Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Prüfung ortsveränderlicher Geräte: Wer darf?


von Nik A. (nik_a)


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Hallo alle!

Meine ernste Frage ist eigentlich recht kurz: Wer GENAU darf die Prüfung 
der ortveränderlichen Geräte durchführen?

Google meint dazu:

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV 
V3) darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) oder einer befähigten 
Person unter Leitung einer EFK durchgeführt werden. Diese Personen 
benötigen eine elektrotechnische Ausbildung, mindestens ein Jahr 
Berufserfahrung sowie zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnis der 
aktuellen Normen.

Wichtige Fakten zur Prüfberechtigung:
- Elektrofachkraft (EFK): Erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 und 
DGUV V3 (Ausbildung, Erfahrung, Fachwissen).
- Befähigte Person: Eine Person mit einschlägiger Ausbildung (z. B. 
Elektroniker) und Erfahrung, die vom Arbeitgeber schriftlich bestellt 
wurde.
- Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und 
Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse.

Wenn ich weitersuche:

Ein Elektriker (bzw. Elektroniker) ist eine grundlegende 
Elektrofachkraft (EFK), sofern er eine abgeschlossene Berufsausbildung 
im elektrotechnischen Bereich hat. Allerdings wird man nicht automatisch 
durch den Gesellenbrief zur vollwertigen EFK. Dazu sind zusätzlich 
einschlägige Berufserfahrung, Kenntnis der VDE-Normen und eine 
betriebliche Beauftragung erforderlich.
Wichtige Unterscheidungen:

- Ausbildung: Elektrogesellen, Meister, Techniker oder Ingenieure 
erfüllen die fachliche Voraussetzung.
- Status: Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf, sondern ein 
Status, der sich auf spezifische Tätigkeiten bezieht, für die man 
qualifiziert ist.
- Verantwortung: Nur wer Gefahren erkennen und Arbeiten beurteilen kann 
(EFK), darf diese auch eigenverantwortlich durchführen.

Ein Elektriker ist somit die Basis, aber die Elektrofachkraft ist die 
rechtliche Absicherung für die Durchführung von Arbeiten


So. Ich bin Industrieelektroniker für Geräte und Systeme und hatte 
damals (um 2002 rum) eine Grundausbildung, was Elektrik betrifft.
Auch wenn ich Leitungen legen kann und mit Netzspannungen/-anschlüssen 
etc umgehe, bin ich aber kein zugelassener Elektriker, der die VDE 
Richtlinien kennt.

Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die 
Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der 
ortveränderlichen Betriebsmittel.
Darf ich das denn überhaupt machen oder bin ich nur "befähigte Person", 
die es unter Aufsicht darf?
Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja 
sicher den Ärger vor Gericht ...

Kann mir jemand dazu etwas raten bzw. etwas Licht ins Dunkel bringen?


Vielen Dank und schöne Grüße!
Nik

von Axel R. (axlr)


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Das steht mir sicher auch noch bevor.
Berichte mal gern weiterhin, interessiert mich natürlich brennend.

Nik A. schrieb:
> Weil, wenn ich da unterschreibe und es passiert irgendwas, bekomm ich ja
> sicher den Ärger vor Gericht ...

eben

von Udo S. (urschmitt)


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Nik A. schrieb:
> Jetzt bekam ich jobtechnisch die Verantwortung über die
> Prüfmittel/Messgeräte aufgebrummt, incl. der Prüfung der
> ortveränderlichen Betriebsmittel.

Dann finde raus welche Qualifikationen und Kurse du brauchst um das 
machen zu dürfen, und melde das deinem Vorgesetzten, der dir diese 
Aufgabe aufgedrückt hat.
Anlaufstelle wäre erst mal die IHK oder vielleicht auch die BG.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Nik A. schrieb:
> - Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf nur unter Leitung und
> Aufsicht einer EFK prüfen, d. h. die EFK bewertet die Messergebnisse.

Wobei die EFK entfällt, wenn das Messgerät selber eine Bewertung 
durchführt und nur noch "Bestanden" und "nicht bestanden" anzeigt. Und 
eigentlich haben alle modernen Gerätetester die entsprechenden Normen 
und Grenzwerte hinterlegt.

: Bearbeitet durch User
von Thomas M. (elo-ocho)


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Moinsen,

wenn Ihr eigene Elektriker/Elektroniker habt, die an Anlagen und Geräten 
arbeiten, dann gibt es gewiss eine "v"EFK, die verantwortliche 
Elektrofachkraft. Diese ist weisungsfrei, Teil der Geschäftsführung, 
angestellt oder eingekauft (oder eben nicht vorhanden) und ist für Dein 
handeln (mit)verantwortlich.

Ansonsten hilft, einfach mal einen Tageskurs des Messgeräteherstellers 
besuchen, dort werden auch solche Fragen geklärt.

Hilfreich sind auch Bücher VDE-Schriftenreihe "135-vEFK" und 
"43-VDE-Prüfung nach..." und, das habe ich aber nicht auf dem Schirm, 
die aktuelle 701, 702? Da hat sich einiges getan, ist aber nicht mehr 
mein Beritt.

Viel Freude damit, man kann sein Geld schlimmer verdienen...

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