Hallo zusammen, ich habe aus etwas Neugier und Experimentierfreude einen gebrauchten Zebra TC75x Mobilen Touch Computer mit 2D-Barcode-Scanner erstanden. [1] Das ist an sich ein klobiges, dennoch handliches, robustest Android Handy mit einem grossen Akku und integriertem 2D/1D-Barcode Scanner. Das Gerät läuft auf Oreo mit Updates von Zebra. Erst jetzt habe ich gemerkt, dass Zebra inzwischen die (Sicherheits-)Updates nur noch an Vertragskunden weitergibt. Ich hatte gehofft, dass die Eingabe einer existierenden Seriennummer den Download freischaltet. Tut es aber nicht. Die haben wohl Angst, dass sich jemand die Updates genauer anschaut? Gibt es zulässige Wege ohne ein Enterprise Abo, an die Updates zu kommen? Merci und beste Grüsse für Vorschläge und/oder Quellen. Sascha [1] https://www.zebra.com/us/en/support-downloads/mobile-computers/handheld/tc75x.html?downloadId=1a3f8003-a628-4696-908c-fde0b4e01c39
Sascha S. schrieb: > Die haben wohl Angst, dass sich jemand die Updates genauer anschaut? Nein, der Grund ist ganz simpel: Sie wollen mit ihren Geräten Geld verdienen. Nun ist die Abnahmemenge derer Geräte aber nicht in den Größenordnungen eines normalen Smartphones sodass dort nicht das Geld über das Gerät erwirtschaftet wird, sondern über Support - den bezahlst du halt. Fazit: Ohne Enterprise Acc wirst du keine Updates für das Gerät erhalten. Es sei denn du findest ein Hack / Crack - was aber anhand der geringen Stückzahlen, des industriellen Einsatzes und der daraus resultierenden nicht vorhandenen Nachfrage eines Hacks / Cracks unwahrscheinlich ist das du da was findest. Da bleibt nur selbst hacken / cracken... Viel Erfolg.
Hoi Rene,
danke für Deine Einschätzung und den Hintergrund.
Geld verdienen ist gut, richtig und notwendig.
Die Preise der Geräte sind aber auch in einer anderen Grössenordnung,
als Smartphones. Da wird gern mal 3000+ EUR für ein solches Gerät
aufgerufen, wenn es neu ist. Da darf / muss man erwarten, dass das Gerät
auch mindestens so gut wie ein Smartphone ist.
Gerne mag ich unterscheiden zwischen
* Updates (neues Features, z.B. Wechsel auf eine neuere Android Version)
und
* Nachbesserungen (im **Sinne** § 439 BGB (Kaufrecht) oder § 635 BGB
(Werkvertragsrecht)) von Fehlern, die schon in der ausgelieferten Ware
vorhanden waren.
Updates dürfen Geld kosten. Dann entscheide ich, ob ich von den neuen
Features einen Mehrwert habe und das Geld ausgebe, oder einfach da
bleibe, wo ich bin.
Wenn sie da bei der Auslieferung es verbockt haben und nicht richtig
entwickelt und getestet haben, sodass sie "Added fix for multiple
vulnerability issues with respect to Fragmentation and Forging attacks."
nachschieben müssen, bin ich nicht bereit, dafür (nochmal) Geld
auszugeben. Das muss in dem doch ordentlichen Kaufpreis mit eingepreist
sein.
Stell Dir mal vor: "Mercedes: Fehlfunktion am Airbag ab Werk. Nur
Abo-Kunden erhalten Nachbesserung" wäre ein nicht so massentaugliches
Statement.
Ich beschäftige mich daher jetzt erstmalig mit Directive (EU) 2019/771
und Directive (EU) 2019/770 und dem EU Cyber Resilience Act ("CRA").
Wenn der CRA in Kraft ist:
* Sicherheitsupdates mindestens 5 Jahre,
* ohne Verzögerung, und
* kostenlos.
Damit wäre das dann erledigt, falls die EU das dann in 225 Jahren einmal
auch durchsetzt.
Tatsächlich habe ich jetzt das xdasforums gefunden. Dort gibt es eine
kleine community, die sich auch mit diesen eher exotischen Geräten
beschäftigt und wo man vielleicht die Images her bekommt.
Neu würde ich Zebra jetzt ausschliessen, wenn die sich nach dem Kauf
dafür bezahlen lassen möchten, ihre eigenen Fehler auszubessern. (Oder
man muss 5 Jahr Wartungsvertrag gleich mit abschliessen und einpreisen).
Merci vielmals,
Sascha
Sascha S. schrieb: > Die Preise der Geräte sind aber auch in einer anderen Grössenordnung, > als Smartphones. Da wird gern mal 3000+ EUR für ein solches Gerät > aufgerufen, wenn es neu ist. Da darf / muss man erwarten, dass das Gerät > auch mindestens so gut wie ein Smartphone ist. Das siehst du ein wenig falsch, diese Geräte laufen zwar auf Android und sind im Grunde ein Smartphone. Dafür sind sie aber nicht gedacht und gebaut. Es sind Endgeräte für Warenwirtschaftssysteme (Großraumlager, Einzelhandel,..). Es sind Spezialgeräte die nicht mit aktuellen Smartphones konkurrieren wollen und müssen. Sascha S. schrieb: > Gerne mag ich unterscheiden zwischen > * Updates (neues Features, z.B. Wechsel auf eine neuere Android Version) > und > * Nachbesserungen (im **Sinne** § 439 BGB (Kaufrecht) oder § 635 BGB > (Werkvertragsrecht)) von Fehlern, die schon in der ausgelieferten Ware > vorhanden waren. Diese Geräte brauchen keine "neue Android" Version für Features. Sie haben eine Aufgabe und das wars, die Software dafür wird entweder vom Hersteller bereitgestellt oder vom Anwender. Darauf muss kein WhatsApp oder Facebook laufen. Dort muss ein WW-System laufen. Und das tut es. Nachbesserung von Fehlern mag sein, aber welchen Fehler hat denn dein Gerät, welches schon zum Auslieferungszustand bestand und die Funktion des Gerätes für seinen Einsatzzweck einschränkt? Sascha S. schrieb: > "Added fix for multiple > vulnerability issues with respect to Fragmentation and Forging attacks." > nachschieben müssen, bin ich nicht bereit, dafür (nochmal) Geld > auszugeben. Das muss in dem doch ordentlichen Kaufpreis mit eingepreist > sein. Das fällt nicht unter Nachbesserung wenn die Möglichkeit zur Ausnutzung einer Soft- und Hardwareattake zum Zeitpunkt der Entwicklung nicht Nachvollziehbar oder Möglich war. Und nein, das muss NICHT in den Kaufpreis eingepreist sein. Für solch ein Gerät sind 3000€ nicht "teuer". Angebot und Nachfrage, es gibt auf dem Markt nicht viele Firmen die solch Geräte anbieten - deswegen der hohe Preis. Und "hoch" ist relativ - für dich privat scheint der hoch zu sein, für Firmen ist das eine kalkulierte Investition. Sascha S. schrieb: > Ich beschäftige mich daher jetzt erstmalig mit Directive (EU) 2019/771 > und Directive (EU) 2019/770 und dem EU Cyber Resilience Act ("CRA"). > Wenn der CRA in Kraft ist: > * Sicherheitsupdates mindestens 5 Jahre, > * ohne Verzögerung, und > * kostenlos. Wir dir rein gar nichts nutzen. Da die TC5xx und die TC7xx Geräte 2018 auf dem Markt gekommen sind. Somit VOR dem CRA und schon 8 Jahre auf dem Markt sind. Sascha S. schrieb: > Neu würde ich Zebra jetzt ausschliessen, wenn die sich nach dem Kauf > dafür bezahlen lassen möchten, ihre eigenen Fehler auszubessern. (Oder > man muss 5 Jahr Wartungsvertrag gleich mit abschliessen und einpreisen). Selbstverständlich schließen Firmen auch einen Wartungsvertrag mit ab. Nochmal: Diese Geräte sind überhaupt nicht dafür gedacht von Privatpersonen gekauft zu werden. Sascha S. schrieb: > "Added fix for multiple > vulnerability issues with respect to Fragmentation and Forging attacks." ... und ... Sascha S. schrieb: > "Mercedes: Fehlfunktion am Airbag ab Werk. Nur > Abo-Kunden erhalten Nachbesserung" sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Das bei Mercedes wäre eine "Gefahr für Leib und Leben" und eine Sicherheitsschwachstelle in einem (meist ohnehin nur in einem lokalen Intranet genutzten Device) Scanner für ein Warenwirtschaftssystem ist ein Vergleich wie Äpfel und Birnen. Und ja, wenn du es unbedingt mit Autos vergleichen willst: Wenn du bei VW einen Servicevertrag hast, regelmäßig mit deinem (in meinem Fall Crafter) zum Service gehst und diesen Bezahlst - dann bekommst du auch den ab Werk fehlerhaften Ladeluftkühler und Turbo getauscht wenn der originale Kühler leckt und Kühlmittel in den Überdruckkreislauf zieht. Hast du da keinen Service gemacht darfst du die 7.300€ selbst zahlen. So ist das eben im realen Leben.
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