http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3624 Im zweiten Verfahren – I ZR 139/07 – standen sich zwei Unternehmen gegenüber, die über das Internet Leiterplatten anbieten. Für die Klägerin ist die Marke "PCB-POOL" geschützt. Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb" angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für "printed circuit board" (englisch für Leiterplatte) verstanden werden. Die Adword-Anmeldung von "pcb" hatte zur Folge, dass auch bei Eingabe von "PCB-POOL" in die Suchmaschine von Google in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste eine Anzeige für Produkte des Beklagten erschien. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Klage unter Aufhebung des Berufungsurteils abgewiesen. Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen. Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war, kam es auf die in dem Verfahren I ZR 125/07 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Rechtsfrage nicht mehr an.
Yo...es gibt sogar Unternehmen, die wegen eines einzelnen Buchstabens abmahnen.
Man kann es ja mal versuchen. Wenn sie damit durchgekommen wären, dann hätte die Kasse geklingelt. Mit Sinn und Verstand lässt sich das nur aus monetärer Sicht vereinbaren. Eine Betrachtungsweise, die eher technisch veranlagten Leuten nicht unbedingt nahe liegt.
Sim wrote: > Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb" > angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für > "printed circuit board" (englisch für Leiterplatte) verstanden werden. "Gedruckte Schaltung" träfe es meiner Meinung nach besser. > Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden > Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig > benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten > Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine > markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen. Ausnahmsweise eine "Gute Nachricht"[TM] aus dem Kreise der oft unergründlichenmarkenrechtlichen Urteissprechung. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. > Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war... ...aber dennoch ein Rechtsstreit geführt werden musste, ergibt sich ein weiterer Grund für mich, bei den osteuropäischen Mitbewerbern oder gar den wesentlich wettbewerbsfreundlicheren asiatischen Bewohnern unseres Planeten die nächsten Serienaufträge fertigen zu lassen. QED, Iwan
Hoffentlich ist es für die Klägerin recht teuer geworden. Wenn man sich so einen Verriss leisten kann, dann scheint man in dem Business noch viel zu viel zu verdienen. Kein Wunder dass Platinen so teuer sind. Die Kosten dürfen die Kunden mit ihren Aufträgen vermutlich wieder einfahren. Man sollte schwarze Listen führen für so ein Verhalten. PCB-Pool? Nein, Danke! :(
Erinnert mich sehr an die Geschichte von e-online.de - der musste auch bezahlen - hätte nach heutiger Rechtsprechung wohl gewonnen.
Ja, oder die ganzen T-*** Klagen. Schon mal geguckt, wer T-Beutel.de und T-Kanne.de registriert hat ?
Die Leiterplatten sind sowieso Scheiße. Versatz in der Lötstopmaske hatte ich schon 2x. Ich habe einen Tag dran gesessen die dadurch entstandenen Kurzschlüssen (TQFP100) zu beseitigen. Sowas nervt. Leiterplatten von Multi-PCB sind deutlich besser, und zudem ab 2 Lagen immer mit E-Check. Preislich sind die ähnlich gut aufgestellt.
@Gast Wo Du Recht hast, hast Du Recht! Mir stößt immer schon die Werbung mit halbnackten metallischen femininen Wesen auf. An Leiterplatten stelle ich andere Ansprüche als Triebbefriedigung.
> Erinnert mich sehr an die Geschichte von e-online.de - der musste auch > bezahlen - hätte nach heutiger Rechtsprechung wohl gewonnen. Nein, der hat IIRC klein beigegeben ohne einen Rechtsstreit zu riskieren.
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