Ich habe eine kleine Solaranlage mit PV-Modulen, Laderegler, Batterie und Wechselrichter im Haus. Es handelt sich um eine Inselanlage, die parallel zur bestehenden 230V-Hausinstallation einige Steckdosen versorgt. Dort sind Großverbraucher (Gefriertruhe, Waschmaschine, Heizlüfter,etc.) angeschlossen. Eingespeist wird nicht. Das Inselnetz habe ich als TN-S - System ausgeführt, N und PE sind unmittelbar hinter dem Wechselrichter zusammengeführt und über die Potentialausgleichschiene (PAS) mit dem Fundamenterder verbunden und geerdet. Ein RCD ist vorhanden und wurde getestet. Nun hatte ich eine Diskussion mit einem Elektriker, der meinte, dass nur ein eingetragener Fachbetrieb etwas an die PAS anschließen dürfe, weil letztere Teil der Hausinstallation sei. Allerdings kann ich weder in der Niederspannungsverordnung noch den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers irgendwelche Vorschriften über den Potentialausgleich/die Erdung entnehmen, dieser Begriff kommt dort gar nicht vor. Meiner Meinung nach gehört die PAS nicht mehr zum Revier des Netzbetreibers, denn dort sind u.a. auch Wasserleitungen angeschlossen. Genaugenommen dürfte dann nur noch ein konzessionierter Elektriker den Duschkopf wechseln. Alternativ wäre es natürlich möglich, das Inselnetz als IT-System zu betreiben, allerdings wäre dann eine aufwändige und teure Isolationsüberwachung nötig.
Wenn du mit deiner sog. Inselanlage eine Verbindung zur PAS heratellst hast du ja defaktor eine Verbindung (einpolig) an das Netz des EVU. Ich bin der Meinung das eine Insel eben KEINE Verbindung hat, analog gesehen wird eine Insel mit Verbindung umgangssprachlich als Halbinsel bezeichnet. Uns jetzt sagst du das eine Insel unter der Wasseroberfläche ja sowieso immer eine Verbindung hat und das daher allers nur Ansichtssache ist. Und wenn du einen eigenen Potentialausgleich für deine Insel machen würdest hätte der ja auch wieder durch die Leitfähigkeit des Bodens "ein wenig" elektrische Verbindung zum PAS.... Ein Teufelskreis diese Welt.
Erstens hast du keine Inselanlage weil du über den Potiausgleich zumindest EINE Verbindung zum Netz des Versorgers hast. Aber ansonsten hast du Recht: bei einer ERSTinstallation mit den fälligen Prüfungen darf das nur ein konzessionierter machen weil der dem EVU die Korrektheit der Anlage bestätigen muß damit überhaupt ein Zähler eingebaut werden darf. DANACH kann das jeder im Rahmen von "Instandhaltungsmaßnahmen" machen.
Thomas schrieb: > Erstens hast du keine Inselanlage weil du über den Potiausgleich > zumindest EINE Verbindung zum Netz des Versorgers hast. Verbindung ja, aber da (im Normalfall) keine Energie übertragen wird, bleibt es eine Inselanlage. Außerdem wird ja noch viel mehr an die PAS angeschlossen: https://de.wikipedia.org/wiki/Potentialausgleichsschiene
Inselanlage oder nicht spielt da doch gar keine Rolle. Nach DIN 18014 darf der (Fundament-) Erder nur durch eine Elektrofachkraft ERSTELLT werden. Da sag ich ganz laienmässig: wenn der einmal erstellt wurde, und von mit aus auch von der Elektrofachkraft mit dem HAK verbunden wurde, geht der Rest niemanden mehr was an. Und ansonsten: wo kein Kläger, da kein Richter… Oliver
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Les die Tab vom Netzbetreiber. Dort steht in aller Regel wie es sich der Netzbetreiber bzgl. Verbindungen zu seinem n/pe/pen wünscht, in Bezug auf Netzwerksatzanlagen. Da soll es EVU geben die sogar bei Netzersatz eine Trennung zu n/per/pen fordern, andere EVU tuen das angeblich nicht. Die Situationen ist weitestgehend auf deine Insel/Halbinsel ubertragbar. Das Netz gehört quasi ihm uns seine Regel gelten Punkt.
Gtx F. schrieb: > Das Netz gehört quasi ihm uns seine Regel gelten Punkt. Jupp. Aber die PAS gehört zum Haus und nicht dem Netzbetreiber.
Rick schrieb: > Aber die PAS gehört zum Haus und nicht dem Netzbetreiber. So ist es und der Netzbetreiber darf bestimmen wie man sein Netz damit verbindet. Was man aber zusätzlich noch damit verbindet, geht ihn nichts an. Die Inselanlage fällkt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich!
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