Also ich hab einen großen Teil der Forenbeiträge zum Thema "Elektronik verkaufen", WEEE, ElektroG gelesen und irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass vieles vom Lamentiere nicht ganz begründet ist. Gucken wir uns mal §2 vom ElektroG an: (1) 1 Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt: 1. Haushaltsgroßgeräte 2. Haushaltskleingeräte 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente 10. Automatische Ausgabegeräte. Also, wenn ich das richtig sehe, dann muss ich für... - mein selbstbastel-Oszilloskop - die Brushless-Motor-Platine - mein esoterisches LED-Lauflicht - und einem Großteil von den zum Verkauf diskutierten Eigenentwicklungen in diesen Foren ...mich um das WEEE und dem abgeleiteten ElektroG überhaupt nicht kümmern! Oder sieht das jemand anders? Eine genaue Definition der Punkte 2, 3, 7 (Freizeit), 9 (Ist Ozsilloskop ein Kontrollinstrument?) wäre natürlich hilfreich... Gruß, Wolfi
Also ich würde mal grob sagen dein Oszi fällt grob gesehen unter die Kathegorien 2., 6. und 9. deine Motorreglung je nach Verwendung unter 6. oder 7. deine Eso-Leuchte unter 4., (5.) oder 7.. Die Frage ist wie legt man die Bereiche aus! Aber im prinzi ist deine euchte zur Unterhaltung / Entspannung also Freizeit. Das nur als Denkanstoß. Ich weiß leider selbst nicht wie es genau ausgelegt wird. Gruß ErgoProxy
Ich habe weiter gesucht: Eine längere Liste betroffener Geräte ist hier: http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/anhang_i_33.html Dabei v.a. interessant für dieses Forum: Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik * Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln * Benutzerendgeräte und -systeme [was auch immer das sein mag] * Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln Beleuchtungskörper * Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten Überwachungs- und Kontrollinstrumente * Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor Wolfi
Ich habe mir das mal vor längerer Zeit mal angesehen und als Ergebnis bleibt festzuhalten, daß alles unter WEEE fällt, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Medizinprodukte oder um Geräteteile, die nicht direkt vom Endverbraucher in Betrieb zu nehmen sind, z.B. Bausätze, teilbestückte Leiterplatten und ähnliches. Deine Motor-Platine muß ja erst noch mit Außenverdrahtung und die zu steuernden Motoren versehen werden, da muß sicherlich auch noch gelötet werden --> Bausatz/Bauteil, damit kein WEEE. Oszilloskop ist gleich benutzbar --> WEEE, z.B. Werkzeug/Laborgerät. LED-Lauflicht, Batterie rein und es blinkt --> WEEE, Beleuchtungskörper oder Spielzeug. Das gilt natürlich nur, wenn du den Kram in Verkehr bringst. Solange du das Zeug nicht verkaufst, sondern nur irgendwann selbst entsorgst, ist natürlich keine WEEE-Anmeldung notwendig. Gruß Jadeclaw.
Irgendwann in naher Zukunft zwingt man in Deutschland die Spechte, bei ihrer Tätigkeit Gehörschutz zu tragen. ;-) MfG Paul
Solange selbst (fast) milliardenschwere Konzerne (z.B. KSB, Wilo, Grundfos) nichtmal angemeldet sind - und ganz zu schweigen, ob deren Geräte überhaupt die WEEE erfüllen - macht euch mal wegen Geräten, die für den Eigenbedarf gebaut wurden keinen Kopf.
Aus Beppos Meldung könnte man herauslesen, dass sich die aufgeführten Firmen nicht gemäß ElekroG (=Elektro- und Elektronikgerätegesetz) verhalten. Als scheinbar logische Konsequenz wird empfohlen, sich deshalb bei Eigenbaugeräten "keinen Kopf" machen. Dem möchte ich widersprechen. Es kommt immer darauf an, ob es sich um ein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG handelt. Diese Feststellung ist nicht einfach zu treffen und wird gern falsch gemacht. Eine Heizungspumpe von Wilo enthält z. B. eine Menge Elektronik. Es handelt sich aber nicht um ein Elektro- oder Elektronikgerät, weil die Punmpe nicht zur unmittelbaren Nutzung durch den vorgesehenen Endnutzer vorgesehen ist, d. h. der Endnutzer kann die Pumpe nicht selbst, ohne Installation durch Fachpersonal, in Betrieb nehmen, und die erforderliche Verbindungen mit anderen Geräten ist nicht einfach zu erledigen. Die Pumpe ist Bestandteil der fest installierten Heizungsanlage, die ein Gebäudebestandteil ist. Gebäude sich aber keine Elektro- oder Elektronikgeräte. Deshalb keine WEEE-Anmeldung. Ähnlich ist das bei Autoradios. Diese sind nicht allein lauffähig. Sie werden erst nach Einbau in ein KFZ lauffähig. KFZ sind keine Elektro- oder Elektronikgeräte. Die KFZ-Entsorgung ist in anderen Richtlinien geregelt. Deshalb keine WEEE-Anmeldung. Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos ist, ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist. Die Klassifizierung ist nicht immer aus Regeln abzuleiten, einiges wird aus Listen ermittelt. Demzufolge führen scheinbar logische Erklärungen nicht immer zum Ziel.
> Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos > ist, ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen > festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es > nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist. :D :D :D Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-) PS: Wie ist eigentlich der Streit um die elektronischen Adidas- Turnschuhe ausgegangen?
Ich fürchte nur, wenn ich bei der EAR anfrage, ob mein Gerät in eine der Kategorien fällt, werden die mir erklären, dass es in mindestens 3 Kategorien fällt und überhaupt... Schließlich leben die ja von angemeldeten Geräten. Eine unabhängige und objektive Prüfung ist eigentlich nicht möglich.
yalu wrote: > Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das > ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-) Willkommen in Deutschland. Die Schweizer lösen es einfacher: Da machen es dieselben (kommunalen) Unternehmen, die auch die normale Kehricht-Abfuhr machen. Die Extrakosten werden mit einem kleinen Aufschlag auf den Gerätepreis abgegolten. Die Entsorger sind dann für die korrekte Entsorgung/Wiederverwertung zuständig. Ergebnis: Kein Verwaltungsaufwand, keine Containerlotterie, keine Lotterieversicherung, etc. Aber das wäre für deutsche Beamte/Politiker ja viel zu einfach gewesen. Gruß Jadeclaw.
> Die Schweizer lösen es einfacher
Man ist sich bei uns irgendwie zu vornehm, bewährte Lösungen aus anderen
Ländern zu übernehmen. Das war bei der LKW-Maut nicht anders.
Naja, vielleicht werden werden wenigstens ein paar Arbeitsplätze durch
den erforderlichen Verwaltungsapparat geschaffen.
Aber wahrscheinlich ist nicht einmal das der Fall. Ich habe eher den
Eindruck, dass dieser WEEE-Verein eine willkommene Möglichkeit für
einige Großkonzerne wie Siemens et al (die das Ganze ja mitinszeniert
haben) ist, sich ausgediente, aber schwer zu kündigende Mitarbeiter vom
Hals zuschaffen und daran auch noch etwas zu verdienen ;-)
Auswandern werde ich aber trotzdem nicht :)
Hier findet sich eine ebenso detaillierte wie verwirrende Liste aus erster Hand: http://www.amberg-sulzbach.de/abfallwirtschaft/elektrogeraete.php? Zwei Beispiele: - Speicherkarte für Digitalkamera: fällt unter ElektroG - Spiele-Software auf Speicherkarte: fällt nicht unter ElektroG, da "Bauteil, kein Gerät" wtf?
nochmal kurz zu den nicht angemeldeten Pumpenfirmen: Z.B. Tauchpumpen oder auch Gartenpumpen sind weder fest installiert (Schuko-Stecker), noch "professionelle" Geräte (landen ja bei Privatleuten im Keller oder Garten), auch keine Bauteile. Daher wäre selbstverständlich eine EAR-Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben. Beppo
> Daher wäre selbstverständlich eine EAR-Anmeldung gesetzlich
vorgeschrieben.
Und du glaubst, sie seien nicht angemeldet, wenn sie verpflichtet sind?
...und ich trauer dem Sperrmüll immernoch nach, weil meine Quellen für tollen Müll jäh versiegt sind. Scheiße. Klaus.
Lautsprecher fallen auch darunter, dabei bestehen die fast nur aus Holz und leicht verwertbarem Kupfer.
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