Forum: Ausbildung, Studium & Beruf EAR-Gesetz - Individualbeispiel


von Harald Horn (Gast)


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Hallo,

leztens habe ich mit einem Berater dieser Altgerätestiftung
telefoniert, um Auskunft darüber zu erlangen, in wie weit mich das
betrifft.
Vielleicht ist das Ergebnis auch für andere hier interessant.

Zunächst mal: Man kann sich bei der Stiftung individuell beraten
lassen,  auf einer ganz normalen Telefonnummer (also nix 190er etc.).
Es ist ratsam, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Durch dieses Gespräch stellte sich dann heraus, daß ich meine Produkte
deßhalb nicht registrieren lassen muß, da sie nur zusammen mit der
(mechanischen) Maschine, in die sie eingebaut werden sollen, überhaupt
irgend einen Nutzen haben.

Zu diesem Sonderfall ist auf der Seite des zuständigen Ministeriums
auch ein Beispiel aufgeführt: Wer beispielsweise
Stummspieleinrichtungen (für die, die das nicht kennen:
man kann mechanische Pianos heute mit Klaviersynthesizern ausrüsten,
die dann über die Klaviatur gesteuert werden. Zusätzlich können die
Hämmer blockiert werden; so kann man dann leise über Kopfhörer üben)
herstellt, die in ein Klavier eingebaut werden (und für sich alleine
keine sinnvolle Funktion haben), ist nicht registrierungspflichtig.

In der Hoffnung, daß die Info ein bischen weiterhilft,
Harald

von Peter (Gast)


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War diese Auskunft rechtsverbindlich?

Was ist den dann zum Beispiel mit einer Grafikkarte für den PC?
Muss die auch nicht registriert werden, hat doch nur sinnvolle Funktion
in Verbindung mit einem PC?

Verstärker für elektrische Gitarre? Geht nur wenn ich Gitarre
dranstecke.

Autoradio, geht nur wenn ich ein Auto dranstecke.
CD Player, geht nur wenn ich Kopfhörer dranstecke

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, das glaube ich einfach nicht.

von Harald Horn (Gast)


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Hallo,

> War diese Auskunft rechtsverbindlich?

ja, war sie.

>Was ist den dann zum Beispiel mit einer Grafikkarte für den PC?
>Muss die auch nicht registriert werden, hat doch nur sinnvolle
>Funktion in Verbindung mit einem PC?

Neine. Ein PC ist ein elektronisches Gerät, da hat man dann leider
verloren.

>Verstärker für elektrische Gitarre? Geht nur wenn ich Gitarre
>dranstecke.

S.o.

>Autoradio, geht nur wenn ich ein Auto dranstecke.

Autoradio kannst du auch ohne Auto betrieben - ist eigenständig
funktionstüchtig.

>CD Player, geht nur wenn ich Kopfhörer dranstecke

Kopfhörer = Elektronik => Meldepflichtig

>Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, das glaube ich einfach
>nicht.

Ruf´selber bei der Stiftung an.

Gruß,
Harald

von Gerd (Gast)


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Hallo,

für mich ist die Info zumindest teilweise interessant.

Einbautrigger für Schlagzeuge - deren Funktion ja nur sinnvoll ist,
wenn man das Teil auch in eine Trommel einbaut.

Verhält sich also analog zur Selbstspieleinrichtung!?

Aber das ist eben nur ein Tropfen auf den heißen Stein...

Schade und trotzdem Dank für die Info!

von Harald Horn (Gast)


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Hallo Gerd,

ja, leider ist es nur der Tropfen auf den heißén Stein. Ich hatte zwar
mit dem, was ich gerade mache, Glück, aber mein Projekt für modulare
MSR-Technik für Aquaristik/Terraristik aknn ich gleich einstellen oder
mir hinterher Lizenzpartner suchen (die einen dann beklauen).

Gruß,
Harald

von Gerd (Gast)


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Hm, das ist wirklich eine sehr sehr seltsame Lage in der wir (viele) uns
nun befinden.

Keiner weiß so richtig was zu tun und zu lassen ist.
Aber wir können (ich zumindest) auch nicht auf Lösungen hoffen die
irgendwann mal kommen mögen. Dafür reichen mir z.B. ganz einfach die
Mittel nicht.

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht wie ich das alles am laufen halten
soll.

Für eine Registrierung ist es zu wenig, zum sterben zuviel!

Mensch Meier, was hab Ihr uns in Berlin da wieder eingebrockt!!! :-(

von aerodactyl (Gast)


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Hallo Leidensgenossen,

ich gehöre auch zu denen, die förmlich vom EAR überrollt wurden. Mir
war zwar klar, dass ich irgendwann zur Rücknahme meiner Klotten
verpflichtet bin, aber dieses Ausmaß mit den damit verbundenen Kosten
habe ich nicht mal in meinen schlimmsten Alpträumen  erahnt.

Ich habe mir diesen ganzen Thread durchgelesen bin auch nicht schlauer
wie vorher.
Mein Betätigungsfeld ist auch die Elektronik für Modellbauer und ich
betreibe mein Geschäft auch nur nebenberuflich. Als Vollerwerb reicht
es eben nicht aus. So geht es halt vielen Leuten hier.

Was uns doch alle, oder zumindest viele, bewegt, ist momentan doch
nicht "wie kann ich das EAR Gesetz zu Fall bringen", sondern
1) Muss ich mich überhaupt registrieren lassen?
2) Wenn ja, greift bei mir die Härteklausel?

Ich persönlich hätte erst mal keinen Stress mit der Registrierung, wenn
ich wüsste, dass bei mir die Härteklausel zutrifft. Was mich maßlos
ärgert ist, dass ich mich erst registrieren lassen muss und dann
irgendwelche Weltfremden über meinen Härtefallantrag entscheiden, wobei
die Randbedingungen dafür anscheinend nicht offenliegen.

In meinem Fall beträgt das jährliche, potentielle Schrottgewicht ca.
5-10 kg, was schon hochgegriffen ist. Die dafür errechneten
Entsorgungsgebühren betragen, wenn ich mich recht erinnere, ca. 6 EUR.
Und dafür soll ich 455 EUR für die Überprüfung des Treuhandkontos
berappen?
Ich bin sofort bereit, das 10-fache der 6 EUR zu spenden oder auf ein
genanntes Konto zu überweisen, aber die 455 EUR zzgl. den Kontokram ist
bei mir nicht drin.

Mei jährlicher Gewinn, den ich aus meinem Business ziehe, beträgt ca.
5000 EUR. Wenn ich dem die EAR Kosten gegenüberstelle, macht das weit
mehr als 15 - 20% aus. Gute Nacht Deutschland. Es lebe die EU.
Aber ich will jetzt nicht auch noch anfangen zu jammern, denn das hilft
nicht wirklich.

Aus meiner Sicht ist wichtig, die o.g. Fragen beantwortet zu bekommen.
Dann wäre erstmal die Unsicherheit weg, ob überhaupt eine Registrierung
notwendig ist,
2. könnte ich mir dann im Vorfeld einer Registrierung überlegen, ob ich
mein Geschäft weiterführe, oder auch die Brocken hinschmeiße.

Daher möchte ich an alle diejenigen appellieren, die eine Registrierung
mit Härtefallantrag gestellt haben und diesen genehmigt bekommen haben
(oder auch nicht), dieses Wissen allgemein zur Verfügung zu stellen.

Dann hätte erst einmal ein Großteil der Kleinunternehmer wieder eine
Perspektive und wieder Luft zum Atmen bis eine (fällige) Überarbeitung
des Gesetzes stattfinden kann. Diese sollte dann natürlich auch durch
uns KMU's vorangetrieben werden.

Saluti

Uwe

von Juergen S. (Gast)


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Tja Uwe,

das haette ich auch gerne, aber:
Wir sind hier in Deutschland. Es laest sich unheimlich leicht kollektiv
jammern. Hat aber jetzt jemand den Antrag durchbekommen,
wird der ehemaligen Jammerkollege schlagartig zu einem Konkurrenten.

Und nenne mir einen Grund, warum dem geholfen werden sollte... einem
selber hat ja auch keiner geholfen... und ausserdem die sollen mal
selber machen... bla bla bla... Hauptsache mir gehts wieder gut ... und
Ruhe is.

Leider is dat hier so.

Juergen S.

von aerodactyl (Gast)


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Hallo Jürgen,

vielleicht hast du Recht, kann aber doch nicht im Sinne des Erfinders
sein. Eventuell erbarmen sich doch noch einige, damit andere davon
profitieren können. Die Hoffnung stirbt zuletzt......

Gruß

Uwe

von Formwandler (Gast)


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Hallo Uwe,

> Die Hoffnung stirbt zuletzt......

Ich glaube auch IMMER an das Gute im Menschen (auch bei der EAR). Wir
werden sehen...

Habe selber einen formlosen Härtefallantrag bei der EAR gestellt. Die
Bearbeitungszeiten sind mir leider nicht bekannt, aber ich werde auf
jeden Fall, nach einem Entscheid durch die EAR, den Antrag hier oder
bei codemercs.com veröffentlichen.

Gruß
Formwandler

P.S. Paraneuer lassen grüssen, soweit ist es schon gekommen. Nach dem
Entscheid werde ich zu meinem richtigen Namen zurückkehren.

von Paraneuer (Gast)


Angehängte Dateien:

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Mir ist da auch so ein "Individualbeispiel" eingefallen. Meine
persönlichen Probleme interessieren ja doch niemanden, die sind im
Prinzip ja schon oben aufgeführt.

Wenn ich ein paar Annahmen annehmen kann, dann schaut eine
Individialrechnung etwa so aus, wie auf dem Bild. Ich weiss, ich habe
etwas übertrieben, ich glaube es sind nicht so viele
Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter, aber was soll's. (Habe keine
Ahnung. Wer kennt das Gebäude?).

Jedenfalls sind die Gebühren vorschriftsgemäß kostendeckend ausgelegt.

@Formwandler: ich glaube, dein Härtefall wird abgelehnt. Sonst müßten
doch alle Anderen deine Gebühren übernehmen. Deine Aufgabe ist es
(indem du Gebühren, Rücklagen, Treuhandgelder usw. bezahlen mußt), der
Stiftung oder wem-auch-immer das Inkassu zo machen. Du wirst doch nicht
etwa ohne Profit diese Kosten an deine Kunden weitergeben, oder?

Liebe Grüße

Paraneuer

P.S. siehe voriger Beitrag

von Rita Finger (Gast)


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Hallo,

im folgenden ein Auszug aus dem Beitrag von Harald Horn,
der dies hoffentlich liest und mir antworten kann:

"....leztens habe ich mit einem Berater dieser Altgerätestiftung
telefoniert, um Auskunft darüber zu erlangen, in wie weit mich das
betrifft.
Vielleicht ist das Ergebnis auch für andere hier interessant.
Zunächst mal: Man kann sich bei der Stiftung individuell beraten
lassen,  auf einer ganz normalen Telefonnummer (also nix 190er etc.).
Es ist ratsam, diese Möglichkeit wahrzunehmen."

Genau so ein kurzes Gespräch würde mir bestimmt enorm weiterhelfen,
denn zwei Entsorgungsfirmen haben mir inzwischen mit verworrenen
Angaben den Nerv geraubt und ich glaube die Härtfallregelung würde bei 
mir greifen, frage mich allerdings, ob ich in diesem Fall eine 
WEE-Nummer gekäme und was wäre wenn ich mich nächstes Jahr dazu 
entschließen würde, doch mehr elektronische Geräte aus dem Ausland zu 
importieren, weil Mitbewerber schon angefragt haben und eventuell gerne 
über mich einkaufen würden, damit sie sich nicht alle selbst 
registrieren lassen müssen - das ist das Thema im Moment.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich bräuchte ein Beratungsgespräch (bestimmt 
nicht sehr lange) von einem unabhängigen! Berater, der nicht genervt 
ist, jemanden zu beraten, an dem er am Ende nichts verdient!

Auf der EAR-Seite steht allerdings immer wieder drin, die Mitarbeiter 
könnten eine Beratung nicht leisten....

Wo haben Sie angerufen, Harald????

Können Sie mir diese Telefonnummer weitergeben?

Ich würde Sie dafür jeden Abend in mein Nachtgebet mit aufnehmen...:-)

Ich finde es ist eine Unverschämtheit, solch ein Gesetz zu verabschieden 
und anschließend die Kleinbetriebe einfach hängezulassen!

Würde mich über (eine) Antwort(en) sehr freuen.

Gruß, Rita Finger

von Rodenberger (Gast)


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Hallo,

der letzte Beitrag liegt ja nun schon etwas zurück.
Stehe leider auch vor der Frage " Registrieren oder alles hinwerfen "
Meine Projekte sind auch klein und da kommen eventuell maximal 10Kg im 
Monat zu sammen, was schon SEHR hochgegriffen ist.
Dazu gehöre ich noch zu denen, die nicht wegen des Profites basteln.

Irgend jemand hatte mal geschrieben das man Bausätze nicht registrieren 
muss, aber das stimmt nach Aussage der EAR-Stiftung nicht.

Mir ist nur nicht ganz klar wer wann der Hersteller ist.
Wenn ich jemanden eine Grafikkarte einbaue, die ich selber gekauft habe, 
dann stell ich das Teil doch nicht her..... oder sind solche Teile dann 
gar doppelt registriert? Aber für PC-Verkäufer gibt es wohl auch eine 
Ausnahme, aber die findet man leider auch nirgens so richtig.
Alternativ dazu ein Steckernetzteil was ich für meine Projekte mit 
anbieten würde, aber die ich ja nicht selber baue.....???

Hätte man für Kleinunternehmen nicht eine andere Alternative finden 
müssen.
Siehe Schweiz!

Ich habe kein Problem damit an die EAR einen gewissen Betrag zu 
überweisen, der von meinen verkauften Elektronikgewichten abhängt 
(Entsorgungskosten). So müssen die "GROßEN" zwar meine Entsorgungskosten 
tragen, aber deren Registrierung und was da sonnst noch für Kosten 
anfallen könnten dementsprechend geringer ausfallen.

Härtefallreglung OK, wenn man mal wüste ob sie greift, da man leider 
keinerlei Anhaltspunkte bekommt.
Bleibt immer noch die "Garantie" für Entsorgung....wie soll ich das denn 
machen???? Treuhandkonto ?

Eine Alternative sehe ich allerding, indem man selber Elektronikschrott 
sammelt, verwertet und entsorgt. Das sollte kein Problem sein.
Da dies angerechnet wird, braucht man hoffentlich nie einen Container zu 
entsorgen, den ich selbst nie voll bekommen würde.

Bin so verunsichert, das ich an meinen Projekten nicht weitermache und 
auch nichts mehr an "Freunde" verkaufe. Es gibt ja leider immer 
Jemanden, der andere Ärgern muss.

Gruß Mario

von Mitleser (Gast)


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>Irgend jemand hatte mal geschrieben das man Bausätze nicht registrieren
>muss, aber das stimmt nach Aussage der EAR-Stiftung nicht.

Beleg ?

von Feadi F. (feadi)


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Ein Bausatz ist kein Gerät für den Endverbraucher. Daher ist er nicht 
registrierungspflichtig.

von Rodenberger (Gast)


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ALSO WIE DENN NUN?

Ich hoffe ich darf zitieren!?

ZITAT EAR Stiftung:

" Bausätze, die der Endnutzer zu einem Elektro- und Elektronikgerät 
zusammensetzt und bestimmungsgemäß nutzt, sind wie Komplettgeräte zu 
behandeln, da sie auch als solche nach Ende ihrer Lebensdauer zur 
Entsorgung kommen werden."

Zitat Ende

Dann fragt lieber noch mal nach, oder wo habt Ihr die Info her?

von Geniesser (Gast)


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>" Bausätze, die der Endnutzer zu einem Elektro- und Elektronikgerät
>zusammensetzt und bestimmungsgemäß nutzt, sind wie Komplettgeräte zu
>behandeln, da sie auch als solche nach Ende ihrer Lebensdauer zur
>Entsorgung kommen werden."

Das besagt nach meiner Ansicht nur, dass ein aus Bauteilen hergestelltes 
Objekt (Platine + Bauteile + Gehäuse) eine Funktion wie ein Gerät hat 
und nach Ablauf seiner Lebensdauer der Entsorgung zugeführt werden muss 
(sprich nicht im Hausmüll landen darf).

Der Knackpunkt dabei ist aber die Frage, wer der Hersteller ist, denn 
der muss sich dann (UND NUR DANN) registrieren, wenn er das hergestellte 
Gerät (den zusammengelöteten Bausatz, betriebsbereit eingebaut in ein 
Gehäuse) IN VERKEHR bringt!

Schauen wir uns dazu an, wie Conrad das händelt. Beispiel Artikel 115169 
PEGELSCHALTER - BAUSATZ. In dem begleitenden PDF steht u.A. folgender 
Absatz:

Zitat:
"Derjenige, der einen Bausatz fertigstellt oder eine Baugruppe
durch Erweiterung bzw. Gehäuseeinbau betriebsbereit macht,
gilt nach DIN VDE 0869 als Hersteller und ist verpflichtet, bei der
Weitergabe des Gerätes alle Begleitpapiere mitzuliefern und
auch seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Geräte, die
aus Bausätzen selbst zusammengestellt werden, sind sicherheitstechnisch
wie ein industrielles Produkt zu betrachten."

Damit hat sozusagen den "schwarzen Peter" der Bastler, der den Bausatz 
fertig stellt. Er hat aus dem Bausatz ein Gerät hergestellt, für das er 
- falls er es unter kommerziellen Gesichtspunkten weiterverkaufen würde 
- dann eine Registrierung bei der EAR beantragen müsste.

Zwar spricht auch Conrad im PDF öfter von "Gerät" bei seinem Bausatz und 
weist auf seinen Bausatz sogar 1 Jahr Garantie aus (nebst EMV Prüfung 
und CE-Zeichen), jedoch schränkt Conrad diese Garantie im weiteren 
Verlauf dann wieder ausschließlich auf die Bauteile ein.

Zitat:
"Da wir keinen Einfluß auf den richtigen und sachgemäßen Aufbau
haben, können wir aus verständlichen Gründen bei Bausätzen
nur die Gewähr der Vollständigkeit und einwandfreien Beschaffenheit
der Bauteile übernehmen.
Garantiert wird eine den Kennwerten entsprechende Funktion
der Bauelemente im uneingebautem Zustand und die Einhaltung
der technischen Daten der Schaltung bei entsprechend der Lötvorschrift,
fachgerechter Verarbeitung und vorgeschriebener Inbetriebnahme
und Betriebsweise."

Auch ist weder das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne im PDF zu 
finden, noch ein Hinweis auf Verwendung von bleifreiem Lot (das ja 
Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Geräten im Sinne der EAR ist, 
soweit es sich nicht um eine der zahlreichen Ausnahmen (spezielle 
medizinische Geräte etc. handelt).

Ich denke mal Conrad sieht sich da auf sicherem Terrain und wird nichts 
ungesetzliches tun.

Bauteile gleich welcher Art (ob RoHS oder nicht) inkl. Bleilot dürfen 
nach wie vor kommerziell verkauft werden. Was anderes als eine Handvoll 
Bauteile ist ein Tütchen mit Widerständen, Kondensatoren, ICs und Gedöns 
nebst Platine? Der Gesetzgeber wird wissen, dass er einem Haufen 
Bauteile an der Ladentheke nicht so einfach den Gerätestatus zuschreiben 
kann.

(alles natürlich nur meine Meinung und ohne Gewähr)

von Rodenberger (Gast)


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Also so würde ich das auch sehen wie Du das schreibst.
Aber gerade um sicher zu gehen habe ich halt mal nachgefragt.
Mir gefällt die Antwort der EAR ja auch nicht.
Nur wen soll man denn sonnst fragen, wenn nicht die EAR-Stiftung selbst.

Also noch mehr Verwirrung :o((

Gruß Mario

von Geniesser (Gast)


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Die Verwirrung ist wohl auch gewollt, nach dem Motto, wenn Sie sich 
nicht sicher sind, dann registrieren Sie sich besser. Die EAR direkt 
fragen ist bestimmt nicht der schlechteste Weg, aber leider sind die 
Auskünfte (wie ich oft lesen musste) nicht rechtsverbindlich (man kann 
sich also im Zweifel nicht darauf berufen, um straffrei zu bleiben). Es 
bleibt alles in allem ein Lotteriespiel mit unbekanntem Ausgang.

Wichtig ist jedes Wort auf die Goldwaage zu legen (ein Bausatz liegt 
nämlich dann nicht vor, wenn man beispielsweise nur eine Batterie 
einsetzen muss. Was wir unter einem Bausatz verstehen, muss noch lange 
nicht das sein, an was die EAR beim Begriff "Bausatz" denkt).

von Rodenberger (Gast)


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Man will aber schon meinen, das da Gebildete Leute aus der Industrie 
sitzen.....oder gerade deshalb!?

von holm (Gast)


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Leute Leute....

EAR oder nicht EAR das ist die Frage.
Wenn im o.g. Fall mit Müllmengen < 10Kg/a zu rechnen ist, wie hoch 
fällti
dann die Strafe aus wenn man nicht angemeldet und "hochgenommen" wird?
LTD gründen?

Wie hoch sind im Verhältnis die Kosten für die Entsorgung mehrerer
"gewonnener" Container?

Stellt Euch vor es ist Krieg und keiner geht hin.

Die Meinung der EAR ist die Meinung der EAR, nichts weiter.

Im Endeffekt entscheidet ein Gericht wehr den Prozeß gewinnt, von "Recht
bekommen" kann doch in diesem Staat sowieso keine Rede sein, unser 
Abhöhrminister Schäuble war doch wohl in die CDU Spendenaffaire 
verstrickt,
der ist jetzt Chef der Polizei...

Macht was Ihr wollt, wo kein Kläger da kein Richter und wer hat hier 
schon eine weiße Weste...

Gruß,

Holm

BTW: http://82megaohm.de/

von tex (Gast)


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<< Im Endeffekt entscheidet ein Gericht wehr den Prozeß gewinnt, von 
"Recht
bekommen" kann doch in diesem Staat sowieso keine Rede sein, >>

Vom Gericht bekommst Du kein Recht sondern ein Urteil.

von Stevko (Gast)


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... aber im Namen des Volkes !!!

von Feadi F. (feadi)


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> wie hoch fällt dann die Strafe aus wenn man nicht angemeldet und "hochgenommen" 
wird?

bis zu 50.000 Euro

>Wie hoch sind im Verhältnis die Kosten für die Entsorgung mehrerer "gewonnener" 
Container?

k.a.

von holm (Gast)


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@tex:
das ist doch meine Rede.

@Feadi:

k.a. kann auch > 50000 werden, es steht ja in keinem Verhältnis wieviel
Schrott Du erzeugst und wieviel Du zu entsorgen hast und vor allen 
Dingen wo.

Betreffs Gericht:

Die 50000 sind bis zu, das ist also eine Höchstgrenze die bei 10Kg
Schrott im Jahr in keinem Verhältnis zum "Schaden" steht also auch
vom dümmlichsten Richter nicht angesetzt werden wird.

Ergo:

Es bleibt ein unkalkulierbares Riskio, ob mann nun angemeldet ist oder 
nicht.
Mann kann mit oder auch ohne Anmeldung kräftig ins Klo fassen, mir 
bleibt halt nur, das ich, wenn ich nicht angemeldet bin, auch keinen 
Container gewinnen kann.

Es sieht doch so aus, das ganz Deutschland auf einen Musterprozeß wartet
aber augenscheinlich es Niemand innerhalb eines Jahres geschafft hat,
einen anzustrengen. Das ist für D völlig unüblich resultiert aber wohl
aus der alten Weisheit das man nicht mit Steinen werfen sollte wenn man 
im
Glashaus sitzt.

Gruß,

Holm

von Möhre (Gast)


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Hallo,

da unser Betrieb sich vermutlich auch registrieren muss habe ich bereits 
einiges zum Thema Ear recherchiert, allerdings kann oder will mir 
niemand sagen, was so eine Registrierung kostet.

Ich hoffe, dass mir hier jemand etwas dazu sagen kann.

vielen Dank im vorraus

Möhre

von .... (Gast)


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Was ganz anderes: Es kommt auch auf den "Müll" an den man hat. Viele 
Teile sind (z. Zt.) ein Rohstoff. Die Rohstoffpreise sind auch gut. Also 
manchmal ist es sinnig die alten Sachen beim Kunden abzuhohlen (wenn 
möglich) und zu verkaufen. Selbst bei Ebay tummeln sich welche die 
"Computerschrott" aufkaufen. Einfach mal bei einem großen entsorger 
anfragen. Ihr werdet staunen!

von Frager (Gast)


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Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man die Geräte verleiht? 
Soll heißen, die Geräte können jederzeit zurück geschickt werden. Also 
eine Leihgabe  auf Lebenszeit gegen Leihgebühr.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Eigentlich könnten sich doch die Firmen, die die Bauteile herstellen, 
registrieren? Es kann ja nur soviel drin sein wie reingebaut wurde.

von Chris (Gast)


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Hallo, der Thread ist schon älter aber ich hoffe das hier noch jemand 
mitliest. ;)

Hat sich schon mal jemand Gedanken über die neue kombinierte 
Wertstofftonne gemacht?

In meinen Augen müsste man Kleingeräte nicht mehr Registrieren wenn die 
jeder Bürger in den Müll schmeissen darf.

Wie seht ihr das?

von Michael S. (technicans)


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Stefan Helmert schrieb:
> Eigentlich könnten sich doch die Firmen, die die Bauteile herstellen,
> registrieren? Es kann ja nur soviel drin sein wie reingebaut wurde.

Erst die Summe der Bauteile macht ein Gerät aus, sofern es eine in sich
geschlossene funktionstüchtige Einheit ist. Wenn es nur ein aus Modulen 
gesteckter PC ist, wäre es ja theoretisch ein Bausatz und der wäre 
befreit.
Hängt wohl davon ab, wie es zum ersten Mal in den Verkehr gebracht wird,
als Barebone- oder als Full-End-Gerät.
Warum kommt eigentlich keiner mal auf die Idee den Geräten einen Pfand
zu verpassen, damit es wieder zur Mama zurück kommt? Dann landet
wahrscheinlich nie eins im Müll.

Das mit Leihgeräten ist auch ne interessante Idee.

Übrigens haben das nicht die Berliner Diebe verbrochen, sondern
die Brüssler...

von Skua C. (skua)


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Michael S. schrieb:
> Warum kommt eigentlich keiner mal auf die Idee den Geräten einen Pfand
> zu verpassen, damit es wieder zur Mama zurück kommt? Dann landet
> wahrscheinlich nie eins im Müll.

Das wird nur bedingt funktionieren, es sei denn das Pfand ist erheblich, 
dann wird aber wieder der Handel jammern.

von Michael S. (technicans)


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Muss ja nicht für den Kunden attraktiv sein, aber jeder Schrotti
dürfte daran Interesse haben. Schließlich sammeln viele Penner
ja auch Dosen- und Flaschenpfand. Muss sich nur erst rumsprechen.
Zumindest wäre der EAR raus aus dem Konzept, zumindest theoretisch.

Wen interessiert der Handel...
...höchstents der Handel selbst.

Wenn man 10 Euro für ne Auto-Batterie cash bekäme würde wahrscheinlich
keine mehr unsachgemäß entsorgt werden. Das das z.Zt. bei Neukauf
so gemacht wird ist zwar auch funktionsfähig aber eben nicht zu 100%.

von Michael (Gast)


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Hallo

Gibt es solche "Vereine" schon ? Ich will auch Geräte in Kleinserien 
bauen, aber unter den Umständen habe ich keine Lust mich dem Risiko 
auszusetzen.

Also ich wäre bereit, wenn man solche Genossenschaften gründen darf, 
einen Teil der Verwaltungsarbeit ehrenamtlich zu übernehmen. Wie siehts 
aus - hat da jemand einen Plan von, ob das geht ?

Nicht jammern, sondern was tun !

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