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Forum: Analogelektronik und Schaltungstechnik Heizungsregelung

Autor: Rainer (Gast)
Datum: 01.07.2008 19:06

Guten Abend,

ich suche eine Triac-Regelsteuerung für 3500W Rohrheizkörper inklusive
Entstörung.

Spannung: 240V
Strom: 15A

Wäre toll, wenn ihr mir dabei helfen könntet, bin da ein ziemlicher
Neuling!

Gruß Rainer
Autor: 3362 (Gast)
Datum: 01.07.2008 19:41

Als Neuling solltest du die Finger von Netzanwendungen lassen.
Autor: Rainer (Gast)
Datum: 01.07.2008 20:09

Danke für den Tipp!
Leider hilft mir das nicht weiter. Die Schaltung brauche ich trotzdem!

Ich bitte euch, habt ihr nicht irgendwo noch eine kleine Schaltung im
Kopf?
Autor: Matthias Lipinsky (lippy)
Datum: 01.07.2008 20:17

>Rohrheizkörper

Du solltest mal nach einer Schwingungspaketsteuerung suchen.
Autor: SoLaLa (Gast)
Datum: 01.07.2008 20:17

in der Größenordnung wird doch nix geregelt sondern nur getaktet...
also nen ganz normalen Schütz - und den könntest dann von Deiner
Regelung puls/pausenmoduliert alle paar minuten mal kurz anschalten.
Zumindest brauchst dir dann schon mal keinerlei Gedanken über
Phasenanschnittstörungen bei 3,5kW zu machen :-)
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 02.07.2008 12:19

3362 hat gestern einen Hilfesuchenden angefaucht, das ist sehr
unhöflich.
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 02.07.2008 12:28

SoLaLas Vorschlag sollte wirklich ausreichen, oder? Eine einfache
2-Punkt-Schaltung mit einem Bimetall-Fühler so wie in älteren Trocknern
oder Waschmaschinen. In Kaffeemaschinen klackert das Bimetall ebenfalls,
auch für die Warmhalteplatte.
Autor: Dirk J. (dirk-cebu)
Datum: 03.07.2008 03:29

Wolf wrote:
> 3362 hat gestern einen Hilfesuchenden angefaucht, das ist sehr
> unhöflich.

Herr Lehrer, ich weiß was! Der 3362 hat gestern ...
Das war noch kein anfauchen, sondern ein im ernsten Ton vorgebrachter
wohlgemeinter Rat. Dadurch hat der Rainer zwar keine Regelung, aber er
lebt wohl noch :)
Autor: Bedenkenträger (Gast)
Datum: 03.07.2008 10:51

"Als Neuling solltest du die Finger von Netzanwendungen lassen." -

"3362 hat gestern einen Hilfesuchenden angefaucht, das ist sehr
unhöflich."

Aber für meine Begriffe durchaus richtig !

Laien und Möchtegern-Fachkräfte haben am 230/400 V-Netz nichts zu suchen
!

( Wer geht schon gerne ins Gefängnis ? )

Gruss
Autor: Thomas H. (merlin63)
Datum: 03.07.2008 11:06

hallo rainer

da muß ich meinem vorredner recht geben.
230V haben nun wirklich nischt mehr mit bastelei zu tun.....denn ab 30mA
hört der spass auf und wenn jemand auf die rechtliche lage hinweist,
dann heißt es gleich "angefaucht".
wie können leute immer sooo leichtsinnig sein und schreiben, das sie
"elektro-neulinge" sind und dann nach schaltungen fragen, die mit
netzspannung laufen.
RAINER.....ein gutgemeinter rat.....kaufe dir eine fertiglösung für dein
problem. denn jeder, der dir hier eine schaltung zum nachbau anbietet,
macht sich STRAFBAR. das sollte nie vergessen werden.

gut gemeinte grüße thomas
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 03.07.2008 12:52

... denn jeder, der dir hier eine schaltung zum nachbau anbietet,
macht sich STRAFBAR. das sollte nie vergessen werden.
????
Nein. Wo kommt denn das her?

Rainer: "Wäre toll, wenn ihr mir dabei helfen könntet, bin da ein
ziemlicher
Neuling!"
Schaltungs-Vorschläge jedwelcher Form zu machen, ist nicht strafbar. Daß
Du die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachtest setze ich voraus,
weil das in erster Linie Dein eigenes Interesse ist. Eine diesbezügliche
Verantwortung kann keinem Autor angelastet werden. Das wäre so, wenn Du
dir eine Schaltungssammlung woanders als hier besorgst, dann wird der
Autor oder der Herausgeber haftbar gemacht!
Es wird auch sonst nicht dauernd gefragt, ob ein Trenn-Trafo vorhanden
ist.
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 03.07.2008 12:58

Dirk, Rainer hat schon die richtige Antwort gleich darauf gegeben:
"Danke für den Tipp!
Leider hilft mir das nicht weiter. Die Schaltung brauche ich trotzdem!"
Autor: oszi40 (Gast)
Datum: 03.07.2008 14:02

Autor: Wolf (Gast)
Datum: 03.07.2008 16:16

Unhöflich bleibt es, und aussageschwach dazu. So ausführlich wie viele
jetzt reagieren hätte gleich drin stehen sollen.
Ohne Phon kein Ton.
Das Wort "Elektro-Neuling" sollte nicht den Ausschlag geben, eine
Anfrage so pauschal wie geschehen abzuschlagen. Müßte erst recht ein
Signal sein, gut und alles  zu erklären, was nötig ist.
Danke oszi40.
Autor: SoLaLa (Gast)
Datum: 03.07.2008 19:13

> Schaltungs-Vorschläge jedwelcher Form zu machen, ist nicht strafbar.

nö, das wohl nicht... aber:

Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge wird im allgemeinen der
Forenbetreiber (aka admin) gemacht.
Und wenn sich da nun jemand die Finger verbrennt "weil im Forum stand
ja, daß ich das so machen soll..." dann kommt da durchaus ne
Haftungsfrage des Forenbetreibers in Betracht.
Parallelitäten gibts in den hinreichend bekannten SAT-Boards bezüglich
Abmahnungen und Zugangskontrollgesetz (welches Grundlage für das
Vorgehen GEGEN den FORENBETREIBER ist)

Entweder kann man das Forum so organisieren, daß nur noch mit Anmeldung
und ausdrücklicher Zustimmung zur Einhaltung der Forenregeln gelesen und
gepostet werden darf oder man müßte (streng genommen) jeden Beitrag bei
dem es um Netzspannung o.ä. geht mit AUSDRÜCKLICHEN HINWEISEN auf die
Einhaltung der VDE0100 und anderem sicherheitsrelvanten Zeugs versehen.
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 03.07.2008 19:39

Ja, SoLaLa.
Was machen wir hier?
Weitergabe von (eigenen oder übernommenen) Informationen, mehr nicht!
"weil im Forum stand ja, daß ich das so machen soll..."
Das wird aber nicht gemacht, nirgendwo werden gefährliche Handlungweisen
vorgeschrieben, sondern diese werden zur Begleiterscheinung bei der
Umsetzung.
Das hier ist doch nicht die erste Netzsache.
Dann wird halt der Hinweis auf VDE 0100 o.Ä. angekoppelt.
Autor: Dirk J. (dirk-cebu)
Datum: 04.07.2008 07:10

Wenn ich einem Fragesteller vorschlage, er könne das Vorhandensein der
Netzspannung am besten mit nassen Fingern prüfen, so wird folgendes
geschehen:
1. Wir hören nichts mehr von ihm.
2. Seine Familie weiß gar nicht, woher er den tödlichen Tip hat. Er hat
vielleicht vorher noch was von "aus dem Internet" erzählt, bestimmt aber
nicht, welches Forum und welcher Thread, zumal er sich auch nicht
angemeldet hat.
3. Seine Witwe verkauft den Computer, der nächste löscht die Festplatte.

Fazit: man kann nichts rückverfolgen, es wird niemand belangt.
Autor: Uhu Uhuhu (uhu)
Datum: 04.07.2008 10:00

Mit Verlaub, aber diese Klugscheißerei der selbsternannten Elektrogötter
geht mir nur noch auf den Senkel und wenn sie sich dann auch noch über
vermeintlich rechtliche Dinge auslassen, wirds nur noch peinlich...

Ein Zugangskontrollgesetz gibt es in Deutschland nicht - nur in
Österreich.

Im übrigen sagt schon §1, daß das Gesetz in diesem Forum garnicht
wirksam ist:

Geltungsbereich

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen Schutz von
Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der
Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle
bereitstellen.

Das Forum stellt weder irgendwas gegen Entgelt, noch unter
Zugangskontrolle bereit.

Aber Beethoven war bekanntlich Österreicher und Coburg liegt auch in
Österreich. Nur Hitler war ein Deutscher...
Autor: Wolf (Gast)
Datum: 04.07.2008 16:28

Gut uhu
Danke und Tschüss.

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