Hallo zusammen, ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert. Meine Situation: Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job). Jetzt meine Fragen: Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse? Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung? Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe? Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss? Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch? Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht. Danke euch im Voraus für eure Hilfe!
Eigentlich ganz einfach: Sofort arbeitslos melden. Ansonsten hast Du keinerlei Sozialversicherung.
Beitrag #8033233 wurde vom Autor gelöscht.
Daivdchinh schrieb: > ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet Schön blöd. Normalerweise meldet man sich in dem Moment arbeitslos, sobald man die Kündigung (eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses) bekommen hat. Wieso fragt man sowas in einem Forum nach, wenn der Ansprechpartner das Arbeitsamt (oder wie sich die Behörde inzwischen auch immer nennen mag - jeder weiß, was gemeint ist) ist?
Daivdchinh schrieb: > Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der > Krankenkasse? ich würde das auf gar keinen Fall bei der unbekannten Krankenkasse anfragen! Nie nicht niemals!
> Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der > Krankenkasse? > > Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der > Beschäftigung? Das ist eigentlich die Frage nach dem Versicherungsschutz solange keine Beiträge gezahlt werden. IMHO erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort, aktuelle Fristen bei den Krankennasse nachfragen, wenn man aus den Gesetzes-Texten selbst nicht schlau wird: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html Ansonsten eben den Beitrag als freiwillig Versicherter zahlen, wenn man nicht über den Arbeitgeber versichert ist. Normalerweise sollte sich die Krankenkasse recht schnell melden (Post, Email) wenn der keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden, resp. eine Abmeldung vorliegt.
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Eigentlich ist doch alles, was Google dazu findet, völlig eindeutig. Oliver
Wenn David (Angemeldet seit 07.04.2026 06:01) nicht rechtzeitig zur AA geht, werden die wohl noch unangenehme Fragen stellen. Es wäre an der Zeit sich ausreichend zu erkundigen! GiDF
Gunnar F. schrieb: > ich würde das auf gar keinen Fall bei der unbekannten Krankenkasse > anfragen! Nie nicht niemals! Was man auch unbedingt vermeiden sollte, ist es, auf der Webseite der Krankenkasse nachzusehen. Die haben da als "honeypots" Informationen ausgelegt, aber dann wissen DIE, wer da nachschaut, selbst wenn man einen anonymisierenden Browser wie z.B. TOR verwendet, denn DIE knacken jede Verschlüsselung. Allerdings ist der Drops eh' gelutscht, denn DIE kennen natürlich auch dieses Forum. /s An den Threadstarter: Melde Dich sofort arbeitslos/-suchend, lass' keine Zeit verstreichen. Hast Du gekündigt, oder bist Du gekündigt worden? Dieses klitzekleine und nicht irrelevante Detail hast Du in Deiner Geschichte weggelassen; warum eigentlich? Und wie lange her ist "vor kurzem"? War das letzte Woche? War das zum 1.4.?
Rahul D. schrieb: > Schön blöd. Normalerweise meldet man sich in dem Moment arbeitslos, > sobald man die Kündigung (eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses) > bekommen hat. Sobald du dich arbeitlos meldest, hast du eine Mitwirkungspflicht und musst im Zweifel nach deren Pfeife tanzen, was sehr ätzend sein kann. Wenn man es sich leisten kann und keine Leistungen von denen benötigt, kann es schon sinnvoll sein, sich zumindest für einen gewissen Zeitraum nicht arbeitlos zu melden. Mann muss bzw. sollte sich dann halt freiwillig krankenversichern, was aber kein gravierender Betrag im Monat ist. Thorsten
Thorsten .. schrieb: > Sobald du dich arbeitlos meldest, hast du eine Mitwirkungspflicht und > musst im Zweifel nach deren Pfeife tanzen, was sehr ätzend sein kann. "... kann...." - wenn man Leistungen (z.B. Arbeitslosnegeld) erhalten will, muss man sich halt mal "verbiegen". Wenn man so "selbstständig" wie der OP ist, sollte das aber der erste Gang sein. > Wenn man es sich leisten kann und keine Leistungen von denen benötigt, > kann es schon sinnvoll sein, sich zumindest für einen gewissen Zeitraum > nicht arbeitlos zu melden. ja, dann ist man aber sicherlich selber imstande, sich um diese Problematik zu kümmern. > Man muss bzw. sollte sich dann halt > freiwillig krankenversichern, was aber kein gravierender Betrag im Monat > ist. Dazuu müsste man sich aber zumindest bei seiner / einer Krankenversicherung mal melden. Auch wieder das Thema "... was sehr ätzend sein kann."
Moin, Ich vermag hier nur einen alles ueberlagernden Leistungsanspruch von Parkentinnen und -enten auf Futterzuteilung erkennen. scnr, WK
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