welche möglichkeiten habe ich eigentlich wenn ich bei einer firma(in deutschland) per vorauskasse etwas bestellt und bezahlt habe (überweisung), das gewünschte teil aber ewig nicht lieferbar ist, worauf ich mein geld zurück haben wollte, die firma zwar zugesagt hat aber mich jetzt einfach ignoriert? anwalt usw zahlt sich bei dem betrag nicht aus konsumentenschutz ignoriert mich mittlerweile anscheinend auch (oder die sind mal wieder nen monat auf urlaub kann auch sein) an wen kann ich mich da noch wenden?
>an wen kann ich mich da noch wenden?
Verbraucherzentrale
Wenn du einfach sagst Sie sei ein Terrorist, dann wird sich der kleine Wolfgang ganz kostenlos um die Firma kümmern :-D O L_/ OL
zahlt sich ein anwalt, sollange der übeltäter greifbar ist, nicht immer aus ? ich meine sofern der anwalt den belangen kann, kriegst du die anwaltskosten doch zurück. einfach den anwalt einen brief aufsetzen lassen, das geld einfordern + nen kleines honorar für die bemühungen des anwalts, 50-150€ je nach dem für wie wichtig er sich hält meistens. ansonsten könnte ich mir vorstellen, das eine simpler gang zur polizei und eine anzeige wegen betruges sehr kostengünstig und gleichzeitig hocheffizent wäre
per einschreiben frist setzen, danach die forderungen einem anwalt verkaufen. verkaufen so in der art, dass er dir den betrag im voraus bezahlt und dann mit der firma anstellen darf was er will (und auch einfordern/-klagen was er will)
1.) Wie schon gesagt, per Einschreiben Frist setzen, dabei mit Anwalt und Gericht drohen. 2.) Falls das nicht klappt: Den Verlust unter Lebenserfahrung abbuchen und nie wieder etwas per Vorkasse bestellen. Den Anwalt zahlt man nämlich in der Regel auch auch selbst. Wer kein Geld zurück gibt, erstattet auch von sich aus keine Anwaltskosten. Und bis man geklagt hat, ist die Firma schon längst insolvent. Da sollte man kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.
Kauf in inem Onlineshop ? Man darf ohne gesonderten Hinweis nichts anbieten, was zu der Zeit nicht lieferbar ist, anders kann man eine Abmahnung kassieren. Vielleicht das den Leuten der Firma mal klarmachen, möglichst nicht de/r/m allerletzten Telefontante/Telefononkel :) sondern jemandem, der auch was zu sagen / verlieren hat.
> zahlt sich ein anwalt, sollange der übeltäter greifbar ist, > nicht immer aus ? > ich meine sofern der anwalt den belangen kann, kriegst du > die anwaltskosten doch zurück. Die Details stehen wie immer im Kleingedruckten. Das Problem an der Sache: Die Anwaltskosten die Du zurück bekommst, sind nach einer gesetzlichen Tabelle, abhängig vom Streitwert bestimmt. Da bei kleinen Streitwerten der Anwalt aber nix verdient, nimmt er das Mandat nur dann an, wenn Du mit ihm ein Honorar auf Stundenbasis vereinbarst. Das Honorar liegt dann ganz schnell bei über 100,- € für einen Dorf-Anwalt und 250,- € und mehr für einen Fachanwalt pro Stunde. Anwälte sind da nicht so schüchtern. Dann sieht es so aus: Du hast 750,- € Anwaltskosten, bekommst Dein Geld, z.b. 100,- Euro zurück, bekommst noch die Anwaltskosten nach Tabelle, ca. 80,- Euro zurück, und hast immer noch über 500,- Miese, die einfach weg sind. Darum ist es oft wirtschaftlich sinnvoller, den Verlust einfach abzuschreiben. Das ist auch der Grund, warum es so viele "Betrügereien" gibt. Der Betrüger hat es bei nur etwas leichteren Betrügereien, die ausschließlich im Zivilrecht bei kleinen Summen passieren, eine relativ komfortable Position. Der Betrogene hat einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand, sein Recht durchzusetzen. Das ist übrigens auch der Grund, warum bei Abmahnungen der Streitwert immer so exorbitant hoch angesetzt wird. Das hat nur den Zweck, die Einschaltung eines Anwalts wirtschaftlich sinnvoll zu machen. Der Staatskasse ist das auch nicht so unrecht, denn die Gerichtsgebühren berechnen sich auch nach Streitwert. Hohe Streitwerte = Hohe Einnahmen für den Staat = Hohe Einnahmen für die Anwälte.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.