Hi,
beim shoppen bei einem Internet-Hardware-Versandhandel (schreibt man das
so!?), bin ich auf folgendes Angebot gestossen:
>>Die Pixelfehlerprüfung (+ 19,90 Euro)>>Mit der Pixelfehlerprüfung gelangen Sie ganz einfach und bequem zum absolut >>pixelfehlerfreien TFT.>>Beim Kauf eines TFT-Bildschirms oder Notebooks haben Sie im Warenkorb die >>Möglichkeit, die Pixelfehlerprüfung durch einfaches Anklicken zu Ihrer >>Bestellung hinzuzufügen.>>Dieses Serviceangebot kostet 19,90 EUR.
Da frage ich mich aber, ob ein Fehlerfreies panel heute nicht standard
ist? ich meine damit, dass wenn ich einen TFT bestelle, hab ich dann
nicht das Recht den Monitor zurück zu geben wenn er einen Pixelfehler
hat?
Früher gab es ja mal diese Pixelfehlerklassen mit Position und Farbe des
fehlerhaften Pixel, ich meine aber dass das mitlerweile abgeschaft ist,
oder muss ich heute immer noch einen TFT akzeptieren, der tote Pixel
hat?
Das unterscheidet sich je nach Hersteller. Ist also freiwillig. Schau
mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler
Musst also nur wissen, nach welche Klasse der entsprechende Hersteller
prüft
Ist dieses Klassensystem im Gesetz verankert??
Wenn ich ein Produkt kaufe, ist zu erwarten, dass es zu 100%
funktioniert. Ist dies nicht der Fall, hat es der Verkäufer
umzutauschen. Und die 6-Monate gesetzliche Gewährleistung sieht vor,
dass der Verkäufer beweisen muss, dass es beim Verkauf 100%ig
funktioniert hat.
Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert.
Wenn der Monitor diese erfüllt, dann ist er 100% in Ordnung.
Es wird hier definiert, was 100% Funktion heißt. Damit ist es keine
Frage von einer Verankerung im Gesetz.
Moin Mädels,
ich hatte gerade den Fall und hab mal mit einem Rechtsonkel geschnackt.
Sinngemäß ist das etwa so:
Die Pixelfehlerklassen sind in der ISO 13406-2 festehalten.
Vergleiche PRAD http://www.prad.de/new/monitore/shownews_lex90.html
In den allermeisten Fällen gibt der Hersteller an, dass sein Produkt die
oder die Klasse einhält und das das ist dann in der Regel auch so.
Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM!
Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung.
In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr
nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so
toll.
Die 3 Jahre Herstellergarantie mit der die Hersteller werben hat nix mit
der Gewährlesitung zu tun, Euer Ansprechpartner ist immer der zuerst der
Händler.
Nach nem halben Jahr, wenn man beim Händler auf taube Ohren stößt, dann
kann man mal beim Hersteller vorsprechen und dann ist es dem überlassen
ob es auf Kulanz geht oder nicht.
Also lasst Euch vom Händler nicht abwimmeln mit "Selber zum Hesteller
schicken", das geschieht nämlich vollständig auf eure Gefahr und Kosten!
Und Pixelfehler wenn sie nicht im Dutzend wild blinken und genau in der
Mitte rumzappeln werden häufig als "herstellungsbedingt" , ggf später
auf Alterungsprozesse zurückgeführt.
Sebas Tian wrote:
> Nur hat der Verkäufer Dir eine bestimmte Pixelfehlerklasse zugesichert.
Das ist eben das, was ich gerade nachgeschaut habe. Beim großen C* steht
bei 3 verschiedenen 19"-TFTs in der Eigenschaften-Tabelle nichts von der
Pixelklasse. Nur 2 von denen hatten eine pdf-Bedienungsanleitung dabei,
bei einer Stand, dass mind. 99,99 der Pixel fehlerfrei sind (also auch
keine Klassenangabe), beim anderen Stand korrekt Klasse II. Nur, ich als
Kunde werde wohl kaum vor dem Kauf die Verpackung öffnen und die
Bedienungsanleitung studieren (und das beim Online-Kauf). Somit wird der
Kunde vom Hersteller/Vertreiber schlecht informiert und sitzt am
längeren Ast.
> Damit ist es keine Frage von einer Verankerung im Gesetz.
Das sehe ich eben nicht so. Ist aber eh nicht relevant, da ich mir so
schnell keinen TFT kaufen werde.
Mike wrote:
> Kauft Ihr bei einem Händler, so macht Ihre einen Vertrag NUR MIT DIESEM!> Nicht mit dem Hersteller! Und dann nennt man das Gewährleistung.> In praxi kann man man dem Händler nach einem halben Jahr nicht mehr> nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf im Eimer war, das ist nicht so> toll.
Zumindest in Ö ist es so, dass der Verkäufer zuerst beweisen muss, dass
das Gerät beim Verkauf OK war!
Man muss aber auch dazusagen dass Pixelfehler heutzutage sehr selten
sind (siehe auch Beitrag "Re: BENQ TFT 17' T705"). Und
im Zweifelsfall gibt es immer noch den Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz.
Heute leider...bei meinem 2 Jahre alten Laptop merkt man es schon, dass
sich manche Pixel hin und wieder nicht so verhalten wie sie sollten;
aber ich glaub, das sind nur Subpixelfehler; naja, man muss eh genau
hinschauen, damit man's sieht.
umtausch wegen pixelfehler ist kein problem.
firmen wie me...blöd & sat...geiz nehmen geräte zumindestens innerhalb
von zwei tagen zurück wenn man ihnen erklärt daß man sich geirrt hat und
ein anderes modell haben wollte.
p.s. vielleicht nicht die feine englische art, aber nach dem motto:
wie ihr mir, so ich euch. :o\
Also mit den Klassen ist das so wie mit den Fehlern:
Wenn was vorher genannt wird, ist es von der Gewährleistung
ausgeschlossen. So ist es nunmal in der neuerdings genannten
Sachmängelhaftung und war IMHO aber auch vorher schon so.
Ergo: "Fehler" bekannt, kaufen oder lassen, danach ist kein Jammern mehr
möglich.
Da nun die Hersteller z.B. die Pixelfehlerklasse II angeben (gibts
irgend ne norm dazu), sind IMHO 2 defekte Pixel oder noch mehr Subpixel
in nem bestimmten Bereich erlaubt. Bei 1 Pixel ist also Essig mit
umtauschen, da der Hersteller ja gesagt hat, dass soundsoviele Fehler
sein könnten.
Man könnte nun eben hergehen und vom Widerrufsrecht gebrauch machen, der
ja keinen Grund benötigt.
Ich kaufe meine Displays aber immer im Laden mit Umtauschgarantie bei
Pixelfehler nach dem Kauf. Da sind viele "Ketten" inzw. ziemlich kulant.
Moin Moin,
nur mal so nebenbei, die Frage bezog sich, soweit ich es verstanden habe
auf den "online Kauf" von einem TFT.
In diesem Fall muss man sich eigentlich keine Sorgen machen, da das
Fernabsatzrecht eine 14 tägige Frist einräumt, in den man die Ware ohne
Angabe von einem Grund an den Verkäufer zurücksenden kann und sein Geld
zurückbekommt.
Beträgt dabei der Warenwert mehr als 40 Euro, so muss sogar der
Verkäufer für das Porto der Rückgabe aufkommen.
Lediglich die Versandkosten werden in diesem Falle nicht erstattet, da
dieses eine erbrachte Leistung ist. Aber immer noch besser als einen TFT
mit fehlerhaften Bildpunkten.
Zu beachten ist dabei aber, dass diese Regelung nur bei
Fernabsatzverträgen eine Wirkung hat. Was so viel heißt wie bei
telefonischen oder online Bestellungen.
Dieses ist jedenfalls so in der BRD, wie es in Ö ist weiß ich nicht.
Einfach mal ins BGB schauen.
Im BGB der BRD steht als unter §312b bis §312d im Zusammenhang mit §355
und §357.