Servus zusammen, zwei Fragen an die Rechtsprofis unter euch: 1. Ingenieurdienstleister stellt einen beim Auftraggeber vor (mit Einladung dazu): => Entspricht das einem "normalen" Vorstellungsgespräch und erfolgt somit die normale Fahrtkostenerstattung für diesen Termin? 2. Einladung zum Arbeitgeber zur Vertragsunterzeichnung und Formalienklärung: => Entspricht dies ebenfalls einem "normalen" Vorstellungsgespräch mit ebensolcher Fahrtkostenerstattung? Grüße Stefan
1) Ist geregelt: Falls Fa. einlädt UND Fahrtkostenerstattung NICHT ausschliesst, muss sie's bezahlen. 2) Ggf. sollte man sich überlegen, inwieweit es opportun ist, auf diesen Erstattungen zu bestehen. Gruss
Wenn's um grössere Kosten geht (>100€) wird der neue AG nicht weiter nachdenken ... Bei kleineren Beträgen nicht wundern, wenn er nachher auch kleinlich wird ...! Grüße
Das sind Alles entstandene Kosten für den Arbeitnehmer. Werden sie nicht oder nur zum Teil erstattet, würde ich den Vertrag erst garnicht uneterschreiben. Wenn eine Firma sich da dumm anstellt, wäre ich sofort weg.
>1) Ist geregelt: Falls Fa. einlädt UND Fahrtkostenerstattung NICHT >ausschliesst, muss sie's bezahlen. Soweit ich weiß, stimmt es nicht! Die Firma ist nicht verpflichtet die Kosten zu erstatten. Nur in dem Fall, wenn es dir explizit von der jeweiligen Firma zugesagt wurde.
Siehe unter: http://www.focus.de/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html ( Keine Verantwortung/Gewähr für diesen Link. )
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.