Forum: Offtopic nachgehenden Leistungsanspruch


von Daivdchinh (chinh56)


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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch 
aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein 
Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt 
arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein 
neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der 
Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der 
Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur 
für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, 
vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!

von Andreas B. (bitverdreher)


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Eigentlich ganz einfach:
Sofort arbeitslos melden. Ansonsten hast Du keinerlei 
Sozialversicherung.

Beitrag #8033233 wurde vom Autor gelöscht.
von Rahul D. (rahul)


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Daivdchinh schrieb:
> ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet
Schön blöd. Normalerweise meldet man sich in dem Moment arbeitslos, 
sobald man die Kündigung (eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses) 
bekommen hat.

Wieso fragt man sowas in einem Forum nach, wenn der Ansprechpartner das 
Arbeitsamt (oder wie sich die Behörde inzwischen auch immer nennen mag - 
jeder weiß, was gemeint ist) ist?

von Gunnar F. (gufi36)


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Daivdchinh schrieb:
> Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der
> Krankenkasse?

ich würde das auf gar keinen Fall bei der unbekannten Krankenkasse 
anfragen! Nie nicht niemals!

von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


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> Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der
> Krankenkasse?
>
> Wie lange gilt dieser genau – sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der
> Beschäftigung?

Das ist eigentlich die Frage nach dem Versicherungsschutz solange keine 
Beiträge gezahlt werden. IMHO erlischt der Versicherungsschutz nicht 
sofort, aktuelle Fristen bei den Krankennasse nachfragen, wenn man aus 
den Gesetzes-Texten selbst nicht schlau wird: 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Ansonsten eben den Beitrag als freiwillig Versicherter zahlen, wenn man 
nicht über den Arbeitgeber versichert ist.

Normalerweise sollte sich die Krankenkasse recht schnell melden (Post, 
Email) wenn der keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden, resp. eine 
Abmeldung vorliegt.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Eigentlich ist doch alles, was Google dazu findet, völlig eindeutig.

Oliver

von Lu (oszi45)


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Wenn David (Angemeldet seit 07.04.2026 06:01) nicht rechtzeitig zur AA 
geht, werden die wohl noch unangenehme Fragen stellen. Es wäre an der 
Zeit sich ausreichend zu erkundigen! GiDF

von Harald K. (kirnbichler)


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Gunnar F. schrieb:
> ich würde das auf gar keinen Fall bei der unbekannten Krankenkasse
> anfragen! Nie nicht niemals!

Was man auch unbedingt vermeiden sollte, ist es, auf der Webseite der 
Krankenkasse nachzusehen. Die haben da als "honeypots" Informationen 
ausgelegt, aber dann wissen DIE, wer da nachschaut, selbst wenn man 
einen anonymisierenden Browser wie z.B. TOR verwendet, denn DIE knacken 
jede Verschlüsselung.

Allerdings ist der Drops eh' gelutscht, denn DIE kennen natürlich auch 
dieses Forum.

/s


An den Threadstarter: Melde Dich sofort arbeitslos/-suchend, lass' keine 
Zeit verstreichen.

Hast Du gekündigt, oder bist Du gekündigt worden? Dieses klitzekleine 
und nicht irrelevante Detail hast Du in Deiner Geschichte weggelassen; 
warum eigentlich? Und wie lange her ist "vor kurzem"?

War das letzte Woche? War das zum 1.4.?

von Thorsten .. (tms320)


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Rahul D. schrieb:
> Schön blöd. Normalerweise meldet man sich in dem Moment arbeitslos,
> sobald man die Kündigung (eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses)
> bekommen hat.

Sobald du dich arbeitlos meldest, hast du eine Mitwirkungspflicht und 
musst im Zweifel nach deren Pfeife tanzen, was sehr ätzend sein kann. 
Wenn man es sich leisten kann und keine Leistungen von denen benötigt, 
kann es schon sinnvoll sein, sich zumindest für einen gewissen Zeitraum 
nicht arbeitlos zu melden. Mann muss bzw. sollte sich dann halt 
freiwillig krankenversichern, was aber kein gravierender Betrag im Monat 
ist.

Thorsten

von Rahul D. (rahul)


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Thorsten .. schrieb:
> Sobald du dich arbeitlos meldest, hast du eine Mitwirkungspflicht und
> musst im Zweifel nach deren Pfeife tanzen, was sehr ätzend sein kann.
"... kann...." - wenn man Leistungen (z.B. Arbeitslosnegeld) erhalten 
will, muss man sich halt mal "verbiegen".
Wenn man so "selbstständig" wie der OP ist, sollte das aber der erste 
Gang sein.

> Wenn man es sich leisten kann und keine Leistungen von denen benötigt,
> kann es schon sinnvoll sein, sich zumindest für einen gewissen Zeitraum
> nicht arbeitlos zu melden.
ja, dann ist man aber sicherlich selber imstande, sich um diese 
Problematik zu kümmern.

> Man muss bzw. sollte sich dann halt
> freiwillig krankenversichern, was aber kein gravierender Betrag im Monat
> ist.
Dazuu müsste man sich aber zumindest bei seiner / einer 
Krankenversicherung mal melden. Auch wieder das Thema "... was sehr 
ätzend sein kann."

von Dergute W. (derguteweka)


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Moin,

Ich vermag hier nur einen alles ueberlagernden Leistungsanspruch von 
Parkentinnen und -enten auf Futterzuteilung erkennen.

scnr,
WK

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