Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung und Neubewerbung in der Probezeit


von Ingenieur (Gast)


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Hallo!

Ich arbeite jetzt bei einer Firma und habe noch zwei Monate Probezeit.
Ich habe festgestellt, dass die Arbeit hier nicht so richtig mein Ding 
ist. Und möchte deswegen was anderes suchen.
Deswegen folgende Fragen:

1. Müssen diese 4 Monate auf meinem Lebenslauf erscheinen?

2. Muss ich in der Bewerbung angeben, dass ich jetzt schon arbeite?
 Da ich mein Diplom vor 4 Monaten bekommen habe, kann ich diese Zeit 
eigentlich als Jobsuche erklären.

3. Wenn ich in der Bewerbung oder beim Bewerbungsgespräch erzähle, dass 
ich jetzt schon arbeite, muss ich auch Name der Firma angeben?
Möchte selbstverständlich vermeinden, dass dann Nachfragen bei der 
aktuelle Arbeitstelle kommen usw.

4. Wenn ich kündige, soll ich einen Arbeitszeugnis anfordern?

5. Ist es überhaupt empfehlenswert jetzt zu kündingen oder es ist besser 
die Probezeit abwarten und dann zu kündigen?

Danke!

von gtzu (Gast)


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Hallo

Die Probezeit ist ja eigentlich dafür da, um zu sehen, ob man in den 
Betrieb passt und für den Betrieb genauso, um zu sehen, ob du für die 
der passende bist.

Dein Lebenslauf sollte auf jedenfall lückenlos sein.
Ob man die Jobsuche im Lebenslauf angibt oder einfach im 
Vorstellungsgespräch erklärt, weiss ich nicht. Aber aufjedenfall ehrlich 
sein.
Es bringt nix zu lügen. Du bist absolvent und noch jung, das verstehen 
die meisten Betriebe und achten nicht so sehr auf kleine Diskrepanzen. 
Einfach nur ehrlich sein ;)

Wie es mit Arbeitszeugnis in der probezeit aussiet, weiss ich leider 
nicht.

von schwups... (Gast)


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1.Nein
2.Ja, denn du muß ja erstmal gekündigt haben um einen neuen
Vertrag erfüllen zu können.
3.Nein, wenn einer fragt sagste das du dir es anders
vorgestellt hattest und mehr darüber nicht sagen möchtest.
4.Und was soll da drin stehen? Eine Arbeitsbescheinigung reicht.
Die muß aber beim neuen AG nicht vorgelegt werden,sondern nur
beim Amt.
5.Die Probezeit hat nur nachteilige Wirkung auf den Arbeitgeber
und beeinflußt den Kündigungsschutz falls der überhaupt wirkt.
6.Eine Urlaubsbescheinigung sollte man sich schon geben lassen
auch wenn keiner gewährt wurde. Die Abgabe beim neuen AG hat
dann wieder das Dilemma das da der alte AG draufsteht,oder?

Mit diesem Sch...ß hat man als AN NUR Probleme.

von ... (Gast)


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1. Du bist rechtlich angestellt. Dass etwas andere Kuendigunsgregeln 
gelten ist ein Detail. Da du diese Periode nicht als Erfahrung abbuchen 
willst, kannst du's auch weglassen. Fragen kommen moeglicherweise 
trotzdem, in beiden Faellen. Dh eine gute Story solltest schon haben.

3. Du kannst der neuen Firma erzaehlen, du waerest irrtuemlicherweise 
angestellt und muesstest noch was beenden.


4. Rechtlich war es eine Anstellung.

5. Die Firma wuerde gerne wissen woran sie ist und kann dann einen 
Nacfolger suchen.

von ... (Gast)


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1. Sachen weglassen ist erlaubt. Allerdings wirst du bei 4 Monaten 
spätestens im Vostellungsgespräch gefragt werden. Da darfst du dann 
wiederum nicht lügen.

2. siehe 1.

3. Die neue Firma darf ohne deine Einwilligung nicht nicht bei deinem AG 
nachfragen (Datenschutz). Ein Restrisiko bleibt jedoch.

4. Selbstverständlich. Wenns nicht passt, kannst du es immer noch 
schreddern.

5. Man kündigt dann, wenn man den neuen Vertrag in der Hand hat. NICHT 
VORHER!!! Der Rest ist egal. Bei der aktuellen Lage bist du dann aber 
aus der Probezeit raus

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