Hallo Forumgemeinde, ich habe Elektrotechnik (Uni, Diplom) studiert und bin auf Arbeitssuche. Ein Professor einer Fachhochschule hat mir eine Mitarbeit aus Drittmitteln angeboten. Nun wurde mir ein Vertrag Gehaltsgruppe TV-L E10 vorgelegt, ist das in Ordnung? Hab gelesen, dass Uniabschluss E13 erwarten kann? Okay, hab keine Berufserfahrung und auch nicht in Regelstudienzeit fertig. Was meint ihr? Sind die bei sowas an irgendeine Ordnung gebunden oder legt das eine interne Verwaltung fest? Gruß Gast
E13 kannst du erwarten, wenn du was kannst und die Stelle dementsprechend dotiert ist. Bei Bezahlung aus Drittmitteln ist das eben das was geht. Wenn dir die Arbeit Spaß macht mach es, ansonsten ....
Die Einordnung in die Gehaltsgruppe E... legt der Tarifvertrag anhand Deines Abschlusses fest (Dipl., Dr.,....) Die jeweilige Stufe resultiert aus der "Dauer" der Beschäftigung im öffetl. Dienst, nach einem Jahr Stufe 2,...... Naja, Uniabschluß ist ja bei der Einordnung was anders, sagst Du ja selbst. Wenn Du mehr erwartest, geh in die freie Wirschaft, viel höher wirst Du nicht einsteigen können
Uni-Diplom ist eigentlich E13, vor allem an Unis/FHs aber eben nicht unbedingt 100%...und eine volle Stelle mit E10 bringt mehr als eine halbe E13-Stelle...
Bei mir wars z.B. als Facharbeiter einstieg mit 5, jetzt als (angehender) Techniker und etwas erfahrung solls mit der nächsten Verlängerung 8 werden.
Danke für eure Beiträge. Spaß wird mir die Arbeit schon machen. Allerdings ist es eine Halbtagsstelle. Heißt das letztendlich, dass zwar nach Tarifgruppe bezahlt wird aber nicht die tarifvertragliche Eingruppierung benutzt wird?
Normalerweise sind Hochschulen sehr strikt, was die tarifliche Einordnung angeht, die einzige Schraube, bei der da gedreht wird ist die offizielle Stundenzahl.
Hm, mit UNI-Abschluss bist du eigentlich wissenschaftlicher Mitarbeiter und da gehts bei der E13 los. Die E9 bis E12 sind für Dipl.-Ing (FH) gedacht. Da solltest du nochmal nachhaken.
@chris Wie nennt man denn da einen Mitarbeiter, der "nur" einen FH-Abschluß hat?
Technischer Mitarbeiter. Zumindest ist das bei uns bei Fraunhofer so, und wir sind ja auch TVÖD (Bund).
Bei uns an der Uni ist ein "wissenschaftlicher Mitarbeiter" befristet mit dem Ziel der Promotion, ein "technischer Mitarbeiter" unbefristet.
Ok, da ist es wahrscheinlich zwischenden Instituten unterschiedlich, bei uns heiß das wiss. Mitarbeiter, unabhängig von der "Herkunft". Aber die Einordnung in die Gehaltsgruppe ist eigentlich unabhängig davon, zumindest hab ich als FH'ler keine E13 ....
Nuja, die genaue Bezeichnung kann variieren. Aber als FH-Ing kommt man halt in die 9 bis 12 und als Uni-Ing 13 und höher. Allerdings gibts ja da (zumindest bei uns) noch Forschungszulagen und solche Späße ;)
Bin ebenfalls Mitarbeiter mit Uniabschluss an einer FH. Bezahlt werde ich aus Drittmitteln, eingestuft in E13 mit einer 75%-Stelle. So oder so ähnlich dürfte das üblich sein. E10 käme mir seltsam vor.
Tarifgruppe E10 bei einer 50% Stelle ergibt für einen Single beängstigende 988,72 € Netto monatlich...
Naja, auf so einen Unsinn sollte man sich nicht einlassen. Das ist ja schon fast sitttenwidrig. Halbe Stellen gibts sinnvollerweise für Doktoranden, da gehts aber dann mit der E13 mindestens los. Bei uns heißt es immer: "Bei Fraunhofer zu arbeiten ist eine Ehre. Aber man muss es sich auch leisten können" :)
Das ist eine halbe Stelle weil die andere Hälfte (unbezahlte) Doktorandenstelle (kooperative Promotion mit Uni) ist. Die Rechnung mit den 988 Euro gilt nur im Westteil Deutschlands, bin aber im Osten. Werds wohl annehmen, eben wegen der Promotionsgelegenheit. Trotzdem komisch.
Ok, bei Promotionsstellen wird i.d.R. nicht mehr als 1000€ gezahlt. Auch in der freien Wirtschaft nicht.
Das ist aber keine "Promotionsstelle" in dem Sinne, da das Arbeitsprojekt davon unabhängig nichts mit der Promotion zu tun hat. Die (andere halbe) Promotionsstelle an sich würde nicht bezahlt.
Gast wrote: > Das ist eine halbe Stelle weil die andere Hälfte (unbezahlte) > Doktorandenstelle (kooperative Promotion mit Uni) ist. Die Rechnung mit > den 988 Euro gilt nur im Westteil Deutschlands, bin aber im Osten. > Werds wohl annehmen, eben wegen der Promotionsgelegenheit. Trotzdem > komisch. Das willst du über die 3 bis 5 Jahre Promotion durchhalten? Wovon lebst du? Wohnst du noch bei Mutti? Das ist ja kaum mehr als die Armutsgrenze...
nix für ungut , aber man sollte sich ernsthaft fragen ob man seine besten Jahre zwischen 20 und 30 nur am Existenzminium verbringen will, mit 988 EUR ist selbst im Osten nicht viel drin .
Soweit mir bekannt bekommen Fh Leutz E10 und uni Leutz E11. Und den rest regelt die Zeit. Wobei Uni leutz halt für den höheren dienst zugelassen sind. Fh leutz für den gehobenen.
Wasser wrote:
> Soweit mir bekannt bekommen Fh Leutz E10 und uni Leutz E11.
Uni-Diplom im öffentlichen Dienst ist E13
Ja, ganz toll im öffentlichen Dienst als FH-Ing.: Ich bin 36 und schon am Ende meiner Laufbahn. Aber es gibt einen Trick: An der TH auf FH studieren. Dann erscheint kein FH in der Urkunde und man ist fein raus...
...oder sich vom Arbeitgeber ein berufsbegleitendes Aufbau-Studium finanzieren lassen. Zum Master geht meist relativ einfach. Wird bei uns in Dresden demnächst angeboten. Mal sehen. Aber reich wird man im öff. Dienst sowieso nicht.
Wer schnell viel Geld verdienen will, geht nicht in den öffentlichen Dienst, das ist klar. Was mich anko**t ist die Tatsache, dass man als FHler keine Chance hat in den höheren Dienst zu kommen, egal wie gut man ist. In der freien Wirtschaft gibt es diese Diskriminierung nicht....Wer gut ist, kommt auch weiter.
Guest wrote: > Was mich anko**t ist die Tatsache, dass man als FHler keine Chance hat > in den höheren Dienst zu kommen, egal wie gut man ist. Das wird dann über Zulagen geregelt. Da hat man dann auch ein höheres Gehalt, was einer recht hohen Gruppe entspricht.
Mal für ein Nichtbeteiligten, was ist E9-13? Und gibt es denn jetzt ein Unterschied, ob man einen Master an der FH macht? Oder gibts das da nicht?
Gast wrote: > Mal für ein Nichtbeteiligten, was ist E9-13? http://de.wikipedia.org/wiki/TVL#Entgelttabelle
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