Forum: HF, Funk und Felder AFuG § 7 (3) Messprotokolle Amateurfunkstelle BNetzA


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

es geht um Absatz 3 in folgendem Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/afug_1997/__7.html

Gilt dies nur für fest installierte Amateurfunkstellen oder auch für 
Mobilstationen? Wäre eine Messung der Feldstärke nicht auch schon eine 
Inbetriebnahme? Muss man da von der BNetzA auf "grünes Licht" warten? - 
Oder kann man unmittelbar nach Abschicken der Unterlagen lossenden?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Helmert schrieb:

> Gilt dies nur für fest installierte Amateurfunkstellen oder auch für
> Mobilstationen?

Bei Mobilstationen: für jeden neuen Standort eine. ;-)

Ist ein wenig Auslegungsfrage, und wurde seinrzeit so erklärt, dass
die BNetzA bei Mobil- und Portabelstationen diese Forderung nicht
übertreiben wird.  Wenn du allerdings einen Portabeleinsatz planst,
dann sollst du sie vor Betriebsaufnahme einreichen...  Wobei sich
die Frage stellt, wie man das tut, wenn man den Standort und den
Antennenaufbau vorab gar nicht planen kann. :-/

> Wäre eine Messung der Feldstärke nicht auch schon eine
> Inbetriebnahme?

Wenn du nicht berechnest, sondern misst, so sollte klar sein, dass
für eine derartige Messung der Sender notwendigerweise aktiviert
werden muss.

> Muss man da von der BNetzA auf "grünes Licht" warten? -

Nö, du gibst die Selbsterklärung ja nur als Erklärung ab, im
Gegensatz zu den Standortbescheinigungen, die alle anderen
Funkdienste mit mehr als 10 W EIRP benötigen.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen?
Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf?

von Jens P. (picler)


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Stefan Helmert schrieb:
> Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen?

Genauso ist es.

> Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf?

Meines Wissen (habe ich irgendwo mal gelesen, weiß die Quelle aber nicht 
mehr) kannst du auf die Sendetaste drücken, wenn du die Selbsterklärung 
abgegeben hast, also der Brief quasi im Briefkasten ist. Angenommmen, 
der Bearbeiter bei der BNetzA ist gerade krank oder deine 
Selbsterklärung landet ganz weit unten im Aktenstapel, da würdest du 
unter Umständen ewig warten.

von Funkamatuer (Gast)


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die BNetzA verschickt nicht mal eine Eingangsbestätigung.

meine gab es schon vor vielen Jahren. Ich habe nach der Einreichung 
niemals von denen gehört.
Ausfertigen, auf den Weg bringen ,und aktiv werden.

so ist die Reihenfolge.

73 !

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Helmert schrieb:
> Wenn ich aber unter 10 W EIRP bleibe, dann muss ich nichts einreichen?
> Wie lange muss ich vorher Bescheid geben, bevor ich losfunken darf?

Falls sich die zweite Frage auf < 10 W EIRP bezieht, kannst du
natürlich jederzeit und überall im Rahmen deiner Genehmigung
funken.

von Matthias (Gast)


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Es gibt tatsächlich keine Eingangsbestätigung!
Ein Zeichen dafür, wie ernst man die Sache bei der Behörde nimmt.

Wenn mal meine Selbstbezichtigung damals nicht auf dem Postweg 
verschwunden ist. ;-)

73!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias schrieb:

> Es gibt tatsächlich keine Eingangsbestätigung!
> Ein Zeichen dafür, wie ernst man die Sache bei der Behörde nimmt.

Nun, es ist doch eine Selbst_erklärung_.  Sei doch froh, dass da
seinerzeit ein vergleichsweise einfaches Verfahren statt der
teuren (und für den Amateurfunk praktisch tödlichen, wenn konsequent
durchgesetzt) Standortbescheinigung implementiert worden ist.

Die ,,Behörde'' selbst kann da nicht viel dafür, die setzt nur um,
was ihr per Gesetz/Verordnung befohlen worden ist.

> Wenn mal meine Selbstbezichtigung damals nicht auf dem Postweg
> verschwunden ist. ;-)

Im Zweifelsfalle müsstest du sie den Leuten halt aus deinen
Unterlagen rauskramen, wenn sie vor deiner Tür stehen, denn dieses
Kontrollrecht haben sie auf alle Fälle.  Wenn du sie gemacht hast,
isses ja in Ordnung, aber dann wirst du auch keinen Grund gehabt
haben, sie nach all der Arbeit dann nicht auch in die Post zu
werfen.

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