hallo, weiß jemand wie es sich mit dem rechtlichen Aspekt bei hostanbietern wie z.B. youtube verhält? Tauschbörsen sind dahingehend illegal, dass man etwas downloaden, aber nicht uploaden darf. Ohne upload kein download also eher ungeeignet. Wenn man jetzt aber bei youtube nach einem bestimmten videoclip sucht, findet man diese oft schon vor veröffentlichung der CD. Wenn ich mir also eine CD kaufen will, kann ich genausogut die einzelnen clips bei youtube anschauen und die Musik entsprechend als mp3 mitschneiden. Technisch ohne grösseren Aufwand absolut möglich, aber darf ich das auch? Und in die andere Richtung, also nicht aufnehmen aus youtube sondern hochladen zu youtube? ich hab ne mp3 von einem Lied, diese mp3 nehme ich als Hintergrundmusik für ein video und lade es auf youtube hoch, ist das erlaubt? Oft findet man ja alle möglichen Songs eben nicht als original Videoclip sondern einfach mit ein paar Bildern zum video konvertiert. (Man findet aber auch von nahezu jedem Song den original videoclip!) Ich bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist, hab aber auch noch nie etwas darüber gelesen dass sich die Plattenlabels darüber beschweren, dass man eben viele mp3 direkt von youtube beziehen kann!?
Ich bin kein Jurist. So weit ich weiß, darf man Dateien nur herunterladen, wenn das Angebot nicht "offensichtlich" rechtswidrig ist. Was dabei "offensichtlich" ist, wird letztendlich nur ein Richter entscheiden können. Ein Download ist also nicht in allen Fällen legal! Das Angebot von Musikvideos auf Youtube halte ich persönlich nicht für "offensichtlich rechtswidrig". Schließlich werden sie produziert, damit sie verbreitet werden. Ob man die meist saumäßige Tonqualität von Youtube aber wirklich haben will? Hast du schon einmal an das (legale) Mitschneiden von Webradios gedacht?
nö, ich hab ja garnicht vor dort irgendwas mitzuschneiden - eben wegen der Qualität ;) Es wundert mich eben nur immer wieder wenn ich lese, dass Guns 'n Roses oder Metallica nächste Woche eine neue CD veröffentlichen, und ich dann schon jetzt sämtliche Songs auf youtube anhören kann Als erstes preview ist die Qualität dort ja ganz okay -Nur bei 500W mit Dolby Digital, 5.1 und DTS isses dann nicht so der hit ;)
wenn das von Detlev stimmt, und ich meine dass ich das auch schonmal irgendwo gelesen habe, dann hätte youtube ein heftiges Problem: wie Fräger bereits sagte kann man dort clips anschauen von CD's die noch garnicht veröffentlicht sind. Derjenige der sich hoch lädt hat dann sowieso ein Problem, weil er erklären muss wie er an den clip/den Song/ das video gekommen ist -vermutlich meist illegal! ABER: derjenige der den clip anschaut, müsste dann wissen dass es die CD noch nicht auf dem Markt gibt - somit wäre auch das einfach abspielen dieses clips verboten - wer also bei youtube solche clips abspielt, würde sich nach dieser Theorie bereits strafbar machen!!! Ich glaube nicht dass das so ist!
Es ist aber so. Copyright geschütztes Material auf youtube gucken ist nicht legal. Wenn es nicht offensichtlich illegal ist, bleibt es zumindest Straf-frei. Alleine die Masse der Videos auf youtube verhindert, dass das Recht da durchgesetzt wird.
Lassen wir das an nicht zu einem juristischen Seminar ausarten. Man riskiert faktisch nichts, wenn man sich Videos auf Youtube ansieht. Wenn die Videos eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, dann muss sich allenfalls der Uploader Gedanken machen. Alles andere wäre ja auch Quatsch. Wie sollte man überhaupt überprüfen können, ob in einem Video mit irgendetwas das Urheberrecht verletzt wird, und das auch noch vor dem Betrachten?
und wenn die videos nun nicht "brandaktuell" sind? wenn ich mir dort nen clip von nem alten Song anschaue, woher weiß ich dann dass es legal oder illegal ist!? Prinzipiell stehen ja alle clips unter copyright!? - selbst wenn ich mich beim Nase popeln filme und das ganze musikalisch mit James Brown's "Sex Machine" unterlege wäre es wohl verboten, weil ich eben nicht die Rechte dazu habe die songs zu verwenden, richtig?
nur mal um es kurz klarzustellen: ich möchte hier keine praragraphenreiter anzetteln, ich sehe das so wie Detlev. Ich möchte einfach nur wissen ob es in irgendeiner Form klar definierte Regeln gibt!
Moin! Laut Wikipedia zum Thema Youtube: "Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich laut einer Pressemitteilung vom 9. November 2007 mit YouTube LLC auf eine Vereinbarung geeinigt, die zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform berechtige. Laut dieser Mitteilung ermögliche diese Einigung die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.[26]" MfG Systroup
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