Hallo, ich studiere und fange bald einen neuen JOB an. Ich arbeite als Honorarkrafe und muss am Ende des Monats Rechnungen schreiben. Brauche ich dafür einen Gewerbeschein ? Muß ich was versteuern wenn ich nicht mehr als 10.000€ im Jahr verdiene und sind das dann nur die regulären 10% ?
Der Freibetrag ist irgendwas knapp über 7600 Euro. Darüber fallen Steuern an
Einen Gewerbeschewin brauchst Du nur, wenn Du auch ein Gewerbe betreibst. Also wenn Du Sachen verkaufst. Wenn Du als z.B. Ingenieur, Informatiker etc. auf Honorarbasis arbeitest, bist Du Freiberufler. Dabei ist wichtig, dass Du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist. Diese musst Du also auf Deiner Rechnung zusätzlich aufführen (19%) und an das Finanzamt abführen. Wenn Du noch keine Steuernummer hast, dann wende Dich einfach an Dein FA und frag nach. Die sind in der Regel recht hilsfbereit. Viel Erfolg, netditer
Kleiner Tip am Rande: Bei Zahlungsverzug stets rechtzeitig nachfragen!
Bekomme ich die Umsatzsteuer zurück wenn ich unter 7600 Euro bleibe ?
"Einen Gewerbeschewin brauchst Du nur, wenn Du auch ein Gewerbe betreibst. Also wenn Du Sachen verkaufst. Wenn Du als z.B. Ingenieur, Informatiker etc. auf Honorarbasis arbeitest, bist Du Freiberufler." Das hat mit Verkaufen nicht unbedingt was zu tun. Als Student ist man eher nicht Freiberufler, dafür ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium in gewissen Sparten (Ing. Architekt, Jurist) Voraussetzung. "Dabei ist wichtig, dass Du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist. Diese musst Du also auf Deiner Rechnung zusätzlich aufführen (19%) und an das Finanzamt abführen." Das ist falsch. Umsatzsteuerpflichtig ist man, wenn der Umsatz über einem bestimmten Wert (irgenwas um die 30.000€/Jahr) ist oder wenn man das will. Mit Freiberufler hat das nichts zu tun. Freiberufler brauchen aber keine Gewerbesteuer zahlen. Das mit der Umsatzsteuer muss man sich ausrechnen. Wenn es dem Kunden egal ist, weil der selbst Vorsteuerabzugsberechtigt ist (diese also wiederbekommt) kann es sinnvoll sein, freiwillig Umsatzsteuer zu zahlen, weil man die dann für die eigenen Ausgaben wiederbekommt. Gruss Axel
> Das hat mit Verkaufen nicht unbedingt was zu tun. Als Student ist man > eher nicht Freiberufler, dafür ist grundsätzlich ein abgeschlossenes > Studium in gewissen Sparten (Ing. Architekt, Jurist) Voraussetzung. konkret geht es dabei nicht um die Ausbildung, die jemand hat, sondern vielmehr um die Tätigkeit. So sind freie Lehrer z.B. auch Freiberufler. Ich als selbstständiger IT-Dienstleister aber nicht, da ich im wesentlichen KEINE Schulung anbiete. In solchen Fällen, wie bei mir, ist ein Gewerbeschein nötig. > Das ist falsch. Umsatzsteuerpflichtig ist man, wenn der Umsatz über > einem bestimmten Wert (irgenwas um die 30.000€/Jahr) ist oder wenn man > das will. Mit Freiberufler hat das nichts zu tun. Freiberufler brauchen > aber keine Gewerbesteuer zahlen. korrekt - ich hab im Jahr einen Umsatz im Einstelligen Tausenderbereich und möchte mir den Käse mit der Umsatzsteuervoranmeldung, oder wie genau das heißt, sparen. Das würde sonst einen vierteljährlichen Papierkrieg und die VORHERIGE Bezahlung der erwarteten Umsatzsteuer bedeuten, soweit ich weiß. Was bei dir konkret an Steuern anfallen könnte, die du auch nirgends wiederbekommst sind Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Bei der Einkommenssteuer wirst du sicher über dem Freibetrag liegen, bei der Gewerbesteuer weiß ich es nicht genau, ist aber imho von dem Ort abhängig, in dem das Gewerbe angemeldet ist. Christian
Wenn du diese Selbständigkeit machen willst, solltest du mal bei deiner lokalen IHK vorbeischauen. >(irgenwas um die 30.000€/Jahr) Es sind 17500€. >Ich arbeite als Honorarkrafe und muss am Ende des Monats Rechnungen >schreiben. Klingt irgendwie nach Scheinselbständigkeit.
Der Link ist vielleicht ganz hilfreich: http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Selbstst%C3%A4ndige_Arbeit
Christian Aurich wrote: > korrekt - ich hab im Jahr einen Umsatz im Einstelligen Tausenderbereich > und möchte mir den Käse mit der Umsatzsteuervoranmeldung, oder wie genau > das heißt, sparen. Das würde sonst einen vierteljährlichen Papierkrieg > und die VORHERIGE Bezahlung der erwarteten Umsatzsteuer bedeuten, soweit > ich weiß. Falsch. Siehe UStG §18 (2) "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat." ausser man nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, was aber zur Folge hat, das man gezahlte Umsatzsteuern nicht verrechnen kann. Papierkrieg gibt's auch nicht, da die Voranmeldung elektronisch erfolgen muss. Das vorherige Bezahlen der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer fällt bei Rechnungsstellung an (vereinbartes Entgelt) und nicht erst wenn das Geld da ist (vereinnahmtes Entgelt)) ist (in den alten Bundesländern) erst, vereinfacht gesagt, ab 250000 € Umsatz zwingend (UStG §20)
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