Ich bin mir ziehmlich sicher das mein Vermieter bei mir nun schon mindestens zweimal im Zimmer rumgeschnüffelt hat! Weshalb auch immer!! Nun habe ich jedoch keine beweise und wollte fragen was die billigste möglichkeit ist dies mit einer Kamera zu beweisen! Die Kamera darf natürlich nur aufnehmen wenn jemand in das Zimmer kommt(benötige also einen Sensor) Nun würde mich interessieren was ihr denkt das es kostet so etwas zu basteln oder zu kaufen! Sollte natürlcih möglichst billig sein! Elektronik-grundlagen sind vorhanden! Sorry wegen der schlechten Sprache! (Bin aus Kanada)
>Die Kamera darf natürlich nur aufnehmen wenn jemand in das Zimmer >kommt(benötige also einen Sensor) Geht mit jeder Cam, muss die Software können :) Weiß jetzt nciht, wie diese hieß...
@joeer: Deine Ausrufezeichentaste hängt schon wieder fest...
Ich kenne die Preise nicht, aber die Software dieser Firma ist prima: http://www.ibtvideosystems.com/
solche Softwarre gibt es seit Jahren als Shareware (hatte das selbe Thema auch mal). Man kann dort meistens einstellen, ab welcher Bildänderung eine Aufnahme beginnen soll. Hast du schonmal versucht mit dem Vermieter zu sprechen? Ich würde ihm klar machen, dass du den Verdacht hast, dass er drinnen war und ihm indirekt zu verstehen geben, dass so etwas wegen Hausfiredensbruch angezeigt werden kann. Der Vermieter hat ausser bei Gefahr in Verzug nicht das Recht, die Wohung zu betreten. Je nach deinem persönlichen Verhältnis zu ihm musst du wissen, was du machst. Ein anderer Schließzylinder ist die beste Idee. Sollte er dich deswegen ansprechen, hast du bereits ein Geständnis.
Vielleicht wohn er in einer WG und hat ganz einfach nur ein Zimmer, habt ihr daran gedacht? Hier ein Beispiel zu solcher Software: http://www.heise.de/software/download/1_more_webcam/23119 Such mal bei heise nach Webcam, da wirst du auch bestimmt was kostenloses finden.
Oder bei Reichelt: http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=4;GROUP=H54;GROUPID=3489;ARTICLE=71004;START=0;SORT=preis;OFFSET=16;SID=25FYrcWKwQARkAAGfadfUb8c14190d8de797481fbb858c5258300 ArtikelNr: TV 8910 ... Falls der Link nicht geht. Es gibt auch ein einfaches kleines Gerät, mit Kamera und Speicherkarte, kenne aber die Bestellnummer gerade nicht mehr.
Hab die Software gefunden, ist sogar kostenlos: CamAlert Ma gucken, was meine Freundin so treibt, wenn ich eine rauchen gehe :)
Die Sache ist folgendermassen! Ich hab im Mietvertrag vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in der Wohnung bleibe! (auser wenn ein triftiger Grund vorliegt!) Nun will ich zu meiner Freundin ziehen ! Der Vermieter stellt sich einwenig dumm an! Könnte ich nun nachweißen das er in meiner Wohnung war wäre das Mietverhältniss ohne Probleme zu kündigen!
> ... vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in >der Wohnung bleibe Wo ist das Problem - wir haben doch schon Oktober 2008!
> Ich hab im Mietvertrag vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in > der Wohnung bleibe! Ich nehme an du meinst 2009, sonst macht es keinen Sinn. Verträge sind erst mal bindend. Hasst du vielleicht einen Zeitmietvertag mit Mindestmiet-Dauer? > (auser wenn ein triftiger Grund vorliegt!) > Nun will ich zu meiner Freundin ziehen ! sind denn die wichtigen Gründe genauer aufgeführt, welche einen verkürzten Auszug begründen? Oder ist das nur pauschal benannt? Dann ist es Auslegungssache, und da können duchaus unterschiedliche Meinungen auftreten. > Der Vermieter stellt sich einwenig dumm an! Worin? In der Auslegung dessen was ein wichtiger Grund ist? Er wird seine Meinung dazu haben, und du deine. Das könntest du zur Not vor Gericht klären, aber bis da dein Prozess durch ist ist es mindestens April 2009 > Könnte ich nun nachweißen das er in meiner Wohnung war wäre das > Mietverhältniss ohne Probleme zu kündigen! Steht das in deinem Mietvertrag? Ansonsten gelten hier in Deutschland die Rechte des BGB (bürgerliche Gesetzbuch). Für eine fristlose Kündigung muß demnach massive "Gefahr in Verzug" sein, z.B. extreme Gesundheitsgefährdung etc. Das liegt hier aber nicht vor, bei "zur Freundin ziehen" sowieso nicht, und bei "Hausfriedensbruch durch unerlaubtes Betreten der Wohnung" mußt du bgerichtsverwertbare Beweise bringen. Und eine selbst zusammen gebastelte PC-shareware Lösung wird dir vor Gericht um die Ohren geklatscht werden, und du bleibst nicht nur auf den Gerichtskosten hängen, sondern auch noch auf den Anwaltskosten der gegnerischen Seite (sie können dann auch noch mal ordentlich hoch sein) Gib mal in dem Gerichtskostenrechner http://www.koenig-dey.de/rvg-rechner einen Streitwert ("Gegenstandswert") von 3-6 Monatsmieten warm ein (zum Beispiel 1500 EUR), dann mach mal das Häkchen bei "1. Instanz", und lass dich überraschen was das kostet zu prozessieren. Da solltest du dir deiner Sache sehr sicher sein, daß du das gewinnst, oder eine Rechtsschutzversicherung haben, der du das plausibel machen kannst. Einfacher und preiswerter ist es, das Schloß auszutauschen, den Vermiert zu kontaktieren und GANZ GANZ NETT mit ihm zu sein, und ihn fragen, ob du ihm bei der Wohnungsbesichtigung unterstützen kannst. Vielleicht wollte er nur schauen was zu machen ist, wenn die Wohnung zum 01.01.2009 neu vermietet würde. Dabei kannst du ihm unterstützen, indem du z.B. einen NAchmieter suchst und präsentierst. Es besteht jedoch keine Pflicht des Vermieters, darauf einzugehen.
@Joeer Zur Kamera. Eine doch recht preiswerte und mit wenig Aufwand verbundene Möglichkeit wäre die "Flycam One" für rund 50-60 Euro je nach Anbieter. Die ist winzig, hat nen Bewegungsmelder, zeichnet auf SD-Karte auf und macht je nach Wunsch Bilder oder Videos (Mit und ohne Ton) Über USB kann man dann die Bilder auslesen bzw. die SD-Karte in den PC-Stecken. Zum Problem Auch wenn es vielleicht teurer ist würde ich wie Rufus raten das Schloss zu wechseln. Wo keine Gelegenheit da keine "Täter"
> Und eine selbst zusammen gebastelte PC-shareware Lösung wird > dir vor Gericht um die Ohren geklatscht werden Blödsinn. Ein Film ist ein Film, egal ob von Shareware-Lösung aufgenommen oder nicht.
> Auch wenn es vielleicht teurer ist
Zylinder-Steckschloss mit 3 Schlüsseln: 8 EUR (Knauber Baumarkt, ABUS
"preiswert" Produktline ohne Abus-Markenname drauf)
Weitere Nachmach-Ersatz-Schlüssel: pro Stück 4 EUR (Obi Baumarkt)
wo ist das teuer(er) ???????
> Blödsinn. Ein Film ist ein Film, egal ob von Shareware-Lösung > aufgenommen oder nicht. Deine Aussage ist Blödsinn. Es geht nicht um die Vidoequalität an sich. Es wird dir um die Ohren gehauen werden, weil es nicht gerichtsverwertbar ist. Du kannst das auch mit einer professionellen Studio-Kamera mit HDTV in 100 Hz Technik aufnehmen, das ist genau so wertlos vor Gericht.
Ach? Was wäre denn dann deiner Meinung nach gerichtsverwertbar?
> Ach? Was wäre denn dann deiner Meinung nach gerichtsverwertbar?
Wenns um konkrete Auslegungen geht, dann wird dir das der Anwalt deines
Vertrauens in einer 100 EUR Beratungsstunde erzählen. Preiswerter gehts
beim Gespräch beim Haus- und Grundverein, da kann man mehrmals für den
JAhresbeitrag um Beratungs-Termine anfragen.
Ganz praktische kostenlose Tips bekommt man auch von diversen
Juristen-Foren, z.B. www.jurathek.de
Red doch nicht um den heißen Brei herum. Was ist an der Videoaufnahme per Shareware nicht gerichtsverwertbar? Ist es nicht erlaubt seine eigene Wohnung videozuüberwachen?
da ich kein Jurist bin, kann ich dir deine Fragen nicht abschließend beantworten. Stelle sie doch einfach in dem benannten Juristenforum, da gibt es geeignete Menschen die über sowas gerne diskutieren.
>Es wird dir um die Ohren gehauen werden, weil es nicht >gerichtsverwertbar ist. Ich kenn mich da zwar nicht aus aber wenn jemand in meine Bude einbricht umd meine Cam nimmt das auf wird der Richter wohl schwer sagen können der Einbrecher bekommt keine Strafe weil er nur aufgrund meiner Bilder verhaftet wurde ! In jedem Supermarkt an jedem Bahnhof und jeder Bank sind heute Cam wenn die alle nicht verwertbar wären warum machen die das dann ?
motion kann das alles und noch viel mehr .... etwas mehr komfort bietet zoneminder beides open source
>wo ist das teuer(er) ??????? Ich zitiere mich mal selber. >Auch wenn es vielleicht teurer ist.... Die Betonung liegt auf "Vielleicht" Dabei habe ich berücksichtigt das nicht jeder selber ein Schloss wechseln kann auch wenn es wirklich nicht komplex ist. Der entsprechende Dienst kostet dann ja schließlich auch eine "Kleinigkeit".
> In jedem Supermarkt an jedem Bahnhof und jeder Bank sind heute Cam > wenn die alle nicht verwertbar wären warum machen die das dann ? kennst du google oder wikipedia? dort wird der Begriff "gerichtsverwertbar" umfangreich diskutiert, und kann erschöpfend deine Frage beantworten. z.B. https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=44027
> Der entsprechende Dienst kostet dann ja schließlich auch eine > "Kleinigkeit". Jau, eine M4 Schraube mit dem Schraubenzieher rauszudrehen ist wirklich was, was mächtig kompliziert ist (vor allen Dingen von jemanden, der sich selbst eine Kamera-Lösung basteln möchte [ ...Nun würde mich interessieren was ihr denkt das es kostet so etwas zu basteln ]). Man sollte vielleicht einen M4-Spezialisten ermitteln und aus Kanada einfliegen lassen. Allein schon die Frage, in welche Richtung man den Schraubendreher drehen muß gibt schon RAum für mindestens 2 Entscheidungsmöglichkeiten...... Und überhaupt: Haben die denn in Kanada metrische Schrauben? Oder sind es auch irgendwie 5/71-stel des Schuhmaßes eines verstorbenen Königs? Dann wirds ja noch komplizierter, einen Zoll-Schraubendreher zu finden!
@joeer: es gibt auch noch andere Satzzeichen als das Ausrufezeichen!!!!!!
Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig aufgenommen hat :) Zu einer Verhandlung wird es nicht kommen müssen, der Vermieter wird dich nach so einer peinlichen Situation gehen lassen.
>Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig >aufgenommen hat :) Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind, könnten sie auch gefälscht sein. Daher wird es schwer diese Bilder vor Gericht verwenden zu dürfen. Gerichtverwertbare Bilder dürfte ein qualifizierter Dritter anfertigen können, also eine Detektei o.Ä. mit gutem Leumund.
WENN nur zu prüfen ist, ob jemand die Tür geöffnet hat, braucht man keine Kamera. Es reicht z.B. einen Bierdeckel 17 cm vom Rand in die Tür zu klemmen. Wenn zufällig jemand die Tür öffnet fällt der Deckel herunter. http://www.bierdeckelsammler.net/deu_brauerei_list.htm
>Jau, eine M4 Schraube mit dem Schraubenzieher rauszudrehen ist wirklich >was, was mächtig kompliziert ist ....usw. Ein Fertiggerät zu bedienen und eine Schloss zu wechseln ist für einige Menschen eben was ganz unterschiedliches. Meine Mutter (Längst in Rente) bedient den Videorekorder (Erst VHS, jetzt HD) ganz selbstverständlich aber für den Birnenwechsel der Küchen-Wandlampe (Hängt in Augenhöhe also nix kompliziertes) darf ich dann ran. Du kannst also sarkastisch werden wie du willst aber es ändert nichts an den Gegebenheiten des Lebens. ;)
>>Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig >>aufgenommen hat :) > > Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind, > könnten sie auch gefälscht sein. Und die Quelle dazu ist: ______________________
> Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind, > könnten sie auch gefälscht sein. und wenn die Bilder nicht auf der eigenen Hardware entstanden sind, dann sind sie natürlich echt. das ist eine seltsame Logik.
Jeder hat hier eine Meinung, aber welche ist Rechtens? z.B. Ich habe auf meinen Grundstück auch keine Fallen, sondern Baugruben. Reissleinen sind Absperrseile. usw. Gruß
Und warum darfst Du die Birne deiner Mutter wechseln? Ganz einfach: damit Du dich bei deiner Mutti mal wieder blicken lässt...
So ein Blödsinn, wieso sollten selbstgemacht Bilder nicht rechtmäßig sein? Das ist ja lächerlich³! Das würde bedeuten, dass kein Spritdieb mehr von einer Tankstelle bestraft werden könnte, noch dass ein Bankräuber eingelocht werden könnte. Das sind auch alles selbstgemachte Bilder. Und wie bitte wollt ihr ein Video dass Deinen Vermieter in der Wohnung zeigt manipulieren? Eine solche Manipulation müsste erstmal wahrscheinlich sein, bevor ein Gericht das Video deswegen ablehnt. Nur: was soll man mit dem Video? Ein Verfahren dauert länger als alles andere. Du kannst Dir aber einen Nachmieter suchen und der Vermieter muss dann unter Umständen diesen, sofern akzeptabel, nehmen.
Schreib an die Tür "Achtung Video Überwacht" dann haben die es auch gewusst das sie gefilmt werden.
> Du kannst Dir aber einen Nachmieter suchen und der Vermieter > muss dann unter Umständen diesen, sofern akzeptabel, nehmen. das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, daß ein Vermieter einen gestellten Machmieter nehmen muss. Die regelmäßig verwendeten Formular-Mietverträge kennen sowas nicht. Möglicherweise ist das als individuelle Zusatzregelung im Mietvertrag aufgeführt, das wäre aber sehr selten. Müssen muß nur, das das Vertragsverhältnis und Kündigungsfristen eingehalten werden (von beiden Seiten). Alles andere beruht auf gegenseitiges Einvernehmen.
>Und warum darfst Du die Birne deiner Mutter wechseln? >Ganz einfach: damit Du dich bei deiner Mutti mal wieder blicken lässt... Da liegst du mit deiner Vermutung daneben. Ich bin im Schnitt jeden 3. Tag dort. Es gibt Menschen die Fahren Auto aber können (Wollen) nicht Tanken und suchen dafür sogar eine Tanke mit Bedienung auf. wir brauchen also nicht um das "Warum" diskutieren sondern nur gegebene Tatsachen akzeptieren. Der Trick besteht übrigens darin einfach die Gewohnheiten anderer Leute zu akzeptieren ;)
Timbo, lächerlich sind hier nur Deine Ausdrucksweise und Deine arroganten Komentare. Ich vermute Du bist in Neufünfland zur Welt gekommen?
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