Ich habe unfallbedingt, von der Versicherung des Schädigers Verdienstausfall für 4 nicht arbeitsfäghige Tage aus dem vergangenen Jahr zu bekommen. Da ich selbständig bin, stehen mir laut Gesetz ja der Ersatz an Arbeitsstunden zu. Ich habe denen eine Rechnung mit 4 x 8 x 60,- + MWST geschickt. Das entspricht dem realen Ausfall. Die wollen aber weder MWST noch Brutto zahlen, sonden rechnen mit vom Umsatz nur den angeblichen Gewinn von ca 80% und dann auch nur für 3 Tage, abzüglich der durchschnittlichen Steueer. Dürfen die das ? Ich nöchte keine -> Rechtsberatung <- was ich machen soll, sondern wissen, ob jemand sowas schon mal hatte. Sicher spekulieren die darauf, daß ich wegen des Aufwands nicht zu einem Anwalt gehe. Wie ist das, wenn ich das trotzdem mache: Kriege ich auch Verdienstausfall für die Zeit, wenn ich beim Anwalt zumhocke? Ich muss extra das Projekt unterbrechen, bzw kann tagsüber nicht arbeiten, wenn ich zu Gericht sitze.
1. Es ist echter Schadenersatz, KEINE Leistungserbringung. Also fällt auch keine Umsatzsteuer an. 2. Alles Weitere geht in den Bereich der Rechtsberatung. Da solltest du einen Anwalt fragen - oder das Angebot der Versicherung annehmen. Insgesamt ist das sicher die kostengünstigste Variante.
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