Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bilder aus dem Netz für DA


von Thomas (Gast)


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Darf ich eigentlich ein Diagramm oder Bild aus dem "Netz" in meiner DA
verwenden, ohne das ich den Eigentümer der Seite dazu fragen?
(mit Quellenangabe)

von Nuker (Gast)


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Ich habs zumindest gemacht. Bei wissenschaftlichen Texten sollte das 
juristisch kein Problem sein, wird auch oft gemacht. Sobald du deine 
Arbeit jedoch kommerziell verwertest, würd ich aber noch mal jmd mit 
Ahnung fragen...

von Jaecko (Gast)


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Naja ich denk auch mal, dass es kein Problem ist, solange die Quelle 
nachvollziehbar dasteht. Es darf also nicht so aussehen, als würde die 
Grafik von dir stammen.
Ist ja bei Texten das gleiche. Wenn ich dort zitiere, reicht die 
Quellenangabe auch. Da frag ich vorher auch nicht den Autor.

von Gast (Gast)


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Da seíd ihr leider schief gewickelt. Das Urheberrecht gilt für JEDE 
Veröffentlichung oder Verwertung. Auch nur zum Privatgegrauch bzw 
Eigenkonsum - wie z.B. bei einer Zeitung. - braucht man bereits ein 
Nutzungrecht. Hat man dies nicht, macht man sich der Erschleichung von 
Leistungen schuldig.

Frage den Anbieter od Du es verwenden kannst oder male was Eigenes!

von Matthias L. (Gast)


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>Da seíd ihr leider schief gewickelt. Das Urheberrecht gilt für JEDE
>Veröffentlichung oder Verwertung. Auch nur zum Privatgegrauch bzw
>Eigenkonsum - wie z.B. bei einer Zeitung. - braucht man bereits ein
>Nutzungrecht. Hat man dies nicht, macht man sich der Erschleichung von
>Leistungen schuldig.

Wenn das so wäre, dann wären sämtliche DA nur mit dieser Erklärung 
rechtens...

von Torsten S. (torstensc)


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Richtig,

einfach kopieren verstößt gegen das Urheberrecht am "Bild, Lichtbild 
oder Lichtbildwerk ähnlichem Erzeugniss". Auch in Diplomarbeiten!
Prinizipiell muss der Urheber eines solchen Werkes um Erlaubnis gebeten 
werden, und eine Quellenangabe erfolgen (Abb. nach xyz). Auch 
Modifikationen am Bild dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers gemacht 
werden, natürlich mit Verweis "Modifiziert nach xyz". Es sei denn, es 
ist das Originalwerk nicht mehr erkennbar. Es reicht also nicht, das 
Bild oder Schema einfach noch mal abzumalen, wenn erkennbar ist wo es 
abgemalt ist wenn man das Original kennt.
Wir hier an der Uni betreuen diverse Promotionen, Habilitationen und 
Diplomarbeiten. Diese Diskussionen haben wir schon oft durch und auch 
bereits juristisch Abklären lassen (müssen).

Viele Grüße

Torsten

von Andreas S. (camomile)


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@ Torsten
Also du betreust selber solche Arbeiten?
Gilt das jetzt nur bei solchen Bildern aus dem Web, auf die jeder 
Zugriff hat, oder im Grunde bei allen Bildern z.B. Büchern, 
wissentschaftliche Paper, Zeitschriften... Oder kann man sich das "Um 
erlaubnis fragen" schenken, wenn man für das Bild sozusagen dafür 
gezahlt hat.

Oder kann man sich das Fragen schenken, wenn es sich um allgemein 
anerkannte Dinge handelt und nicht mehr eine individuelle Leistung 
handelt. Ich denke grade daran, dass wenn ich z.B. jetzt ein Bild über 
den Aufbau einen IP-Protokolls aus nem buch kopiere. Da muss ich doch 
nicht den Autor um erlaubnis fragen, solange ich natürlich die genaue 
Quelle angebe? ODer?

Andreas

von Torsten S. (torstensc)


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Das gilt prinizipiell für alle Bilder. Mit dem Kauf einer Zeitschrift 
oder eines Buches erwerbe ich nicht dar Recht am Bild. Das bleibt immer 
beim Verlag oder dem Autor. Wenn ich natürlich eine Darstellung von z.B. 
dem IP Protokoll habe die tabellarisch oder so ist, könnte ich das ja 
selber zusammengeklöppelt haben. Nicht der Inhalt ist geschützt sondern 
die Darstellung. Wenn innerhalb der Tabelle aber z.B. bunte Pfeile oder 
sowas dran ist um den Inhalt didaktisch zu erklären, ist diese 
Darstellung geschützt und man muss um Erlaubnis fragen. Wenn ich aber 
aufschreibe:

Byte : Inhalt
---------------
1      Header
2      Header
3-8    Data
9      CRC

kann mir keiner nachweisen das ich die Tabelle nicht selber erstellt 
habe sondern kopiert. Aber theoretisch wäre auch die geschützt.
Allgemein annerkannt kann nur der Inhalt sein. Die Visualisierung wird 
ja von einem Autor oder Grafiker vorgenommen. Wenn ich ein Bild vom 
Berliner Fernsehturm nehme, kennt den jeder. Aber das fotografierte Bild 
hat einer gemacht, und der hat das Recht an dem Bild, nicht aber am 
Fernsehturm.
Das geht soweit, dass wir theoretisch nicht einmal die Bilder aus 
Büchern für Vorlesungen nehmen dürfen ohne "Abdruckgenehmigung". Die 
Verlage wissen das, tollerieren das aber (nur Springer manchmal nicht).
Wenn deine Vorlage des IP-Protokolls also nicht so speziell ist, das 
jeder Prof. oder Kommilitone sofort erkennt "He, das ist ja aus dem 
Standardwerk xy kopiert" kannste das lassen. Dann allerdings auch den 
Verweis lassen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der Urheber klagt 
und meint:"Er hat 'nen Verweis auf mich gemacht, also auch Gedanken zu 
Urheberrecht aber micht nicht gefragt". Also wissentlich dagegen 
verstoßen.

Torsten

PS: Das ist und kann keine juritische Beratung sein, oder als solche 
verstanden werden. Es sind lediglich die Grundsätze und Richtlinien die 
hier an unserer Einrichtung erfragt und genutzt werden!

von Andreas S. (camomile)


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Vielen dank für die Erklärung, Torsten, auch wenn es keine juristische 
Beratung ist :-)
Aber stimmt, das Beispiel mit dem Fernsehturm ist einleuchtend.

Viele grüsse
Andreas

von Jaecko (Gast)


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Sieht man mal wieder, was man in der Schule alles für ne Scheisse 
erklärt bekommt... bei uns hiess es eben zur Zeit der Facharbeit: 
Einfach kopieren, Quelle und Datum aufschreiben, passt dann schon.

von Torsten S. (torstensc)


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Na ja, das Urheberecht ist durch das Internet wahnsinnig verkompliziert 
worden. Facharbeiten waren früher ja praktisch nur in der Schule 
verbreitet. Und wo kein Kläger da kein Richter. Es war sehr 
unwahrscheinlich, dass ein Buchautor sowas in einer Klassenarbeit sieht 
und dann klagt. Heutzutage stehen viele solche Sachen im Netz und werden 
über was für viele Wege verbreitet. Also ist auch das Risiko höher 
erwischt zu werden, und die Klientel die sich das Buch kaufen würde 
kleiner. Weil -> ich kanns ja aus dem Netz ziehen. Also wird dadurch 
auch mehr dagegen vorgegangen weil ja auch die Recherche nach solchen 
Verletzungen viel einfacher geworden ist. Brauche ja nur einen PC und 
das WEB.
Insgesamt ist das Urheberrecht allerdings sehr dehn- und ziehbar. Meist 
wird mit teuren Abmahnungen gehandelt, oder es gibt 
Einzelfallentscheidungen vor Gericht, dann aber für jeden Fall 
individuell geklärt.
Aber je öffentlicher etas genacht wird umso vorsichtiger sollte man 
sein. Ich kenne auch Leute die nur eine Abmahnung mit 
Unterlassungserklärung bekommen haben. Das hat allerdings auch schon 
einige hundert Euro gekostet.

Torsten

von gast (Gast)


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Bei meiner Diplomarbeit durfte ich Bilder und Diagramme aus Büchern 
kopieren. Natürlich mit Quellenangabe.

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