Ich habe einen Brief mit Androhung eines Mahnbescheids erhalten. Rechnung, Erinnerung, Mahnung habe ich nicht erhalten, da per E-Mail an eine nicht mehr vorhandene E-Mail Adresse geschickt. Das Unternehmen sollte eigentlich einen Mailer-daemon error zurückbekommen haben (?). Sind Mahnungen per E-Mail bzw. Mahngebühren zulässig und bindend?
> da per E-Mail an eine nicht mehr vorhandene E-Mail Adresse das ist ja wohl kaum das Problem / die Schuld der zahlungsauffordernden Firma > Sind Mahnungen per E-Mail bzw. Mahngebühren zulässig und bindend? Es sind noch nicht mal Mahnungen notwendig. Mit Abschluss eines Kaufvertrags beginnt deine Pflicht, die bestellten Sachen innerhalb gesetzter Frist zu bezahlen. Kommst du der Pflicht nicht nach, dann mußt du halt Konsequenzen befürchten und ggf. in Kauf nehmen
Mahnungen sind Gott sei Dank nur noch eine freiwillige Zahlungserinnerung. Früher musste aufwändig 3x gemahnt werden, sicherheitshalber mit Einschreiben und Rückschein, sonst hatte der Gläubiger keine Chance, sein Geld einzutreiben. Seit der Gesetzesreform zur Beschleunigung von Zahlungen ist endlich klipp un klar geregelt, dass nach Vertreichen der vereinbarten Zahlungsfrist der Schuldner in Verzug gerät und der Betrag samt Verzugszinsen und Mahngebühren gerichtlich eingefordert werden kann. Also bringt es Dir gar nichts, wenn Du so tust, als hättest Du keine Mahnung erhalten. Sei einfach froh, dass Dein Gläubiger es bislang auf diese Weise versucht hat und Dir nicht sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid hat zukommen lassen.
Ich denke mal, daß die Zahlungsfrist erst mit Zugang oder Kenntnisnahme der Rechnung beginnt. Ob eine Rechnungszustellung per email juristisch ausreichend ist, weiß ich nicht. Für eine Widerrufsbelehrung reicht eine email m.W. nicht aus.
> Ich denke mal, daß die Zahlungsfrist erst mit Zugang oder Kenntnisnahme > der Rechnung beginnt. Da wäre ich mir nicht so sicher, ausser es ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so geregelt. Fakt ist, dass beide Parteien bei Einigung/Vertragsabschluss ihren Pflichten nachkommen müssen. Der Verkäufer muss liefern und Du musst Zahlen.
Klar müssen einmal eingegangene Verträge erfüllt werden und vom Schuldner auch vertragsgemäß bezahlt werden. Durchsetzen kann der Gläubiger seine Forderung unter Mithilfe eines Einschreibens oder des gerichtlichen Mahnverfahrens womit der Gläubiger das Beweismittel erhält das der Schuldner die Zahlungsaufforderung auch nachweislich erhalten hat. Wird auf das Einschreiben nicht reagiert oder dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen kann der Gläubiger klagen und seine Forderung gerichtlich geltend machen. Hat die Klage Erfolg (Titel)kann der Gläubiger die Forderung per Gerichtsvollzieher pfänden lassen (wenn`s was 30 Jahre lang zu holen gibt). Der Gläubiger braucht den Schuldner dann nicht mehr zur Zahlung auffordern und kann die Pfändung betreiben. Wird dem gerichtlichem Mahnbescheid nicht innerhalb 14 Tagen rechtswirksam widersprochen wird die Forderung rechtskräftig und kann sofort vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Ob die Forderung überhaupt berechtigt war ist dann egal weil das niemand mehr prüft. Die Forderung ist dann tituliert und vollstreckbar.
Der Teufel liegt bekanntlich im Detail, liebe Leute. Ich hatte per internet Musik eingekauft und dazu meine Bankdaten für den Lastschrifteinzug mitgeteilt. Die Musik hatte ich erhalten. So. Nun hatte der Anbieter aber ein Problem das Geld einzuziehen, weil ich eine Nummer (das Verfahren war mir bis dahin neu) nicht aktiviert hatte. Ich ging also davon aus, dass alles erledigt sei und fuhr für über 1 Monat ins Ausland. Nach meiner Rückkehr fand ich ein Mahnschreiben einer bekannten Internet-Firma vor - die mir in diesem Zusammenhang gar nichts sagte, über die die Musikfirma aber ihre Gesdhäfte abwickelt -, das bereits eine Mahngebühr enthielt und eine Mitteilung, man habe mich mehrmals per e-mail zur Zahlung aufgefordert gehabt. Die e-mails habe ich jedoch nie erhalten, bzw. gelesen, da bei mir alles im Müll-Ordner landet, was nach SPAM riecht, bzw. mir nichts sagt. Es handelte sich bei dem Einkauf um die Bagatellsumme von nicht mal 20 Euro. Mittlerweile soll ich fast das 4fache an Mahngebühren bezahlen, weil die Musikfirma die Forderung an ihre Zahlungsfirma weitergegeben hatte, die es wiederum an eine Inkassofirma, die es wiederum an eine Anwaltskanzlei, und die es wieder zurück ans Inkassounternehmen weitergeleitet hatte. Ihr seht also, mit wem man so alles als kleiner Mann zu tun bekommen kann und wer da bei so einem Mißgeschick so alles daran mitverdienen will. Wohlgemerkt, ich hatte von anfang an gar nicht die Chance irgendwelche Mahnungen, samt geforderter Gebühr, zu verhindern, weil gar nicht erhalten/gelesen. Natürlich habe ich das Geld für den Einkauf nachträglich bezahlt. Die Mahngebühren natürlich nicht. Ich werde mich auf jeden Fall auf ein Gerichtsverfahren einlassen, weil die Rechtslage gar nicht so klar ist, wie hier einige vorgeben. Es geht hier ums Prinzip, dass man als Kunde ganz schnell kriminalisiert werden kann (Schufa Eintrag, etc.). Z.B.: - Mahnungen bedürfen zwar keiner Form, haben aber vor Gericht mangels Beweiskraft kaum einen Wert. - Nach 30 Tagen gerät der Schuldner zwar in Verzug, aber nur, wenn das in der Rechnung explizit vereinbart wurde. In diesem Fall geht es zudem gar nicht vorangig darum, ob hier einer nicht zahlen wollte oder konnte, sondern darum, dass derjenige davon gar nichts wußte und deshalb auch gar nicht hat entsprechend handeln können. Zum Glück verfüge ich aber über das nötige Kleingeld und kann mir deshalb den Luxus leisten, mich in ein rechtliches Verfahren zu stürzen. Etwas, worauf die meisten, mangels Substanz, wohl eher verzichten müssen. Aber so funktioniert halt nunmal unser Rechtsstaat, in dem alle gleich behandelt werden - obwohl sie es gar nicht sind ...
Also ich würde mal sagen, sowohl das Mißlingen des Lastschrifteinzuges (was meinst Du mit "Nummer aktiviren"?) als auch die Nichtzustellbarkeit der Rechnung waren Deine Schuld. Da wirst Du wohl keine Chance haben. (Falls doch gib mir bitte Bescheid, dann zahle ich in Zukunft meine Telefonrechnungen nicht mehr, weil ich die versehentlich zusammen mit der Werbung weggeschmissen habe...)
schaut's bei der verbraucherzentrale / konsumentenschutz rein, da wird das erklärt. eine rechnung ist keine holschuld des kunden. und es gibt mindestanforderungen an eine rechnung, die noch immer die meisten nicht erfüllen. und wenn die gesetzlichen auflagen nicjt erfüllt sind, kann sich der rechnungssteller die rechnung sonst wo hin legen. - ach ja, in österreich ist's wieder mal besser als in deutschland, das konsumentschutzgesetz :-)
Andreas "m." schrieb: > Zum Glück verfüge ich aber über das nötige Kleingeld und kann mir > deshalb den Luxus leisten, mich in ein rechtliches Verfahren zu stürzen. > Etwas, worauf die meisten, mangels Substanz, wohl eher verzichten > müssen. Aber so funktioniert halt nunmal unser Rechtsstaat, in dem alle > gleich behandelt werden - obwohl sie es gar nicht sind ... also wenn ich das nötige kleingeld für einen anwalt habe, dann würde ich es eher in die begleichung der rechnung investieren und mit der differenz zwischen anwalts- und gerichtskosten und den geschonten nerven ohne prozessrisiko mit frau/freundin/LAP zum essen, ins kino oder sonstwohin gehen.
> Natürlich habe ich das Geld für den Einkauf nachträglich bezahlt.
Das kann nun ziemlich schlau gewesen sein oder unheimlich blöd. Hier
kommt es nun auf winzige Details an.
Markus schrieb: > ... Da wirst Du wohl keine Chance haben. (Falls doch gib mir bitte > Bescheid, dann zahle ich in Zukunft meine Telefonrechnungen nicht mehr, > weil ich die versehentlich zusammen mit der Werbung weggeschmissen > habe...) Um Beschiß, wie du ihn offensichtlich anstrebst, ging es mir eigentlich nicht. Da scheinst du etwas mißverstanden zu haben
Sonnentau schrieb: >> Natürlich habe ich das Geld für den Einkauf nachträglich bezahlt. > > Das kann nun ziemlich schlau gewesen sein oder unheimlich blöd. Hier > kommt es nun auf winzige Details an. Ich wollte weder "schlau" noch "blöd" sein, sondern schlicht die eingekaufte Ware bezahlen - was aber auch gar nicht Thema ist.
> Ich wollte weder "schlau" noch "blöd" sein, sondern schlicht die > eingekaufte Ware bezahlen Ja, das ist ja auch sehr ehrenwert, nett, vorbildlich und überhaupt. Aber es gibt in dieser Situation nicht nur das "(naive), ehrliche Verhalten", sondern eben juristische Aspekte, die gegen Dein persönliches Empfinden für Recht und Unrecht arbeiten. Das Ergebnis kann ganz konkret sein, dass Du Dir durch Dein Verhalten das Bein gestellt hast, dass das Inkasso-Unternehmen nun völlig problemlos und ohne Risiko sich seine Kosten von Dir holen kann. Und das ist sehr schade, weil das Deinen Glauben an "Recht und Ordnung" nicht gerade festigen wird.
Daniel F. schrieb: > Andreas "m." schrieb: >> Zum Glück verfüge ich aber über das nötige Kleingeld und kann mir >> deshalb den Luxus leisten, mich in ein rechtliches Verfahren zu stürzen. >> Etwas, worauf die meisten, mangels Substanz, wohl eher verzichten >> müssen. Aber so funktioniert halt nunmal unser Rechtsstaat, in dem alle >> gleich behandelt werden - obwohl sie es gar nicht sind ... > > also wenn ich das nötige kleingeld für einen anwalt habe, dann würde ich > es eher in die begleichung der rechnung investieren und mit der > differenz zwischen anwalts- und gerichtskosten und den geschonten nerven > ohne prozessrisiko mit frau/freundin/LAP zum essen, ins kino oder > sonstwohin gehen. Vielleicht hast du recht. Aber ich mag es nicht, wenn mir eine Riesenfirma quasi die Pistole auf die Brust setzt und durch die Blume droht: "Zahl, oder wir machen dich fertig. Wir haben nämlich mehr Geld als du, mehr Anwälte als du sie dir leisten könntest, etc". Hier geht es um's Prinzip. Es könnte jeden treffen. Einen HartzIV Empfänger,z.B., dem es nicht wurscht sein könnte, wenn so mit ihm umgegangen würde. Um's nochmal klar zu machen. Ich wußte nicht, dass eine Rechnung offen stand. Das ganze hätte vermieden werden können, wenn man mich postalisch nur einmal angeschrieben hätte, anstatt auf elektronischem Weg und über eine andere Firma. Ich mußte am Anfang selber erstmal recherchieren, was, wann und wo ich gekauft haben soll - und erreich mal jemand von so einer Firma -, da davon in der 1. Mahnung absolut nichts stand. Das ganze lag über 2 Monate zurück und ich hatte zwischenzeitlich auch bei anderen Firmen eingekauft. Da konnte ich nicht drauf kommen. Immerhin habe ich gelernt: überlege es dir dreimal, bevor du einen Internetkauf tätigst.
Hallo die Sache ist klar geregelt. du bist nicht verpflichtet das 4 fache der Fordeung zu bezahlen hier mal ein link dazu http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm unter anwaltskosten steht das dan
Sonnentau schrieb: >> Ich wollte weder "schlau" noch "blöd" sein, sondern schlicht die >> eingekaufte Ware bezahlen > > Ja, das ist ja auch sehr ehrenwert, nett, vorbildlich und überhaupt. > > Aber es gibt in dieser Situation nicht nur das "(naive), ehrliche > Verhalten", sondern eben juristische Aspekte, die gegen Dein > persönliches Empfinden für Recht und Unrecht arbeiten. > > Das Ergebnis kann ganz konkret sein, dass Du Dir durch Dein Verhalten > das Bein gestellt hast, dass das Inkasso-Unternehmen nun völlig > problemlos und ohne Risiko sich seine Kosten von Dir holen kann. > > Und das ist sehr schade, weil das Deinen Glauben an "Recht und Ordnung" > nicht gerade festigen wird. Kann sein, kann nicht sein ... Ach, weißt du, was in der Welt der Juristerei nicht so alles sein kann ... wenn in dieser speziellen Welt alles so eindeutig wäre, wie du zu Wissen vorgibst, dann gäbe es keine Anwälte, weil überflüssig.
Freelancer schrieb: > Hallo die Sache ist klar geregelt. > > du bist nicht verpflichtet das 4 fache der Fordeung zu bezahlen > hier mal ein link dazu > > http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm > > > unter anwaltskosten steht das dan Danke. Der erste brauchbare Beitrag.
Liste doch mal auf wie sich die geltend gemachten Kosten zusammensetzen.
Nur zur Info für alle am Fall Interessierten: Ich hatte mir letztlich dann doch einen Anwalt genommen, woraufhin von der Klägerseite nichts mehr kam. Mittlerweile seit 1 Jahr nicht mehr. Ich gehe also davon aus, daß die die Sache eingestellt hat. Aber interessant: daß man erstmal über Geld verfügen muß, um sein "Recht" überhaupt "einfordern" zu können. Insofern könnte man es als einen Hammer bezeichnen, wenn ein Staat alle seine Mitglieder vor dem Gesetz ideel gleich stellt, wohl wissend daß es da ganz gewaltige Unterschiede in puncto dieser "Gleichheit" gibt. Auch interessant: daß es nichtmal was nützen würde, alle Gesetzesparagraphen zu kennen. Denn, was Recht ist und was nicht, weiß man immer erst dann, wenn aus einem Streit ein Fall geworden ist, mit dem sich ein Gericht befasst. Vorher einigt man sich entweder oder nicht mal das geschieht, so wie z.B. in diesem Fall, der im Grunde ja noch schwebt. Es kann also vorher keiner wissen, was Recht ist und was nicht. Dies könnte zu denken geben. Aber nur so lassen sich überhaupt all die unterschiedlichen Weisheiten all der "Rechtsexperten" erklären, die in solchen Internet-Foren, oder auch anderswo, von ihnen zum besten gegeben werden.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.