Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Prüfung ortsveränderlicher Geräte: Wer darf?


von Nik A. (nik_a)


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Hallo alle!

Meine ernste Frage ist eigentlich recht kurz: Wer GENAU darf die Prüfung 
der ortveränderlichen Geräte durchführen?

Google meint dazu:

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV 
V3) darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer befähigten 
Person unter Leitung einer EFK durchgeführt werden. Diese Personen 
benötigen eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr 
Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnis der 
aktuellen Normen.

Wichtige Fakten zur Prüfberechtigung:
- Elektrofachkraft (EFK): Erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 und 
DGUV V3 (Ausbildung, Erfahrung, Fachwissen).
- Befähigte Person: Eine Person mit einschlägiger Ausbildung (z. B. 
Elektroniker) und Erfahrung, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt 
wurde.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und 
Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse.

Wenn ich weitersuche:

Ein Elektriker (bzw. Elektroniker) ist eine grundlegende 
Elektrofachkraft (EFK), sofern er eine abgeschlossene Berufsausbildung 
im elektrotechnischen Bereich hat. Allerdings wird man nicht automatisch 
durch den Gesellenbrief zur vollwertigen EFK. Dazu sind zusätzlich 
einschlägige Berufserfahrung, Kenntnis der VDE-Normen und eine 
betriebliche Beauftragung erforderlich.
Wichtige Unterscheidungen:

- Ausbildung: Elektrogesellen, Meister, Techniker oder Ingenieure 
erfüllen die fachliche Voraussetzung.
- Status: Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf, sondern ein 
Status, der sich auf spezifische Tätigkeiten bezieht, für die man 
qualifiziert ist.
- Verantwortung: Nur wer Gefahren erkennen und Arbeiten beurteilen kann 
(EFK), darf diese auch eigenverantwortlich durchführen.

Ein Elektriker ist somit die Basis, aber die Elektrofachkraft ist die 
rechtliche Absicherung für die Durchführung von Arbeiten


So. Ich bin Industrieelektroniker für Geräte und Systeme und hatte 
damals (um 2002 rum) eine Grundausbildung, was Elektrik betrifft.
Auch wenn ich Leitungen legen kann und mit Netzspannungen/-anschlüssen 
etc umgehe, bin ich aber kein zugelassener Elektriker, der die VDE 
Richtlinien kennt.

Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die 
Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der 
ortveränderlichen Betriebsmittel.
Darf ich das denn überhaupt machen oder bin ich nur "befähigte Person", 
die es unter Aufsicht darf?
Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja 
sicher den Ärger vor Gericht ...

Kann mir jemand dazu etwas raten bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen?


Vielen Dank und schöne Grüße!
Nik

von Axel R. (axlr)


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Das steht mir sicher auch noch bevor.
Berichte mal gern weiterhin, interessiert mich natürlich brennend.

Nik A. schrieb:
> Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja
> sicher den Ärger vor Gericht ...

eben

von Udo S. (urschmitt)


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Nik A. schrieb:
> Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die
> Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der
> ortveränderlichen Betriebsmittel.

Dann finde raus welche Qualifikationen und Kurse du brauchst um das 
machen zu dürfen, und melde das deinem Vorgesetzten, der dir diese 
Aufgabe aufgedrückt hat.
Anlaufstelle wäre erst mal die IHK oder vielleicht auch die BG.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Nik A. schrieb:
> - Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und
> Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse.

Wobei die EFK entfällt, wenn das Messgerät selber eine Bewertung 
durchführt und nur noch "Bestanden" und "nicht bestanden" anzeigt. Und 
eigentlich haben alle modernen Gerätetester die entsprechenden Normen 
und Grenzwerte hinterlegt.

: Bearbeitet durch User
von Thomas M. (elo-ocho)


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Moinsen,

wenn Ihr eigene Elektriker/Elektroniker habt, die an Anlagen und Geräten 
arbeiten, dann gibt es gewiss eine "v"EFK, die verantwortliche 
Elektrofachkraft. Diese ist weisungsfrei, Teil der Geschäftsführung, 
angestellt oder eingekauft (oder eben nicht vorhanden) und ist für Dein 
handeln (mit)verantwortlich.

Ansonsten hilft, einfach mal einen Tageskurs des Messgeräteherstellers 
besuchen, dort werden auch solche Fragen geklärt.

Hilfreich sind auch Bücher VDE-Schriftenreihe "135-vEFK" und 
"43-VDE-Prüfung nach..." und, das habe ich aber nicht auf dem Schirm, 
die aktuelle 701, 702? Da hat sich einiges getan, ist aber nicht mehr 
mein Beritt.

Viel Freude damit, man kann sein Geld schlimmer verdienen...

von Michael B. (laberkopp)


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Nik A. schrieb:
> Darf ich das denn überhaupt

Ja, du bist EFK.

Du musst kein im Installateursverzeichnis eingetragener Elektriker sein.

Du musst natürlich die nötigen Messgeräte und DIN Normen zur Hand haben.

Anlagenprüfung: DIN VDE 0105–100.
Geräteprüfung: DIN VDE 0701–0702.
Maschinenprüfung: DIN VDE 0113–

von Alex Z. (alexander_z49)


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Moin,

Wenn du eine Ausbildung (Lehre, Meister, Techniker oder Studium) in 
einem elektrotechnischen Beruf und Berufserfahrung in diesem Beruf hast, 
dann bist du eine EFK. Damit hast du die Kenntnisse und Fähigkeiten so 
eine Messung durchzuführen. In Betrieben werden die EFK oft bestellt, 
damit sie das auch dürfen, versichert sind und das einen rechtlichen 
Rahmen hat. Können ist nicht immer gleich Dürfen. Bei uns sind viele MA 
als EFK bestellt, dürfen aber nicht Messen, Prüfen und Erproben, da 
diese dafür keine betriebliche Beaufragung und keine Schulung haben.

Damit du auf der sicheren Seite bist, lass dich durch deine Firma zur 
bestellten EFK machen und eine betriebliche Beauftragung zur Prüfung der 
ortsveränderlichen Betriebsmittel ausstellen. Zusätzlich kannst du 
nocheine Schulung zur Auffrischung machen bzw. Dich auf die bei euch 
vorhandenen Geräte einweisen lassen.

von Matthias H. (matthiash)


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Also ich habe letzten Monat einen Kurs (5 Tage) bei der BG dazu gemacht.
Die Frage "wer darf prüfen" kam tatsächlich öfter auf und wurde deshalb 
auch ausgiebig besprochen (mit verschiedenen Dozenten, eigene von der 
BG, wie auch zugekaufte). Der Konsens der zum Schluss feststand:
Elektrofachkräfte dürfen prüfen weil:
Einschlägiges Wissen über den Prüfvorgang und die elektrischen Gefahren 
vorhanden sein muss. Nicht jedes Gerät kann man an einen Tester 
anschließen der mit OK oder NOK die Prüfung abschließt, man muss schon 
wissen was man tut.
Angelernte, z.B Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten oder 
komplett berufsfremde dürfen nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft 
prüfen.

So sieht es zumindest die für mich zuständige BG und die dazugekauften 
Dozenten die diesen Kurs gehalten haben. Ich persönlich sehe es etwas 
entspannter - Am Schluss muss im Schadensfall sowieso ein Richter dazu 
Recht sprechen.

PS: EFK ist auch nur wer sich regelmäßig weiterbildet.
Damit ist dann ">>Zusätzlich kannst du nocheine Schulung zur 
Auffrischung machen"<< obligatorisch erforderlich

: Bearbeitet durch User
von Alex Z. (alexander_z49)


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Matthias H. schrieb:
> PS: EFK ist auch nur wer sich regelmäßig weiterbildet.
> Damit ist dann ">>Zusätzlich kannst du nocheine Schulung zur
> Auffrischung machen"<< obligatorisch erforderlich

Eine Schulung ist ja eine Form der Weiterbildung. Wenn man ganz hart 
ist, setzt man sich Freitag nachmittag ins Büro und liest sich die DIN- 
VDE durch, Selbststudium so zu sagen. Wahrscheinlich zählt ein YT Video 
gucken auch schon als Weiterbildung.

Hast du einen Link zu dem Kurs, den du besucht hast? Bei uns gibt es 
leider keine EFKs mit Prüferlaubnis für ortsfeste Betriebsmittel.

Alex

von Matthias H. (matthiash)


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Alex Z. schrieb:
> Eine Schulung ist ja eine Form der Weiterbildung. Wenn man ganz hart
> ist, setzt man sich Freitag nachmittag ins Büro und liest sich die DIN-
> VDE durch, Selbststudium so zu sagen. Wahrscheinlich zählt ein YT Video
> gucken auch schon als Weiterbildung.

Hallo Alex,
ja - dem stimme ich grundsätzlich zu, mit der Einschränkung das dazu 
auch eine entsprechende Dokumentation angefertigt werden sollte.
Die beste Form der Weiterbildung ist meiner Meinung nach abends mit den 
Fachkollegen einfach mal auf Firmenkosten schön essen und trinken gehen.
Der Bewirtungsbeleg mit Angabe der Gesprächsthemen gilt somit als 
Weiterbildungsnachweis. Das ist dann der so genannte fachliche 
Erfahrungsaustausch.

Meinen Kurs hatte ich bei der BG-ETEM:
https://www.bgetem.de/seminare/seminardatenbank
Such mal nach Kurs 163, 164, 165 und evtl noch 167

Gruß
Matthias

Beitrag #8030946 wurde vom Autor gelöscht.
von Nik A. (nik_a)


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Hallo an alle :)

Danke für die vielen Antworten, die sind alle hilfreich und 
weiterführend!

Um es kurz zu machen, ich habe die Aufgabe aufgedrückt bekommen, weil 
ich der einzige bei uns bin (wir sind ganz knapp im 2stelligen 
Mitarbeiterbereich), der am ehesten damit betraut werden kann und habe 
gehofft, dass ich da doch irgendwie drumherum kommen kann ;)
Am Ende sind es eher ganz viele Netzleitungen, Mehrfachsteckdosen, ein 
paar Lötkolben und PCs, die gemessen und begutachtet werden müssen. 
Protokolle und Messgerät habe ich von vorherigen Überprüfungen, die aber 
teils mit viel zu langen Prüfpausen durchgeführt wurden. Den Typ habe 
ich gerade nach Feierabend nicht parat, aber soweit ich sehen kann, hat 
es die Standard-Messungen Riso, Ableit-R, Ableit-Strom und noch eine 
andere.

Einen Lehrgang hatte ich tatsächlich in 24 Berufsjahren nicht.

Ich bin hier im Forum schon länger aktiv (meist lesend), als ich 
angemeldet bin und hatte die Idee, hier mal nachzufragen, weil ich 
sicher war, dass es hier Leute gibt, die die Frage beantworten können. 
Was, wie man oben sieht, auch deutlich stimmt :)
Eigentlich wollte ich zuerst bei der BG nachfragen, aber man hatte 
Angst, eventuell schlafende Hunde zu wecken, auf welche Art auch immer.

Aber dennoch die Frage, ganz allgemein: Wenn die Überprüfungen (die ich 
auch nicht allein machen werde, da ich noch eine 2. Person als 
Schriftführer hinzunehmen werde) alle korrekt abliefen, das Gerät/die 
Leitung keinen Schaden hat, es ein Protokoll und Aufkleber z.B. am Kabel 
gibt und dann irgendwo etwas passiert (Stromschlag mit/ohne bösem Ende, 
Brand), dann geht das vor Gericht, aber dürfte keine bösen Folgen für 
mich haben?
Ein drohender Prozess wäre tatsächlich für mich der Grund, die 
auferlegte Aufgabe abzulehnen, nur weil ich dafür verantwortlich gemacht 
wurde. Ich habe einen Kollegen, der als Leiternbeauftragter fungieren 
sollte, dies aber ablehnte, weil er nicht vor Gericht will, wenn einer 
runterfällt (und er vorher die Leiter überprüft hat).

Also es ist viel mehr die Unsicherheit, die da den Elan bei der 
Angelegenheit nicht aufkommen lässt, ein Erfahrungsaustausch wie hier 
tut da echt gut, da ich (und meine Kollegen) quasi keine Kontakte haben, 
wo man solche Dinge in Erfahrung bringen kann. Mit google hatte ich 
nicht so viel Glück.
Ich finde zwar Angaben wie DGUV Vorschrift 3 und auch "Wird die DGUV V3 
nicht eingehalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei 
Unfällen durch ungeprüfte Geräte haftet der Arbeitgeber."
Ebenso die DIN VDE 0701 (aber die ist für reparierte Geräte?) und 0702, 
beide wurde ja von Euch oben erwähnt und die lese ich mal durch.

Seit irgendwann in den 2000ern wurden NUR ortsveränderliche 
Betriebsmittel überprüft, Anlagen und dergleichen (z.B. Reflow-Ofen, 
Schwalllötanlage, Abluft wurden nie überprüft)

Das ist vielleicht Jammern über eine möglicherweise ganz normale 
Aufgabe, aber aktuell fühlt es sich eher wie eine Strafe an ;)

von Manfred P. (pruckelfred)


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Nik A. schrieb:
> Das ist vielleicht Jammern über eine möglicherweise ganz normale
> Aufgabe, aber aktuell fühlt es sich eher wie eine Strafe an ;)

Es ist eine stupide Arbeit, deren Durchführung von allen Kollegen als 
Belästigung empfunden wird. Ich würde verstehen, dass ein Facharbeiter 
das nicht machen möchte.

Vielleicht ist es auch eine Aufgabe für Mitarbeiter, für die man keine 
wertvolleren Aufgaben hat oder ihnen diese nicht zutraut.

Nik A. schrieb:
> und dann irgendwo etwas passiert (Stromschlag mit/ohne bösem Ende,
> Brand), dann geht das vor Gericht, aber dürfte keine bösen Folgen für
> mich haben?
> Ein drohender Prozess wäre tatsächlich für mich der Grund, die
> auferlegte Aufgabe abzulehnen, nur weil ich dafür verantwortlich gemacht
> wurde.

Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die 
Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der 
Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten?

von Alex Z. (alexander_z49)


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Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir 
dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die 
Folgen deiner Arbeit auch. Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und 
alles ordentlich dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von 
Material) kann dir keiner ans Bein pissen. Es kann immer mal was 
passieren, solange du eine Doku hast und nicht fahrlässig oder 
vorsätzlich  gehandelt hast, ist das alles versichert. Der Rest ist 
Risiko des Unternehmens.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Alternativ kann auch eine permanente Fehlerstromübwachung für die 
Bereiche installiert werden. Wenn diese aber zuviel an Fehlerströmen 
anzeigt, dürfen auch wieder alle Geräte einzeln geprüft werden, bis das 
Schuldige gefunden wurde.

von Nevs (noname_user)


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Manfred P. schrieb:
> Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die
> Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der
> Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten?

Wieder mal die typische Großherrenmanier, zu wievielen Lehrgängen musste 
dich denn dein AG immer delegieren weil du es nicht ohne hinbekommen 
hast, wieviel Kosten hatte dein AG mit all den teuren Schulungen oder zu 
teuren Meßgeräten weil du mit den einfachen angeblich nicht das 
angestrebte Ergebnis bringen konntest? Erzähle du doch nichts von 
Hosenscheißern nur weil dein Chef genau dir solche unliebsamen Sachen 
aufgedrückt hat, und du dich doch eigentlich nicht alleine und 
selbstständig damit befähigt sahst die zu bringen.
In 1. Linie ist das hier nämlich Arbeitsrecht, und hat erst mal gar 
nichts mit fachlicher Befähigung oder Unvermögen zu tun, er bekommt 
einen komplett unbekannten Arbeits- und Verantwortungsbereich, braucht 
dazu noch einen Kollegen und ganz wichtig, eine vorherigen ausgiebige 
Einweisung wie Qualifizierung, weil ohne ist er nämlich auf dem Bereich 
keine EFK als Elo G&S, oder weshalb gibt es dafür extra Lehrgänge mit 
Abschluß?
@ TO ich würde mal in meinen AV reinschauen was da drinnen steht, für 
was du bisher zuständig warst und ob dein Chef, der dir das aufgedrückt 
hat, überhaupt dazu berechtigt ist wenn ihm die Befähigung zu einer VEFK 
fehlt, weil fachliche Weisungen darf nur eine VEFK geben, kein reiner 
Personalvorgesetzter, der von dem Aufgabenbereich keinerlei Ahnung hat.
In deiner Freizeit sich um sowas zu kümmern wäre auch nicht vereinbar 
mit dem Grundsatz dass sämtliche Aufgaben in der AZ zu erledigen sind, 
wie z.B. Weiterbildung und Qualifizierung, oder schreibst du hier in 
deiner AZ?
Welche Arbeiten hast du eigentlich bis jetzt gemacht oder wofür warst du 
zuständig, für alle Reparaturen Wartungen an allen Anlagen und Geräten 
der Firma? Also ohne extra Fachgespräch mit dem Chef würde ich das dem 
nächst höheren oder der Personalabteilung mitteilen dass im AV 
Anpassungen vorgenommen werden u.a. in der EG, weil sich der Anspruch an 
deine Tätigkeit damit erhöht, und das in deinen AV aufgenommen wird, 
oder ob der Chefe das dort überhaupt mal angesprochen hat, so du dir das 
zutraust.
Gibt es einen BR oder zuständige Gewerkschaft bei euch, denn die wären 
dann eher die Richtigen dafür. Denn vor jeder neuen Tätigkeit wäre die 
Bewertung derer zu klären, auch wenn sie noch dazu zusätzlich dazu 
kommt.
Die Chefes machen sich das ja immer so einfach mit einer Ansage wie von 
oben herab weil sie meinen das stünde denen zu, dabei hat der die 
Aufgabe bekommen und sie nur ohne groß zu Überlegen nach unten 
durchgereicht. Ein wenig doof stellen kann auch nicht schaden am Anfang, 
das zeigt dass man Verantwortung auch als solche sieht und nicht nur als 
notwendiges Übel.
Lass dich auf die neue Aufgabe schulen und dafür hat der AG aber sich zu 
kümmern was dazu gehört, sonst heißt es dann du hast selber was falsch 
gemacht bei deiner Eigeninitiative.

von Hans W. (hanswieland)


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Manfred P. schrieb:
> Traut niemand mehr der Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten?

Jura schlägt halt alle anderen Zünfte. Ergo will man als ersres 
juristisch sauber bleiben. Alles andere kommt danach mit niedrigerer 
Priorität. So läuft das Leben hier halt. Spiele das Spiel mit, oder 
kapituliere bevor es beginnt.

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


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Alex Z. schrieb:
> Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir
> dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die
> Folgen deiner Arbeit auch.
Das ist doch vollkommener Quatsch, beauftragt wurde er schon ganz 
einfach durch eine Ansage, versichert ist man nur für einfache Fehler 
aber nicht für grob fahrlässige, welche die einfache Übernahme einer 
solchen Aufgabe bedeutet.

Alex Z. schrieb:
> Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und alles ordentlich
> dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von Material) kann
> dir keiner ans Bein pissen.
Ach was, woher soll er eigentlich das alles wissen was dazu gehört wenn 
er es noch nie gemacht hat oder dazu eine extra Schulung als Befähigung 
nicht nachweisen kann? Gewissenhaftigkeit fängt nämlich damit an sich 
mit der Arbeitsaufgabe auseinaderzusetzen und nicht sich wie ein Sklave 
dazu zu verhalten und alles zu schlucken und selber versuchen ohne 
fachliche Anleitung eines Befähigten oder Verantwortlichen.

Alex Z. schrieb:
> Es kann immer mal was passieren, solange du eine Doku hast und nicht
> fahrlässig oder vorsätzlich  gehandelt hast, ist das alles versichert.
> Der Rest ist Risiko des Unternehmens.
Jo, so reden sich immer verantwortliche Vorgesetzte einfach raus, die 
keine Lust haben den Unterstellten in seinen Aufgabenbereich korrekt 
einzuweisen, weil sie selber davon keinen Plan und Lust haben, aber das 
dicke Gehalt dafür absahnen wollen.
Bei Personenschäden ermittelt dann nämlich nicht der Vorgesetzte sondern 
eine Kommission der BG oder eines Ministeriums, und fragt zuerst den 
Beschuldigten ob er dafür überhaupt befähigt war und nicht den 
Vorgesetzten, ob der alles richtig gemacht hat.
Eine Doku ist nur Papier und geduldig eine Untersuchung wird aber nicht 
auf das Papier gerichtet sondern auf die Tätigkeit und Fähigkeiten des 
Verantwortlichen also Ausführenden.
Und wenn man die Szene dazu mal etwas von Außen beobachtet hätte, würde 
man feststellen dass es dafür spez. Dienstleister gibt, die aber Geld 
kosten und Aufwand für Vorgesetzte und Leitungspersonal bedeuten. Dann 
machen die sich das ganz einfach und geben das nach unten an irgendeinen 
Mitarbeiter einfach weiter, Aufgabe nach oben erledigt und nach unten 
einen neuen Schuldigen gefunden.

von Nevs (noname_user)


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Dieter D. schrieb:
> Alternativ kann auch eine permanente Fehlerstromübwachung für die
> Bereiche installiert werden.
Ortsveränderliche Geräte mit einer sep. F-I-Überwachung? Wenn man so in 
etwa weiß auf was alles geachtet werden muß bei einer DGUVV-Prüfung dann 
ganz sicher nicht nur auf den Fehler- oder Ableitstrom, das wäre ja zu 
einfach.
Allein eine Kaffeemaschine oder vllt. noch ein Kühlschrank, wenn die 
nicht mehr durchkommen, das Theater darum würde ich gar nicht haben 
wollen.
Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma 
einrichten, nur wäre der Mensch oder die Leute dann damit zu teuer, denn 
dann müsste man die Kosten dazu auf alle Kostenstellen umlegen, was dem 
Chefe dann wieder mächtig Arbeit kosten würde. Wahrscheinlich war der 
Auslöser dazu die Kosten und der Aufwand der vorgeschriebenen Prüfungen.

von Joachim B. (jar)


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Nevs schrieb:
> Das ist doch vollkommener Quatsch, beauftragt wurde er schon ganz
> einfach durch eine Ansage

und gegen die man sich u.U. wehren muß wann immer sie so nicht 
ausgefüllt werden kann, mußte ich betrieblich 4x in 3 Arbeitsstätten und 
hat immer funktioniert.
Jeder Chef hat einen höheren oder Cheffe muß es akzeptieren wenn er der 
Letzte ist.

Nevs schrieb:
> Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma
> einrichten

oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach 
zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man 
nicht als HiWi eingestellt.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #8031511 wurde vom Autor gelöscht.
von Thomas M. (elo-ocho)


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Moinsen

Nevs schrieb:
> Und wenn man die Szene dazu mal etwas von Außen beobachtet hätte, würde
> man feststellen dass es dafür spez. Dienstleister gibt, die aber Geld
> kosten und Aufwand für Vorgesetzte und Leitungspersonal bedeuten. Dann
> machen die sich das ganz einfach und geben das nach unten an irgendeinen
> Mitarbeiter einfach weiter, Aufgabe nach oben erledigt und nach unten
> einen neuen Schuldigen gefunden.

Joachim B. schrieb:
> Nevs schrieb:
>> Für so eine Aufgabe kann man eine extra Stelle in der großen Firma
>> einrichten
>
> oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach
> zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man
> nicht als HiWi eingestellt.

Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht 
auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den 
billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu 
betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet.

Weder ist die Aufgabe so schwierig, dass das einer EFK nicht zuzutrauen 
wäre, noch ist der Job immer (bei seht vielen odersehr gleichen 
Prüflingen vielleicht wohl) was für den HiWi.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Thomas M. schrieb:
>> oder muß Externe beauftragen, mal ehrlich manche Aufgaben sind einfach
>> zu doof und binden lange zuviel knappe Resourcen, schließlich wurde man
>> nicht als HiWi eingestellt.
>
> Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht
> auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den
> billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu
> betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet.

Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren 
Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er 
z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt.

Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des 
Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst.

von Nevs (noname_user)


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Thomas M. schrieb:
> Es ist nun zum einen kein Hexenwerk, zum anderen macht es vielleicht
> auch Sinn, wenn man es ordentlich gemacht haben will, nicht den
> billigsten Dienstleister einzukaufen, sondern jemanden eigenes damit zu
> betrauen, auch wenn das etwas mehr kostet.

Du hast aber schon das vom TO gelesen, dass er das jetzt zusätzlich an 
der Backe hat? Und über den Preis für externe DL war noch nie deren 
Qualität zu steuern, das wäre zu einfach. Pfuscher sind ja dafür bekannt 
Murks zu teuer abzuliefern. ;-)

Thomas M. schrieb:
> Weder ist die Aufgabe so schwierig, dass das einer EFK nicht zuzutrauen
> wäre, noch ist der Job immer (bei seht vielen odersehr gleichen
> Prüflingen vielleicht wohl) was für den HiWi.

So so, die Aufgabe ist also so einfach, und der Begriff EFK impliziert 
in dem Fall einen Befähigten für genau das Thema, einen E-Installateur 
kann man dafür z.B. nicht einfach nehmen, der hat andere Fähigkeiten.
Man liest solche Aufgaben neuerdings in vielen Stellenauschreibungen wo 
es  dazu um noch zig andere Aufgaben geht, die Personalheinis sollte man 
vllt. auch mal zum Kaffeekochen Mittagessen zubereiten und Firmenpost 
Zeitung austragen heranziehen?
Als Prüfer für diese ganze Geraffeltechnik muß man sicherlich auch noch 
mit den ganzen Abteilungen deren Chefes die Aufgaben erklären was das 
Personal alles vorzulegen hat und um was es geht, das ist nicht die 
Aufgabe eines Prüfers sondern die seines Chefes, seine Arbeit sich noch 
suchen zu müssen ist nicht Bestandteil des Jobs. Damit macht man sich im 
ganzen Betrieb bestimmt nicht beliebter, wie wenn man nur Reparaturen an 
Geräten und Anlagen durchführt, denn da hat man den viel besseren Stand 
als den des Fehlerfinders und Gerätesperrers. Das ist der so ziemlich 
undankbarste Job den man bekommen kann, nicht nur von der Arbeit her. 
Plakette verweigert wie beim TÜV ist da was ganz anderes, oder Gerät 
eingezogen beschlagnahmt wegen Defekt den keiner vorher sah. Als 
Externer hat man da einen viel besseren Stand, weil da der Druck von 
intern auf die Belegschaft ausgeübt wird damit der vorwärts kommt und 
fertig wird, aber so ist er eher der Prügelknabe für einen Vorgang den 
keiner so wirklich braucht oder haben will. Wenn er dann auch noch der 
ist, welcher die Defekte beseitigen muß, kommt der erste 
Intessenskonflikt zustande. Solchen Quark hatte ich selber schon damals 
beim VEB-Gleichschritt durch, erst das ganze externe Zeugs der 
Funktrupps prüfen und dann in der Werkstatt sich hinstellen und 
reparieren. Wenn man Pech hatte bekamen die Kollegen von den anderen 
Bereichen auch noch was dazu und haben sich dann natürlich dafür 
"bedankt". Andersrum wäre das viel einfacher wenn die Leute zu ihm 
kommen und was Defektes bringen und er es nur reparieren muß, da ist die 
Dankbarkeit dafür garantiert.
Man stelle sich vor der Ableit- oder Fehlerstrom an einer wichtigen 
Maschine oder Gerät ist zu hoch, es muß gesperrt werden, das Theater 
möchte man nicht als Interner haben. Oder wenn was gefunden wird was 
über der PrüfFrist liegt und vllt. noch ein Problem erzeugt hat, wer 
wäre da der Schuldige?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Manfred P. schrieb:
> Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er
> z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt.
>
> Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des
> Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst.

es ist aber auch nicht lustig wenn der HiWi anfängt zu diskutieren und 
bei einem Keithly DMM schutzisoliert die Prüfplakette verweigert weil er 
am schutzisolierten Gerät keinen PE durchmessen kann der zur 
Schirmwicklung zwischen primär- und sekundär-Wicklung geht und einem 
zwingt in das schutzisolierte Gehäuse ein Loch zu bohren damit er PE 
messen kann, denn ohne Prüfsiegel wäre die Verwendbarkeit nicht erlaubt.
Egal wie, HiWis zur Messung sind doof, Elektroingenieure aber damit 
beschäftigen Hunderte von Leitungen und Geräte durchzumessen ist 
mindestens genauso doof und erst Recht an alten Prüfmitteln die 
Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur 
Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war und nun 
dieser heute nicht mehr gilt und man 0,1µF einsetzen muß damit dieser 
Meßrahmen sein Siegel bekommt, mit nun schlechterer Filterwirkung.

Nevs schrieb:
> die Personalheinis sollte man
> vllt. auch mal zum Kaffeekochen Mittagessen zubereiten und Firmenpost
> Zeitung austragen heranziehen?

war in der Industrie so, die Einholefrau wurde eingespart, aber die 
Schlange in der Kantine wurde zigfach mit Ingenieure aufgefüllt was 
natürlich viel Geld sparte, man wie doof können Geldeinsparer BWL? sein?

: Bearbeitet durch User
Beitrag #8031722 wurde vom Autor gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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Nevs schrieb:
> Man stelle sich vor der Ableit- oder Fehlerstrom an einer wichtigen
> Maschine oder Gerät ist zu hoch, es muß gesperrt werden, das Theater
> möchte man nicht als Interner haben.

Bei der letzten Runde bei uns in der Firma hat der externe Prüfer 
reihenweise Drucker gesperrt. Die waren alle schon ein paar Jahre alt, 
und die Übergangswiderstände an der Steckverbindung der Netzkabel war 
halt etwas angestiegen. Das hat aber niemanden großartig gestört.
Das Prüfgerät hätte sogar eine Art Freibrennfunktion gehabt, die die 
Probleme bei den meisten Geräten behoben hätte. Dafür war der aber nicht 
beauftragt…
Hat alles in allem niemanden groß interessiert.

Als der dann aber die erste Kaffeemaschine stilllegen wollte, war Schluß 
mit lustig. 10 Minuten später war der vom Hof ;)

Oliver

von Nevs (noname_user)


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Manfred P. schrieb:
> Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren
> Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er
> z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt.
Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch 
wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an 
der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang!
Noch dazu wird da ja wohl ein KoaxKabel angeschlossen, welches über den 
Schirm mit dem Meßobjekt verbunden ist um einen Potentialausgleich 
herzustellen, oder nicht? Also wo ist das Problem?
Vorausgesetzt das MeßGerät hat einen 3 poligen mit SL StromAnschluss, 
sonst eher nicht. Batterie betriebene Geräte werden ja nicht geprüft.

> Ich kenne den Ärger mit einem Arbeiter, der auf die Bedienung des
> Meßgerätes dressiert wurde und nicht versteht, was und wie er da misst.
Nö, völlig falsche Vorstellung, und zeigt wieder mal dass du es nicht 
verstehst? Sich mal mit der Aufgabe und Arbeit beschäftigen ist für dich 
ja wieder zu viel, also mit der des Prüfers. Der hat eine Zeitvorgabe, 
in der er so und so viel zu erledigen hat, der kann sich nicht noch 
vorher in einem Forum befragen was er da macht oder vllt. anders machen 
muß.
Deine extrem kurzgefassten Ansagen zeigen dass du selber ein Problem 
damit hast mit anderen Menschen klar zu kommen? Oder sollen wir deine 
spez. Gedanken dazu hellsehen können?

von Nevs (noname_user)


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Oliver S. schrieb:
> Als der dann aber die erste Kaffeemaschine stilllegen wollte, war Schluß
> mit lustig. 10 Minuten später war der vom Hof ;)

So kann man sich natürlich auch, wenn man einen guten Stand in seiner 
Fa. hat, den Arbeitsstreß verringern. Die RE musstet ihr trotzdem 
zahlen, und dann fürs nächste Mal euch sicher einen anderen suchen? Wer 
hat dann eigentlich diese Prüfung zu Ende gebracht?

Oliver S. schrieb:
> Das Prüfgerät hätte sogar eine Art Freibrennfunktion gehabt, die die
> Probleme bei den meisten Geräten behoben hätte. Dafür war der aber nicht
> beauftragt…
> Hat alles in allem niemanden groß interessiert.
Mit der spez. Freibrennfunktion kann man aber sicher auch etwas falsch 
machen, dann also doch lieber die Plakette verweigern. Ein PrüfProtokoll 
wird ja auch noch dazu verfasst, wo dann alle Geräte aufgeführt sind.

Der Job ist extrem Schei_e würde ich mal sagen? Egal ob intern oder 
extern.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Nevs schrieb:
> Manfred P. schrieb:
>> Geht es um Stehlampen und Bügeleisen oder eine Umgebung mit teuren
>> Meßgeräten? Es ist nicht lustig, wenn der HiWi Geräte zerstört, weil er
>> z.B. BNC-Buchsen als Bezug seiner Messung nimmt.
> Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch
> wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an
> der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang!

Dass mag in Deiner sehr begrenzten Welt so sein, aber auch nur in 
dieser. Du machst hier systemtisch Stunk und hast selbst keinerlei 
Wissen zu dem Thema.

> Deine extrem kurzgefassten Ansagen zeigen dass du selber ein Problem
> damit hast mit anderen Menschen klar zu kommen?

Ich hätte genug externe Techniker, die mit mir hervoragend klargekommen 
sind.

Joachim B. schrieb:
> Egal wie, HiWis zur Messung sind doof, Elektroingenieure aber damit
> beschäftigen Hunderte von Leitungen und Geräte durchzumessen ist
> mindestens genauso doof

Es gibt noch einen Weg dazwischen, den Facharbeiter bzw. Gesellen - 
zumindest 'meiner' konnte die Zusammenhänge begreifen und nicht stur 
nach Dressur vorgehen.

> und erst Recht an alten Prüfmitteln die
> Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur
> Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war und nun
> dieser heute nicht mehr gilt und man 0,1µF einsetzen muß

Diskussionswürdig, aber mit 1µF würde sich ein anderes Problem ergeben, 
auslösende FI trotz intaktem Gerät.

von Nevs (noname_user)


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Manfred P. schrieb:
> Diskussionswürdig, aber mit 1µF würde sich ein anderes Problem ergeben,
> auslösende FI trotz intaktem Gerät.

Das zeigt dass ihr beide wieder keinen Plan habt, aber hier Beiträge 
verfassen die zu Nichts führen.

Manfred P. schrieb:
> Ich hätte genug externe Techniker, die mit mir hervoragend klargekommen
> sind.
Ja klar, Eigenlob stinkt ja auch überhaupt nicht. Die der Telekopm waren 
das aber sicher nicht, die brauchen auch solche wie dich nicht. ;-)
Mensch Manfred, dann schreib doch mal so dass man es auch versteht 
welches Problem es gab oder du hattest? Aber so Großkopferte können das 
wieder nicht!

Manfred P. schrieb:
> Dass mag in Deiner sehr begrenzten Welt so sein, aber auch nur in dieser.
> Du machst hier systemtisch Stunk und hast selbst keinerlei Wissen zu dem
> Thema.
Ah ja, na wenn du das so sagst wird das dann wohl so sein, aber auch nur 
in deiner Welt hier.

von Joachim B. (jar)


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Nevs schrieb:
> Auf welchem Potential liegt denn die Masse der BNC-Buchse bitte, doch
> wohl auf dem Gehäuse, also kann man daran auch die Messung machen, an
> der BNC-Masse nicht am internen Signaleingang!

mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war 
schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war 
intern.

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


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Joachim B. schrieb:
> mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war
> schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war
> intern.

Und was hat das mit dem Thema heute bitte zu tun, damals gab es diese 
Vorschrift der DGUVV noch gar nicht, genauso wie du was von 1 µF C 
erfunden hast! Als Techniker weiß man so etwa im Kopf was die Werte 
sind, aber niemals 1 µF an Netzspannung, denn bei 50 Hz hat der sowas 
von 3,2 kOhm, was einen Strom vo 70 mA erzeugen würde und eine Leistung 
von ca. 16 Watt.
Den mehr als doppelten Auslösestrom eines heutigen 30-mA-FI, das ist 
einfach ein Märchen oder erfunden und nicht überlegt.

Joachim B. schrieb:
> an alten Prüfmitteln die
> Ableitkondensatoren mit 1µF das Prüfsiegel zu verweigern weil damals zur
> Zulassung der Meßmittel dieser Ableitstrom noch erlaubt war

Joachim B. schrieb:
> es ist aber auch nicht lustig wenn der HiWi anfängt zu diskutieren und
> bei einem Keithly DMM schutzisoliert die Prüfplakette verweigert weil er
> am schutzisolierten Gerät keinen PE durchmessen kann der zur
> Schirmwicklung zwischen primär- und sekundär-Wicklung geht und einem
> zwingt in das schutzisolierte Gehäuse ein Loch zu bohren damit er PE
> messen kann, denn ohne Prüfsiegel wäre die Verwendbarkeit nicht erlaubt.

Man merkt dass du von dem Thema nichts Ahnung hast, und anderen Leuten 
was in die Schuhe schieben willst die es gar nicht gibt, nur um ein 
wenig mitzureden? Dich könnte man mit der Aufgabe nicht betrauen, das 
ist sicher.

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


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Joachim B. schrieb:
> mein altes Philips Oszilloskop als Fernsehtechniker im Aussendienst war
> schutzisoliert, da gab es kein Blechgehäuse und die BNC Masse war
> intern.

Damals ein Oszi im Außendienst, wie groß war das eigentlich und einen 
Trenntrafo hast du wohl auch noch dabei gehabt? Solche Märchen wieder!
Von dir kommt laufend solches Zeugs, nicht nur hier. Damals wurden 
Reparaturen oder Messungen mit einem Oszi nie und nimmer im AD gemacht, 
oder hast du da TV-Antennen und Verteilernetze geprüft?

von Frank O. (frank_o)


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Nik A. schrieb:
> Kann mir jemand dazu etwas raten bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen?

Als Service Techniker habe ich, nach einer betriebsinternen Ausbildung, 
Ladegeräte geprüft und repariert.
Nach über 20 Jahren hieß es, dass ich das nicht mehr darf.
Diese Arbeiten machten ein Drittel meiner Arbeit aus.
Viel wichtiger,  wenn die gelernten Elektriker die Fehler nicht finden 
konnten,  dann haben sie mich gerufen.
Meine Vorgesetzten hatten immer plötzliche Hörstörungen, wenn ich sagte, 
dass es mich nicht interessiert und ich die Geräte trotzdem prüfe und 
repariere. Allerdings,  selbst wenn ich Elektriker wäre und keine Ahnung 
von den Geräten und Vorschriften hätte,  würde ich das nicht machen.

von Joachim B. (jar)


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Nevs schrieb:
> Damals wurden
> Reparaturen oder Messungen mit einem Oszi nie und nimmer im AD gemacht

ja solche Unfähigen gab es Viele die nur "in die Werkstatt" kannten, vor 
allem die Betrüger die Teile aufschrieben und kein Kunde konnte es 
prüfen. Ich war froh 97% aller meiner Kunden daheim glücklich zu machen. 
Der Oszi kostete mich zwar rund 1500,-DM hat sein Geld aber bei den 
Kunden wieder eingebracht weil ich nicht sinnlos durch die Stadt fuhr 
sondern reparierte, was das Geld brachte.
Du und deine Kenntnisse im Aussendienst als RFS-Techniker sind wohl 
etwas beschränkt.
Die Techniker die nichts gelernt hatten mußten ja nur Geräte schleppen.

https://www.picclickimg.com/kugAAOSwY2pj~j-S/Oszilloskop-PHILIPS-PM-3207-2Kanal-v6.webp

kein Blechkasten, Tenntrafo, nö, immer eine Hand in der Hosentasche, 
später FI Adapter.

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


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Joachim B. schrieb:
> Der Oszi kostete mich zwar rund 1500,-DM hat sein Geld aber bei den
> Kunden wieder eingebracht weil ich nicht sinnlos durch die Stadt fuhr
> sondern reparierte, was das Geld brachte.
Was sind das eigentlich für Geschichten, warst du Angestellter oder 
selbstständig wgn. der Oszi kostete 1500 DM? Sinnlos ist damals auch 
keiner durch die Stadt gefahren und Arbeitszeit bezahlte der Chef ganz 
unabhängig davon was die Leute brachten oder eben nicht.
> Du und deine Kenntnisse im Aussendienst als RFS-Techniker sind wohl
> etwas beschränkt.
Ich bin und war kein RFS-Techniker, wir können aber mal im richtigen 
Forum die Leute dazu befragen ob deine Geschichte so glaubhaft ist?

> Die Techniker die nichts gelernt hatten mußten ja nur Geräte schleppen.
Noch so einer der über seine Kollegen mehr weiß als sie selber, 
gearbeitet wurde eigentlich nach Anweisung, und wenn der Chefe der 
Werkstatt sagt dass die Geräte dort zu reparieren sind dann ist das halt 
so. Man kann eine Antennendose beim Kunden tauschen und ein HF-Kabel zum 
Gerät oder was abgleichen, aber reparieren mit dem Lötkolben am Gerät 
beim Kunden ist schon mal gar nicht zulässig, wie war das dann 
eigentlich mit der Abrechnung, da hast du wohl dann vor Ort die RE 
geschrieben und das Geld angenommen?
Joachim B. schrieb:
> ja solche Unfähigen gab es Viele die nur "in die Werkstatt" kannten, vor
> allem die Betrüger die Teile aufschrieben und kein Kunde konnte es
> prüfen. Ich war froh 97% aller meiner Kunden daheim glücklich zu machen.
Alle Anderen waren unfähig nur du nicht, aber hier was von einem 
Ableit-C über 1µF im Störschutzfilter faseln.
Nicht mal als Selbstständiger hat man beim Kunden repariert, dann waren 
das wohl nur Einstellungsfehler am TV, dazu braucht man dann ein Oszi?
Was man hier nicht alles so für Geschichten hört, v.a. von Leuten die 
nicht mal wissen wie man einen Störschutz-C als Ableit-C berechnet!
Eigentlich ging es hier ja um die Prüfung von ElektroGeräten und den Job 
dazu, und um nichts anderes? Willst du wohl deinen Fehler da oben wieder 
duch ne andere Geschichte versuchen zu richten? Von dir kommen ja immer 
nur  deine große Leistungen was du so alles vollbracht und geschafft 
hast, Probleme gab es bei dir ja wohl nie, welche man nicht so ohne 
weiteres lösen konnte?

von Rolf (rolf22)


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Nevs schrieb:
> Arbeitszeit bezahlte der Chef ganz  unabhängig davon was die Leute
> brachten oder eben nicht.

So einfach war Preis- und Kostenkalkulation noch nie. Lediglich bei den 
gezahlten Löhnen gibt es keinen Unterschied zwischen Arbeit und 
Anfahrts-/Abfahrtszeit.

> Nicht mal als Selbstständiger hat man beim Kunden repariert

Vielleicht kennst du nur deinen Bubble aus einer bestimmten Zeit?

Um 1965 herum hatte die Werkstatt gar nicht für jeden Techniker ein 
Auto. Da ging man im Stadtviertel durchaus auch mal mit dem 
Service-Köfferchen zum Kunden. Der wohnte nämlich oft nicht weit 
entfernt von dem Einzelhändler, wo er den TV gekauft hatte. Und ja, ein 
Ein-Kanal-Analog-Oszi wog auch nur 5 kg. Z. B. 
https://hartmann-braun.de/diverse/sonstige/hameg-107.htm

Außerdem waren die TV-Geräte sehr schwer (manchmal sogar in Musiktruhen 
eingebaut, da musste man das offene Chassis transportieren). Manchmal 
brauchte man deswegen zum Transport einen zweiten Mann. Insbesondere die 
Röhren waren sehr erschütterungsempfindlich, deswegen wollte man nicht 
gern unnötig transportieren. Und schließlich wollten die Kunden ihren TV 
möglichst nach 1 Stunde wiederhaben. Ein ganz wichtiger Grund war 
natürlich auch, wieviele Geräte man pro Manntag reparieren konnte, da 
waren Transport-Zeiten kontraproduktiv: Wenn man dem Kunden sagen muss, 
dass der Techniker erst in drei Tagen Zeit hat, geht der Kunde zur 
Konkurrenz.
Aus allen diesen Gründen reparierte man möglichst vor Ort.

> Ich bin und war kein RFS-Techniker

Ach so. Ja, dann ...

> reparieren mit dem Lötkolben am Gerät beim Kunden ist schon mal gar nicht
> zulässig

Der war gut, erzähl noch einen.

> wie war das dann eigentlich mit der Abrechnung, da hast du wohl dann vor
> Ort die RE geschrieben und das Geld angenommen?

Das ging so, wie beim Klempner, der einen tropfenden Wasserhahn 
repariert.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Rolf schrieb:
> Aus allen diesen Gründen reparierte man möglichst vor Ort.

Ersetze "man" durch "ich/wir", es war vom Betrieb abhängig, wo die 
Präferenzen lagen.

Zu meiner Zeit wurden Röhren gewechselt, mehr konnte der angebliche 
Geselle im Außendienst auch nicht und fuhr fast alles in die Werkstatt. 
Den Mann, der mehr konnte, mochte man nicht zum Kunden lassen.

Rolf schrieb:
> Nevs schrieb:
>> Ich bin und war kein RFS-Techniker
> Ach so. Ja, dann ...

Wenn ich mich recht erinnere, ist er im Forum als trollendes 
Postfrettchen bekannt und stolz darauf, Kabel auszählen zu können. Es 
läuft selten so zur Höchtsform auf wie in diesem Thread.

von Joachim B. (jar)


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Nevs schrieb:
> da hast du wohl dann vor Ort die RE
> geschrieben und das Geld angenommen?

absolut und am nächsten Morgen am Postschalter aufs Firmenkonto 
eingezahlt.

Wir bekamen als Lohn 14,8% vom Umsatz was in meinem ersten Monat 
2400,-DM brutto und 1600,- DM netto war. (das weiß ich deswegen so genau 
weil ich den Dual 701 dd mit extra Magnetsystem gekauft hatte, Wiki irrt 
da wenn es den günstigeren Preis nennt mit einfachem Magnetsystem).
Mein Gesellenbrutto könnte ich aus dem Rentenverlauf nachweisen, muß ich 
aber nicht.
Auf der Gesellenparty sprach ich mit den anderen aus meiner letzten 
Berufsschulklasse (von 42 kamen nur 13 durch), dort waren 1600,-DM 
brutto die Regel. Daran sieht man wohl was besser bezahlt wurde, Geräte 
schleppen oder reparieren und Kundenzufriedenheit.
Dir Oberschwätzer von Kunden (ich hätte ja selber repariert aber mir 
fehlen die Teile und das Werkzeug) habe ich mit folgender Antwort 
beruhigt "es ist schon spät und ich bin müde, ich stelle ihnen Material 
und Werkzeug zu Verfügung und berechne nichts" (zu der Zeit ging meine 
Arbeitszeit von 12:00 Uhr Mittags bis 22:00 Uhr und manchmal wenn ein 
Auftrag verschußelt wurde auch länger, was tut man nicht alles für die 
netten Telefondamen und ich überzog auch mal meine 1-stündige Pause für 
ein Nickerchen)

von Nik A. (nik_a)


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Manfred P. schrieb:
> Was ist bloß los, quer durch's Forum immer wieder Hosenscheißer, die
> Angst vor Versicherungen oder Haftung haben! Traut niemand mehr der
> Qualität / Zuverlässigkeit seiner Arbeiten?

naja, dicke Eier bekommt man mit Erfahrung. Wenn man quasi nichts weiss, 
entsteht zuallererst Unsicherheit, vorallem, wenn die Aufgabe von Leuten 
kommt, die auch nichts wissen, sondern nur einen festlegen, der das 
jetzt zu machen hat und quasi erst mal allein dasteht. Daher ist das 
Forum hier ja eigentlich toll, sehr viele Antworten hier zu meiner 
Nachfrage, auch wenn man seit Jahren immer wieder liest, dass die 
Freundlichkeit hier extrem gelitten hat und Leute rumtrollen oder manch 
einem sein Ross zu hoch gewachsen ist :)
Aber hier bin ich extrem froh und dankbar über die Antworten, die hier 
dabei sind.

Alex Z. schrieb:
> Aus Gründen der Haftung lässt mam sich vom Betrieb beauftragen. Wenn dir
> dein AG sagt, dass ist deine Aufgabe, dann bist du versichert und die
> Folgen deiner Arbeit auch. Wenn du deine Arbeit gewissenhaft machst und
> alles ordentlich dokumentierst (Prüfprotokolle, Prüfmarken, Sperren von
> Material) kann dir keiner ans Bein pissen. Es kann immer mal was
> passieren, solange du eine Doku hast und nicht fahrlässig oder
> vorsätzlich  gehandelt hast, ist das alles versichert. Der Rest ist
> Risiko des Unternehmens.

Das ist genau das, was ich hören wollte, Danke!

Ich werde morgen mal alle weiteren Beiträge durcharbeiten, ich bin 
gerade beim Beitrag von Nevs angekommen, Stichwort Arbeitsrecht usw, 
genau das ist ja auch einer der Hauptgründe meiner Nachfrage.
Es ist ja auch kein Arbeitsplatz gleich, bei einem gibt's immer wieder 
Lehrgänge usw, woanders fängt man gerade erst damit an, in diese 
Richtung offen zu sein.

Ich will das nur mal in den Raum stellen (anderes Thema): die 
"Kalibirierung" von Messgeräten (Multimetern), die bedingt durch die Art 
der Messgeräte nur eine Überwachung ist, ob die zu messenden Größen im 
Toleranzbereich liegen, wurde zu teuer und ich muss diese nach ISO mit 
einem Referenzmultimeter (mit Kalibrierschein) nun selbst mit 
Vergleichsmessungen durchführen, was ich persönlich für extrem unschön 
halte, da ich die zu messenden Größen gar nicht so einfach erzeugen 
kann. Widerstände und Gleichströme sind noch relativ einfach, aber bei 
Wechselströmen hab ich nach aktuellem Messaufbau Netzschwankungen mit 
drin. Das ist mir selbst irgendwie sehr viel Pi mal Daumen. Teure 
Prüfgeneratoren  (wie Fluke 5xxx für 18000 EUR und mehr, oder einfach 
nur konstante Wechselspannungsnetzteile) etc. anschaffen würde am Ende 
die eingesparte genaue Labor-Überwachung kostentechnisch in Frage 
stellen. Aber wie gesagt, ohne Erfahrungen von anderen steht man vor 
einer Wand bzw. macht einfach das, was der Chef will ...
Ich weiss nicht, wie es bei Euch so läuft, ich vermute aber irgendwie, 
dass jetzt einige hier mit den Augen rollen :)

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Was steht denn im Arbeitsvertrag? Darf der AG das eigentlich einfach so 
übertragen?

von René H. (mumpel)


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Nik A. schrieb:
> bzw. macht einfach das, was der Chef will

Und das kann für den AN schlimm ausgehen (DGUV Vorschrift 1, § 15, 
Absatz 1, letzter Satz).

Nik A. schrieb:
> Ich weiss nicht, wie es bei Euch so läuft,

Streng nach Gesetz/DGUV.

Nik A. schrieb:
> wie Fluke 5xxx für 18000 EUR

Das kann Dein Chef mir schenken. ;-)

von Frank O. (frank_o)


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Heute bei den neuen Ladegeräten kannst du nichts mehr wirtschaftlich 
reparieren. Du bekommst nur Module.
Bei einem Ladegerät (das uns gehörte) wollte ich kosten sparen.
Die beiden Lüfter waren schon sehr teuer und ich musste das Gerät 
komplett zerlegen, um die Lüfter zu tauschen.
Sah erst nicht so aus. Die Reparatur hatte 5 Stunden gedauert.
Reparatur hat knapp 800 Euro gekostet und neues Ladegerät hätte knapp 
1300 Euro gekostet.
Wenn man dazu rechnet was ich in der Zeit verdienen hätte können, da ist 
wegwerfen und neu kaufen meistens günstiger.

von Nevs (noname_user)


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Nik A. schrieb:
> Aber wie gesagt, ohne Erfahrungen von anderen steht man vor einer Wand
> bzw. macht einfach das, was der Chef will ...
Zuerst würde ich mal die Position deines Chefes ausloten, ist der 
überhaupt befähigt den Sachverhalt zu verantworten den er dir gibt, also 
dass er weiß was du zu machen hast, denn er ist ja dein Chef und sollte 
das wissen!
Einfach Aufgaben übertragen oder Anweisungen geben ist nicht, hast du 
eine ausführliche Einweisung in den Bereich wie die Geräte erhalten oder 
nicht?
Seid ihr ein Handwerks- oder Industriebetrieb, dann würde ich mal zum BR 
gehen und den fragen wer dafür zuständig ist, wenn du der Einzigste 
bist, der sich in dem Bereich Elektrik auskennt, und nun nicht weißt was 
genau zu machen ist, dann kann man ja die anderen Leute in der Fa. 
gleich ganz vergessen. Es geht auch gar nicht um praktische Erfahrungen, 
sondern um die Prinzipien der Prüfungen der ganzen Geräte und Technik 
wie Anlagen, was dazu gehört, wann was und wie zu prüfen ist, nicht zu 
reparieren oder ob die funktionieren.
Wenn ihr kein Elektro-Fachbetrieb seid, dann gibt es wohl auch keinen 
E-technischen Leiter, dann bist du wohl der Einäugige unter den Blinden, 
oder welche Qualifikation oder Position hat dein Chef eigentlich? Denn 
dir den ganzen Sums inkl. Verantwortung einfach so zu übertragen, er als 
E-Technik-Laie, geht ja nur wenn du das annimmst, nur hast du dann die 
ganze Verantwortung dabei, nicht er. Die BG kann man dazu befragen, nur 
würde ich da nicht die Fa. nennen, oder wenn dann wer da in der Fa dafür 
dort eingetragen ist und welche Befugnisse der hat.

von Thomas B. (thomas2)


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Nik A. schrieb:
> Allerdings wird man nicht automatisch durch den Gesellenbrief zur
> vollwertigen EFK.

Eine "vollwertige EFK" gibt es nicht. Ob man EFK ist oder nicht, kann 
man nur in Bezug auf eine konktrete Tätigkeit beurteilen, und nicht 
allgemeingültig. Niemand kann alle Normen kennen und in allen Bereichen 
Erfahrung haben.

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte gehört aber sicherlich nicht zu 
den anspruchsvollsten Tätigkeiten in der Elektrotechnik. Teilweise 
dürfen das sogar EFKffT.

> Ich bin Industrieelektroniker für Geräte und Systeme und hatte
> damals (um 2002 rum) eine Grundausbildung, was Elektrik betrifft.
> Auch wenn ich Leitungen legen kann und mit Netzspannungen/-anschlüssen
> etc umgehe, bin ich aber kein zugelassener Elektriker, der die VDE
> Richtlinien kennt.

Ich weiß nicht, was du mit "zugelassener Elektriker" meinst, aber du 
musst sicher kein Elektromeister mit Eintrag im Installateurverzeichnis 
sein, um Geräteprüfungen durchzuführen. Gerade in der Fachrichtung 
"Geräte und Systeme" gehören die Geräteprüfungen eigentlich zum 
Ausbildungs- und Prüfungsinhalt. Aber wenn du dich dazu nicht in der 
Lage siehst, wirst dich einlesen müssen und drum kümmern müssen, dass du 
entsprechende Fortbildung und Einarbeitung bekommst.

von Nik A. (nik_a)


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Hallo alle!

Kurz zusammengefasst: Meinem Chef gehört die Firma, er kommt eher aus 
der EDV, wir sind knapp über 10 Leute hier, einen Betriebsrat gibt es 
(natürlich) nicht.
Ich kümmere mich um alle möglichen technischen Dinge und Probleme (PCs, 
Internet/Netzwerk), muss in der Fertigung auftretende Probleme lösen, 
wenn die Kollegen nicht weiterkommen (z.B. das sich gerade im Bau 
befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht magischen Rauch, 
auftretende Fragen bei RMA-Diagnostik) etc.
Abgesehen davon mach ich auch hin und wieder 
Leiterplattenlayout/Schaltungen/µC-Firmware, für Schaltungen, die wir in 
Geräten verbauen, Programme für SMT-Automaten und bin bei der Planung 
von Geräten mit dabei, gucke da über die technischen Sachen bzw. 
elektronischen Komponenten, in den allermeisten Fällen sind das 
Niederspannungsgeschichten mit externem Netzteil, selten ist in einem 
Geräteständer auch mal eine Kaltgerätedose oder Netzschalter.
Quasi Technik-Mädchen-für-alles ;)
Im AV steht, Einstellung als Industrieelektroniker mit Verpflichtung, 
auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die meinen Vorkenntnissen 
und Fähigkeiten entsprechen.
Jede Änderung des Vertrages (sowie Nebenabreden) bedarf Schriftform.

Ich lese teils heraus, dass mein Chef das nur übertragen darf, wenn er 
sich damit auskennt oder kann er das dennoch, solange ich eine Schulung 
dazu hatte bzw haben werde? So würde ich Thomas' Antwort hier drüber 
verstehen. Kann ich das irgendwo genauer nachlesen?
Wir wollen hier auch ein paar Missstände korrigieren und Dinge 
verbessern/absichern.

Ich schreibe hier auch während der Arbeitszeit, deswegen hatte ich 
gestern nur kurz kommentiert, weil inzwischen einige Posts dazukamen.
Die BG zu kontaktieren hatte ich ja vor, die wollen aber die 
Firmennummer in der Anfrage und genau deswegen such ich erst mal hier 
Infos/Hilfe/Rat :)

Ich habe mir außerdem mal die Infos zum Lehrgang durchgelesen, den der 
TÜV Süd (als Beispiel) anbietet:
"Für die Teilnahme am Lehrgang müssen Sie Elektrofachkraft oder 
elektrotechnisch unterwiesene Person mit mindestens einjähriger 
Erfahrung in der Herstellung oder Instandhaltung elektrischer 
Betriebsmittel sein."

sowie

"Hinweis:
Dieser Lehrgang richtet sich gezielt an Personen mit fundierten 
elektrotechnischen Kenntnissen und Erfahrungen. Grundkenntnisse der 
Elektrotechnik sowie Erfahrungen im Umgang mit den zu prüfenden 
elektrischen Betriebsmitteln werden vorausgesetzt.
Personen ohne elektrotechnische Kenntnisse oder Erfahrungen bitten wir, 
den Lehrgang Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 
durch elektrotechnisch unterwiesene Personen zu wählen."

Das wäre dann bei mir zutreffend mit meinen Angaben oben?

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Nik A. schrieb:
> das sich gerade im Bau befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht
> magischen Rauch,

Ernsthaft? Sowas arbeitet in diesem Bereich? Irgend etwas läuft bei euch 
gewaltig schief. Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber.

von René H. (mumpel)


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Nik A. schrieb:
> , auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die meinen Vorkenntnissen
> und Fähigkeiten entsprechen.

Und entspricht die DGUV-Prüfung Deinen Fähigkeiten?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nik A. schrieb:
> Hinweis:
> Dieser Lehrgang richtet sich gezielt an Personen mit fundierten
> elektrotechnischen Kenntnissen und Erfahrungen. Grundkenntnisse der
> Elektrotechnik sowie Erfahrungen im Umgang mit den zu prüfenden
> elektrischen Betriebsmitteln werden vorausgesetzt.

Nach alldem, was du hier so schreibst, hätte ich keinen Zweifel, dass 
das für dich zutrifft.

Die wollen da halt keinen haben, der mit dem Amperemeter den Strom in 
der Steckdose misst. :-)

von Frank O. (frank_o)


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René H. schrieb:
> Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber.

Wollte ich auch gerade vorschlagen.
So ein Job, wo es wahrscheinlich (wenn überhaupt) Lob statt Geld gibt 
und man für alles was man kann und nicht kann den Kopf hinhalten soll.
@TO
Mach dich selbstständig! Denn wenn das so stimmt was du schreibst, dann 
ist das faktisch sowieso deine Firma, nur bekommt der Chef die Kohle und 
du bist der Depp, der für wahrscheinlich wenig Kohle den Kopf hinhält.

von Nevs (noname_user)


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Dass man dem fähigsten Mann in der Firma die dämlichste Arbeit auch noch 
aufdrückt spricht nicht gerade für den Chef, aber alle anderen Leute bei 
euch paar Hanseln verdienen bestimmt genauso gut oder schlecht wie du?
Da war der Chef dann wohl dazu geneigt es dem zu geben der es 
hinbekommt, nur dass du dir damit keinen Gefallen tust wenn du eh schon 
überall die heißen Kohlen aus dem Feuer holen musst. Nur 10 Leute, ich 
dachte so an 80, wgn. 2 stellige Belegschaft, dann musst du da wohl 
durch, aber ich würde dem Chef mal sagen dass du nicht überall die 
Feuerwehr spielen kannst, das geht dir zu weit und macht dich fertig. 
Schau dir die anderen Kollegen mal an, wie die das immer abbiegen, wieso 
bekommen die das nicht aufgedrückt? Dann gibt es sicher auch keine 
Personalabteilung, bei dem was du bis jetzt schon alles machst in Bezug 
zu deinen anderen Kollegen wäre das mal ne Möglichkeit seinen Stand in 
der Firma zu prüfen? Nicht der Klügere gibt immer nach bis er der A ist, 
wenn du nicht ausgelastet bist dann mach es, nur hört sich das ganz 
anders an. So einen ähnlichen Posten hatte ich vor über 20 Jahren auch 
mal, ich konnte zwar nicht so viel, durfte aber überall die 
anspruchsvollsten und bescheidensten Arbeiten, wie manuelle Lötstraße, 
auf Zuruf immer machen, jeden Kollegen und -in an seinem / ihrem 
Arbeitsplatz während dessen Urlaub vertreten, als ich dann mal in Urlaub 
wollte war das nicht möglich, weil jemand anders gerade weg war. Das war 
dann die Entscheidung mal beim AG vorzusprechen und sich dann auch 
gleich einen neuen Job zu suchen. Das AG gab mir Recht und meinen 
Urlaub, und bis zum Jahresende habe ich da nur noch meine Zeit 
vertrödelt, die Chefes haben gekotzt u. die anderen sogenanten Kollegen 
durften dann meine Arbeit wieder mitmachen. Das halbe Jahr Lötstraße und 
der vorenthaltene Urlaub haben mir die Augen geöffnet, einem anderen 
Typen (älterer Nerd), der schon länger dabei war, wurde regelmäßig der 
Urlaub gestrichen weil verfallen, er war laufend für alle möglichen 
Probleme der angeblich Einzige der das lösen konnte, deswegen auch 
Montags bis Sonnabends jeden Tag in der Fa., Über-Std. ohne Ende, aber 
zu Hause war ihm ja eh langweilig. Verheiratet mit der Fa. aber nicht 
den A in der Hose mal nein zu sagen oder mehr Kohle durchzudrücken.

von Thomas B. (thomas2)


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Nik A. schrieb:
> Ich lese teils heraus, dass mein Chef das nur übertragen darf, wenn er
> sich damit auskennt oder kann er das dennoch, solange ich eine Schulung
> dazu hatte bzw haben werde?

Den Satz verstehe ich nicht. Er darf es dir nur übertragen, wenn du dich 
damit auskennst. Aber du bist eingestellt als Industrieelektroniker, 
Tätigkeitsbeschreibung:

"Industrieelektroniker der Fachrichtung Gerätetechnik stellen 
elektrische und elektronische Geräte her, prüfen sie und halten sie in 
Stand"

Die VDE-Geräteprüfung gehört also klar zu deinem Job, es ist daher wohl 
schwierig, sich weckducken zu wollen. Wer solls denn sonst machen, wenn 
nicht du? Du hast exakt den passenden Beruf mit exakt der passenden 
Fachrichtung dafür.

Und das ganze ist ja nun auch nicht so dramatisch. Wer hat denn bisher 
die VDE-Prüfungen bei euch gemacht? Könnt ihr euch nicht zusammensetzen 
und ein paar Prüfungen gemeinsam machen? Das ist eine ziemlich stupide 
Tätigkeit mit immer wieder den gleichen Abläufen, drum können es ja 
sogar EFKffT oder EuP tun. Je nach Prüfgerät muss man nicht mal die 
Grenzwerte selber überprüfen, sondern das Gerät macht alles mehr oder 
weniger automatisch.

> Personen ohne elektrotechnische Kenntnisse oder Erfahrungen bitten wir,
> den Lehrgang Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
> durch elektrotechnisch unterwiesene Personen zu wählen."
> Das wäre dann bei mir zutreffend mit meinen Angaben oben?

Für dich ist der erste Lehrgang der richtige, du hast eine 
elektrotechnische Ausbildung. EuP haben nur eine kurze Unterweisung für 
ihre Tätigkeit und keine elektrotechnische Ausbildung.

von Karsten B. (kastenhq2010)


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Bei einem 10-Mann-Betrieb würde ich nicht so ein Theater wegen 
Zuständigkeiten, Befähigungen und Berechtigungen machen. Irgendeiner 
muss die Prüfungen durchführen (gibt's das in anderen EU-Ländern 
eigentlich auch?) und in einer kleinen Firma, die auf die Kosten schaut, 
bleibt's gern an dem hängen, der grundlegendes elektrotechnisches 
Verständnis aufweist. Das Risiko (und der Nutzen der Prüfungen) ist mehr 
als überschaubar. Im Bürobereich passiert in der Regel gar nichts, in 
der Werkstatt oder bei Geräten, die viel bewegt werden, kann mal was 
kaputt gehen, aber die Messgeräte melden sich im Fehlerfall und gesunden 
Menschenverstand zu Beurteilung hat man hoffentlich :)

Lehrgang besuchen und mit etwas Glück lässt sich das mit einem Tag 
Aufwand im Jahr durchziehen. Wenn man sonst eher anspruchsvollere 
Tätigkeiten durchführt und in einer guten Verhandlungsposition sitzt, 
dann würde ich aber durchaus versuchen die Kostenersparnis gegenüber 
einer von Externen durchgeführten Prüfung zum Teil auf den eigenen 
Gehaltszettel zu bekommen. Die Tätigkeit ist wahrlich stupide und um 
unterm Schreibtisch krabbelnd einen Stecker aus der Steckdose zu ziehen 
und in ein Prüfgerät zu stecken, muss man keine Ausbildung/Studium 
absolviert haben.

von Scyte R. (scyte)


Angehängte Dateien:

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Lies doch einfach hier nach (Anhang).
Der Arbeitgeber kann die Aufgabe extern oder intern delegieren. In 
beiden Fällen hat der Arbeitgeber eine Sorgfaltspflicht die Person/Firma 
passend bezüglich der Qualifikation auszuwählen.

Alles andere ist ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt. Das geht nur 
so lange gut bis was passiert.

von Maik .. (basteling)


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Na, ich würde da schon etwas vorsichtig mit der Übernahme der Tätigkeit 
sein.

Du musst dann das alles auch in der Firma durchsetzen können.

Ich hatte ein ähnliches Thema mal in meiner Industrieanstellung nach dem 
Studium. Die Firma stellte vorrangig mit Sicherheitkleinspannung von 24V 
betriebene Komponenten, aber auch einige wenige Geräte mit 230V 
Netzanschluß her.
Und dann musste ich mal einfach eine entsprechende Ausgangsprüfung für 
ein Gerät anstoßen, bei dem ich als Abwesenheitsvertretung für einen 
anderen Entwickler draufschauen musste.

Und dann fing die Fragerei an: Wer macht das? Keiner war dafür so 
richtig zuständig. Wird ja nur alle zwei Jahre mal eine Handvoll 
gefertigt...

Wer ist eigentlich die "Verantwortliche Elektrofachkraft" im Betrieb? 
Öhm? bei zig Ingenieuren und auch mindestens einem Elektromeister und 
einigen Gesellen.

Es endete damit, dass danach auch die ortsveränderlichen Betriebsmittel 
durch eine externe Firma geprüft wurden.

Das Hauptproblem steht in der entsprechenden BG Verordnung:

Sinngemäß "die Verantwortliche Elektrofachkraft muss die ihr 
übertragenen Aufgaben auch entsprechend selbst auch sogar gegenüber der 
Betriebsleitung durchsetzen können"

Das heißt - Du musst gegen Deinen sparsamen Chef intervenieren und ggfs 
auch gegen die seltsamsten Abteilungsleiter und unabkömmlichen aber 
unführbarsten Mitarbeiter. Und dann noch Schlampofantendomteur werden.

Dazu kommt dann noch die notwendige Qualifikation. Denn im Gegensatz zu 
den Ausführungen eines vorherigen Schreibers muss der "Chef" diese 
Qualifikation in der Industrie nicht haben (das ist quasi nur beim 
klassichem Handwerksbetrieb Bedingung), er kann dafür eine entsprechend 
qualifizierte Person einstellen und zur Verantwortlichen EFK bestellen. 
(Achtung, das ist alles nur mein Erinnerungsstand von vor über 10 
Jahren. keine Haftung auf Richtigkeit - zwingend selber recherchieren. 
Auch ob Du die entsprechende formelle Qualifikation besitzt - ist 
zumindest ganz genau zu klären. Zum Thema EFK gibt es hier schon genug 
Diskussionsstränge)

Ob DU das kannst und oder oder willst - ich wollte es meinen Nerven 
nicht antun und hatte ohnehin genug Aufgaben.

(und der Geschäftsleitung war wohl nicht bewusst, das ich dafür sogar 
mal während des Studiums eine entsprechende Fortbildung gemacht hatte - 
das ersparte mir die unschöne Diskussion, solch Verantwortung und 
Haftung ablehnen zu müssen)

Edit: Ich sehe grade: während meines Früstücks und  nebenbei Texttippens 
wurde wohl die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift gepostet

: Bearbeitet durch User
von Frank O. (frank_o)


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Wenn es um solche Geräte wie Bohrmaschinen und all so ein Zeug geht, 
dafür gibt es Prüfgeräte in die du nur den Stecker steckst und laufen 
lässt, der Rest ist optische Begutachtung auf Schäden.
Das kann im Grunde jeder machen, der einen Messwert ablesen kann.

von Rolf (rolf22)


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Maik .. schrieb:
> muss der "Chef" diese Qualifikation in der Industrie nicht haben (das ist
> quasi nur beim klassichem Handwerksbetrieb Bedingung), er kann dafür eine
> entsprechend qualifizierte Person einstellen und zur Verantwortlichen EFK
> bestellen.

Logisch. Bei  klassischen Handwerksbetrieb ist der Chef ein Meister, 
also Fachmann.

Und wer ist anderswo der "Chef"? Bei einer GmbH ist es der 
Geschäftsführer, der muss - vom Gesetz her gesehen - null Komma nichts 
können, nicht mal Lesen und Schreiben. Oft ist er auch nur Angestellter. 
Und bei der Siemens AG? Der Vorstandsvorsitzende ist sicher keine EFK. 
:-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Maik .. schrieb:
> Das heißt - Du musst gegen Deinen sparsamen Chef intervenieren und ggfs
> auch gegen die seltsamsten Abteilungsleiter und unabkömmlichen aber
> unführbarsten Mitarbeiter.

Ob er das kann oder will, wird er wohl selbst einschätzen können. Wenn 
man aber schon mal anderweitig einen gewissen Stand in der Firma hat, 
ist das wahrscheinlich weniger ein Problem, als wenn da der neu 
eingestellte Absolvent hingestellt wird dafür.

Wenn das nicht funktioniert, wäre es allemal ein Grund, dann mit 
entsprechender Aktennotiz die Aufgabe niederzulegen, weil man dann die 
Verantwortung nicht mehr übernehmen kann. Dann müsste der Chef sich 
einen anderen Dummen suchen …

von Rick (rick)


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Rolf schrieb:
> Und bei der Siemens AG? Der Vorstandsvorsitzende ist sicher keine EFK.
Nicht notwendigerweise. Die Führungsriege hat dort eine VEKF bestellt:
1
Als VEFK kann sowohl ein sozialversicherungspflichtiger 
2
Angestellter, ein freier Mitarbeiter oder ein externer 
3
Dienstleister bestellt werden. Es steht dem Unternehmer frei, 
4
die Rolle der VEFK auch bewusst selbst zu übernehmen. Hierzu 
5
ist keine eigene Bestellung erforderlich, da der Unternehmer 
6
ohne eine VEFK automatisch deren Verantwortung trägt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verantwortliche_Elektrofachkraft

Die VEFK muß sich dann um die Bestellung und Qualifikation der EFK 
kümmern.

von Nik A. (nik_a)


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René H. schrieb:
> Nik A. schrieb:
>> das sich gerade im Bau befindliche Gerät geht nicht an oder versprüht
>> magischen Rauch,
>
> Ernsthaft? Sowas arbeitet in diesem Bereich? Irgend etwas läuft bei euch
> gewaltig schief. Vielleicht suchst Du Dir einen neuen Arbeitgeber.

Warum sollte ich? Es gibt überall Leute, die mal ein Kabel falsch 
anlöten oder eine Zinnbrücke produzieren und/oder übersehen, das ist ja 
nicht jeden Tag der Fall. Abgesehen davon, hast Du ne Ahnung, wie schwer 
is inzwischen ist, fähiges Personal zu finden?
Ich mag meinen Arbeitsplatz, aber es gibt Dinge, die ich bisher nicht 
gemacht oder irgendein ein Wissen darüber erlangt habe. In diesem Thread 
geht es um eines dieser Dinge.


Thomas B. schrieb:
> Die VDE-Geräteprüfung gehört also klar zu deinem Job, es ist daher wohl
> schwierig, sich weckducken zu wollen. Wer solls denn sonst machen, wenn
> nicht du? Du hast exakt den passenden Beruf mit exakt der passenden
> Fachrichtung dafür.

Ok, dass ist eine klare Aussage.
Es geht mir auch nicht um die Durchführung bzw. den Ablauf der 
Tätigkeit, sondern nur darum, ob ich das darf und ob ich dazu 
irgendwelche speziellen Nachweise haben MUSS, z.B. ob ein Lehrgang dazu 
verplichtend ist.
Bisher haben das einfach mehrere Leute gemacht, aber mit sehr großen 
Pausen dazwischen, ich kann auch keinen davon mehr fragen :)


Karsten B. schrieb:
> gesunden Menschenverstand zu Beurteilung hat man hoffentlich :)
>
> Lehrgang besuchen und mit etwas Glück lässt sich das mit einem Tag
> Aufwand im Jahr durchziehen. Wenn man sonst eher anspruchsvollere
> Tätigkeiten durchführt und in einer guten Verhandlungsposition sitzt,
> dann würde ich aber durchaus versuchen die Kostenersparnis gegenüber
> einer von Externen durchgeführten Prüfung zum Teil auf den eigenen
> Gehaltszettel zu bekommen. Die Tätigkeit ist wahrlich stupide und um
> unterm Schreibtisch krabbelnd einen Stecker aus der Steckdose zu ziehen
> und in ein Prüfgerät zu stecken, muss man keine Ausbildung/Studium
> absolviert haben.

Ja, falls ich irgendwo eine defekte Leitung sehe, dann ziehe ich, aber 
auch meine Kollegen, diese aus dem Verkehr. Bei der Prüfung wäre das ja 
quasi das gleiche mit Vermerk im Protokoll.
Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle 
Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen. Wenn ich die Prüfung nach 
den bisherigen Protokollen durchführen würde, wäre es die optische 
Prüfung, Isolations-Widerstand, Widerstand Schutzleiter (bei 
Schutzklasse 1) und Funktionstest. Wie Du und viele hier schreiben: 
stupide Arbeit, teils viel Staub, Stecker raus, Stecker rein ...

@Maik: durchsetzen kann ich mich da sicher, ich darf glücklicherweise da 
mitreden und auch gern mal diskutieren, das ist alles kein Problem bzw 
ist auch erfolgreich, solange ich auch die passende Argumente mitbringe.

Googlen hatte nicht den Erfolg, den ich mir erhofft hatte und deswegen 
bin ich auch echt froh, hier nachgefragt zu haben. Es gibt zwar teils 
gegensätzliche Aussagen, aber das hilft mir alles tatsächlich weiter, 
die Aufgabe zu überblicken :)

Am Ende kann man es auch so formulieren: man wird ohne weitere Infos in 
kaltes Wasser geworfen, hört, es geht nur um einfache Überprüfung von 
Leitungen bzw den daran angeschlossenen Geräten, irgendwer erzählt dann 
was von strafrechtlichen Konsequenzen, wenn was passiert und die 
entsprechende Ausbildung ist gute 25 Jahre her und ich bin nicht der 
Typ, der einfach schnell bei sowas drauf los macht, nur damit es 
erledigt ist. Zuhause kann ich quasi machen, was ich will (Ihr wisst 
sicher, wie ich das meine), aber in der Firma ist die Verantwortung eine 
andere.

Danke Scyte R. für den Anhang und vielen Dank auch an alle anderen!

von René H. (mumpel)


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Nik A. schrieb:
> , ob ich das darf und ob ich dazu irgendwelche speziellen Nachweise
> haben MUSS

Darüber nachzudenken ist Aufgabe Deines Arbeitgebers.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nik A. schrieb:
> Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle
> Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen.

Das ist sicher auch schon dahingehend sinnvoll, dass damit im Falle 
eines Falles dann nicht Fahrlässigkeit unterstellt wird.

Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht 
machen wollen.

von Martin S. (sirnails)


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Nik A. schrieb:
> Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja
> sicher den Ärger vor Gericht ...

Mein Bruder kaufte ein Auto mit frischem TÜV. Er fuhr sicherheitshalber 
zum lokalen TÜV ("Wenn ich das jetzt offiziell machen soll, dann muss 
ich dir die Plakette abkratzen. Inoffiziell sage ich dir, fahr sofort 
zur nächstgelegenen Werkstatt"). Stafanzeige gegen TÜV -> Verfahren 
eingestellt.

Freies Zitat: Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und attestierst nur, 
ob das Vorliegende zum Prüfzeitpunkt die Normen einhielt. Auch wenn es 
unwahrscheinlich ist, wurde (hier) das Fahrzeug nach der Prüfung bewegt 
und etwaige Schäden können somit auch erst danach aufgetreten sein.

Genau das gleiche macht auch Deine Prüfung: Den aktuellen Ist-Zustand 
festhalten. Wenn ein Werker danach mit der Ameise über's Kabel fährt, 
und dieses nun kaputt ist, war das Gerät vorher dennoch sicher.

Die proletarische Angst, für etwas seinen Kopf hinhalten zu müssen, ist 
zwar durchaus berechtigt, aber oftmals unbegründet.

von Martin S. (sirnails)


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Jörg W. schrieb:
> Nik A. schrieb:
>> Gut, ich versuche einen Lehrgang dazu zu bekommen, um eventuelle
>> Details, die ich noch nicht kenne zu bekommen.
>
> Das ist sicher auch schon dahingehend sinnvoll, dass damit im Falle
> eines Falles dann nicht Fahrlässigkeit unterstellt wird.
>
> Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht
> machen wollen.

Genau. Denn alleine die Papierqualifikation erweckt den Anschein, man 
wüsste, was man tue. Für Juristen ist sowas immer ganz wichtig (im 
Schadensfall für den eigenen).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Martin S. schrieb:
>> Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht
>> machen wollen.
>
> Genau. Denn alleine die Papierqualifikation erweckt den Anschein, man
> wüsste, was man tue.

Nein, aber sie erledigt im Zweifelsfalle die Frage, ob derjenige auch 
tatsächlich die nötige Qualifikation besaß. Natürlich kann er die auch 
sonst besitzen, aber der Nachweis fällt dann schwerer bzw. wird 
aufwändiger (was ja wieder Zeit und damit Geld kostet).

Das ist wie mit den VDE-Vorschriften: die sind nicht bindend, aber wenn 
man sie einhält, wird im Schadensfalle erst einmal davon ausgegangen, 
dass die Sache "dem Stand der Technik" entsprach.

von Frank O. (frank_o)


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Martin S. schrieb:
> Freies Zitat: Die Prüfung ist eine Momentaufnahme und attestierst nur,
> ob das Vorliegende zum Prüfzeitpunkt die Normen einhielt. Auch wenn es
> unwahrscheinlich ist, wurde (hier) das Fahrzeug nach der Prüfung bewegt
> und etwaige Schäden können somit auch erst danach aufgetreten sein.

Bei einigen Schäden ist das so, aber wenn die Bremsbeläge vollkommen 
runter sind und deshalb kurz nach dem TÜV ein Unfall passiert, da kann 
sich der Prüfer dann nicht rausreden.

von Oliver S. (oliverso)


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Jörg W. schrieb:
> Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht
> machen wollen.

Was zeigt, dass Du wohl keine Elektrofachkraft bist.

Das, was da technisch geprüft wird, ist doch nun Basiswissen eines jeden 
ausgebildeten Elektrikers.

Oliver

von Nik A. (nik_a)


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Ja, aber abgesehen vom Verstand und persönlichen Prinzipien kommen die 
Feinheiten erst mit einem Lehrgang, würde ich meinen.
Ich z.B. kenne diese Details nicht, weil ich damit nie wieder zu tun 
hatte und keinerlei Lehrgänge gemacht hab, weil das bisher nicht nötig 
war bzw. auch nicht als nötig gesehen wurde.

Eine defekte Leitung erkennen kann ich und auch Messwerte bewerten.
Aber muss ich eine (spezielle) Heißklebepistole sperren, weil die 
Leitung einen Schaden an der (äußeren) Isolierung hat und mit Tape 
umwickelt wurde?
Was ist mit Mehrfachsteckdosen, die fest installiert sind?
Sowas kann ich ja am besten bei einem Lehrgang in Erfahrung bringen.
Genauso, ob die Prüfungen, die ich durchführen muss, ausreichend sind. 
Laut alten Protokollen war das nur Sichtprüfung, Funktionstest, Iso-R, 
Ableit-R, letzteren gibt's bei Klasse 2 nicht, also auch keinen Haken im 
Protokoll.
Auf das beziehe ich mich -aktuell-.

Deshalb ist die Aussage von Jörg auch ganz passend "Ohne einen solchen 
Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht machen wollen."

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Ohne einen solchen Lehrgang würde ich so eine Tätigkeit auch nicht
> machen wollen.

Stupide wochenlang Stecker in den Tester stecken und dokumentieren?

auch mit Lehrgang würde ich diese Tätigkeit verweigern. Dafür hat man 
keinen Beruf gelernt und hinterher noch studiert.

von René H. (mumpel)


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Joachim B. schrieb:
> Dafür hat man keinen Beruf gelernt und hinterher noch studiert.

Ach der Herr Student ist sich zu fein dafür.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> wochenlang

Wenn du den Thread wenigstens nur ansatzweise gelesen hättest, wüsstest 
du, was für einen Quatsch du hier von dir gegeben hast, zumindest 
bezogen auf den TE (und um den geht's ja in erster Linie).

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Wenn du den Thread wenigstens nur ansatzweise gelesen hättest,

hab ich gelesen, bei uns waren Externe 2 Wochen beschäftigt, 2-stellige 
MA sagt nichts über den Umfang aus.

René H. schrieb:
> Ach der Herr Student ist sich zu fein dafür.

nö, aber ich werde nicht stupide Arbeit verrichten während andere Arbeit 
die nur ich erledigen kann liegenbleibt, denn bei meinen ehemaligen 5 
Chefs auf 1-2 Ausführende wurde ich immer verantwortlich gemacht, man 
darf und muß auch mal den Rücken gerade machen und dem gröbsten Unfug 
widerstehen und NEIN sagen

: Bearbeitet durch User
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