Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Erfahrungen mit Vertrieb von Bausätzen in Kleinmengen


von Mitbastler (Gast)


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Hallo,
vor einiger Zeit habe ich eine Schaltung entwickelt. Diese habe ich 
bisher für mich und ein paar Bekannte gebaut bzw. Platinen dafür machen 
lassen.
Inzwischen wurde ich schon mehrfach gefragt, ob ich die Schaltung nicht 
als Komplettbausatz anbieten könnte.
Deshalb überlege ich mir, ein Kleingewerbe anzumelden und den Bausatz 
übers Internet anzubieten.
Hat jemand mit so etwas schon Erfahrungen gemacht (positiv / negativ) 
bzw. auf was müsste ich dabei achten und welche Gebühren kämen in etwa 
auf mich zu (einmalig / jährlich)?

von Klaus2 (Gast)


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...worum handelt es sich denn? :)

Klaus.

von harryup (Gast)


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hi,
warum bietest du den Bausatz nicht erstmal online an, um zu sehen, ob es 
einen Absatzmarkt dafür gibt, der rechtfertigt, ein Gewerbe mit all dem 
Kram drumrum anzumelden? Nur keine Panik, wenn man ein paar kleine 
Umsätze nebenbei macht, findet sich niemand, der einen dafür auf die 
Anklagebank setzt.
Wenn's dann mal wirklich rund wird, kannst du die Nummer mit dem Gewerbe 
immer noch realisieren.
Grüssens, harry

von Dietmar (Gast)


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> welche Gebühren kämen in etwa auf mich zu (einmalig / jährlich)?

Ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:

- Zwingend:

a) Gewerbeschein. Je nach Gemeinde ca 10 - 30€.

b) Gebühren im Zusammenhang mit Versandverpackungen (d.h. Beteiligung an 
einem Entsorgungs-System wie Landbell, Zentek usw.) Bequem zu erledigen, 
wenn man das den Verpackungsanbieter abrechnen lässt, z.B. bei 
ratioform. Bei Kleinmengen bleibt es wahrscheinlich deutlich unter 
100€/Jahr. Es gibt auch noch einige Verpackunsanbieter, die 
"vorlizensierte Verpackungen" anbieten. Dann ist die Entsorgung im Preis 
einkalkuliert. Ist aber eine rechtliche Grauzone.

- Anzuraten wäre Versicherung (Betriebshaftpflicht, etvl. 
Produkthaftpflicht). Keine Ahnung, was das kostet.

- WEEE (Elektroschrott-Verordnung) ist kein Thema bei Bausätzen.

- CEE/EMV auch nicht - darum hat sich der 
Hersteller/Aufbauer/Inbetriebnehmer der Hardware zu kümmern (darauf ist 
meines Wissens hinzuweisen).

- Solange der Umsatz < 17500 EUR bleibt, ist man auf Wunsch 
Umsatzsteuer-befreiter Kleinunternehmer, dann reicht bs Mai nächsten 
Jahres eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung als Ergänzung zur 
Steuererklärung. Rechnungen muss man natürlich ordentlich erstellen und 
auf Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Wenn man bisher steuerlich nicht 
geführt wurde, muss man sich eine Steuernummer zuteilen lassen.

- Von Beiträgen zu Kammern (IHK usw.) ist man bei geringen Gewinnen 
(5200EUR/Jahre) dauerhaft befreit, bei etwas höheren Gewinnen (bis zu 
25000EUR) einige Jahren lang. Antrag stellen.

von Mitbastler (Gast)


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@ Dietmar:
Danke für die ausführliche Auskunft, ich werde mich mal in der Richtung 
weiter informieren.

@ harryup:
Derzeit gibt es zu viele arbeitslose Anwälte, da will ich nicht 
unbedingt ein unnötiges Risiko eingehen und mich vorher mal genau 
informieren.

von Norgan (Gast)


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> Derzeit gibt es zu viele arbeitslose Anwälte,

Dann rede mit einem nicht-arbeitslosen Anwalt, bezahle ihn dafür und 
lass dich von ihm individuell beraten.

von Winfried (Gast)


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...ein ordnungsgemäßes Impressum auf deiner Website nicht vergessen. Und 
nochmal absichern, dass du wirklich nicht an die Stiftung EAR zahlen 
musst. Wg. Verpackungsverordnung kannst du ab 20 Euro pro Jahr bei 
http://www.baehr-verpackung.de/ einen Vertrag abschließen.

von Dietmar (Gast)


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> ein ordnungsgemäßes Impressum auf deiner Website nicht vergessen

Und natürlich der formvollendete Hinweis auf's Widerrufsrecht, 
durchsetzbare AGB schreiben, vorgeschriebene Entsorgungs-Hinweise (z.B. 
für Batterien) anbringen, Namensrecht und Warenzeichen beachten (bei 
Domainwahl und Produktbezeichnungen), Copyrights beachten 
(Produktibilder, Datasheets) und ansonsten verfolgen, welche Abmahnwelle 
rollt. Würde Suchmaschinen von der Webseite ausschliessen, damit 
systematische Abmahner es nicht zu einfach haben.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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AGB einfach weglassen. BGB reicht.

Ich habe auch keine und noch nie vermisst :-)

Chris D.

von Wie das? (Gast)


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>AGB einfach weglassen. BGB reicht.

Kannst Du den bitte mal erklären?

Ich kann mir nicht vorstellen das der Hinweis aufs Bürgerliche GB 
reichen soll.

Wozu haben wir dann ein HGB?

Oder meinst Du das es hier einfach zu Handelsvertägen zw. Privat-Privat 
kommt?

von Mike M. (mike5632)


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BGB ist ausreichend. Handelsgesetzbuch gilt hauptsächlich für Kaufleute. 
AGBs wären aber sinnvoll, darin kannst du alles mögliche Regeln. 
Zahlungsbedingungen, Versandart .....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Wie das? wrote:
>>AGB einfach weglassen. BGB reicht.
>
> Kannst Du den bitte mal erklären?
>
> Ich kann mir nicht vorstellen das der Hinweis aufs Bürgerliche GB
> reichen soll.

Nein, es reicht, auf überhaupt nichts hinzuweisen :-)
Keine AGB -> BGB gilt.

> Wozu haben wir dann ein HGB?

Das gilt bei B2B. Da ist eh alles verhandelbar. Der OP sah mir nicht 
danach aus, als wolle er an Unternehmen liefern.

> Oder meinst Du das es hier einfach zu Handelsverträgen zw. Privat-Privat
> kommt?

Nein, ich meinte das schon für den Fall, dass er gewerblich handelt.

In meiner Praxis zeigt sich immer wieder:
Wenn Dir jemand Ärger machen will, dann macht er es mit oder ohne Deine 
AGB. Im Zweifelsfall bewegst Du Dich auf dünnem Eis, weil Deine AGB 
nicht wasserdicht sind oder wettbewerbsrechtlich nicht standhalten -> 
Abmahnungsgefahr.

AGB zeigen immer ein deutliches Misstrauen meinem Geschäftspartner 
gegenüber oder sollen ihn übervorteilen - deswegen: klare Absprachen und 
im Zweifel dann maximal ein auf den Einzelfall gemünzten Vertrag.

Nochmal: AGB sind weder Pflicht noch für die meisten nutzbringend - 
bergen aber ein enormes Potential für Ärger -> deswegen: weglassen.
Das kommt auch bei den Kunden deutlich besser an. :-)

Chris D.

von Dietmar (Gast)


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> AGB einfach weglassen. BGB reicht

Die AGB sind dafür da, den Verkäufer zu schützen. Ein Verkäufer, der 
keine AGB schreibt (und zum Bestandteil des Kaufvertrages macht), ist 
mit Verlaub, dumm. Natürlich muss man sich informieren, was man 
verlangen darf und was nicht. Zum Beispiel darf man gegenüber privaten 
Kunden keinen Gerichtsstand festlegen. Aber selbst wenn man in einzelnen 
Punkten schief liegt, werden die ganzen AGB dadurch nicht hinfällig und 
eine sinnlose Angelegenheit - dafür hat man eine salvatorische Klausel 
in den AGB.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Dietmar wrote:
>> AGB einfach weglassen. BGB reicht
>
> Die AGB sind dafür da, den Verkäufer zu schützen.

Wovor? Vor Betrügern? Oder vor ehrlichen Kunden?
Das BGB bieten vollkomen ausreichenden Schutz für beide Parteien.

 Ein Verkäufer, der
> keine AGB schreibt (und zum Bestandteil des Kaufvertrages macht), ist
> mit Verlaub, dumm.

Sicher nicht. Das BGB schützt vollkommen ausreichend.
Dumm ist es, etwas einfach zu kopieren, weil "das ja alle haben".

> Natürlich muss man sich informieren, was man
> verlangen darf und was nicht. Zum Beispiel darf man gegenüber privaten
> Kunden keinen Gerichtsstand festlegen. Aber selbst wenn man in einzelnen
> Punkten schief liegt, werden die ganzen AGB dadurch nicht hinfällig und
> eine sinnlose Angelegenheit

Das nützt Dir bei einer Abmahnung genau gar nichts.

> - dafür hat man eine salvatorische Klausel in den AGB.

Die in AGB vollkommen sinnfrei ist, weil §306,1 BGB sowieso greift.
Nur weil alle das irgendwo abschreiben, wird es nicht richtiger.

Q.E.D.

Die Leute kopieren sich irgendwelchen Mist zusammen (weil: "haben ja 
alle") und wundern sich nachher, wenn sie vor Gericht oder vom Abmahner 
zerlegt werden.

Und dann schaue man sich mal §390,3 an:
Stellen solche nur teilweise wirksame AGB eine unzumutbare Härte für 
eine Vertragspartei dar, ist der gesamte Vertrag nichtig.

Vor Gericht bist Du als Gewerblicher gegenüber "armen Verbrauchern" im 
Zweifel der Böse - ungültige AGB machen da einen ganz schlechten 
Eindruck und dementsprechend fallen die Urteile dann aus.

Hieb- und stichfeste AGB kosten richtig Geld - und selbst dann kann 
man sich nicht sicher sein.
Einfach etwas zusammenzukopieren - das ist, mit Verlaub, dumm.

Chris D.

von Dietmar (Gast)


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> [schützen] Wovor? Vor Betrügern? Oder vor ehrlichen Kunden?

Vor Problemen, Missverständnissen und Unklarheiten. Die AGB sind zentral 
niedergeschriebene Vertragsbedingungen, mit denen man in wichtigen 
Fragen Klarheit schaffen kann (Rechtsnorm, Gerichtsstand, Nutzungsrechte 
usw). Sehr effizient. Sie geben Dir eine Möglichkeit, 
Vertragsangelegenheiten grundsätzlich zu regeln und den Kunden über 
Rechte/Pflichten aufzuklären. Vieles davon, was man in den AGB 
problemlos regeln kann, ist im BGB keineswegs geregelt: 
Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten, Garantiebedingungen und was weiss 
ich. Das BGB muss nicht mal gelten - heute verkauft man oft über das 
Internet ins Ausland (ich zu 80%) und dabei besteht prinzipiell die 
Möglichkeit, dass eine andere Rechtsnorm zur Anwendung kommt. Wenn man 
so eine Gefahr mit einem Satz in den AGB minimieren kann, macht man das.

> Dumm ist es, etwas einfach zu kopieren, weil "das ja alle haben".

Kopieren wäre nicht nur dumm, es ergibt auch keinen Sinn. Jedes Geschäft 
braucht passende AGB.

> Das nützt Dir bei einer Abmahnung genau gar nichts.

Es ist machbar (mit Hilfe von Foren wie dem juraforum und anderen 
Internet-Quellen), die eigenen AGB so zu verfassen, dass man darüber 
nicht sofort abgemahnt wird. Mit dem fertigen Entwurf geht man ggf. zum 
Anwalt, bei dem dieses Thema und die anderen Fragen der Gründung 
angesprochen werden. Wegen dem Potential einer Abmahnung auf AGBs zu 
verzichten wäre so, wie der Verzicht auf eine Webseite, weil man 
deswegen abgemahnt werden könnte: aus Panik vor Abmahnung den Freitod 
wählen.

> [salvatorische Klausel]Die in AGB vollkommen sinnfrei ist

Das mag im Rahmen der deutschen Rechtsnorm so sein - aber wie ist es bei 
einem internationalen Kaufvertrag? Es schadet gegenüber deutschen Kunden 
nicht, eine salvatorische Klausel (die sinngemäss dem BGB entspricht) in 
den AGB zu haben. Kann man unter Aufklärung abhaken. Gegenüber meinen 
ausländischen Kunden kann sie notwendig sein.

> schaue man sich mal §390,3 an: Stellen solche nur teilweise wirksame AGB eine 
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei dar, ist der gesamte Vertrag nichtig.

Diese butterweiche Einschränkung ist das Papier nicht wert,auf dem sie 
gedruckt wurde. Was ist eine "unzumutbare Härte"? Ich will natürlich 
niemanden dazu ermuntern, mit den AGB die eigenen Kunden abzuzocken und 
einzuschüchtern. Die AGB sollen Klarheit schaffen, nicht eine Partei 
ausnehmen.

von ichauch (Gast)


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Keine AGBs halte ich auch für o.k. Dann gilt automatisch das BGB.
Klar versucht der Lieferant möglichst seine AGBs durchzudrücken. Die 
stehen dann in den Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen und 
auf dem Klo. Nur gelten tun sie trotzdem nicht, solange sie nicht 
ausdrücklich vom Kunde schriftlich akzeptiert worden sind...Der schreibt 
zwar in seine Bestellungen auch , dass er ausdrücklich nur nach seinen 
AGBs (oder Einkaufsbedingungen) bestellt, die wiederrum auch nicht 
gelten, solange der Lieferant die nicht ebenfalls schriftlich anerkannt 
hat.
Alles in allem viel heiße Luft, die den Anwälten ein fettes Einkommen 
beschert.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Letztendlich muss es jeder selbst wissen.

Ich würde aber dringend davon abraten, sich aus irgendwelchen Foren 
Halbwissen zusammenzutragen, ohne das zumindest prüfen zu lassen.

Und was hiesige AGB (am besten noch in Deutsch) vor ausländischen 
Gerichten wert sind, habe ich mir schon von einigen 
grenzüberschreitenden Händern erzählen lassen: exakt nichts.
AGB sind da eher kontraproduktiv, denn sie wiegen einen in trügerischer 
Sicherheit.

Ich bleibe dabei: AGB bringen mehr Probleme, als sie lösen - gerade im 
internationalen Geschäft.

Chris D.

von Dietmar (Gast)


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> Nur gelten tun sie trotzdem nicht, solange sie nicht ausdrücklich vom Kunde 
schriftlich akzeptiert worden sind

Das ist Unfug. Wenn man in einem Internet-Shop einen Artikel verkauft 
und seine AGB wirksam in den Kaufablauf einbindet (z.B. als 
Zwischenseite, die zu bestätigen ist), werden sie auch zum Bestandteil 
des Vertrages. Dazu ist keinerlei "schriftliche" Rückmeldung 
erforderlich. "Wirksam einbezogen sind ABG nach § 305 II BGBl, wenn der 
Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist und der 
Vertragspartner die Möglichkeit hat, von diesen AGB in zumutbarer Weise 
Kenntnis zu nehmen". http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html

> Ich würde aber dringend davon abraten, sich aus irgendwelchen Foren
Halbwissen zusammenzutragen, ohne das zumindest prüfen zu lassen

Natürlich sollte man kein gedankenloses Cut & Paste machen. Die 
Grundbestandteile kann man sich aber relativ problemlos im Internet 
zusammentragen, es gibt dazu zahlreiche (insbesondere auch von Anwälten 
gestaltete) Seiten, auf denen man geprüfte Textbausteine findet. Bei den 
Feinheiten müsste man dann mal fragen, wenn das eigene Geschäftmodell 
besonders ausgefallen ist. Hier mal ein Lionk (der erste, den ich 
gefunde habe und in keinster Weise überprüft): 
http://www.agb.de/gratis_agb.php bzw. http://www.agb.de/agb.php

Wenn man im Internmet international tätig ist, hält man seine Terms & 
Conditions natürlich ebenso (auch?) auf English vor, wie den gesamten 
Shop.

Ich vertehe nicht, woher Deine Abneigung gegen AGB kommt. Ich hatte noch 
nie Kontakt mit einem Unternehmen, dass keine AGB nutzt. Gibt Dir das 
nicht zu denken oder meintst Du, mit dem Verzicht auf AGB eine geniale 
Lösung gefunden zu haben, die alle anderen übersehen haben?

von ichauch (Gast)


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Meine Abneigung gegen AGBs , Dietmar , kommt einfach daher, dass es bei 
selbigen meist darum geht, den ohnehin wirtschaftlich stärkeren, in eine 
noch bessere Position zu bringen.
Die Gesetze, die ohne ausdrückliche AGBs existieren,sind vollkommen 
ausreichend und fair für beide Seiten.
Darüberhinaus kann man von keinem Käufer verlangen, dass er sich vor 
jedem Kauf genauestens mit den AGBs eines Lieferanten auseinandersetzt 
und hierzu womöglich noch juristischen Rat einholt. Bei einem 
Lieferanten, der auf einer schriftlichen Anerkennung seinen AGBs 
besteht, kaufe ich nicht.
Umgekehrt liefere ich keinem Kunden, der von mir explizit die 
Anerkennung seiner Einkaufsbedingungen verlangt. Die müßte ich zuvor 
auch erst juristisch prüfen lassen.
Auf einen Geschäftspartner, der nicht mit mir auf der Basis der ohnehin 
geltenden Gesetze zusammenarbeiten will, verzichte ich lieber und gehe 
keine unkalkulierbaren Risiken ein.

von ichauch (Gast)


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Nachtrag:
Statt AGBs auf jedem Briefbogen z.B.:
"Wir widersprechen Ihren AGBs ausdrücklich.
Wir liefern nach den Bedingungen des BGB und den anerkannten Bedingungen 
des ZVEI".(=Zentralverband der Elektroindustrie)

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