Forum: Haus & Smart Home Ist die Potentialausgleichschiene Teil der elektrischen Hausanlage?


von Fritz G. (fritz65)


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Ich habe eine kleine Solaranlage mit PV-Modulen, Laderegler, Batterie 
und Wechselrichter im Haus. Es handelt sich um eine Inselanlage, die 
parallel zur bestehenden 230V-Hausinstallation einige Steckdosen 
versorgt. Dort sind Großverbraucher (Gefriertruhe, Waschmaschine, 
Heizlüfter,etc.) angeschlossen. Eingespeist wird nicht. Das Inselnetz 
habe ich als TN-S - System ausgeführt, N und PE sind unmittelbar hinter 
dem Wechselrichter zusammengeführt und über die 
Potentialausgleichschiene (PAS) mit dem Fundamenterder verbunden und 
geerdet. Ein RCD ist vorhanden und wurde getestet. Nun hatte ich eine 
Diskussion mit einem Elektriker, der meinte, dass nur ein eingetragener 
Fachbetrieb etwas an die PAS anschließen dürfe, weil letztere Teil der 
Hausinstallation sei.

Allerdings kann ich weder in der Niederspannungsverordnung noch den 
technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers irgendwelche 
Vorschriften über den Potentialausgleich/die Erdung entnehmen, dieser 
Begriff kommt dort gar nicht vor.

Meiner Meinung nach gehört die PAS nicht mehr zum Revier des 
Netzbetreibers, denn dort sind u.a. auch Wasserleitungen angeschlossen. 
Genaugenommen dürfte dann nur noch ein konzessionierter Elektriker den 
Duschkopf wechseln.

Alternativ wäre es natürlich möglich, das Inselnetz als IT-System zu 
betreiben, allerdings wäre dann eine aufwändige und teure 
Isolationsüberwachung nötig.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Wenn du mit deiner sog. Inselanlage eine Verbindung zur PAS heratellst 
hast du ja defaktor eine Verbindung (einpolig) an das Netz des EVU. Ich 
bin der Meinung das eine Insel eben KEINE Verbindung hat, analog gesehen 
wird eine Insel mit Verbindung umgangssprachlich als Halbinsel 
bezeichnet. Uns jetzt sagst du das eine Insel unter der Wasseroberfläche 
ja sowieso immer eine Verbindung hat und das daher allers nur 
Ansichtssache ist. Und wenn du einen eigenen Potentialausgleich für 
deine Insel machen würdest hätte der ja auch wieder durch die 
Leitfähigkeit des Bodens "ein wenig" elektrische Verbindung zum PAS.... 
Ein Teufelskreis diese Welt.

von Thomas (mercury3)


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Erstens hast du keine Inselanlage weil du über den Potiausgleich 
zumindest EINE Verbindung zum Netz des Versorgers hast.

Aber ansonsten hast du Recht: bei einer ERSTinstallation mit den 
fälligen Prüfungen darf das nur ein konzessionierter machen weil der dem 
EVU die Korrektheit der Anlage bestätigen muß damit überhaupt ein Zähler 
eingebaut werden darf.

DANACH kann das jeder im Rahmen von "Instandhaltungsmaßnahmen" machen.

von Rick (rick)


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Thomas schrieb:
> Erstens hast du keine Inselanlage weil du über den Potiausgleich
> zumindest EINE Verbindung zum Netz des Versorgers hast.
Verbindung ja, aber da (im Normalfall) keine Energie übertragen wird, 
bleibt es eine Inselanlage.

Außerdem wird ja noch viel mehr an die PAS angeschlossen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Potentialausgleichsschiene

von Oliver S. (oliverso)


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Inselanlage oder nicht spielt da doch gar keine Rolle.

Nach DIN 18014 darf der (Fundament-) Erder nur durch eine 
Elektrofachkraft ERSTELLT werden.

Da sag ich ganz laienmässig: wenn der einmal erstellt wurde, und von mit 
aus auch von der Elektrofachkraft mit dem HAK verbunden wurde, geht der 
Rest niemanden mehr was an.

Und ansonsten: wo kein Kläger, da kein Richter…

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Gtx F. (gtx-freak)


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Les die Tab vom Netzbetreiber. Dort steht in aller Regel wie es sich der 
Netzbetreiber bzgl. Verbindungen zu seinem n/pe/pen wünscht, in Bezug 
auf Netzwerksatzanlagen. Da soll es EVU geben die sogar bei Netzersatz 
eine Trennung zu n/per/pen fordern, andere EVU tuen das angeblich nicht. 
Die Situationen ist weitestgehend auf deine Insel/Halbinsel ubertragbar. 
Das Netz gehört quasi ihm uns seine Regel gelten Punkt.

von Rick (rick)


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Gtx F. schrieb:
> Das Netz gehört quasi ihm uns seine Regel gelten Punkt.
Jupp. Aber die PAS gehört zum Haus und nicht dem Netzbetreiber.

von Schorsch M. (schorschm)


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Rick schrieb:
> Aber die PAS gehört zum Haus und nicht dem Netzbetreiber.

So ist es und der Netzbetreiber darf bestimmen wie man sein Netz damit 
verbindet.
Was man aber zusätzlich noch damit verbindet, geht ihn nichts an.
Die Inselanlage fällkt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich!

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