Ich habe ein paar alte Funkmodule bestehend aus dem CC1000 und dem HF-Teil. Ich habe sie vor einigen Jahren bei meinem damaligen Arbeitgeber vor der Schrottmulde gerettet. Die Module sind eine Eigenentwicklung des Unternehmens und gibt/gab es so nicht auf dem freien Markt, wurden aber in Geräten industriell verwendet. Darf ich diese Module für Bastelprojekte verwenden? Ich habe keine Funkamateurlizenz.
Wolfgang schrieb: > Darf ich diese Module für Bastelprojekte verwenden? Ich habe keine > Funkamateurlizenz. Kommt drauf an, auf welcher Frequenz sie senden und mit welcher Leistung. Ausserdem ist interessant, ob sie irgendwelche Prüfzeichen haben (FCC o.ä.).
Du musst einfach alle relevanten Regelungen einhalten. Welche das sind, musst du selbst wissen. Ganz simpel, nicht? ;-) Auf so einer Basis funktioniert am Ende die durch den Inverkehrbringer auszustellende Konformitätserklärung, wobei dieser sie natürlich üblicherweise mit Messungen durch eine "benannte Stelle" belegen wird. Bezüglich der Funkaussendungen ist die zutreffende Norm die EN 300 220, die sich für Deutschland dann auch in einer entsprechenden Allgemeinzuteilung widerspiegelt.
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Wieviel Geld willst Du ausgeben? Zitat: "...Die Kosten für eine Konformitätsprüfung nach ETSI EN 300 220 (für Short Range Devices, SRD) liegen in der Regel zwischen $2.000 und $10.000 netto (1.800 bis 9.000 Euro). Die genaue Summe hängt maßgeblich von der Komplexität Ihres Geräts und dem gewählten Prüflabor ab.[...] Stundensätze der Labore: Akkreditierte EMV-Prüfung-Labore veranschlagen meist zwischen 120 und 250 Euro pro Stunde oder Tagessätze um die 1.500 bis 2.500 Euro." /Zitat Und dann gehört noch die WEEE-Suite dazu. Das nur ganz nebenbei bemerkt. Zitat: "...Die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist eine EU-Vorgabe, die den Vertrieb, die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Sie zielt auf den Umweltschutz ab und verpflichtet Hersteller, die Entsorgungskosten zu tragen..." /Zitat ciao gustav
Wolfgang schrieb: > CC1000 Die Sache scheint mir etwas komplexer zu werden, wenn man das Datenblatt liest. Ohne ausreichende Messungen würde ich damit höchstens kurz im Keller spielen. https://www.tautec-electronics.de/Datenblaetter/Schaltkreise/CC1000.pdf
H. H. schrieb: > Karl B. schrieb: >> Zitat: >> /Zitat > > Zitat: > Thema verfehlt! > /Zitat Du willst es nur nicht wahrhaben, was auf den "Inverkehrbringer" dank GPSR auf die Leute zukommt. Kann man verstehen. Mir stinkt GPSR auch ganz gewaltig. Das nur nebenbei. Habe selber erlebt, wie Geräte ohne eingehaltene Kennzeichnungspflicht von der Marktüberwachungsbehörde beanstandet und verschrottet wurden. Das ist wahrlich kein Witz mehr. Nur weil so ein lächerlicher CE-Papper fehlte. Beglückwünsche den TO schon als "Inverkehrbringer". Aber es gibt noch eine Hintertür: Das Gerät eben nur "privat" handhaben. Weder Werbung dafür machen, noch in irgendeine Verkaufsplattform einstellen. Und so viel Leistung, dass die Herren von der BNetzA plötzlich vor der Tür stehen, weil sich wieder ein Nachbarzausel über Streifen im Fernseher beschwert, wird das Ding ja kaum haben. ciao gustav
Karl B. schrieb: > Du willst es nur nicht wahrhaben, Lies doch einfach mal was der TE geschrieben hat.
Karl B. schrieb: > Das Gerät eben nur "privat" handhaben. Genau das will er ja. Ein CE kann er ja gern drauf malen (falls es nicht schon drauf ist). Sich zuvor von der Konformität zu überzeugen, ist so oder so notwendig, auch bei rein privater Nutzung. Der CE-Kuckuck ist ja weiter nichts als die symbolhafte Behauptung einer derartigen Konformität.
H. H. schrieb: > Lies doch einfach mal was der TE geschrieben hat. Gegen Beratungsresistenz ist kein Kraut gewachsen.
Lu schrieb: > Die Sache scheint mir etwas komplexer zu werden, wenn man das Datenblatt > liest. Zugriff auf eine vorhandene Firmware mit entsprechenden Einstellungen kann natürlich ein guter Anhaltspunkt sein – je nachdem, wie gut man sich damit schon auskennt und ob man selbst einzuschätzen vermag, was welchen Einfluss auf (Nicht-)Konformität hat.
Wolfgang schrieb: > Darf ich diese Module für Bastelprojekte verwenden? Ich habe keine > Funkamateurlizenz. Wie Jörg schon schrieb, Ja, wenn du darfst, sonst nicht. Den ganzen anderen Quatsch bezgl. CE usw., der danach geschrieben wurde, kannst du getrost ignorieren, wenn du die Dinger nur für deine eigene privaten Projekte verwendest. Oliver
Oliver S. schrieb: > Den ganzen anderen Quatsch bezgl. CE usw., der danach geschrieben wurde, > kannst du getrost ignorieren, wenn du die Dinger nur für deine eigene > privaten Projekte verwendest. Jein. Der CE-Kuckuck wird niemanden interessieren, das Einhalten der diesem zugrunde liegenden Bedingungen schon. Die anzuwendende Norm habe ich oben geschrieben, gootseindank gibt es die ETSI ENs (anders als andere Normen) einfach so zum Download. Es kann sich also jeder selbst ein Bild davon machen, was da so gefordert wird und wie sicher er sich ist, dass er das dann auch einhält. Klar wird keiner um das letzte Dezibel hier feilschen, aber man sollte zumindest erstmal die Richtung kennen, in die es geht. Leute mit Messmitteln für sowas findet man auch außerhalb der schweineteuren "benannten Stellen" allemal, wenn man sich damit befassen möchte.
Jörg W. schrieb: > Du musst einfach alle relevanten Regelungen einhalten. Jörg W. schrieb: > Die anzuwendende Norm habe ich oben geschrieben Für den TO wenig hilfreich und für mich liest sich das eher nach Hobbyjuristerei. Die (tomate82) muß Daten des Gerätes zeigen, zuerst einmal Frequenz und Sendeleistung, dazu noch dessen Anwendung. Mit diesen Eckwerten ließe sich abschätzen, ob direkt K.O. oder überhaupt Chancen auf legale Nutzung bestehen.
Danke für die Infos. Das Teil ist deutsche Wertarbeit, da ist natürlich kein CE (China Export) Zeichen drauf :D Ja, ne vorhandene Firmware ist da sicher hilfreich, die hab ich damals auch gesichert, aber wo/ob ich die jetzt (noch) habe weiß ich nicht.... Die Frequenz lässt sich zwar per Software einstellen, das Filter ist aber fix für 868MHz ausgelegt. Bei ner anderen Frequenz würd halt nicht wirklich was raus kommen (oder rein gehen). Bleibt noch die Sendeleistung, da müsste dann eben die Software dafür sorgen dass da nicht zu viel eingestellt wird. Spezielle Anwendung hab ich noch keine, wenn dann vllt sowas wie gelegentlich Sensorwerte vom Keller in die Wohnung oder innerhalb der Wohnung übertragen. Hab die Module nur wieder mal rumliegen sehen und dann kam mir eben diese Frage in den Sinn. Wenn nicht erlaubt, oder ich mich nicht so weit damit befassen will, dass ich sicherstelle, die Normen einzuhalten, dann wandern die halt in den Elektroschrott.
Hallo, habe dazu mal kurz ne Frage. Waren die CC1000 nicht 433MHz und die CC1001 nicht 866MHz? Oder habe ich da jetzt was verwechselt. Gruß bastler2022
Hobby B. schrieb: > habe dazu mal kurz ne Frage. > Waren die CC1000 nicht 433MHz und die CC1001 nicht 866MHz? > Oder habe ich da jetzt was verwechselt. TI’s CC1000 is a Single chip ultra low power RF transceiver for 315/433/868/915 MHz SRD band.
H. H. schrieb: > TI’s CC1000 is a Single chip ultra low power RF transceiver for > 315/433/868/915 MHz SRD band. Danke
Wolfgang schrieb: > Die Frequenz lässt sich zwar per Software einstellen, das Filter ist > aber fix für 868MHz ausgelegt Da musst du dich halt um die Restriktionen zur Bandbelegung kümmern. Das SRD-Band um 868 MHz ist in der Hinsicht stark reguliert, damit die gegenseitigen Störungen minimiert werden. Entweder Begrenzung der Einschaltdauer beim Senden, oder "Maßnahmen zur Störungsverminderung", sprich listen before talk. Dafür ist die Firmware zuständig, dass macht der Chip nicht von allein. Manfred P. schrieb: > Für den TO wenig hilfreich und für mich liest sich das eher nach > Hobbyjuristerei. Nö, sind einfach technische Anforderungen bzw. solche an die Messungen. Schau doch einfach rein. Diese Normen sind die Basis für die "benannten Stellen", auf der sie ihre Bewertung der Konformität vornehmen müssen.
Jörg W. schrieb: > Der CE-Kuckuck ist ja weiter nichts als > die symbolhafte Behauptung einer derartigen Konformität. Das Problem ist doch, dass der Zoll nicht die Messwerte nachprüft, sondern nur die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht feststellt. Im mir vorliegenden konkreten Fall mit Namensnennung der Beamten des Zolls und der Marktüberwachungsbehörde inklusive Aktenzeichen wurde bei der Einfuhr eines Gerätes das Fehlen der CE-Kennzeichnung als einziges Kriterium für das Aus-dem-Verkehr-Ziehen herangezogen. Interessanterweise war noch im Jahre 2022 ein Gerät desselben Herstellers und Baumusters gegen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerzahlung frei Haus geliefert worden. Ohne, dass es eine CE-Kennzeichnung trug. Die Einfuhrbestimmungen nach GPSR haben sich zwischenzeitlich verschärft. Darauf zielte mein Kommentar ab. Wie oben schon angedeutet, will der TO diese Teile nicht weiterverkaufen. Also verkürzt sich die Fragestellung darauf, ob eine Inbetriebnahme (zu Testzwecken) zulässig sein kann. @Jörg weist auf die rechtliche Seite sehr ausführlich hin. Danke dafür! Für mich ist noch eine andere Frage aufgetaucht: Auch wenn Dinge aus dem Schrottcontainer geholt wurden, dann ist das immer noch ein Eigentumsdelikt. Derjenige, der ein Gerät zum Zwecke der fachgerechten Entsorgung in ein eigens dafür bereitgestelltes Behältnis verbracht hat, kann davon ausgehen, dass es nicht mehr in Verkehr gebracht wird und somit der WEEE-Richtlinie genügt. Wie will der TO den rechtmäßigen Erwerb zum Zwecke der Weiterverwendung im Privathaushalt begründen? Auf dem Schraubenschlüssel steht zum Beispiel: "Geklaut bei Blohm und Voss". Auf dem HF-Modul steht das nicht.;-) ciao gustav
Karl B. schrieb: > Das Problem ist doch … dass du das immer noch nicht verstanden hast, worum es in dem Thread geht. Da kommt kein Zoll daher. Wenn überhaupt, kommt die BNetzA daher, wenn er jemanden anders stört. ps: Deine Bedenken bezüglich des Schrott-Klaus darfst du gern tragen, aber bitte woanders hin. Das muss er ja wohl mit seinem ehemaligen Brötchengeber auskaspern, ob denen das wichtig ist oder nicht.
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Karl B. schrieb: > Für mich ist noch eine andere Frage aufgetaucht: Auch wenn Dinge aus dem > Schrottcontainer geholt wurden, dann ist das immer noch ein > Eigentumsdelikt. Kein Kläger, also auch kein Richter. Leidest du schon lange unter Paranoia?
Jörg W. schrieb: > Da kommt kein Zoll daher. Wenn überhaupt, kommt die BNetzA daher, wenn > er jemanden anders stört. Spätestens, wenn er damit über die Grenze geht, kommt das Problem. Das müsste man im Hinterkopf haben. Auch innerhalb der EU-Grenzen können Geräte konfisziert werden. Nicht nur bei Einfuhr von Nicht-EU-Ländern. Sondern auch, was sich bereits in der EU befindet und nicht konform ist. Da beißt keine Maus den Faden ab. Ich stütze mich auf meine eigenen Erfahrungen. Habe alles in Schwarz auf Weiß mit Namen und Aktenzeichen. Sollte nur als Warnung vor unliebsamen Überraschungen dienen. Ein Carnet löst auch nicht alle Probleme. Viele Zöllner akzeptieren das nicht. ciao gustav
Beitrag #8073310 wurde von einem Moderator gelöscht.
Karl B. schrieb: > Das Problem ist doch, dass der Zoll nicht die Messwerte nachprüft, > sondern nur die Einhaltung oder Nichteinhaltung der > Kennzeichnungspflicht feststellt. > Im mir vorliegenden konkreten Fall mit Namensnennung der Beamten des > Zolls und der Marktüberwachungsbehörde inklusive Aktenzeichen wurde bei > der Einfuhr eines Gerätes das Fehlen der CE-Kennzeichnung als einziges > Kriterium für das Aus-dem-Verkehr-Ziehen herangezogen. Du hast CE halt nicht verstanden. In deinem Fall hat alles genauso funktioniert, wie es hätte funktionieren sollen. So, und nicht anders, ist das vorgesehen, und das jetzt seit gut 40 Jahren. Das kann man doof finden, aber das ist dann kein generelles, sondern ein persönliches Problem. Oliver
Wolfgang schrieb: > Ich habe ein paar alte Funkmodule bestehend aus dem CC1000 und dem > HF-Teil. Ist an dem HF-Teil was besonderes? Ansonsten gibt's ja Mengen an fertigen billigen SubGhz -Modulen auf dem Markt, insbesondere mit dem neueren CC1101, der aber mittlerweile auch schon recht alt ist. Und natürlich Mengen an LoRa-Modulen mit SX126x, die alles können was der CC1000 kann, fast alles was der CC1101 kann, und noch mehr -insbesondere natürlich die LoRa-Modulation neben FSK. Musst also nicht allzu sehr an den geerbten Teilen hängen... An der rechtlichen Lage ändert das aber natürlich erstmal nichts.
Und taeglich gruesst der Anzeigenhauptmeister. Der Bullshit-Filter sei somit einzuschalten. Meine Erfahrung in einem Land, was noch strengere Regulierung als innerhalb der EU ausuebt: Einfach mal anfangen, und ja, Prototypen darfst du bauen, und du brauchst dafuer auch kein CE. Habe das Spiel mit CC430 durch. Guck halt, dass du nicht stoerst (Oberwellen) oder jammst (Dauersendung) oder dein Keller einfach genug abgeschirmt ist. Da ich mal davon ausgehe, dass dein Arbeitgeber die Dinger auf Konformitaet hin schon ins EMV-Labor geschickt (und hoffentlich nicht wegen einem FAIL entsorgt hat), liegt die Crux noch in der Firmware, also a priori dass Duty-Cycles eingehalten werden, LBT wurde schon angesprochen, und dass das alles in der Simulation oder per Radio-Testbench (Ich habe dafuer schlicht einen simplen RTL-SDR genommen) nachweisbar ist. Manche Kleinkraemerei ist echt schon laecherlich in Anbetracht dessen, dass zig Espressif-Module und anderer Funkschrott im Umlauf ist, der weit von konform ist, aber trotzdem im Inland in Massen verklappt wird.
Martin S. schrieb: > Manche Kleinkraemerei ist echt schon laecherlich in Anbetracht dessen, > dass zig Espressif-Module und anderer Funkschrott im Umlauf ist, der > weit von konform ist, aber trotzdem im Inland in Massen verklappt wird. Ein wahres Wort!
Martin S. schrieb: > Manche Kleinkraemerei ist echt schon laecherlich in Anbetracht dessen, > dass zig Espressif-Module und anderer Funkschrott im Umlauf ist, der > weit von konform ist, aber trotzdem im Inland in Massen verklappt wird. Vom deutschen Händler wird alles Mögliche verlangt, an das sich der ausländische Importeur nicht halten zu müssen glaubt. Trotzdem rutscht da schon einmal etwas durch. Nur Frage der Zeit: Irgendwann kommt nämlich der dicke Knall auf der anderen Seite. Einen Vorgeschmack haben wir ja jetzt schon zu spüren bekommen. Leider gibt es da auch bedauerliche Kollateralschäden. Was mich ganz persönlich extrem ärgert ist, dass das besagte Gerät zwar keinen CE-Papper hat, trotzdem, soweit ich das durchtesten konnte, in allen Punkten den EN-Normen vollauf genügt. Eines der Geräte hatte ich ja 2022 problemlos durch den Zoll bekommen. Aber eine weitere Bestellung blieb im Zoll hängen. Das jetzt hier vorhandene Gerät zeichnet sich aus durch: Als da wäre: Das Gerät hat mindestens 200 Akku-Ladezyklen hinter sich. Und der Akku kann immer noch auf 100% geladen werden. An Störstrahlung nicht die Bohne mit anderen Geräten feststellbar. Das Transistorradio von Dual von 2017 dagegen 300µV Oszillatorstörstrahlung im empfangbaren UKW-Frequenzspektrum. Usw. usf. Was von der Marktüberwachungsbehörde besonders bemängelt wurde, war eine fehlende Bedienungsanleitung in Deutsch. Meine selbst erstellte wurde von denen nicht akzeptiert, obwohl da besondere Gefahrenhinweise noch ergänzt wurden von mir. "...Sicherheitshinweise: Lesen Sie die Bedienungsanleitung sorgfältig und handeln Sie danach. Folgende Dinge sollten Sie beachten: Setzen Sie das Gerät keinen Flüssigkeiten, erhöhter Luftfeuchtigkeit und Temperatur aus Keine Fremdkörper oder Flüssigkeiten dürfen ins Geräteinnere gelangen Zur Reinigung keine scharfen Reiniger verwenden Vermeiden Sie extreme Umwelteinflüsse, wie hohe oder tiefe Temperaturen, sie schaden Batterie und Plastikteilen Kontakt mit Feuer kann Explosion zur Folge haben Nur geeignetes Ladegerät verwenden. Mitgeliefertes Ladegerät nicht für andere Geräte benutzen. Kontakt mit scharfen Gegenständen zerkratzt Gehäuseteile Fallenlassen auf den Fußboden kann interne Bauteile beschädigen Demontage oder Reparatur sollte nur vom Fachmann durchgeführt werden Fernhalten von Wärmequellen, direkter Sonneneinstrahlung und Flüssigkeiten Wurde das Gerät Wasser ausgesetzt, nicht verwenden, Stromschlaggefahr, Explosionsgefahr, Verletzungsgefahr Nicht verwenden, wenn heruntergefallen oder anderweitig beschädigt Reparaturen nur vom Fachmann ausführen lassen Gerät nicht mit feuchten Händen bedienen Keine Fremdkörper in die Öffnungen stecken Halten Sie das Gerät in staubfreier Umgebung Nur für den gedachten Anwendungszweck benutzen Von Kindern fernhalten. Gerät ist kein Spielzeug Fachgerecht entsorgen. Gerät gehört in die Elektronikschrott-Sammelstelle Hinweis auf Akkusicherheit beim Transport beachten. LiIon-Akku. Nur vollständig entladener Akku gehört in die Entsorgung..." So what? Dazu sagt die Marktüberwachungsbehörde: "...Sie sind ja nicht der Hersteller. Diese Dinge muss der Hersteller vorher erledigen. Tut er es nicht, kommt der dicke Vorschlaghammer..." ciao gustav
Karl B. schrieb: > an das sich der ausländische Importeur nicht halten zu müssen glaubt Der Importeur muss innerhalb der EU sein, nur er kann als Inverkehrbringer auftreten und muss für die Konformität geradestehen. Bitte lad deinen Frust über das CE-Verfahren woanders ab. Wie dir schon erklärt wurde, war die Vorgehensweise exakt so wie vorgesehen, und der Rest gehört einfach nicht mehr in diesen Thread. Wolfgang schrieb: > Ja, ne vorhandene Firmware ist da sicher hilfreich, die hab ich damals > auch gesichert, aber wo/ob ich die jetzt (noch) habe weiß ich nicht. Der Aufwand für eine neue Firmware dürfte den Nutzen dieser inzwischen doch recht angestaubten ChipCon-ICs deutlich übersteigen.¹) Wenn du irgendwas sinnvoll "recyceln" kannst, mag das halbwegs rentabel sein. ¹) Sofern nicht der Weg das Ziel ist und du dich damit befassen möchtest, wie man solche Funkprotokolle regelkonform implementiert. Dafür mag das Teil natürlich noch brauchbar sein.
Karl B. schrieb: > Vom deutschen Händler wird alles Mögliche verlangt, an das sich der > ausländische Importeur nicht halten zu müssen glaubt. Es gibt keine ausländischen Importeure. Importeur ist wer in diesem Land sitzend das Zeug herholt und in Verkehr bringt, und der ist für die Konformität verantwortlich. Wenn Du in China bestellst, bist Du Importeur. Mit allen Konsequenzen. > Trotzdem rutscht da schon einmal etwas durch. Privatleute versucht der Zoll zu beschützen, indem er nicht konforme Produkte aus dem Verkehr zieht. Leider klappt das nicht immer, vieles rutscht auch ohne CE und deutscher Bedienungsanleitung oder gar mit gravierenden Sicherheitsmängeln noch durch.
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Schon wieder off topic: Aber IMHO nötig. Soul E. schrieb: > Es gibt keine ausländischen Importeure. Nicht unbedingt ganz korrekt: Die genaue Terminologien findest Du zum Beispiel hier: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/innovation/innovation-technologie/ce-kennzeichnung/neue-produktsicherheitsverordnung-5777430 Wer, wann, was ist und macht oder machen soll oder auch nicht. /Offtopic ciao gustav
Karl B. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Es gibt keine ausländischen Importeure. > > Nicht unbedingt ganz korrekt Doch, das ist völlig korrekt. Karl B. schrieb: > Die genaue Terminologien findest Du zum Beispiel hier Bitte konkret zitieren, wo dort ein "ausländischer Importeur" definiert wird. Du brabbelst Dich wieder mal um Kopf und Kragen, nachdem Du a) das Thema des Threads verfehlt hast und b) ihn wieder mit dieteresken Anekdoten aus Deinem spannenden Leben und viel Gejammer zugemüllt hast.
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Hmmm schrieb: > Bitte konkret zitieren, wo dort ein "ausländischer Importeur" definiert > wird. Wird AFAIK dort nirgendwo, es handelt sich auch gar nicht um den allein rechtswirksamen Text der Verordnung. Es ist lediglich eine von einer(!) IHK verfasste Erläuterung. Die Missverständnisse im Forum hier liegen darin, dass Inland und EU-Binnenmarkt verwechselt werden. Wenn ein Niederländer Käse von seinen Kühen nach Deutschland liefert, dann ist das seit über 30 Jahren freier Warenverkehr im EU-Binnenmarkt, das geht den Zoll nichts an. Trotzdem ist der Lieferant aus Sicht eines deutschen Fritzchens in dessen Sprache "ein Ausländer, der nach D exportiert". https://www.ihk.de/osnabrueck/international/export-import-eu-binnenmarkt/innergemeinschaftlicher-warenverkehr/warenverkehr-im-eu-binnenmarkt-1082990
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Rolf schrieb: > Die Missverständnisse im Forum hier liegen darin, dass Inland und > EU-Binnenmarkt verwechselt werden. Hier wird nichts verwechselt. Wer Importeur ist, ist klar in den EU-Bestimmungen definiert. Und wenn jemand aus dem Ausland Dinge importiert, ist er ausländischer Importeur. Das ergibt sich aus dem Sprachgebrauch. Genau! Im alltäglichen Sprachgebrauch ist der Importeur einfach die Person oder Firma, die Waren aus einem anderen Land ins Inland bringt.Im offiziellen Wirtschafts- und Zollrecht ist das aber etwas genauer geregelt: Basta! ciao gustav
Karl B. schrieb: > Wer Importeur ist, ist klar in den EU-Bestimmungen definiert. > Und wenn jemand aus dem Ausland Dinge importiert, ist er ausländischer > Importeur. Das ergibt sich aus dem Sprachgebrauch. Nein, der im Ausland ist der Exporteur. Der Importeur sitzt im Inland. Kann man sich eigentlich ganz leicht merken: Import wie intern, Export wie extern.
Karl B. schrieb: > ist er ausländischer > Importeur. Gibt es dann auch einen inländischen Importeur? Kann sein, dass der Türke, der seine Ware in der Türkei beordert, ein ausländischer Importeur ist, während der Deutsche, der das ebenfalls macht, ein inländischer Importeur ist 🤣
Karl B. schrieb: > Hier wird nichts verwechselt. > Wer Importeur ist, ist klar in den EU-Bestimmungen definiert. > Und wenn jemand aus dem Ausland Dinge importiert, ist er ausländischer > Importeur. Aber nur wenn er im Ausland sitzt und Waren aus Deutschland importiert!! Dann ist derjenige für UNS ein ausländischer Importeur. Wenn ich Waren aus dem Ausland nach Deutschland importiere bin ich ganz einfach nur ein Importeur. Und dennoch schreibst du immer noch völlig am Thema vorbei.
Karl B. schrieb: > Und wenn jemand aus dem Ausland Dinge importiert, ist er ausländischer > Importeur. Das ergibt sich aus dem Sprachgebrauch. Deiner Logik entsprechend wäre also jemand, der eine Frau aus dem Ausland heiratet, ein ausländischer Bräutigam. Karl B. schrieb: > Basta! Aus Deiner Sicht: "Ich habe ein Machtwort gesprochen und mein narzisstisches Ego befriedigt!" Aus der Sicht der Mitleser: "Wird Karl-Gustav langsam dement, oder war der schon immer so?"
Jörg W. schrieb: > Wolfgang schrieb: >> Die Frequenz lässt sich zwar per Software einstellen, das Filter ist >> aber fix für 868MHz ausgelegt > > Da musst du dich halt um die Restriktionen zur Bandbelegung kümmern. > Das SRD-Band um 868 MHz ist in der Hinsicht stark reguliert, damit die > gegenseitigen Störungen minimiert werden. Entweder Begrenzung der > Einschaltdauer beim Senden, oder "Maßnahmen zur Störungsverminderung", > sprich listen before talk. Dafür ist die Firmware zuständig, dass macht > der Chip nicht von allein. > Ja, daran erinnere ich mich, dass sowas in der Firmware berücksichtigt wurde. Niklas G. schrieb: > Wolfgang schrieb: >> Ich habe ein paar alte Funkmodule bestehend aus dem CC1000 und dem >> HF-Teil. > > Ist an dem HF-Teil was besonderes? Ansonsten gibt's ja Mengen an > fertigen billigen SubGhz -Modulen auf dem Markt, insbesondere mit dem > neueren CC1101, der aber mittlerweile auch schon recht alt ist. Und > natürlich Mengen an LoRa-Modulen mit SX126x, die alles können was der > CC1000 kann, fast alles was der CC1101 kann, und noch mehr -insbesondere > natürlich die LoRa-Modulation neben FSK. > > Musst also nicht allzu sehr an den geerbten Teilen hängen... An der > rechtlichen Lage ändert das aber natürlich erstmal nichts. Nee, da ist nichts besonderes dran. Ja, die Dinger sind alt. Aber hab sie halt im Keller rumliegen und mich gefragt ob ich die jemals verwenden werde. Jörg W. schrieb: > Wolfgang schrieb: >> Ja, ne vorhandene Firmware ist da sicher hilfreich, die hab ich damals >> auch gesichert, aber wo/ob ich die jetzt (noch) habe weiß ich nicht. > > Der Aufwand für eine neue Firmware dürfte den Nutzen dieser inzwischen > doch recht angestaubten ChipCon-ICs deutlich übersteigen.¹) Wenn du > irgendwas sinnvoll "recyceln" kannst, mag das halbwegs rentabel sein. > > ¹) Sofern nicht der Weg das Ziel ist und du dich damit befassen > möchtest, wie man solche Funkprotokolle regelkonform implementiert. > Dafür mag das Teil natürlich noch brauchbar sein. Der Gedanke ist mir im Verlauf des Threads auch gekommen. Meine Tendenz geht zu: Weg damit, denn so detailliert möchte ich mich damit (derzeit) nicht befassen.
Wolfgang schrieb: > Ja, daran erinnere ich mich, dass sowas in der Firmware berücksichtigt > wurde. Die ETSI Norm (ETSI EN 300 220-2 V3.3.1) definiert auch das P-Band ohne Duty-Cycle Limit, aber max 5mW Sendeleistung. Reicht aber locker für "lokale" Datenübertragung (ein Gebäude / Grundstück) wenn nicht gerade 10 Stockwerke dazwischen sind. Indem man also einfach eine niedrige Sendeleistung auf eben diesem Band konfiguriert ist man automatisch auf der sicheren Seite ohne sich über LBT und Duty Cycle Gedanken machen zu müssen.
Wolfgang schrieb: > Der Gedanke ist mir im Verlauf des Threads auch gekommen. Meine Tendenz > geht zu: Weg damit, denn so detailliert möchte ich mich damit (derzeit) > nicht befassen. Eine weise Entscheidung. Das Problem ist nämlich, dass Störungen auf dem Frequenzband oft nicht so leicht anpeilbar sind, und die BNetzA einen ziemlichen (teuren) Aufwand treibt, um den oder die Störer zu lokalisieren. Beispiel: Parkautomaten funktionierten nicht. Oder Türschlösser von PKWs "spinnen". (Dafür wurde schon DCF77 angeblich verantwortlich gemacht.) Nach den entsprechenden Pressemitteilungn kann man selber im Internet suchen. Das schenke ich mir diesmal. Jedenfalls ist das nicht mehr so einfach wie früher, wo man die Stimme, die aus dem Fernseher quakte, leicht dem CB-Funker in der Nachbarschaft zuordnen konnte. Signalstrukturen sind nicht mehr "analog". Manchmal reicht auch einfach nur ein entsprechender kurzzeitiger HF-Pegel, um Steuerungen zu blockieren, die Empfäger zuzustopfen. Schon ist der Ärger vorprogrammiert. Beispielsweise mein Außenthermometer reagiert auf sowas absolut allergisch. Zeigt die Lottozahlen. Jedenfalls handeltest Du Dir unter Umständen mehr Ärger damit ein, als an Erkenntnisgewinn und sonstiger Nutzen dabei für Dich herausspränge. Dein Firmenchef hat die Dinger wahrscheinlich nicht so ganz freiwillig der Materialgewinnung wieder zugeführt. Und ja, Du hast anhand meiner Schilderungen nun auch in aller Deutlichkeit mitbekommen, wie knallhart heutzutage die Behörden vorgehen. Etwas, was vor Jahren vieleicht undenkbar gewesen wäre. Und vor solchen Erlebnissen wollte ich Dich bewahren. ciao gustav
Karl B. schrieb: > Und ja, Du hast anhand meiner Schilderungen nun auch in aller > Deutlichkeit mitbekommen, wie knallhart heutzutage die Behörden > vorgehen. Etwas, was vor Jahren vieleicht undenkbar gewesen wäre. Und > vor solchen Erlebnissen wollte ich Dich bewahren. > > ciao > gustav Welche Schilderungen meinst du? Du redest die ganze Zeit von CE und Inverkehrbringen. Wir reden von privat und im Keller basteln. Reden wir hier nicht vom SRD Band welches sowieso lizenzfrei ist und gegenseitige Störungen nicht vermeidbar sind? Ich glaube die Bundesnetzagentur hätte eine Menge zu tun wenn sie für jede Alarmanlage, Zentralverriegelung, Babyphone, etc. ausrückt weil jemand eine Störung meldet.
Jörg W. schrieb: > Wenn überhaupt, kommt die BNetzA daher, wenn > er jemanden anders stört. Und genau das ist der Punkt. Wenn er abschätzen kann, dass er niemanden stören wird, dann gilt der alte Spruch: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Max B. schrieb: > Reden wir hier nicht vom SRD Band welches sowieso lizenzfrei ist und > gegenseitige Störungen nicht vermeidbar sind? Jein, das SRD-Band ist halt kein ISM-Band, sondern man hat sich dort deutlich bemüht, das Potenzial für gegenseitige Störungen zu minimieren. Insofern tut man selbst für ein Bastelkeller-Projekt gut daran, sich auch bestmöglich daran zu halten, was vorgeschrieben ist – ganz unabhängig davon, ob der Dorfpolizist um die Ecke schielt. Für ein sich regelkonform benehmendes Gerät interessiert sich beim Betrieb keiner für den CE-Kuckuck.
Falls der TE sich jetzt trotz erfolgreicher Panikmache doch noch dranwagen sollte, ein Tip: panstamp-Plattform angucken. Das dazu entwickelte SWAP-Protokoll ist auf deren Stack zumindest damals (>10 jahre her) ETSI-compliant gewesen, modulo geringfuegige Anpassungen. Fuer Sensorenwerte ideal, der einzig groebere Traffik wird bei der Initialisierung des Meshs verursacht. Einzige Frage ist, ob du nicht besser in punkto Support gleich neu mit den CC13xx-Plattformen (Cortex-Kerne) anfaengst. Aber keine Ahnung, ob deren Stack diesmal was taugt (Simpliciti hatte arge Maengel und flog damals raus).
Max B. schrieb: > Du redest die ganze Zeit von CE und Inverkehrbringen. Nein, dass Marktüberwachung Geräte tatsächlich einstampft. Dabei arbeitet die "Marktüberwachung" sehr eng mit der BNetzA zusammen. Die Geräte des TO würden also auch evtl. eingestampft. Abgesehen davon wird parallel dazu ein Strafverfahren eröffnet. Nicht nur, dass das Geld für die in gutem Glauben normenkonform angenommene Ware bezahlt wurde und nun vernichtet ist, nein, die ganze Geschichte ufert dann unter Umständen noch in den Bereich der Strafgerichtsbarkeit aus. Dabei wird jemandem bei tatsächlicher Inbetriebnahme unbhängig davon, ob tatsächlich Störungen ausgehen, Vorsatz unterstellt. Da der TO hier genug "Warnungen" erhalten hat, wäre es dann auch tatsächlich "Vorsatz". Die Leute von der BNetzA lesen hier auch bestimmt mit. Aber soweit braucht es nicht zu kommen. Mich hier zum Sündenbock abzustempeln für Dinge, die ich nicht zu verantworten habe, ist völlig am Thema vorbei. Das ist fast genauso, wie damals bei den alten Griechen, wo die Überbringer von schlechten Nachrichten ermordet wurden. Aber ich habe hier genauso das Recht, meine Meinung zu vertreten. Und die stützt sich, so ganz nebenbei, auf die vorherrschende Rechtsauffassung, die sich, ebenfalls nebenbei bemerkt, nicht unbedingt mit dem Rechtsempfinden decken muss. So sind nun einmal die Rulez. Ob einem das passt oder nicht. ciao gustav P.S.: "...Die Inbetriebnahme nicht normgerechter (z. B. nicht CE-konformer oder modifizierter) Funkgeräte ist in Deutschland nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) illegal. Handeln Sie dabei vorsätzlich, begehen Sie eine Straftat (gemäß § 327 StGB), die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder hohen Geldstrafen geahndet werden kann..."
Karl B. schrieb: > Mich hier zum Sündenbock abzustempeln für Dinge, die ich nicht zu > verantworten habe, ist völlig am Thema vorbei. Du bist lediglich der Sündenbock dafür, diesen Thread völlig vom ursprünglichen Thema abdriften zu lassen. Zu diesem Thema (also: was ist denn tatsächlich für einen konformen Betrieb nötig?) hast du kein einziges Stück beigetragen – andere schon. Martins Beitrag vor deinem hier beispielsweise könnte für den TE wirklich eine Hilfe sein.
Wolfgang schrieb: > Darf ich diese Module für Bastelprojekte verwenden? Ich habe keine > Funkamateurlizenz. Eigentlich darfst du die Funkmodule nicht verwenden. Denn wenn es Probleme gibt oder dich einer verpetzt, dann bekommst nicht nur du Probleme, sondern auch dein ehemaliger Arbeitgeber ist mit im Boot. Zumindest muss er Rede und Antwort stehen. Seien wir aber doch mal ehrlich, abweichend von der teilweisen Panikmache hier, wird sehr wahrscheinlich nichts passieren. Ich nehme mal an das HF-Teil der Funkmodule hat ein Metallgehäuse und hält auch die Anforderungen der hier genannten ETSI-Norm ein. Wenn du das Funkmodul vernünftig einstellst (Software dazu hast du ja) und kein Dauersendebetrieb machst, sondern immer nur kurz sendest, wird sich auch keiner gestört fühlen, es wird also zu keiner Störungsmeldung kommen und somit wird die BNetzA auf dich kleines Licht wohl kaum aufmerksam werden. Du musst selbst entscheiden, ob du das geringe Risiko eingehst und die Funkmodule benutzt. Gruß Uwe
Karl B. schrieb: > Nein, dass Marktüberwachung Geräte tatsächlich einstampft. Dabei > arbeitet die "Marktüberwachung" sehr eng mit der BNetzA zusammen. > Die Geräte des TO würden also auch evtl. eingestampft. > Abgesehen davon wird parallel dazu ein Strafverfahren eröffnet. Karl, geh doch mal an die frische Luft, eine Runde spazieren... Welches Wort steckt in Marktüberwachung? Der TO ist WEDER Händler NOCH Inverkehrbringer!!! Der sitzt in seinem Bastelkeller als Privatmann! Die Marktüberwachung hat damit rein gar nichts zu tun. Die prüfen Produkte in Läden und Onlineshops! Und mal ganz davon abgesehen ob da ein CE draufklebt oder nicht: wenn es stört, stört es. Dann kommt VIELLEICHT die Bundesnetzagentur rausgefahren wenn sie in Kenntniss gesetzt wird. Wobei ein "Meine ZV am Auto wird ab und zu gestört" mit Sicherheit NICHT sofort den weißen Bulli um die Häuser ziehen lässt. Oder rufst du dort an wenn du am Autoschlüssel ab und zu 2 Mal drücken musst? Du betreibst Panikmache die primär Händler und Inverkehrbringer betreffen WÜRDE. Dabei wurden dem TO schon mehrere sinnvolle Vorschläge gemacht.
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Ja, mit dem Verpetzen ist sehr unwahrscheinlich, aber leider gibt es solche Leute. Das mag sein, dass sich anschließend niemand drum kümmert und somit nichts passiert. Gruß Uwe
Uwe M. schrieb: > Ja, mit dem Verpetzen ist sehr unwahrscheinlich, aber leider gibt es > solche Leute. Das mag sein, dass sich anschließend niemand drum kümmert > und somit nichts passiert. Ja und? Wenn dich jemand verpetzt, muss der "Gilb" erst mal den Sender finden. Bei einem Sendeintervall von z.B. 10 Minuten und einer Dauer von 100ms wünsche ich viel Spass!
Uwe M. schrieb: > aber leider gibt es solche Leute Was genau soll denn jemand „verpetzen“? Sofern das Teil alle Bestimmungen einhält, passiert da nichts. Schau einfach mal in die Vfg 91/2025 rein:
1 | Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen werden für |
2 | Funkanwendungen mit geringer Reichweite die gemäß Richtlinie 2014/53/EU bzw. dem FuAG |
3 | verabschiedeten harmonisierten Normen zu Grunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften |
4 | und Testmethoden, die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet werden müssen, sind |
5 | ebenfalls diesen Normen zu entnehmen. |
Erst, wenn Störungen auftreten, wird jemand aktiv.
Jörg W. schrieb: > Erst, wenn Störungen auftreten, wird jemand aktiv. Und das ist schon sehr lange so.
Jörg W. schrieb: >Schau einfach mal in die Vfg 91/2025 rein: >
1 | > Beim Auftreten von Störungen sowie im Rahmen technischer Überprüfungen |
2 | > werden für |
3 | > Funkanwendungen mit geringer Reichweite die gemäß Richtlinie 2014/53/EU |
4 | > bzw. dem FuAG |
5 | > verabschiedeten harmonisierten Normen zu Grunde gelegt. Hinweise zu |
6 | > Messvorschriften |
7 | > und Testmethoden, die zur Überprüfung der o. g. Parameter beachtet |
8 | > werden müssen, sind |
9 | > ebenfalls diesen Normen zu entnehmen. |
10 | > |
> > Erst, wenn Störungen auftreten, wird jemand aktiv. Dort steht auch "sowie im Rahmen technischer Überprüfungen". Solche böse Petze-Nachbarn sind aber nicht selten auch kreativ und behauptet einfach, es sind Störungen aufgetreten. Manche bilden sich das auch ein, muss ja so sein, da nicht erlaubtes Funkgerät. Praktisch habe ich das auch schon so mitbekommen. Ist aber auch egal, wie schon geschrieben, ich halte das ganze Szenario für recht unwahrscheinlich, dass es sich nicht lohnt lange darüber zu diskutieren. Gruß Uwe
Karl B. schrieb: > Spätestens, wenn er damit über die Grenze geht, kommt das Problem. > Das müsste man im Hinterkopf haben. ... Sag mal was rauchst Du oder nimmst Du ein? Es geht hier nicht um zollrechtlichtliche Dinge. Das Dingens wurde in der EU hergestellt, befindet sich immer noch in der EU und der TO will nicht damit handeln, sondern lediglich privat im eigenen Haus was machen. Damit ist das dem Zoll so was von egal, das kannst Du Dir gar nicht vorstellenn. Der TO wollte wissen ob er das Teil in seinen privaten Mauern in Betrieb nehmen kann und was dabei zu beachten ist. Das war's. Wenn Du nichts dazu sagen kannst dann halt doch endlich mal die Griffeln still. Dein Geseire ist einfach nur Offtopic und interessiert hier niemanden - ist Dir doch nun schon von mehreren Seiten gesagt worden.
Uwe M. schrieb: > Dort steht auch "sowie im Rahmen technischer Überprüfungen". Solche böse > Petze-Nachbarn sind aber nicht selten auch kreativ und behauptet > einfach, es sind Störungen aufgetreten. Du musst diesen komischen Karl B. (gustav) nicht noch an Dummfug übertreffen, er alleine genügt schon. Mit den Kommentaren des TO (tomate82) von gestern dürfte sich eh alles erledigt haben, er will sich nicht angemessen befassen: Wolfgang schrieb: > Wenn nicht erlaubt, oder ich mich nicht so weit damit befassen will, > dass ich sicherstelle, die Normen einzuhalten, dann wandern die halt in > den Elektroschrott. Wolfgang schrieb: > Der Gedanke ist mir im Verlauf des Threads auch gekommen. Meine Tendenz > geht zu: Weg damit, denn so detailliert möchte ich mich damit (derzeit) > nicht befassen.
Karl B. schrieb: > Und wenn jemand aus dem Ausland Dinge importiert, ist er ausländischer > Importeur. Wie kann man nur so viel Bullshit labern. Wenn der Karl vom Chinamann was nach DE importiert, dann ist der Karl der Importeur. Der Chinamann ist bleibt der Exporteur. Ausländischer Importeur ist Käse hoch 3. Wenn einer im Ausland sitzt, dann kann er nicht selbst nach Deutschland importieren, dazu bräuchte er einen Mittelsmann oder eine Firma in DE die den Import tätigt. Importeur ist dann der Mittelsmann bzw. die Firma.
Hans schrieb: > Wenn einer im Ausland sitzt, dann kann er nicht selbst nach Deutschland > importieren Naja, mit genügend Krümelkackerei schon: die EU ist ein einheitlicher Wirtschaftsraum, sodass eine Wirtschaftseinheit in einem anderen EU-Land (mithin "ausländisch") natürlich als Importeur in die EU auftreten kann und darf. Aber welchen Bezug das zur Frage des TE hat, steht völlig in den Sternen.
Karl B. schrieb: > Und ja, Du hast anhand meiner Schilderungen nun auch in aller > Deutlichkeit mitbekommen, wie knallhart heutzutage die Behörden > vorgehen. Etwas, was vor Jahren vieleicht undenkbar gewesen wäre. Und > vor solchen Erlebnissen wollte ich Dich bewahren. > > ciao > gustav Deine Ausführungen in allen Ehren, aber die waren gerade nicht relevant für meine Entscheidung. Ich will weder verkaufen, noch die Geräte ins Ausland mitnehmen oder sonstiges. Martin S. schrieb: > Falls der TE sich jetzt trotz erfolgreicher Panikmache doch noch > dranwagen sollte, ein Tip: panstamp-Plattform angucken. Das dazu > entwickelte SWAP-Protokoll ist auf deren Stack zumindest damals (>10 > jahre her) ETSI-compliant gewesen, modulo geringfuegige Anpassungen. > Fuer Sensorenwerte ideal, der einzig groebere Traffik wird bei der > Initialisierung des Meshs verursacht. Einzige Frage ist, ob du nicht > besser in punkto Support gleich neu mit den CC13xx-Plattformen > (Cortex-Kerne) anfaengst. Aber keine Ahnung, ob deren Stack diesmal was > taugt (Simpliciti hatte arge Maengel und flog damals raus). Danke für den Tipp, aber der Grund warum ich mir das (derzeit) nicht antun will ist (wie oben schon erwähnt) einfach der Aufwand. Ich habe recht wenig Erfahrung in dem Bereich und das Einarbeiten möchte ich derzeit nicht machen. Und eben weil die Dinger so alt sind und es neuere und bessere Möglichkeiten gibt.
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