Forum: Offtopic Nutzungsausfallentschädigung bei Notebookreperatur?


von Klaus (Gast)


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Moin!

Ich habe gerade mein Notebook aus der Reparatur wieder erhalten. Leider 
hat die Servicefirma beim Austauschdes Displays Mist gebaut, so dass es 
jetzt direkt wieder eingeschickt werden muss.
Das is doch echt zum Kotzen, beinahe jede Notebookreparatur die ich 
bisher hatte, brauchte 2 oder mehr Anläufe.
Da ich das Notebook beruflich nutze bin ich doch ziemlich eingeschränkt. 
Deshalb möchte ich ein bisschen mehr Druck auf die Leute ausüben, damit 
sie das Notebook auch mal testen, bevor ich das wieder bekomme.

Kann ich in irgendeiner Weise Nutzungsausfallentschädigung wegen der 
versauten Reparatur verlangen? Oder eine Aufwandsentschädigung? Und 
fordere ich das vom Serviceunternehmen, oder vom Hersteller des 
Notebooks?

von Unbekannter (Gast)


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> Und fordere ich das vom Serviceunternehmen, oder vom
> Hersteller des Notebooks?

Bei Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung vom Verkäufer.

Bei Garantie wird es evtl. komplizierter, da evtl. im Garantie-Vertrag 
ausgeschlossen und bei Dir, da geschäftlicher Nutzen und nicht 
Endverbraucher, auch noch gültig.

Deine Ansprüche musst Du nachweisen können. Z.b. Kosten für ein 
Leihgerät. Gleichzeitig hast Du auch einen Schadenminimierungspflicht.

Naja, was am Ende übrig bleibt: Wenn Du viel Zeit hast, wirst Du es rein 
vom Prinzip her vermutlich durchsetzen können. Aber das 
Kosten/Nutzen-Verhältnis  ist schlecht.

von Chip Driver (Gast)


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Wenn Du wirklich ein Profi bist, dann kauf Dir auch ein Profi-Gerät, 
z.B. Dell Latitude. Da bekommst Du vor-Ort-Service am nächsten 
Arbeitstag. Punkt.

von Christian A. (cau) Flattr this


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Chip Driver wrote:
> Wenn Du wirklich ein Profi bist, dann kauf Dir auch ein Profi-Gerät,
> z.B. Dell Latitude. Da bekommst Du vor-Ort-Service am nächsten
> Arbeitstag. Punkt.


Achso - die Geräte, die bei meinem ehemaligen AG mit der dreifachen 
Wahrscheinlichkeit ausgefallen sind, als andere Geräte :-D Soll heißen - 
die Herstellerwahl bleibt "Glaubenssache" aber vor-Ort-Service ist 
Pflicht, wenn man das Gerät wirklich braucht... Aber das bietet fast 
jeder Hersteller für die Business Geräte an. Im Zweifelsfall kann man 
solche Verträge auch beim Händler abschließen.

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