Ich habe mal eine allgemeine Frage, darf man selbst entworfene Schaltungen verkaufen? Oder muss man sie erst an eine Prüfstelle geben, um sie zu testen. GS-Zeichen bzw.; EMV; CE; VDE. Gruss Frank
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deklariere sie als bastelware (wie bei autos) und du solltest aus dem schneider sein. es sei denn du willst es komerziell vertreten...
D.h. die Schaltung darf nicht von mir als ganzes verkauft werden, sondern als eine art Bausatz. Und wenn ich sie komplett zusammen gebaut, auch evt. kommerziell verkaufen möchte?
Hallo Frank, man muss jedenfalls vermeiden das Produkt als "Gerät" zu verkaufen. Geräte müssen seit neuestem auch entsorgt werden und dafür ist der Hersteller zuständig. Dies mag ja für industriell gefertigte Geräte einen Sinn haben, nur leider lähmt dies die Eigeninitiative von den "kleinen Genies" mit Garagenfertigung a la Apple & Co. Unseren Politikern sei es gedankt! Und dann wundert man sich warum die Inovationen ausbleiben. Gruss Klaus.
@ Frank wer viel fragt, kriegt viel Antworten. Wenn Du es genau nehmen willst: CE schließt die EMV-Prüfung mit ein, es gibt hier im engen Sinne keine "amtliche" Prüfstelle. VDE ist sowieso Quatsch, weil es eine 100-%-privatwirtschaftliche Vereinigung ist, die keine gesetzgebend-normativen Befugnisse hat. Geltende Normen sind EN und ISO. Wetten, daß jetzt mindestens 100 Bedenkenträger im Thread laut ihre Stimme erheben? Gruß Izmir
Aber wenn es keine Prüfstelle gibt, wer vergibt dann das CE-Zeichen? Ich möchte einfach nur eine selbst entwickelte Schaltung für 230V für den Privathaushalt z.B. bei Ebay verkaufen, ohne mich Strafbar zu machen. Sichheitshinweise würde ich als gelernter Energieelektroniker natürlich geben.
Oder wie sieht es mit einer selbst entworfene µC-Schaltung aus, die als kompakt Gerät (Gerät darf man ja nicht sagen)verkauft werden soll.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung, wer mir
glaubt ist doof ...
> Aber wenn es keine Prüfstelle gibt, wer vergibt dann das CE-Zeichen?
Das CE-Zeichen vergibt man sich selber. Lustig, nicht? Auf was
EU-Politiker so kommen. Man erklärt damit, dass man alle relevanten
Bestimmungen eingehalten hat. Details: Frag einen Anwalt der sich damit
auskennt.
Es gibt keine Stelle, die das für Dich tut. Der Hersteller (in diesem Falle Du) erklärt CE selber und ist auch selber dafür verantwortlich, alles einzuhalten, was es beinhaltet, in Deinem Falle sind das mindestens die EMV- und die Niederspannungsrichtlinie.
CE kannste Dir selber vergeben, wenn Du versichern kannst, daß mit Deiner Schaltung alles in Butter ist. Überprüft das dann einer und es ist dan irgendetwas nicht bestimmungskonform, bekommst Du - je nach Schwere der Tat eine monatliche Geldabgabe aufgebrummt oder eine Eisenkugel nebst Kette an´s Fußgelenk.
http://www.tmp-online.de/downloads/derwegzumcezeichen.ppt Hast recht, hier steht so was ähnliches. OK, dann sollte es ja nicht so schwer sein, ein "Gerät" zu verkaufen. Alles muss halt nur schön geschützt sein und den elektrischen Sicherheitsmaßnahmen genügen.
Hmm, das CE-Zeichen muss dann auf's Gerät. Gibt es dann bestimmte stempel Vorgaben, oder ist das Zeichen an sich nicht geschützt und ich besorge mir eine Kartoffel und ritze das CE-Zeichen selber rein. Siehe Kartoffel Stempel :)) Werde mal einen Anwalt befragen und mich dann wieder melden, vielen Dank für die Antworten Gruss Frank
> eine Eisenkugel nebst Kette an´s Fußgelenk
RoHS-konform und bleifrei?
Eisen ist ROHS-konform :-) . Höchstens der Rostschutzlack könnte Bleianteile enthalten...
@ Frank verkaufen darf`s du prinzipel alles was Rechtmäßig dein Eigentum ist, in bescheidenem Umfang.Ansonsten wird dir Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und mußt ein Gewerbe anmelden.Wenn du eine selbstgebaute bewegliche Sache in den Verkehr bringt`s muß du nur das Produkthaftungs- gesetz beachten und die Gesetze die bestimmte Produkte verbieten.(z.B. Codeknacker,Elektroschocker,Funkgeräte,usw.)Ob allein mit dem Prädikat "Bastlerware" Rechtlich die Haftung ausgeschlossen werden kann, möchte ich bezweifeln..Das man für die gewerbliche Herstellung von elektrischen Artikeln einen Meister oder höher,benötigt,schenke ich mir, weil das allgemein bekannt ist. hier kannste dich schon mal schlaulesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftungsgesetz VDE,EMV und CE sind entweder freiwillig oder nur Gewerbetreibenden auferlegt die das Inverkehrbringen und den Betrieb durch Dokumentationpflichten, Vorschrifts-und Gesetzeskonform,erfüllen können.Für das CE-Zeichen besteht sogar eine Markierungspflicht um es in Europa verkaufen und betreiben zu dürfen. Wenn dein Produkt aber gegen Vorschriften verstößt und dadurch jemand geschädigt wird, kannste auch haftbar gemacht werden.Ist eben eine Frage des Gefahrenpotentials. Das du Hersteller bist,braucht`s du eigentlich niemanden erzählen,aber wenn der Hersteller nicht feststellbar ist,bist du automatisch als Verkäufer der Hersteller und haftbar.Für die gesetzliche Gewährleistungspflicht als Privatverkäufer kannst du dich ja Vertragswirksam befreien lassen.Beim Produkthaftungsgesetz geht das leider nicht. Allerdings würde ich mal mit deiner Haftpflichtversicherung reden ob Schäden von Käufern abgedeckt sind.Oder du investierst mal 20 Euro bei www.frag-einen-Anwalt.de ohne Gewähr,unverbindlich,Irrtum vorbehalten grußMartin
> Das man für die gewerbliche Herstellung von elektrischen
Artikeln einen Meister oder höher, benötigt, schenke ich mir, weil das
allgemein bekannt ist
Das stimmt aber nicht.
@Dietmar E (Gast)
>>Das stimmt aber nicht.
Was soll daran nicht stimmen?
Elektrotechnik ist ein Gefahrgeneigter Berufsstand und
somit nicht von der Meisterpflicht der Handwerksordnung
befreit.
Wenn du andere Info hast,poste das dann bitte auch oder
verkneif dir jede Kritik.
Gruß Martin
Sag ich doch - Bedenkenträger. Wer hat der Handwerkskammer gestattet, gesetzgeberisch tätig zu werden? Meines Wissens waren es zuletzt die Nazis, wie bei der IHK auch: Handwerksordnung - bääh.
> Gefahrgeneigter Berufsstand und somit nicht von der Meisterpflicht
Das hat nichts mit Gefahren zu tun, sondern mit der List der
handwerklichen Gewerbe. Entwicklung und Vertrieb von Schaltungen ist
kein Handwerk, ergo keine Meisterpflicht. Elektroinstallation wäre ein
Handwerk.
@pcbfreak Das mit der Meisterpflicht ist Deutschlandweit in jeder Branche hinfaellig. Die Handwerkskammern erzaehlen dir zwar gerne was anderes aber letztendlich interessiert das spaetestens den Richter nicht mehr. In der EU gilt nun mal die Niederlassungsfreiheit und damit kann sich jeder Buerger/Firma innerhalb der EU niederlassen und seinem Geschaeftsbetrieb nachgehen. Eine Mindestbildung ist dort explizit ausgeschlossen abgesehen von Aerzten und Juristen. cu Tarzanwiejane
@Izmir Übel (Gast) >Sag ich doch - Bedenkenträger. >Wer hat der Handwerkskammer gestattet, gesetzgeberisch tätig zu werden? >Meines Wissens waren es zuletzt die Nazis, wie bei der IHK auch: >Handwerksordnung - bääh. Du bringst da was grundsätzlich durcheinander. Die Gesetzgebung ist Bundes- und Ländersache(Legislative) Die Kammern und Verbände sind nur Ständevertretungen mit gesetzlichen Vollmachten die noch aus dem Mittelalter stammen und somit nicht mehr in die weltwirtschaftliche Lage passen.Diese habe interne Verordnungen die im Zusammenhang mit gültigen Gesetzen wirksam sind. Eine Handwerkskammer kann kein Gesetz geben. Was die Handwerkornung bezüglich der Daseinsberechtigung angeht gebe ich dir Recht. Bei dieser ganzen Diskussion zu diesem Thread wird der Sachverhalt ohnehin erst akut wenn ein Produkt in entsprechende Menge mit Mängeln auf dem Markt erscheint und einem anderen Anbieter KONKURENZ macht.Da sind die Meister dann die Ersten die einen ans Bein pinkeln. gruß Martin
wie das CE-Zeichen "gemalt" wird ist GENAU definiert. Sieht zwar wie gemalt aus, ist aber genormt! Wo sind wir denn?!
@ Thomas Otto >Das mit der Meisterpflicht ist Deutschlandweit in jeder >Branche hinfaellig. Würdest du dafür dein Hand ins Feuer legen? Darüber hab ich noch nichts gelesen. Nur das vor Jahren einige Branchen von der Meisterpflicht entschärft wurden.In den Medien wurde indirekt kürzlich diese Auffassung aufgegriffen und so dargestellt das sich bisher nichts geändert hat. >Die Handwerkskammern erzaehlen dir zwar gerne was anderes Das war schon immer so,typische Pfründepflege. >aber letztendlich interessiert das spaetestens den Richter >nicht mehr. Bei typischen gefahrgeneigten Handwerksberufen schon. Und Meisterprüfungen werden ja überall noch angeboten. >In der EU gilt nun mal die Niederlassungsfreiheit und damit >kann sich jeder Buerger/Firma innerhalb der EU niederlassen >und seinem Geschaeftsbetrieb nachgehen. Für europaweite nichtdeutsche Bürger/Firmen stimmt das wohl, aber eben nicht für uns.Da hat die Handwerkslobby für gesorgt. >Eine Mindestbildung ist dort explizit >ausgeschlossen abgesehen von Aerzten und Juristen. Die haben ja auch Ihre freien Berufe wo sie Ihre Tätigkeits- bedingungen selbst regeln können.Ich werde die hier ange- deuteten Meinungen mal mit der Handwerkskammer und Anwälten klären.Vielleicht gibt`dann bald einen neuen Betrieb mehr. Irrtum vorbehalten Gruß Martin
@.... (Gast) >wie das CE-Zeichen "gemalt" wird ist GENAU definiert. Sieht >zwar wie gemalt aus, ist aber genormt! Wo sind wir denn?! Ich hab mal wo gelesen das Schuricht Aufkleber von der Rolle anbietet.Aber bei einigen Aufklebern von käuflichen Geräten hab ich auch eine Nummer gesehen die auf eine Registierung hindeuten,oder? GrußMartin
pcbfreak wrote: > @ Thomas Otto > > >>Das mit der Meisterpflicht ist Deutschlandweit in jeder >>Branche hinfaellig. > > Würdest du dafür dein Hand ins Feuer legen? Ich nicht, aber mein Anwalt. > Darüber hab ich noch nichts gelesen. > Nur das vor Jahren einige Branchen von der Meisterpflicht > entschärft wurden.In den Medien wurde indirekt kürzlich > diese Auffassung aufgegriffen und so dargestellt das sich > bisher nichts geändert hat. > Das Deutsche Gesetz beziehungsweise die Entsprechenden Verordnungen existieren ja auch nocht, nur sind sie durch das hoeherwertige europaeische Gesetz einfach Makulatur. >>aber letztendlich interessiert das spaetestens den Richter >>nicht mehr. > > Bei typischen gefahrgeneigten Handwerksberufen schon. > Und Meisterprüfungen werden ja überall noch angeboten. jaja, und Diplom-Ingenieur kann man auch noch werden. Ich frage mich wozu wohl? >>In der EU gilt nun mal die Niederlassungsfreiheit und damit >>kann sich jeder Buerger/Firma innerhalb der EU niederlassen >>und seinem Geschaeftsbetrieb nachgehen. > > Für europaweite nichtdeutsche Bürger/Firmen stimmt das wohl, > aber eben nicht für uns.Da hat die Handwerkslobby für gesorgt. das gilt fuer alle Europaer auch fuer Deutsche. Die EU macht nicht extra Ausnahmen nur fuer uns. >>Eine Mindestbildung ist dort explizit >>ausgeschlossen abgesehen von Aerzten und Juristen. > > Die haben ja auch Ihre freien Berufe wo sie Ihre Tätigkeits- > bedingungen selbst regeln können.Ich werde die hier ange- > deuteten Meinungen mal mit der Handwerkskammer und Anwälten > klären.Vielleicht gibt`dann bald einen neuen Betrieb mehr. > > Irrtum vorbehalten > > Gruß Martin Viel Glueck
@pcb-freak Nimm die von Schuricht, die sind gut; alle weiteren Nummern sind für den konkreten Fall Folklore, nix Registrierung und so. Medizingeräte ist noch was anderes, da gibt es irgendwas in dieser Hinsicht. Mein Faxgerät hat auch irgendeine Nummer.
Um das Thema ElektroG/WEEE kommst du nicht drumrum. http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
Hey, was ist denn das blos wieder von ein Sch...WEEE-Anmeldung. Gerade dachte ich noch: Das Thema CE-Zeichen habe ich jetzt im Griff, da taucht WEEE auf. Da kann sich doch kein kleiner Mann/Frau mehr erlauben, mal eben sein neues nützliches Gerät zu verkaufen. Irgendwie fehlen mir die Worte und die Lust ein Produkt zu Entwickeln, wenn man zig Hürden überwinden muss. Tolles Germany
> Tolles Germany
Aber sicher sind wir das. Wenn bei mir zu Hause jemand kochen möchte
verlange ich doch auch erst eine kostenpflichtige Anmeldung und
natürlich die notariell beglaubigte Hinterlegung einer
Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Kosten der Geschirrreinigung
und Abfallbeseitigung.
Wo kämen wir denn sonst hin ...
Nice week,
Zardoz
PS: Natürlich bleibt die Küche jetzt immer kalt ...
@ Frank wem sags du das ? bau dein Ding und verkauf es ohne großes Aufsehen. Bei Ebay hab ich auch schon viel Selbstbau gesehen. Wenn`s Probleme mit dem Käufer gibt,versuch Rück- abwicklung und gut.Große Stückzahlen sind eh zu auffällig und wenn de gutes Geld mit verdienst, haste bald das Finanzamt auf dem Hals und mit denen ist wirklich nicht zu spaßen.Bei allem anderen muß man dir erst alles nachweisen. Gruß Martin
@ Frank mir ist noch eine Idee gekommen. Warum verkaufst du nicht bei ebay oder sonstwo über einen gewerblichen Verkaufsagenten. Dann hat der doch den schwarzen Peter. Die Provision muß man dann schlucken. Übrigens könntest du dein Sicherheitsrisiko minimierern wenn dein Produkt ungefährlich ist(z.B.ohne Netzspannung) Gruß Martin
Du wärst nicht der erste, der nach den ersten 3 Geräten bei Ebay erstmal einen Abmahnanwalt an den Hacken hätte. Gerade bei Ebay wäre ich ganz vorsichtig, wenn irgendwas nicht konform mit dem deutschen Recht ist. In der Tat ist es aber eine Möglichkeit: Wenn man jemanden hat, der sowieso schon wg. ElektroG registriert ist, dann kann der auch noch diese Geräte mitverkaufen, tritt also als Hersteller auf.
> Zeichen habe ich jetzt im Griff
Vieleicht erst mal die Suchfunktion in den Griff bekommen. RoHS, WEEE,
CE, EMV, sicherheitsrelevante Normen. Dann das Finanzamt (Gewerbe
anmelden bzw. freiberufliche Tätigkeit; Vorschriften zur
Rechnungsgestaltung; Buchführung bzw. EÜ). Dann das
wettbewerbsrechtliche (AGB, abmahnsichere Webseite, abmahnsichere
E-Mails, abmahnsichere ebay-Angebote). Dann das kaufmännische
(Kalkulation, Zurückstellungen für Mängelhaftung usw). Wenig Risiko und
Arbeit würde anfallen, wenn Du das Projekt als Bauplan veröffentlichst
und gelassen auf PayPal-Geld wartest bzw. die Downloads verkaufst. Warum
den ganzen Trouble mit Löten und Bauteilen? Lass Dich für das
intellektuelle Eigentum bezahlen.
Ich wäre bei den einzelnen Punkten nicht so locker. Vor allem Verkauf über Ebay ist recht gefährlich geworden: - Verkauf ohne CE Zeichen: Evtl. Abmahnung von Konkurrenten oder aber heftige Bussgelder (durchaus > 10.000 EUR) - Keine WEEE Registrierung: Bussgelder u.U. > 10.000 EUR - Ein Ebay Verkaufsagent hilft gar nichts, er ist nur quasi Makler. Hersteller und Inverkehrbringer bist Du weiterhin - Kein Gewerbe angemeldet: Sehr gefährlich, die Finanzämter durchsuchen inzwischen systematisch Ebay Auktionen Ist leider als recht kompliziert worden ... Eine gute Lösung wäre der Verkauf von Bausätzen (zumindest am Anfang).
Kleiner Nachtrag: Meisterzwang ist natürlich quatsch: Die Herstellung solcher Geräte ist Industrie, daher kein Meisterzwang. Anders ist es, wenn Du die Geräte bei Deinen Kunden installiertst und z.B. 220V Kabel verlegst.
Hi, interessante Diskussion. Frage 1 dazu: Ich kaufe einen Bausatz und baue den zusammen. Nach z.B. 6 Monaten verkaufe ich den zusammengebauten Bausatz "das Gerät" auf ebay. Frage 2 dazu: Ich kaufe 10,100,1000 Bausätze und und baue die zusammen. Nach z.B. 6 Monaten verkaufe ich die zusammengebauten Bausätze "die Geräte" auf ebay. Wie verhält es sich damit ? Gruß Andreas
> Nach z.B. 6 Monaten verkaufe ich den zusammengebauten Bausatz "das Gerät" auf
ebay
Dann bist Du der Inverkehrbringer mit allen Pflichten (CE usw).
> Nach z.B. 6 Monaten verkaufe ich den zusammengebauten Bausatz "das Gerät" > auf ebay Darauf weißt die Stiftung EAR explizit drauf hin: Du bist dann Hersteller und musst die registrieren. Vergiss die Suche nach einem Schlupfloch in Sachen ElektroG: Wenn du ein fertiges Gerät über Ebay verkaufst, was du erstmalig in den Verkehr bringst, brauchst du eine Registrierung. Du brauchst es nicht, wenn jemand zuvor schon für ElektroG auf dieses Gerät Gebühren gezahlt hat. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Jedes Gerät, was auf den deutschen Markt kommt, muss abfalltechnisch erfasst sein. Selbst wenn du es nach dem Bau verschenkst. Natürlich nur dann, wenn gewerblich. Gewerblich ist aber alles, was man wiederholt tut.
Grundsätzlich ändert sich dieses jahr ja einiges bezüglich norms... In zukunft wird es also soweit ich das mitbekommen habe reiche, wenn die SIL norm eingehalten wird, sehe ich das richtig?
wg. Meister - Handwerk Zulassungspflichtig [Bearbeiten] Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Augenoptiker, Boots- und Schiffbauer, Brunnenbauer, Bäcker, Büchsenmacher, Chirurgiemechaniker, Dachdecker, Elektroinstallateur, Elektromaschinenbauer, Feinwerkmechaniker, Fleischer, Friseur, Gerüstbauer, Glasbläser und Glasapparatebauer, Glaser, Hörgeräteakustiker, Informationstechniker, Installateur und Heizungsbauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Klempner, Koch, Konditor, Kraftfahrzeugtechniker, Kälteanlagenbauer, Landmaschinenmechaniker, Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker, Schornsteinfeger, Seiler, Steinmetz und Steinbildhauer, Straßenbauer, Stukkateure, Tischler, Vulkaniseur und Reifenmechaniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Zahntechniker, Zimmermann, ZweiradmechanikerMartina Stigge Zulassungsfreie Handwerke [Bearbeiten] Behälter- und Apparatebauer, Betonstein- und Terrazzo-Hersteller, Bogenmacher, Brauer und Mälzer, Buchbinder, Buchdrucker, Schriftsetzer und Drucker, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Edelsteinschleifer und -graveur, Estrichleger, Feinoptiker, Flexograf, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Fotograf, Galvaniseur, Gebäudereiniger, Geigenbauer, Glas- und Porzellanmaler, Glasveredler, Goldschmied und Silberschmied, Holzbildhauer, Holzblasinstrumentenmacher, Keramiker, Klavierbauer und Cembalobauer, Korbmacher, Küfer (Böttcher), Kürschner, Metall- und Glockengießer, Metallbildner, Metallblasinstrumentenmacher, Modellbauer, Modist, Müller, Orgelbauer und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Rollladen- und Jalousiebauer, Sattler und Feintäschner, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Damen- und Herrenschneider, Schneidwerkzeugmechaniker, Schuhmacher, Segelmacher, Siebdrucker, Sticker, Textilreiniger, Uhrmacher, Vergolder, Wachszieher, Weber, Weinküfer, Zupfinstrumentenmacher
Hey >ich kaufe einen Bausatz und baue den zusammen. Nach z.B. 6 Monaten >verkaufe ich den zusammengebauten Bausatz "das Gerät" auf ebay. Was sollen die 6 monate bringen? Verjährungsfrist lt.z.B. Produkthaftungsgesetz ist 3 Jahre (nach Inverkehrbringung) Die sich das ausgedacht haben wußten schon wie sie das Problem anpacken. Eine Möglichkeit sich dem elektroG zu entziehen könnte sein sich als Händler gewerblich anzumelden und im Hinterhof die Teile produzieren.Blöd ist,das man das anhand der Buch- führung nachvollziehen kann.Das kann aber nur das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung feststellen.Wegen dem Steuer- geheimniss dürften die solche Erkenntnisse nicht weiter- tragen,oder? Oder den Namen eines wenig bekannten gelöschten Pleiteunternehmens benutzen.Komplette Adresse steht doch meist sowieso nie auf dem Gerät. Wenn dann das Gerät noch gebraucht(älter als 3 Jahre)angeboten wird, müßte es doch möglich sein?Allerdings wären große Stückzahlen und Neupreise nicht mehr plausibel zu vermarkten.Also auch keine Lösung. Da wäre die Idee sich eines Strohmann`s zu bedienen wohl die einzige legale Alternative,oder? Ansonsten sehe ich da schwarz. gruß Martin
@ Winfried (Gast)
>Gewerblich ist aber alles, was man wiederholt tut.
nicht ganz so einfach
Ein Gewerbe ist nötig wenn man Artikel Neu oder in der Art Verkauft
das angenommen werden kann das der Verkauf eben nicht privater Natur
entspricht.z.B.ungleiche Artikel unterschiedlicher Warengruppen,
Beschaffenheit und Güte.Einige Gerichte sprechen hier von 20,andere
von 30 oder 100 Verkäufe hintereinander oder pro Monat.
So ganz einfach kann man das eben nicht definieren.
Bei Ebay habe ich kürzlich das Gejammer von einem privaten Vielverkäufer
gelesen der auf seinen alten Account verwies und wieviele positive
Bewertungen er gehabt hat.Immerhin ca. 2000 Verkäufe und ca.1000 Käufe.
Er mußte sich einen neuen Account zulegen weil ihm das Finanzamt für die
2000 Verkäufe (der letzten 7 Jahre) eine Steuernachforderung von 20%
auf den Verkaufserlös verpaßt habe.So kanns einem gehen.Da wird es wohl
wenig helfen nach 50 Verkäufen sich einen neuen Account zuzulegen.Ebay
muß die,glaube ich,10 Jahre speichern.
Würde mich freuen über das Thema noch was zu lesen.
gruß Martin
Bezüglich "Gewerblich" Gewerblich handelt, wer eine Tätigkeit entgeltlich fortwährend mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt - so sieht das das Finanzamt. Meisterbriefe sind für Handwerksausübung erforderlich - Produktion wäre industriell ;-) BTW: Das Gejammer, dass jemand den Meisterbrief nicht braucht, sich nicht leisten kann, keine Zeit hat usw. kann ich nicht mehr hören - es ist einfach ein verlogener Vorwand und Angst, dass das Wissen und Können einer Prüfung doch nicht stand hält. Es gibt keinerlei Pflicht eine Meisterschule oder Kurs zu besuchen und dafür Geld und Zeit aufzuwenden. Wer meint er weis und kann alles, braucht sich nur 1-3 Tage Urlaub zu nehmen, die Prüfungsgebühr zu entrichten und die Prüfung zu absolvieren und zu bestehen - und geht mit Brief nach Hause. Wetten, dass 99% der Maulhelden sich das weder zutrauen, noch bewältigen können?
> Wer meint er weis und kann alles, braucht sich nur 1-3 Tage > Urlaub zu nehmen, die Prüfungsgebühr zu entrichten und die > Prüfung zu absolvieren und zu bestehen - und geht mit Brief > nach Hause. Und wozu sollte das gut sein? Nice week, Zardoz
Zardoz wrote: >> Wer meint er weis und kann alles, braucht sich nur 1-3 Tage >> Urlaub zu nehmen, die Prüfungsgebühr zu entrichten und die >> Prüfung zu absolvieren und zu bestehen - und geht mit Brief >> nach Hause. > > Und wozu sollte das gut sein? > > Nice week, > Zardoz Naja, wer nicht weiss für was es gut sein soll, der wirds wohl nicht brauchen. Wobei es dann natürlich nicht schadet, dass derjenige gewisse Tätigkeiten NICHT ausüben darf.
>Eine Möglichkeit sich dem elektroG zu entziehen könnte sein >sich als Händler gewerblich anzumelden und im Hinterhof die >Teile produzieren. Wenn du Händler bist, müssen alle deine in Deutschland gehandelten Geräte bei der EAR registriert sein. Auf dem Gerät muss eine Marke oder der Hersteller stehen. Und jeder kann recherchieren, ob diese Marke oder dieser Hersteller auch registriert ist.
> Wobei es dann natürlich nicht schadet, dass derjenige gewisse > Tätigkeiten NICHT ausüben darf. So wie man Qualität nicht in ein Produkt "hineinprüfen" kann, kann man Fähigkeiten in einen Menschen hineinprüfen. Soll heißen: So eine bestandene Prüfung besagt lediglich, daß das geprüfte Wissen vorhanden ist. Nicht aber, daß es auch zum Nutzen eines Kunden angewendet werden kann. Mir ist jedenfalls lieber, jemand kann auch ohne Prüfung seinen Lebensunterhalt erarbeiten als daß er mir wegen einer nicht bestandenen Prüfung auf der Tasche liegt. Nice week, Zardoz
Zardoz wrote: > So wie man Qualität nicht in ein Produkt "hineinprüfen" kann, kann man > Fähigkeiten in einen Menschen hineinprüfen. Soll heißen: So eine > bestandene Prüfung besagt lediglich, daß das geprüfte Wissen vorhanden > ist. Nicht aber, daß es auch zum Nutzen eines Kunden angewendet werden > kann. Stimmt - es wird nur nachgewissen, dass ein gewisses Wissensmass gegeben ist. Aber wer selbst das nicht vorweisen kann, kann es gewiss auch nicht zum Nutzen des Kunden anwenden. > > Mir ist jedenfalls lieber, jemand kann auch ohne Prüfung seinen > Lebensunterhalt erarbeiten als daß er mir wegen einer nicht bestandenen > Prüfung auf der Tasche liegt. Wir reden hier von der Meisterprüfung und nicht von einer 08/15 Gesellenprüfung - und selbst ohne die gibt es für arbeitswillige auch Arbeit, wenngleich die Auswahl sicherlich starker Einschränkung unterliegt. Wers wirklich draufhat, hat auch keine Probleme sein Können unter Beweis zu stellen - auch in einer Prüfung.
> Wers wirklich draufhat, hat auch keine Probleme sein Können unter > Beweis zu stellen - auch in einer Prüfung. Da gab es doch kürzlich eine Studie zum Thema "Warum Lehrer häufig aus psychischen Gründen vorzeitig ausscheiden". Ergebnis: Etwa ein Drittel aller Lehrer hat zwar alle Prüfungen problemlos bestanden, ist aber für den Beruf völlig ungeeignet. Ach ja, die Deutschen und ihr Prüfungswahn ... Nice week, Zardoz
Moin, ok - Ihr sagt man muss registriert sein und Gebühren bezahlen .... Alles klar Dann ist der Einfachste Weg doch wohl sich eine Vertriebsfirma zu suchen, die das alles schon hat. HAt da jemand erfahrung damit ? Ich entwickle und baue die Geräte und die Firma XXX macht den Vertrieb, Support etc.... Das muss doch die Lösung sein ! Gruß Andreas
Die ganze Problematik kann man relativ einfach umgehen. 1. Platine anbieten 2. Bauteile (einzelnen) 3. Verschiedene Bauteile (reinzufaellig alle benötigten Teile für Projekt xyz) anbieten 4. Dienstleistung anbieten z.B. löten, dann ist der Auftraggeber der Hersteller und hat sich um alle belange zu kümmern. Der einzige Nachteil besteht darin, dass einige nur PCBs kaufen und den Rest woanders kaufen bzw selber löten.
Also ob Selbstvergabe eines CE-Zeichens richtig ist,möchte ich doch mal bezweifeln.Mein Nachbar ist Dr._Dipl.Ing und macht die Vergabe für Großanlagen der chemischen Industrie was hier wohl auch nicht vergleichbar ist.Er sagte aber CE ist Pflicht,VDE,GS und sonstige Freiwillig. Allerdings könnte es sinnvoller sein das CE Zeichen von fremder Hand zu vergeben lassen,schon wegen der Haftung.Wenn ich Ihn sehe werde ich Ihn nochmal fragen. @ sous >Es gibt keine Stelle, die das für Dich tut. Der Hersteller (in diesem >Falle Du) erklärt CE selber und ist auch selber dafür verantwortlich, >alles einzuhalten, was es beinhaltet, in Deinem Falle sind das >mindestens die EMV- und die Niederspannungsrichtlinie. Also das stimmt sicherlich nicht.Im Web hab ich ohne große Mühe eine Firma gefunden die einem das Produkt prüft und dann auch ein CE-Zeichen vergibt. Und da gibt`s bestimmt noch mehr. http://www.asbauer.de/ce/ Wie das allerdings rechtlich zu werten ist,müßte man hinterfragen aber billig wirds wahrscheinlich nicht. @ Uboot- Stocki >ok - Ihr sagt man muss registriert sein und Gebühren bezahlen .... Alles >klar >Dann ist der Einfachste Weg doch wohl sich eine Vertriebsfirma zu >suchen, die das alles schon hat. HAt da jemand erfahrung damit ? Ich >entwickle und baue die Geräte und die Firma XXX macht den Vertrieb, >Support etc.... >Das muss doch die Lösung sein ! Wahrscheinlich nicht auf Dauer.Denn wenn der erste Versicherungsfall eintritt ist schnell Schluß mit lustig.Die werden das sicherlich auch nicht umsonst machen und ne satte Marge fordern. Dann kannste auch selbst den ganzen Zirkus erledigen und du hast über deine Finanzen eine bessere Kontrolle. Gruß Martin
Hallo, habe gestern noch mal recherchiert (Normungsstelle, Tüv Köln,...)jeder kann ein Gerät Herstellen und Verkaufen. Es müssen die CE-Richtlinien eingehalten werden: Niederspannungsrichtlinien, Elektromagnetische Verträglichkeit,...Wenn das geschehen ist, kann man selber das CE-Zeichen auf dem Gerät oder Verpakung anbringen. Wenn man auf nummer Sicher gehen möchte, kann man z.B: beim Tüv in Köln gegen eine Bezahlung die oben genannten Prüfungen durchführen lassen. Dies ist freiwillig. Und wie gesagt, all dies gilt für Niederspannung (bis 1000V). Gruß Frank
Das über eine Vertriebsfirma abzuwickeln, kann in der Tat sehr sinnvoll sein. Weil: Wenn ich nur 20 Kg Elektrogeräte pro Jahr produziere, bin ich mit etwa 500 Euro Kosten dabei, inkl. der Absicherung der Containerabholung durch z.B. take-e-way. Das ist irre viel im Vergleich zur Menge. Wenn hingegen eine Vertriebsfirma durch mehrere Produkte etwa 1 Tonne pro Jahr an Geräten verkauft, sind es auch kaum mehr, als 500 Euro Entsorgungskosten. Damit verringern sich die Entsorgungskosten um Faktor 50! Andersherum kann man sagen: Hersteller, die weit unter 1 Tonne bleiben, stehen ganz schlecht da. Deshalb macht ein Zusammenschluß in irgendeiner Form Sinn. > 4. Dienstleistung anbieten z.B. löten, dann ist der Auftraggeber der > Hersteller und hat sich um alle belange zu kümmern. Wie will man so aber ein ganzes Produkt vermarkten? Vielleicht so: "In dieser Auktion ersteigert ihr nur die Bauteile. Wenn ihr in einer anderen Auktion auch noch die Lötarbeiten ersteigert, habt ihr zum Schluß ein funktionierendes Gerät..." Ich glaub, keine gute Idee, um Produkte zu verkaufen. Und der Gesetzgeber wird dahinter auch "Umgehung des ElektroG" sehen, glaub nicht, dass man mit sowas durchkommt. Die ganzen Ideen mit Bausatz usw. sind maximal im Bereich "Für Elektronikbastler" anwendbar. Oma Trude wird man jedenfalls keine neuartige Wanduhr als Bausatz verkaufen können. Viele Kunden interessiert doch das alles nicht, die wollen ein funktionierendes Gerät, sofort lieferbar und möglichst bald auf dem Tisch stehen haben. Die suchen kein Bastel-Abenteuer und wollen sich nicht auf abstruse Verkaufsmodelle einlassen.
Was soll man dazu sagen? Bauen, verkaufen und hoffen das keiner Prüft. Und wenn doch, wird es beim ersten vergehen wohl nicht gleich die höchst Strafe dafür geben. Wenn man sich mal bei Ebay umschaut, da werden selbst gebastelte Röhrenverstärker angeboten. So wie die schon rein Optisch aussehen ( Röhren schauen aus dem Gehäuse heraus, wurden die wohl nicht nach den Normen geprüft. Außerdem, wer hat schon all die teuen Prüfgeräte um all die Messungen durchzuführen. Hopp oder Topp Frank
> Darauf weißt die Stiftung EAR explizit drauf hin
Was die EAR sagt, spielt überhaupt keine Rolle.
Einzig und allein zählt was im Gesetzestext steht. Die EAR interpretiert
das Gesetz in einer für sie nicht nachteilige Weise...
Im Zweifelsfall kann die EAR ja versuchen, vor Gericht ihre Sichtweise
bestätigt zu bekommen. Das klappt aber bisweilen nicht so wie sich das
die EAR vorstellt.
Siehe aktuelles, prominentes Beispiel: Turnschuhe mit Elektronik.
Da hat die EAR auch verloren, mit ihrer Meinung, sie können dafür
kassieren.
Hallo, ich habe eine Frage ohne den ganzen Thread durchgelesen habe: Ich habe eine kleine Netzteilplatine gebaut, Kleinspannung bis 30V, diese Funktioniert seit 1/2 Jahren einwandfrei. Seit einiger Zeit habe ich ein neues Netzteil gebaut, darum benötige ich die alte Netzteilplatine nicht mehr. Nun habe ich mir überlegt ob ich die alte Platine bei Ebay als Bausatz verkaufen kann (verkaufe als Bastlerware), in welchem nur noch der Kühlkörper montiert werden muss. Darf ich die Platine mit Kühlkörper als Bastlerware und nicht als Gerät verkaufen? Die Bauteile der Platine kosteten ca. 30€ ich würde den Print um 40€ verkaufen. Meint ihr geht das in Ordnung? Grüße Lukas
> ich würde den Print um 40€ verkaufen. Das sollte wohl heißen: Ich würde den Print um 40€ verkaufen wollen. > Meint ihr geht das in Ordnung? Sieh dich einfach mal in der Bucht um, wie andere das so machen. Und rechne nicht mit arg viel mehr als 5 Euronen :-o Was kann dein Netzteil besser als ein fertiges aus China?
Ich darf das noch mal hoch holen. Es geht um ein Open Hardware Projekt, sprich die Pläne sind online und es findet in einem Bereich Anklang. Jetzt kommen anfragen da nicht viel selber ätzen + löten können ob die Platine nicht verkauft werden kann, oder sogar das Gerät ~50 Stk. im Jahr. Da kommt man nun ja in rechtliche Bereiche, CE, EMV ect. Wann greift das? Schon beim Verkauf der geätzten Platine, eines Fertigen Gerätes, einer Fertigen Platine? Bei den Arduino Boards oder ähnlich habe ich dergleichen nicht gefunden. Wie sieht es aus wenn man z.B. einen Bausatz verkauft? In dem noch einige Teile selbst gelötet und ins Gehäuse montiert werden müssen, sprich kein fertiges gerät?!. lg
>Ich darf das noch mal hoch holen.
Nein. Lieber nicht. Steht ja alles da.
Also haben alle Boards bei z.B. Sparkfun, Watterott, den Salat hinter sich?! CE Zeichen habe ich noch keines gesehen hinweise auf irgend etwas in die Richtung auch noch nicht :(
also soweit ich das bis jetzt verstanden habe braucht sparkfun sowas nicht, da sie nicht in der EU sitzen und nur online in die EU verkaufen. watterott scheint sich auf die regelung zu berufen, dass bausätze keine anmeldung benötigen (siehe impressum). wobei ich mir nach etwas googeln auch nicht mehr sicher bin ob die regelung nicht schon gekippt wurde...
Nicht alles, das man kaufen kann, ist legal auf dem Markt. Gruß
Wo kein Kläger, da auch kein Richter(oder so ähnlich) . Problematisch wirds doch erst wenn man ein Produkt bewirbt und es jemanden nicht passt, das man damit Geld verdient. Wenn man ein Projekt veröffentlicht und dann Anfragen kommen, bleibt das ganze im kleinen Kreis und man kann es ohne weiteres verkaufen, selbst wenn es hunderte von Abnehmern sind, denn der eine weiß ja nichts vom anderen und brauch es auch nicht zu wissen. Wenn man weiß das es jemanden stört kann man es ja teurer machen das es praktisch keine Konkurrenz ist und dann dürfte da auch keiner auf dumme Gedanken kommen. Man kann es auch in der Bucht anonym verticken mit einer Unregelmäßigkeit das da erst gar kein Stress entsteht. Und wenn ein Käufer mal unzufrieden ist kann man nachbessern oder Rücktritt vom Kauf anbieten und Ruhe ist. Es werden in diesem Land sooooo.... viele Geschäfte getätigt das es schon wegen der fehlenden Resourcen gar nicht möglich sein dürfte das alles Prozessfest zu verfolgen.
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