Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständig - Honorarbasis


von Selbstständiger Student (Gast)


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Hallo,

ich studiere und fange bald einen neuen JOB an. Ich arbeite als 
Honorarkrafe und muss am Ende des Monats Rechnungen schreiben. Brauche 
ich dafür einen Gewerbeschein ? Muß ich was versteuern wenn ich nicht 
mehr als 10.000€ im Jahr verdiene und sind das dann nur die regulären 
10% ?

von joha hier und so (Gast)


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Der Freibetrag ist irgendwas knapp über 7600 Euro. Darüber fallen 
Steuern an

von Dieter E. (netdieter) Benutzerseite


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Einen Gewerbeschewin brauchst Du nur, wenn Du auch ein Gewerbe 
betreibst. Also wenn Du Sachen verkaufst.
Wenn Du als z.B. Ingenieur, Informatiker etc. auf Honorarbasis 
arbeitest, bist Du Freiberufler.
Dabei ist wichtig, dass Du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist.
Diese musst Du also auf Deiner Rechnung zusätzlich aufführen (19%) und 
an das Finanzamt abführen.
Wenn Du noch keine Steuernummer hast, dann wende Dich einfach an Dein FA 
und frag nach. Die sind in der Regel recht hilsfbereit.

Viel Erfolg,
netditer

von Oszi40 (Gast)


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Kleiner Tip am Rande: Bei Zahlungsverzug stets rechtzeitig nachfragen!

von Selbstständiger Student (Gast)


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Bekomme ich die Umsatzsteuer zurück wenn ich unter 7600 Euro bleibe ?

von Axel (Gast)


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"Einen Gewerbeschewin brauchst Du nur, wenn Du auch ein Gewerbe
betreibst. Also wenn Du Sachen verkaufst.
Wenn Du als z.B. Ingenieur, Informatiker etc. auf Honorarbasis
arbeitest, bist Du Freiberufler."

Das hat mit Verkaufen nicht unbedingt was zu tun. Als Student ist man 
eher nicht Freiberufler, dafür ist grundsätzlich ein abgeschlossenes 
Studium in gewissen Sparten (Ing. Architekt, Jurist) Voraussetzung.

"Dabei ist wichtig, dass Du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist.
Diese musst Du also auf Deiner Rechnung zusätzlich aufführen (19%) und
an das Finanzamt abführen."
Das ist falsch. Umsatzsteuerpflichtig ist man, wenn der Umsatz über 
einem bestimmten Wert (irgenwas um die 30.000€/Jahr) ist oder wenn man 
das will. Mit Freiberufler hat das nichts zu tun. Freiberufler brauchen 
aber keine Gewerbesteuer zahlen.

Das mit der Umsatzsteuer muss man sich ausrechnen. Wenn es dem Kunden 
egal ist, weil der selbst Vorsteuerabzugsberechtigt ist (diese also 
wiederbekommt) kann es sinnvoll sein, freiwillig Umsatzsteuer zu zahlen, 
weil man die dann für die eigenen Ausgaben wiederbekommt.

Gruss
Axel

von Christian A. (cau) Flattr this


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> Das hat mit Verkaufen nicht unbedingt was zu tun. Als Student ist man
> eher nicht Freiberufler, dafür ist grundsätzlich ein abgeschlossenes
> Studium in gewissen Sparten (Ing. Architekt, Jurist) Voraussetzung.

konkret geht es dabei nicht um die Ausbildung, die jemand hat, sondern 
vielmehr um die Tätigkeit. So sind freie Lehrer z.B. auch Freiberufler.
Ich als selbstständiger IT-Dienstleister aber nicht, da ich im 
wesentlichen KEINE Schulung anbiete.
In solchen Fällen, wie bei mir, ist ein Gewerbeschein nötig.

> Das ist falsch. Umsatzsteuerpflichtig ist man, wenn der Umsatz über
> einem bestimmten Wert (irgenwas um die 30.000€/Jahr) ist oder wenn man
> das will. Mit Freiberufler hat das nichts zu tun. Freiberufler brauchen
> aber keine Gewerbesteuer zahlen.

korrekt - ich hab im Jahr einen Umsatz im Einstelligen Tausenderbereich 
und möchte mir den Käse mit der Umsatzsteuervoranmeldung, oder wie genau 
das heißt, sparen. Das würde sonst einen vierteljährlichen Papierkrieg 
und die VORHERIGE Bezahlung der erwarteten Umsatzsteuer bedeuten, soweit 
ich weiß.

Was bei dir konkret an Steuern anfallen könnte, die du auch nirgends 
wiederbekommst sind Gewerbesteuer und Einkommenssteuer.
Bei der Einkommenssteuer wirst du sicher über dem Freibetrag liegen, bei 
der Gewerbesteuer weiß ich es nicht genau, ist aber imho von dem Ort 
abhängig, in dem das Gewerbe angemeldet ist.

Christian

von STK500-Besitzer (Gast)


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Wenn du diese Selbständigkeit machen willst, solltest du mal bei deiner 
lokalen IHK vorbeischauen.

>(irgenwas um die 30.000€/Jahr)

Es sind 17500€.



>Ich arbeite als Honorarkrafe und muss am Ende des Monats Rechnungen >schreiben.

Klingt irgendwie nach Scheinselbständigkeit.

von Dieter E. (netdieter) Benutzerseite


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von Arc N. (arc)


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Christian Aurich wrote:
> korrekt - ich hab im Jahr einen Umsatz im Einstelligen Tausenderbereich
> und möchte mir den Käse mit der Umsatzsteuervoranmeldung, oder wie genau
> das heißt, sparen. Das würde sonst einen vierteljährlichen Papierkrieg
> und die VORHERIGE Bezahlung der erwarteten Umsatzsteuer bedeuten, soweit
> ich weiß.

Falsch.
Siehe UStG §18 (2)
"Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, 
ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der 
Kalendermonat." ausser man nimmt die Kleinunternehmerregelung in 
Anspruch, was aber zur Folge hat, das man gezahlte Umsatzsteuern nicht 
verrechnen kann.
Papierkrieg gibt's auch nicht, da die Voranmeldung elektronisch erfolgen 
muss. Das vorherige Bezahlen der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer fällt bei 
Rechnungsstellung an (vereinbartes Entgelt) und nicht erst wenn das Geld 
da ist (vereinnahmtes Entgelt)) ist (in den alten Bundesländern) erst, 
vereinfacht gesagt, ab 250000 € Umsatz zwingend (UStG §20)

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