Inspiriert durch den Führerscheinklassen-Thread wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, wie das bei Fluglizenzen geregelt ist. Also zum Beispiel ob es da auch nach Gewicht geht und ob zum Beispiel eine Concorde genauso zählt wie eine 747 und wie das mit kleinen Flugzeugen geregelt ist. Interessiert mich nurmal so. Habe mal gehört, dass Piloten immer das gleiche Flugzeug fliegen müssen, wohl aus Sicherheitsgründen damit sie sich nicht umgewöhnen müssen.
Erst einmal gibt es verschiedene Arten von Luftfahrzeugen: Ultraleichtflugzeuge (bis 475 kg) Segelflugzeuge Motorsegler Flugzeuge Hubschrauber Ballone Luftschiffe Für jedes dieser Luftfahrzeuge gibt es einen Luftfahrerschein. Man muß diese getrennt erwerben und verlängern, bekommt aber ggf. Erleichterungen, wenn man schon einen anderen Luftfahrerschein hat. Betrachten wir mal im folgenden nur die "Flugzeuge". Es gibt drei Arten von Luftfahrerschein für Flugzeuge: - Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer (Privat Pilot License, PPL-A) - Luftfahrerschein für Berufsflugzeugführer (Commercial Pilot License, CPL-A) - Luftfahrerschein für Verkehrsflugzeugführer (Airline Transport Pilot License, ATPL-A) PPL-Inhaber dürfen zu privaten Zwecken fliegen, d.h. private Reise- und Rundflüge, Spaßflüge, etc. Sie dürfen auch Passagiere mitnehmen, aber bis auf ganz enge Ausnahmen kein Geld mit dem Fliegen verdienen. Das entspricht in etwa dem Autoführerschein. CPL- und ATPL-Inhaber dürfen in Luftfahrtunternehmen eingesetzt werden und beruflich (also gegen Geld) fliegen. Der CPL-Inhaber darf Copilot auf Linienflugzeugen sein, aber verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf einem Flugzeug mit einer Mindestbesatzung von mehr als einem Piloten darf nur ein ATPL-Inhaber sein. Die drei Luftfahrerscheine bauen aufeinander auf, d.h. es ist festgelegt, wie man vom PPL zum CPL kommt und vom CPL zum ATPL. Beispielsweise kann man den ATPL nur dann erwerben, wenn man bereits 1.500 Flugstunden Erfahrung als verantwortlicher Flugzeugführer hat, davon mindestens 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen. Man braucht also erst mal eine Weile einen CPL, bevor man den ATPL überhaupt machen kann. Diese Luftfahrerscheine an sich berechtigen aber noch nicht dazu, einen bestimmten Flugzeugtyp zu fliegen. Dazu braucht man separat eine Klassen- oder Musterberechtigung, die in den Luftfahrerschein eingetragen wird. Einfachere Flugzeuge sind meistens in einer Klasse zusammengefasst. Zum Beispiel sind alle Flugzeuge bis zu 2 Tonnen Abflugmasse mit einem Motor und Kolbentriebwerk in der Klassenberechtigung "SEP" (Single engine piston) vereint. Hat man diese Klassenberechtigung im Schein stehen, darf man also Cessna 152, Cessna 172, Piper 28, Robin DR400 usw. fliegen. Es gibt auch eine Klassenberechtigung "MEP" (Multi engine piston). Für komplexere Muster gibt es dann eine Musterberechtigung, die nur für dieses eine Muster oder sehr ähnliche Muster gilt. Beispiel für eine Musterberechtigung (TR, "type rating") wäre Airbus A318/319/320/321, wobei hier noch zwischen PIC ("pilot in command", verantwortlicher Luftfahrzeugführer) und CO ("copilot") unterschieden wird. Zu den Muster- und Klassenberechtigungen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Berechtigungen, die man erwerben kann: Nachtflugqualifikation Instrumentenflugberechtigung (beim ATPL inklusive) Kunstflugberechtigung Schleppberechtigungen (getrennt nach Segelflugzeuge, Banner, Fangschlepp) Lehrberechtigung (Fluglehrer) etc. Es gibt noch drei wichtige Unterschiede zum Autoführerschein: Der Luftfahrerschein ist immer nur in Verbindung mit einem fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnis ("Medical") gültig (Klasse 2 für PPL, Klasse 1 für CPL und ATPL). Das Intervall zwischen den ärztlichen Untersuchungen richtet sich nach dem Alter und der Klasse und reicht von 5 Jahren bis 6 Monate. Der Luftfahrerschein selbst läuft nach spätestens fünf Jahren ab. Die eingetragenen Klassen- und Musterberechtigungen halten ein bis zwei Jahre, sonstige Zusatzberechtigungen haben unterschiedliche Laufzeiten. Verlängern kann man nur, wenn man in der vergangenen Periode ausreichend viel geflogen ist, d.h. in Übung ist. Fehlen Stunden, kann man diese durch das Wiederholen der praktischen Prüfung ersetzen. Aber auch die eingetragenen Berechtigungen, die noch nicht abgelaufen sind, sind teilweise nur unter bestimmten Bedingungen gültig. So darf man beispielsweise nur dann Passagiere mitnehmen, wenn man innerhalb der letzten 90 Tage wenigstens drei Flüge absolviert hat. Wie man sieht, ist die Materie einigermaßen komplex.
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