. schrieb: > Die VDE-Geräteprüfung gehört also klar zu deinem Job, es ist daher wohl > schwierig, sich weckducken zu wollen. Wer solls denn sonst machen, wenn > nicht du? Du hast exakt den passenden Beruf mit exakt der passenden > Fachrichtung dafür. Ok, dass ist eine klare Aussage. Es geht mir auch nicht um die Durchführung bzw. den Ablauf der Tätigkeit, sondern nur darum, ob ich das darf und ob ich dazu irgendwelche speziellen Nachweise haben MUSS, z.B. ob ein Lehrgang dazu verplichtend ist. Bisher haben das einfach mehrere Leute gemacht, aber mit sehr großen Pausen dazwischen, ich kann auch keinen davon mehr fragen :) Karsten B. schrieb: > gesunden Menschenverstand zu Beurteilung hat man hoffentlich :) > > Lehrgang besuchen und mit etwas Glück lässt sich das mit einem Tag > Aufwand im Jahr durchziehen. Wenn man sonst eher anspruchsvollere > Tätigkeiten durchführt und in einer guten Verhandlungsposition sitzt, > dann würde ich aber durchaus versuchen die Kostenersparnis gegenüber > einer von Externen durchgeführten Prüfung zum Teil auf den eigenen > Gehaltszettel zu bekommen. Die Tätigkeit ist wahrlich stupide und um > unterm Schreibtisch krabbelnd einen Stecker aus der Steckdose zu ziehen > und in ein Prüfgerät zu stecken, muss man keine Ausbildung/Studium > absolviert haben. Ja, falls ich irgendwo eine defekte Leitung sehe, dann ziehe ich, aber auch meine Kollegen, diese aus dem Verkehr. Bei der Prüfung wäre das ja quasi das gleiche mit Vermerk im Protokoll. Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen. Wenn ich die Prüfung nach den bisherigen Protokollen durchführen würde, wäre es die optische Prüfung, Isolations-Widerstand, Widerstand Schutzleiter (bei Schutzklasse 1) und Funktionstest. Wie Du und viele hier schreiben: stupide Arbeit, teils viel Staub, Stecker raus, Stecker rein ... @Maik: durchsetzen kann ich mich da sicher, ich darf glücklicherweise da mitreden und auch gern mal diskutieren, das ist alles kein Problem bzw ist auch erfolgreich, solange ich auch die passende Argumente mitbringe. Googlen hatte nicht den Erfolg, den ich mir erhofft hatte und deswegen bin ich auch echt froh, hier nachgefragt zu haben. Es gibt zwar teils gegensätzliche Aussagen, aber das hilft mir alles tatsächlich weiter, die Aufgabe zu überblicken :) Am Ende kann man es auch so formulieren: man wird ohne weitere Infos in kaltes Wasser geworfen, hört, es geht nur um einfache Überprüfung von Leitungen bzw den daran angeschlossenen Geräten, irgendwer erzählt dann was von strafrechtlichen Konsequenzen, wenn was passiert und die entsprechende Ausbildung ist gute 25 Jahre her und ich bin nicht der Typ, der einfach schnell bei sowas drauf los macht, nur damit es erledigt ist. Zuhause kann ich quasi machen, was ich will (Ihr wisst sicher, wie ich das meine), aber in der Firma ist die Verantwortung eine andere. Danke Scyte R. für den Anhang und vielen Dank auch an alle anderen!
Nik A. schrieb: > , ob ich das darf und ob ich dazu irgendwelche speziellen Nachweise > haben MUSS Darüber nachzudenken ist Aufgabe Deines Arbeitgebers.
Nik A. schrieb: > Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle > Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen. Das ist sicher auch schon dahingehend sinnvoll, dass damit im Falle eines Falles dann nicht Fahrlässigkeit unterstellt wird. Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht machen wollen.
Nik A. schrieb: > Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja > sicher den Ärger vor Gericht ... Mein Bruder kaufte ein Auto mit frischem TÜV. Er fuhr sicherheitshalber zum lokalen TÜV ("Wenn ich das jetzt offiziell machen soll, dann muss ich dir die Plakette abkratzen. Inoffiziell sage ich dir, fahr sofort zur nächstgelegenen Werkstatt"). Stafanzeige gegen TÜV -> Verfahren eingestellt. Freies Zitat: Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und attestierst nur, ob das Vorliegende zum Prüfzeitpunkt die Normen einhielt. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, wurde (hier) das Fahrzeug nach der Prüfung bewegt und etwaige Schäden können somit auch erst danach aufgetreten sein. Genau das gleiche macht auch Deine Prüfung: Den aktuellen Ist-Zustand festhalten. Wenn ein Werker danach mit der Ameise über's Kabel fährt, und dieses nun kaputt ist, war das Gerät vorher dennoch sicher. Die proletarische Angst, für etwas seinen Kopf hinhalten zu müssen, ist zwar durchaus berechtigt, aber oftmals unbegründet.
Jörg W. schrieb: > Nik A. schrieb: >> Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle >> Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen. > > Das ist sicher auch schon dahingehend sinnvoll, dass damit im Falle > eines Falles dann nicht Fahrlässigkeit unterstellt wird. > > Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht > machen wollen. Genau. Denn alleine die Papierqualifikation erweckt den Anschein, man wüsste, was man tue. Für Juristen ist sowas immer ganz wichtig (im Schadensfall für den eigenen).
Martin S. schrieb: >> Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht >> machen wollen. > > Genau. Denn alleine die Papierqualifikation erweckt den Anschein, man > wüsste, was man tue. Nein, aber sie erledigt im Zweifelsfalle die Frage, ob derjenige auch tatsächlich die nötige Qualifikation besaß. Natürlich kann er die auch sonst besitzen, aber der Nachweis fällt dann schwerer bzw. wird aufwändiger (was ja wieder Zeit und damit Geld kostet). Das ist wie mit den VDE-Vorschriften: die sind nicht bindend, aber wenn man sie einhält, wird im Schadensfalle erst einmal davon ausgegangen, dass die Sache "dem Stand der Technik" entsprach.
Martin S. schrieb: > Freies Zitat: Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und attestierst nur, > ob das Vorliegende zum Prüfzeitpunkt die Normen einhielt. Auch wenn es > unwahrscheinlich ist, wurde (hier) das Fahrzeug nach der Prüfung bewegt > und etwaige Schäden können somit auch erst danach aufgetreten sein. Bei einigen Schäden ist das so, aber wenn die Bremsbeläge vollkommen runter sind und deshalb kurz nach dem TÜV ein Unfall passiert, da kann sich der Prüfer dann nicht rausreden.
Jörg W. schrieb: > Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht > machen wollen. Was zeigt, dass Du wohl keine Elektrofachkraft bist. Das, was da technisch geprüft wird, ist doch nun Basiswissen eines jeden ausgebildeten Elektrikers. Oliver
Ja, aber abgesehen vom Verstand und persönlichen Prinzipien kommen die Feinheiten erst mit einem Lehrgang, würde ich meinen. Ich z.B. kenne diese Details nicht, weil ich damit nie wieder zu tun hatte und keinerlei Lehrgänge gemacht hab, weil das bisher nicht nötig war bzw. auch nicht als nötig gesehen wurde. Eine defekte Leitung erkennen kann ich und auch Messwerte bewerten. Aber muss ich eine (spezielle) Heißklebepistole sperren, weil die Leitung einen Schaden an der (äußeren) Isolierung hat und mit Tape umwickelt wurde? Was ist mit Mehrfachsteckdosen, die fest installiert sind? Sowas kann ich ja am besten bei einem Lehrgang in Erfahrung bringen. Genauso, ob die Prüfungen, die ich durchführen muss, ausreichend sind. Laut alten Protokollen war das nur Sichtprüfung, Funktionstest, Iso-R, Ableit-R, letzteren gibt's bei Klasse 2 nicht, also auch keinen Haken im Protokoll. Auf das beziehe ich mich -aktuell-. Deshalb ist die Aussage von Jörg auch ganz passend "Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht machen wollen."
Jörg W. schrieb: > Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht > machen wollen. Stupide wochenlang Stecker in den Tester stecken und dokumentieren? auch mit Lehrgang würde ich diese Tätigkeit verweigern. Dafür hat man keinen Beruf gelernt und hinterher noch studiert.
Joachim B. schrieb: > Dafür hat man keinen Beruf gelernt und hinterher noch studiert. Ach der Herr Student ist sich zu fein dafür.
Joachim B. schrieb: > wochenlang Wenn du den Thread wenigstens nur ansatzweise gelesen hättest, wüsstest du, was für einen Quatsch du hier von dir gegeben hast, zumindest bezogen auf den TE (und um den geht's ja in erster Linie).
Jörg W. schrieb: > Wenn du den Thread wenigstens nur ansatzweise gelesen hättest, hab ich gelesen, bei uns waren Externe 2 Wochen beschäftigt, 2-stellige MA sagt nichts über den Umfang aus. René H. schrieb: > Ach der Herr Student ist sich zu fein dafür. nö, aber ich werde nicht stupide Arbeit verrichten während andere Arbeit die nur ich erledigen kann liegenbleibt, denn bei meinen ehemaligen 5 Chefs auf 1-2 Ausführende wurde ich immer verantwortlich gemacht, man darf und muß auch mal den Rücken gerade machen und dem gröbsten Unfug widerstehen und NEIN sagen
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