Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freigestellt und arbeitsuchend..


von Hans J. aus H. an der E. (Gast)


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..biete ich als möglichen Einstellungstermin 'ab sofort' an.
Die Freistellung läuft noch bis zum 31.12.08
Was tun, wenn ich tatsächlich eine neue Anstellung finde?

Rein rechtlich muss ich wohl den alten Arbeitgeber über die neue Arbeit
informieren und er ist dann berechtigt, das weitergezahlte Gehalt mit 
dem neuen Gehalt zu verrechnen.
Was ist aber mit Versicherungen wenn ich das nicht melde? Wenn der neue 
Arbeitgeber KEINE Sozialabgaben zahlt, bin ich auch nicht auf dem 
Arbeitsweg versichert!? Eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse VI wäre 
kein Problem.

Hatte jemand schon mal das Problem?

Gruss
Hans J. aus H. an der E.

von jl (Gast)


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freigestellt bedeutet nicht, dass parallel ein zweites 
Arbeitsverhältniss bestehen darf. Sobald ein neuer Job angenommen wird, 
muss der alte aufgelöst werden (es sei denn der alte AG genemigt den 
"Zweitjob").

Und der alte AG hat bestimmt nichts dagegen, wenn er seine Zahlungen 
einstellen kann :-). Eventuell lässt sich eine "Abfindungszahlung" 
erreichen.


JL

von Gast (Gast)


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Besroge Dir sofort einen neuen Job, egal was! Das ist für den Lebenslauf 
wichtig und kann vorteilhaft sein: Du bietest dem AG an, Dir die Hälfte 
des Restes als Abfindung zu zahlen. Lass Dir erst mal ein gutes Zeugnis 
geben.

Warum bist Du freigestellt ?

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