Forum: Offtopic Bestimmte Form für Erklärung gem Artikel 24 Zollkodex ?


von Marco H. (Firma: Electronic-Designs) (e_d)


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Hallo Leute,
vielleicht habt Ihr Erfahrung mit einer Erklärung gemäß Artikel 24 des 
Zollkodex...

Der besagt :
------------------
Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt 
waren,
ist Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und 
wirtschaftlich
gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in 
einem dazu
eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung 
eines neuen
Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe 
darstellt.
------------------

Meine Ware hat nun den letzten wesentlichen und wirtschaftlich
gerechtfertigten Be- oder Verarbeitungsschritt bei einer Firma in Berlin 
erfahren.

Wie erkläre ich das ? Sind da bestimmte Formen einzuhalten, bzw. was muß 
in dem Schreiben alles enthalten sein ?

Danke und Gruß
ED

von Vizequistore (Gast)


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Also, auf der Shipping Invoice(4-fache Rechnung für den Spediteur)
schreib ich immer folgendes:

Country of Orgin: Germany
Cusstoms Tarif Number: xxxxxxxx
Shipment consists of: L x B x H, Gewicht

Shipment does not contain any dangerous goods.

Certified, true and correct.



Auf der Ausfuhranmeldung wird nicht vermerkt.



Vizequistore

von Vizequistore (Gast)


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> Auf der Ausfuhranmeldung wird nicht vermerkt.

Blöde Formulierung von mir.

Natürlich wird einiges auf der Ausfuhranmeldung vermerkt, aber nicht das 
Herstellungsland(ist im Vordruck mit x-en belegt.

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