Ich bin neulich im Urlaub an einem Gefängnis vorbei gegangen. An einer Laterne war ein Sticker angeklebt:"Gib Bullen keine Chance" Ich habe mir gedacht, da haben Leute eine ganz andere Wahrnehmung von Gesetz, Ordnung und dem Wirken der Polizei. So das die Polizei sie daran hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug und Vergewaltigung auszuüben. Ich weiss nicht, ob Leute die im Knast sitzen ein Wahlrecht haben. Nehmen wir mal spekulativ an, sie haben. Dann erste Frage: mit welche Wahlslogans würden die Parteien dann werben? Z.B. CDU: Wir haben die Kraft für Sicherheit und Fortschritt FDP: Mit uns für Freiheit und Fortschritt Die Linke: Knast abwählen SPD: Bullen würden CDU wählen Meine zweite Frage: Welche Partei würde dann so ein Verurteilter wählen, von der er sich erhofft, das die ihn rauslassen.
Nun ja... Ein Insasse hat ja nicht sein Gehirn an der Eingangstür abgegeben und kann jetzt nur noch in seiner Eigenschaft als Gefangener an "Ausbruch, Gefängnis abschaffen und gegen die Polizei kämpfen" denken. Auch die Insassen sind noch Menschen, die durchaus zu anderen Themen eine Meinung haben, als nur über Gefängnisse... Kopfschüttel
Wer im Gefängnis sitzt hat kein Wahlrecht. In den USA reicht eine einmalige Freiheitsstrafe, um lebenslang das Wahlrecht aberkannt zu bekommen. Bei uns gilt, dass der Straftäter seine Strafe abgesessen hat und daher natürlich wieder wählen darf.
Wenn ich den Wikipedia-Artikel richtig verstehe, hat auch der Straftäter, während er noch sitzt das aktive Wahlrecht.
Wiki schrob: > Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug > des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.
>So das die Polizei sie daran >hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug >und Vergewaltigung auszuüben. Das ist wahre Hetze! guude ts
Tilo schrieb: > Wer im Gefängnis sitzt hat kein Wahlrecht. So ein Quatsch. > In den USA reicht eine einmalige Freiheitsstrafe, um lebenslang das > Wahlrecht aberkannt zu bekommen. Noch sind wir keine US-Provinz > Bei uns gilt, dass der Straftäter seine Strafe abgesessen hat und daher > natürlich wieder wählen darf. Setzen, sechs.
Hat hier jemand Vogelfutter liegen lassen? Da dieser Vogel hier Fische isst: ><{{{*> Überfress' dich nicht.
Thomas S. schrieb: >>So das die Polizei sie daran >>hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug >>und Vergewaltigung auszuüben. > > Das ist wahre Hetze! Da hat Benny (Gast) von seinem Recht auf Hirnlosikeit gebrauch gemacht.
>Wiki schrob: >> Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug >> des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum Kandidaten aufstellen lassen. Lustig, lustig...unser gutes altes GG ist immer wieder für Überraschungen gut! Stellt Euch mal vor, ihr steht im September in der Wahlkabine, faltet den Stimmzettel auseinander und da steht plötzlich bei irgendeiner Partei: "Mustermann, Max: selbst. Geschäftsmann (z.Zt. JVA Stammheim)"...
> Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve > Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum > Kandidaten aufstellen lassen. Wenn Du wüsstest, wie sehr Du Dich gerade blamiert hast...
Schraubenhuber schrieb: >>Wiki schrob: >>> Seit 1974 ist dies in § 45 des Strafgesetzbuchs neu geregelt; der Entzug >>> des aktiven Wahlrechts ist nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen. > > Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve > Wahlrecht. Richtig. Und so muß es sein. > Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum Kandidaten > aufstellen lassen. Lustig, lustig...unser gutes altes GG ist immer > wieder für Überraschungen gut! Bei den vielen Korruptions-Kriminellen, die die Parlamente und (Ehren-) Posten der Parteien besiedeln, wären doch mal ein paar ehrliche Schränker, oder Schwarzfahrer auf den Wahlzetteln ein richtiger Lichtblick... > Stellt Euch mal vor, ihr steht im September in der Wahlkabine, faltet > den Stimmzettel auseinander und da steht plötzlich bei irgendeiner > Partei: > > "Mustermann, Max: selbst. Geschäftsmann (z.Zt. JVA Stammheim)"... Das wäre ein echter Lichtblick, denn die o.g. Gangster sehen niemals einen Knast aus der Häftlingsperspektive, obwohl sie meistens Schlimmeres ausgefressen haben.
Selbst die Eule kennt den Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht nicht. Interessant...
Google-Benutzer schrieb: > Selbst die Eule kennt den Unterschied zwischen aktivem und passivem > Wahlrecht nicht. > > Interessant... Woraus schließt du das? Wer im Knast sitzt und die bürgerlichen Ehrenrechte nich aberkannt bekommen hat - was nur noch sehr selten passiert - hat selbstversändlich das aktive und passive Wahlrecht.
> Wer im Knast sitzt und die bürgerlichen Ehrenrechte nich aberkannt > bekommen hat - was nur noch sehr selten passiert - hat selbstversändlich > das aktive und passive Wahlrecht. Nö. Lies mal den ersten Satz: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__45.html
Und was ist mit denen, die zu weniger als einem Jahr verurteilt sind? Welche praktische Relevanz hat das überhaupt? Keine.
Ach, darauf habe ich gewartet: Die Eule will sich wieder rauswinden... Was hast Du so schön behauptet: > Wer im Knast sitzt [...] hat selbstversändlich > das aktive und passive Wahlrecht Das ist glatt falsch.
> Welche praktische Relevanz hat das überhaupt?
Definiert wer? Du?
Weil Du einen Wikipedia-Artikel über ein Fachgebiet von dem Du vor 10
Minuten noch keine Ahnung hattest nicht aufmerksam gelesen hast?
Wie soll denn das überhaupt gehen? Briefwahl? Wenn das man nicht die JVA-Beamten überhaupt zulassen. Die lesen nämlich mit. Als ich den Thread hier gelesen habe mußte ich an Wodim denken, Schande.
Google-Benutzer schrieb: >> Welche praktische Relevanz hat das überhaupt? > > Definiert wer? Du? Dann guck doch mal, wer in der Praxis ein öffentliches Amt durch eine rechtskräftige Verurteilung verloren hat. Die wenigen, die wegen der Parteienfinanzierungs-Betrügereien und Korruption vor Gericht standen, jedenfalls nicht. Aber sicherlich kannst du ein paar prominente "Opfer" nennen.
Eule, Du hast behauptet, Originalton, "selbstverständlich" hat jeder im Knast das passive Wahlrecht. Und das ist einfach nur falsch.
>> Puh, das heißt, Gefängnisinsassen besitzen weiterhin das akitve >> Wahlrecht. Sie können sich also bei Wahlen ganz offiziell zum >> Kandidaten aufstellen lassen. > Wenn Du wüsstest, wie sehr Du Dich gerade blamiert hast... Ja, in der Tat wüßte ich das jetzt gerne mal, lieber Google-Benutzer!
Aktives Wahlrecht: Du kannst wählen Passives Wahlrecht: Du kannst gewählt werden
OK, und seit wann macht man da einen Unterscheid? Ich dachte, das sei das Selbe!
>Thomas S. schrieb: >>>So das die Polizei sie daran >>>hindert ihr verbrieftes Grundrecht auf Diebstahl, Raubüberfall, Betrug >>>und Vergewaltigung auszuüben. >> >> Das ist wahre Hetze! >Da hat Benny (Gast) von seinem Recht auf Hirnlosikeit gebrauch gemacht. Das war polemisch gemeint. Aber mal im Ernst, viele sagen, das Gefängniss hätte noch niemanden gebessert. Aber zumindestens solange die Brüder (und Schwestern) im Loch sitzen, sie es mit der Ausübung weiterer Straftaten etwas verhindert. Wer meint, die armen Knackies, der kann sich ja gern um entlassenen Straftäter bemühen und die in den eigenen vier Wänden beherbergen und verköstigen.
Benny schrieb: > Das war polemisch gemeint. Aber mal im Ernst, viele sagen, das > Gefängniss hätte noch niemanden gebessert. Aber zumindestens solange die > Brüder (und Schwestern) im Loch sitzen, sie es mit der Ausübung weiterer > Straftaten etwas verhindert. Diese Zeit wird sehr intensiv zur Weiterbildung genutzt. Arno
Hallo Uhu, >Dann guck doch mal, wer in der Praxis ein öffentliches Amt durch eine >rechtskräftige Verurteilung verloren hat. >Die wenigen, die wegen der Parteienfinanzierungs-Betrügereien und >Korruption vor Gericht standen, jedenfalls nicht. Das du 'vor Gericht stehen' und 'rechtskräftig Verurteilt' scheinbar gleichsetzt ist sicher nur ein Flüchtigkeisfehler gewesen. Aber wer wurde denn wegen "Parteienfinanzierungs-Betrügereien" verurteilt, wärend er ein öffentliches Amt inne hatte? Der Graf ist z.B. zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen wurde.
Patrick schrieb: > Aber wer wurde denn wegen "Parteienfinanzierungs-Betrügereien" > verurteilt, wärend er ein öffentliches Amt inne hatte? Der Graf ist z.B. > zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen wurde. Eben. Deswegen ist der automatische Entzug des passiven Wahlrechts in solchen Fällen praktisch bedeutungslos - außer, um irgendwelche Rechten per Verurteilung wegen einschlägigen Delikten aus den Parlamenten zu entfernen. Es hielt jedenfalls die F.D.P. nicht davon ab, den Grafen zum Ehrenvorsitzenden ernennen.
Ja Uhu, aber was machen wir, wenn jemand sein öffentliches Amt nicht zurück geben will? Von daher finde ich das Gesetz nicht vollkommen überflüssig
>Der Graf ist z.B. zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen >wurde.
Da war bestimmt ein Deal im Spiel.
Da gebe ich dir ja durchaus recht. Aber überlege dir auf der anderen Seite mal, was passiert, wenn einer ein öffentliches Amt inne hat und dann heraus kommt, daß er ein krummes Ding gedreht hat. Wenn er nicht freiwillg geht, wird er weggemobbt, noch bevor der Gerichtstermin anberaumt ist.
Schwups... schrieb: >>Der Graf ist z.B. zurück getreten, als die Anklage gegen ihn zugelassen >wurde. > Da war bestimmt ein Deal im Spiel. Den Zusammenhang sehe ich nicht. Er mußte in Deckung gehen, um die Partei nicht zu beschädigen. Aber daß im Gerichtsverfahren gedealt wurde, ist natürlich alles, nur nicht unwahrscheinlich...
>wenn jemand sein öffentliches Amt nicht zurückgeben will?
Aus einem öffentlichem Amt kann man auch entlassen werden.
War da nicht kürzlich so eine Geschichte in Kiel mit dem
Ministerpräsidenten Carstensen der da einige Leute die
öffentliche Ämter bekleideten, rausgeschmissen hat, und zwar
in Null-Komma-Nichts?
Patrick schrieb:
> Also steht es um die Moral doch besser, als viele hier behaupten
Es ist letztlich immer eine Frage von Kosten/Nutzen-Überlegungen, was da
als Moral ausgegebn wird.
Einer der weit oben ist, hat natürlich viel zu verlieren, wenn er es
nicht schafft, die Verfolgung seiner Straftaten zu vereiteln.
>Einer der weit oben ist, hat natürlich viel zu verlieren, wenn er es >nicht schafft, die Verfolgung seiner Straftaten zu vereiteln. Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand und konnten die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben war?
Schwups... schrieb: > Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand und konnten > die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben war? Gibt es bei denen Ruhestand? Doch eher nicht. Aber die Aufhebung der Immunität ist eine reine Formsache, die zwar theoretisch verweigert werden kann, was aber zumindest in der BRD noch nie vorkam.
>Wenn du den Grafen meinst, war der nicht schon im Ruhestand Nö, er war Bundeswirtschaftsministers >und konnten die Justiz dann nur an ihn ran weil die Immunität aufgehoben >war? Ja so ist das mit einem MdB & Minister
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