Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebenzu selbstständig


von Tobias (Gast)


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Hallo,
ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mich nebenzu beruflich auf eigene 
Beine zu stellen.
Ich bin seit über zwei Jahren bei einem Energiekonzern als 
Projektingenieur tätig (Netzplanung etc).
Da ich sehr viel Spaß und Freude am Programmieren und an der 
Hardwareentwicklung habe (die ich in meiner derzeitgen Stelle nicht 
ausüben kann) möchte ich mich gerne nebenzu selbstständig machen. Dazu 
habe ich bereits einen potentiellen Kunden. Meine Frage ist, wie könnte 
ich das anstellen (wie bringe ich das meinem jetzigen Arbeitgeber bei), 
welche Unternehmensform sollte man wählen, was muss man beachten etc..
Ich weis, ich könnte mich einfach wo anders bewerben um meinen 
Aufgabenbereich zu wechseln - nur möchte ich nicht zu einem 
Dienstleister (ich kann mich selbst vermarkten), und fühle mich in 
meiner derzeitgen Position nicht unwohl und habe ne große Jobsicherheit.
Freue mich über Anregungen.

Tobi

von Christian H. (thunder2002) Benutzerseite


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Das einfachste ist eine normale 1 Personengesellschaft, gibts dafür 
eigentlich einen extra Namen? Jedenfalls brauchst du dafür nur einen 
Gewerbeschein und etwas Papierkram alles für < 20€ beim nächsten Ortsamt 
zu erledigen. Wenn du damit aber mal gerichtlicht belangt werden 
solltest stehst du zu letzt nur noch mit einer potentiellen 
Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne jeglichen 
Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten 
Hemd.

Eine englische Limited Ltd. ist eine sehr angenehme Unternehmensform mit 
rechtlichem Sitz in England und dank EU dem echten Sitz beliebig in 
Europa :) Es gibt Angebote schon für < 1000€. Das sind Firmen/Personen 
die vor Ort in England sind und für dich den ganzen örtlichen Papierkram 
machen. Es gibt in dieser Firmenform schon Einsteigervarianten bei denen 
du gerade mal mit 100€ oder ähnlichem hafftest (muss halt als Einlage 
hinterlegt werden). Dafür bist du aber recht unseriös auf dem Markt. Es 
wird dich wohl eher keiner einen neuen PC für 2000€ auf Rechnung 
bestellen lassen wenn er im zweifelsfall gerade mal 100€ bekommt ^^ 
Soweit mir bekannt muss man bei einer Limited aber die Steuersachen in 
England und derem Steuerrecht nach erfüllen.

Eine GmbH ist mit ihren 25000€ Einlagekapital erstmal ordentlich teuer, 
meist aber eine der besten Wahlen, man ist trotz relativ beschränkter 
Einlage nach außen seriös und weitestgehend Kreditwürdig was Käufe auf 
Rechnung etc. angeht. Außerdem steht die Firma juristisch eigenständig 
da. Es gab auch mal was mit einer Mini-GmbH mit Einlage von 10000/15000€ 
weiss da jemand anderes genaues?

Eine GbR ist auch eine interessante Gesellschaftform, jedoch eine 
Personengesellschaft, meines Wissens nach haften hier alle privat 
gleichberechtigt. Zumindest ein geteiltes Leid ;)

Soweit die gröbsten, gibt ja noch Kommanditgesellschaften und "GmbH & 
Co. KG" Formen mit beschränktem Haftungsträger trotz eigentlich 
unbeschränkt haftender Gesellschaftsform etc.

von Tobias (Gast)


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Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Ich denke für den Einstieg ist ein Einzelunternehmen das Mittel der Wahl 
(man muss natürlich das Risiko der persönlichen Haftung eingehen).
Kennt sich jemand damit aus wie man sowas startet (was muss man alles 
unternehmen, welche Papiere braucht man) und wie es mit der steuerlichen 
Behandlung aussieht (als Freiberufler)?
Wie könnte der Arbeitgeber reagieren, wenn man ihm unterbreitet, dass 
man nebenzu "ein wenig" programmiert und damit ein paar Kröten verdient.

von Gast123 (Gast)


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Dein Arbeitgeber könnte nein sagen... ich mein wofür hast du ja deine 
Freizeit um einen Zweitjob zu bedienen oder um dich auszuruhen. Wir 
würden natürlich uns für den Zweitjob entscheiden ;) aber der 
Arbeitgeber siehet das anders -> DU sollst dich ausruhen - wobei ich 
denke wenn du glaubhaft machen kannst das der Nebenjob keine 
Auswirkungen auf deinen Hauptjob haben wird sollte es an sich gehen.

von Christian H. (thunder2002) Benutzerseite


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So nochmal ich ;)

Also ich habe die Situation selbst, wir haben vertragsergänzend 
schriftlich festgehalten wieviele Stunden es pro Woche seien dürfen und 
natürlich, dass die Arbeit einzustellen ist sollte sie die 
Haupttätigkeit negativ beeinflussen. Damit waren in meinem Fall beide 
Seiten glücklich. Aber da ist jeder Arbeitgeber anders, aber auf 
jedenfall sollte man fragen, im zweifelsfall wird er sich dann vlt für 
einen Tag grummelig fragen was mit dir los ist, ob du weg willst oder 
sonstiges. Aber das dürfte im Alltag schnell wieder verfliegen, 
schließlich haben alle genug zu tun als sich darüber den Kopf zu 
zermartern ;)

Ich hab auch eine normale Einzelunternehmerform gewählt, wie gesagt beim 
zuständigen Ortsamt einfach mal vorbei gehen und sich informieren, ich 
bekam damals einen Bogen zum ausfüllen mit, da ich noch gerade 18 Jahre 
alt (vor 5 Jahren) war hab ich den erstmal mit nach Hause genommen und 
mit Vater ausgefüllt ;) An weiteren komplizierten Papierkram kann ich 
mich nicht erinnern.

Ich habe mich dafür entschieden einerseits mein Wirtschaftjahr an das 
Kalenderjahr anzupassen, sowas ist möglich, musst du aber vor der ersten 
Vorsteueranmeldung machen. Letztere lässt sich übrigens auch nach 
einiger Zeit komplett streichen wenn du entsprechend wenig Umsatz hast, 
wie bei mir ;) Es gibt auch die Möglichkeit sich von der ganzen MwSt. 
Geschicht mit Umsatzsteuererklärung etc. zu befreien, bedeutet das du 
quasi direkt Netto Zahlungen annimmst, dafür aber auch keine MwSt. 
ausweisen oder gegen eigenen Firmeninvestitionen anrechnen kannst. Ich 
habe hin und wieder neue Hardware-Bedürfnisse oder Literatur, daher 
arbeite ich mit MwSt. zum gegenrechnen. Dafür hab ich auch den ganzen 
Steuerspaß an den Haken, bin gerade dieses Wochenende wieder dran weil 
mir schon die 2. Erinnerung vom Finanzamt ins Haus geflattert ist... ;)

Wegen den Finanzen: Es ist ganz wichtig das dein Hauptverdienst erhalten 
bleibt, sonst wird das Finanzamt darauf aufmerksam und will dich bei 
deiner besserverdienenden Tätigkeit besteuern, ich wüsste nicht wie das 
normalerweise passieren sollen, ich hatte nur den Fall während meiner 
Ausbildung, da die Vergütung zu gering war... Steuerklasse oder so 
ändert sich jedenfalls nicht.

Da du wahrscheinlich auch nicht gerade arg jung bist dürfte sowas wie 
Kindergeld-Freibetrag auch uninteressant sein, damit sie das Kindergeld 
wegen zu gutem Verdienst nicht komplett streichen.

von Gast (Gast)


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"Privatinsolvenz da. Du haftest hier privat in voller Höhe ohne 
jeglichen
Schutz, wie man so schön sagt ziemlich Wort wörtlich bis zum letzten
Hemd."

Dafür gibt es Betriebshaftpflichversicherungen! Außerdem kann man sich 
AFAIK nicht drauf verlassen, dass man in einer GmbH bei verursachten 
Schäden nicht auch in die private Haftung genommen wird.

Ich jedenfalls habe meine Betriebshaftpflicht genau ausgesucht 
(wichtig!) und hoffe, dass die auch zahlt, falls es mal ein Problem 
geben sollte.

von Gast (Gast)


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Sollte heißen "Betriebshaftpflichtversicherungen". Sorry...

von Purzel H. (hacky)


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Betriebshaftpflicht...

Die taugen naturlich nichts. Da blaest man 300 euro pro Jahr fuer so ein 
Ding raus und erwartet viel. Das reicht grad mal fuer 2 Stunden Anwalt.

Die Funktion ist eine Andere. Da kommt ein Kunde und will viel Geld fuer 
einen erdachten/moeglichen/tatsaechlichen Schaden sehen. Die 
Betriebshaftpflicht springt ein und wiegelt erst mal ab. Der Kunde sieht 
dann : oha, der hat einen Anwalt. Das war's dann auch.

Falls durch Nichtbeachten von Vorschriften und Normen ein Schaden 
entstanden ist, kann diese Haftpflicht nicht viel machen, ausser den 
Preis zu druecken.

Dh, man sollte sich trotzdem mit Vorschriften und Normen befassen und 
dieses Wissen auch dem Kunden kommunizieren. Des Weiteren sollte man 
sich mit dem anrichtbaren Schaden befassen. Der ist je nach Produkt 
anders.

von dom (Gast)


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Hallo Tobias,

ich bin gerad in der gleichen Situation wie du. Mein Arbeitgeber hat 
zugestimmt, ich habe eine schriftliche Genehmigung in die Art der 
Tätigkeit aufgeführt ist.
Als Unternehmensform habe ich auch das Einzelunternehmen gewählt. Ich 
werde allerdings kein Gewerbe anmelden, da ich die Tätigenkeiten als 
Freiberufler durchführe. Prüfe, ob deine Tätigkeiten auch als 
freiberuflich gelten, dann sparst du u.a. die Gewerbesteuer.
Schau die auch die Kleinunternehmerregelung an.

Sehr viele nützliche Tipps findest du hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

von ... (Gast)


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Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!

von dom (Gast)


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Schon, aber momentan darf ich bloß 4 Tage die Woche arbeiten.

von jap (Gast)


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> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!

Siehe Ingenieursgehaelter heute. Da brauchen manche halt schon 2 Jobs um 
glücklich zu sein.

von Purzel H. (hacky)


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> Ihr seid echt seltsam. Habt ihr keine Hobbys und Familie?!

Dann gibt's noch den Fall, wo man sich sehr Fehl am Platz vorkommt, und 
die bisherigen Eigenschaften behalten will. Kann ja sein, dass man nicht 
sehr lange da ist.

von Schwups.... (Gast)


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Normalerweise kann kein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern
verbieten eine Nebenbeschäftigung oder Nebenselbständigkeit
auszuüben. Dabei ist einiges zu beachten.
Man darf seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen
und die Nebentätigkeit darf die Leistungsfähigkeit
und Verfügbarkeit nicht beeinträchtigen.
Das muss der Arbeitnehmer notfalls beweisen.
Außer einer Limited kann man eine GmbH(UG) mit 1 Euro
Startkapital gründen. Gewinne müssen dann vorrangig
dazu genutzt werden um die 25000 Euro Betriebsvermögen
anzuhäufen was auch Sachwerte sein können. Dann wird
daraus eine vollwertige GmbH.
Eine GmbH kann auch aus einer Person bestehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29
Was die Kreditwürdigkeit angeht, ist nicht allein die
Rechtsform entscheidend sondern ob man über
Wirtschaftsauskunftgesellschaften (z.B.Creditreform)
http://de.wikipedia.org/wiki/Creditreform
solvent ist. Andernfalls haben Lieferanten Methoden
bei Neukunden erstmal Vorsicht walten zu lassen.
Man muss sich auch darüber im klaren sein das eine GmbH
eher insolvent sein kann als jede andere Rechtsform.
Wenn die GmbH erstmal insolvent ist, ist meist auch nichts mehr zu 
holen.
Bei anderen Rechtsformen und entsprechender Betitelung kann bis
30 Jahre (theoretisch)gepfändet werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Forderungen
bei leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit. Bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz dürfte es dann keine
Deckung mehr geben und der/die Gesellschafter könnten
dann persönlich haften. Allerdings können die Verträge,
sofern hier nicht gesetzliche Regelungen gelten,
ziemlich individuell sein und muss mit dem Versicherer
geklärt werden. Das Geschäftsrisiko ist gewöhnlich nicht
versicherbar. Ob es einen betrieblichen Rechtsschutz gibt
hab ich zwar schon gehört, weiß das aber nicht sicher.
Man sollte bei der Gründung auch beachten ob eine eigene
Firma z.B. in der eigenen Wohnung zulässig ist.
Ein Firmenschild am Briefkasten oder Hauseingang bedarf
der Zustimmung des Hauseigentümers oder einer Eigentümergemeinschaft.
Das Wohnungsamt könnte hier Ärger machen.
Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von
Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die
Geisteswissenschaften.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf


Irrtum vorbehalten.

von Arc N. (arc)


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Schwups.... schrieb:
> Ein freiberufliche Tätigkeit ist in seiner Ausübung von
> Kreativität geprägt und betrifft hauptsächlich die
> Geisteswissenschaften.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

Mit etwas Hartnäckigkeit beim FA kann man mittlerweile relativ viel 
freiberuflich machen. Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu 
tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater, wobei letzterer 
eigentlich (siehe Gesetzeslage :->) nie selbstständig, im Sinne der 
Definition ist bzw. arbeitet(n) darf)
Ansonsten siehe die auf Wikipedia verlinkten Urteile u.a.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.9.29/11R903.html
und
http://www.bvsi.info/cic/text_dl.php?content_id=1027&rubrik_id=119&sender=

>
> Irrtum vorbehalten.

von Schwups.... (Gast)


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>Mit Geisteswissenschaften hat das nicht viel zu
>tun (Hebamme -> freiberuflich, ebenso wie Steuerberater...
Ich schrieb ja auch 'hauptsächlich'.
Zahnärzte gehören auch dazu, obwohl die ja sehr handwerklich
tätig sind. Zahnärzte und Hebammen zählen zu den medizinischen
Berufen und Steuerberater sind mit den Rechtsanwälten vergleichbar,
nur eben in einem eingeschränkten Rechtsgebiet. Um gegebenenfalls
zu klagen wird man dann allerdings wieder einen Anwalt benötigen,
vor allem wenn Anwaltszwang vor deutschen Gerichten besteht.
Erfreulich ist für den Freiberufler das ein Hochschulstudium
nicht mehr zwingend ist.

von blup (Gast)


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Hallo Tobias,

ich mache mich gerade auch selsbtändig mit nem Ing.-Büro :)

Zur Unternehmensform:
ALLE Gesellschaftsformen, die eine Haftung inludieren bedürfen einer 
Billanzierung!
=> Guter Steuerberater und deutlich mehr Budget für den selbigen 
einplanen.

Bei Ltd zusätzlich bestimmte Berichte in Englisch, die jedes Jahr in 
England eingereciht werden müssen
=> Steuerberater wird noch teurer ;)
Des Weiteren gilt für Dich dann auch englisches recht in bestimmten 
Bereichen!
=> ein guter (und damit oft teurer) RA wird auch zum Pflichtprogramm

Zu der Haftung grundsätzlich:
Wenn Du etwas von der Welt da draussen brauchst (Kredit von der Bank, 
gwerblicher Mietvertrag oder ähnliches)
oder auch größere Aufträge von der Industrie. Da bringt Dir die 
Haftungsbeschränkung gar nichts, da hier
fast immer nur dann Verträge geschlossen werden, wenn man auch 
persönliche Haftung inkludiert.

Bei der Limited ist das Ansehen manchmal sehr "fragwürdig".

Eine Alternative zur GmbH wäre noch eine 
Unternehmensgesellschaft(haftungsbeschränkt).
Das ist das deutsche Äquivalent zur Ltd und wird auch oft als 
1-Euro-GmbH bezeichnet.
Du musst mindestens 25% der Gewinne in die gesellschaft reinstecken bis 
25k drin sind,
die für die GmbH notwendig sind. Der Zusatz UG(hanftungsbeschränkt) hat 
anscheinend
immer noch größeres Ansehen, als Ltd.


An sich würde ich an Deiner Stelle erst mal gar kein Gewerbe anmelden, 
wenn Du rein Entwicklung machst.
Hier hat der Status Freiberufler viele Vorteile, speziell, wenn Du das 
ganze als Nebentätigkeit betreibst.

Und wenn Du Gewerbe anmelden willst, dann am besten erst mal einfach als 
Einzelunternehmer.
Mit Deinem Kunden auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, der 
Folgeschäden ausschließt oder beschränkt
auf Dein Produkt. Das bringt mehr, als eine Versicherung. Zumindest als 
die, die man am Anfang bereit ist
zu zahlen. Auf jeden Fall beii Hardwareentwürfen erfahrene Ingenieure 
fragen, ob das so ok ist.
Ich glaube Du kennst sogar ne Plattform, wo man sowas gut fragen kann :)

Und Du kannst übrigens jederzeit aus Deiner freiberuflichen Tätigkeit 
eine gewerbliche machen.
Genauso kannst Du die Unternehmensform "updaten" :)

Es gibt in mehreren Bundesländern Förderprogramme zur Beratung vor der 
Gründung. Diese sind entweder kostenlos
oder sehr günstig. Des Weiteren kannst Du auch ruhig beim Arbeitsamt 
anfragen. Die können einem auch oft
mehr helfen, als man glaubt. Sie können Dir sogar externe Beratung 
bezahlen, wenn Du es gut verkaufst ;)

Hoff konnt Dir ein bißchen helfen :)

Wenn Du zi viele Aufträge hast nehme ich sie Dir gern ab :)

MfG aus Stuttgart

von blup (Gast)


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PS: freiberufler bei reiner Software und Hardwareentwicklung geht als 
Freiberufler durch sofern man das begründen kann:
- schöpferische Tätigkeit als Ing
- Studium notwendig
usw.

von Max M. (xxl)


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>- Studium notwendig
Ne, eben nicht mehr wenn man das Know-How auf andere Weise erlangt
hat und das auch beweisen kann. Siehe eine der oberen Links wo ich
das gelesen hatte.

@blup

>.... inkludiert.

Kannste kein Deutsch, das der gewöhnliche Leser das auch versteht?
Typisch Akademiker.

von Jens P. (Gast)


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Da Wort "nebenzu" hat auch noch keinen gestört.

von blup (Gast)


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Studium ist notwendig. Damit ist ncht unbedingt Anwesenheit in den 
Vorlesungen gemeint. Wenn man sich mit SW- und HW-Entwicklugn 
selbständig macht wird schon etwas mehr als absolute Grundkenntnisse 
erwartet. Und ob man dazu auf ner Lehrbank oder auf nem Bürostuhl oder 
zuhause gesessen ist spielt dabei keine Rolle. Schließlich habe ich ja 
nicht geschrieben, dass man dazu einen Titel braucht. Insofern ist die 
Logik gesund :)

Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort 
inkludiert verstehen :)

Außerdem ist Deutsch wirklich nicht die Sprache mit der ich aufgewachsen 
bin. Als ich nach Deutschland kam musste ich erst schwäbisch lernen und 
dann Deutsch :D Dafür kann ich 4 Sprachen flüssig und kann weitere 7 
sehr gut verstehen und auch kommunizieren. Und so schlecht finde ich 
mein Deutsch gar nicht ;)

von blup (Gast)


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PS Know-How ist auch ein sehr deutsches Wort :D

von Schwups.... (Gast)


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>Jeamnd der sich mit SW-Entwicklung beschäftigt wird schon das Wort
>inkludiert verstehen :)

Ja,ja, C-Programmierer-Slang, nur nicht jeder kann C.

>PS Know-How ist auch ein sehr deutsches Wort :D

Eben Eingedeutscht wie so viele andere Begriffe auch.

von Gast (Gast)


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Von duden.de:

1. in|klu|die|ren <sw. V.; hat> [lat. includere = einschließen, zu: 
claudere, →Klause] (bildungsspr., Fachspr.): einschließen, mit ...

Das Wort inkludieren existiert sehr wohl im Deutschen. Aber der deutsche 
Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß. ;-)

von Schwups.... (Gast)


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>Aber der deutsche Wortschatz mancher Deutschen ist eben nicht allzu groß.
Wie der Duden das wohl auch aussagt gehört der Begriff zur Fachsprache
und die brauchen nur Menschen die sich fachlich damit beschäftigen 
wollen
oder müssen. Bei einem Klempner(z.B.) oder Bäcker gäbs da wohl nur ???
wenn die das hören oder lesen und die sich nicht zufällig mit C 
beschäftigen.
Meinetwegen kannste ruhig so posten. Bin weder Bäcker noch Klempner und
in C programmieren kann ich auch.

von Gast (Gast)


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Nase, Fenster, Fabrik, Pedal,...

alles ursprünglich keine deutschen Wörter. Trotzdem benutzt sie jeder. 
Sprache verändert sich eben ständig und entlehnt sich Wörter aus anderen 
Sprachen. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

von Jens P. (Gast)


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genau, und deshalb inkludieren wir eben alle nebenzu

von Virus 7. (virus744)


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Hallo,
welche Vorteile hat man als Freiberufler noch, ausser dass man keine 
Geweresteuer zahlt?
Gibt es da sonst noch gravierende Unterschiede?

Mfg

von Obama (Gast)


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Yes we inkludieren! :-)

von Gast (Gast)


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AFAIK macht sich die Gewerbesteuer bei einem Einzelunternehmer in den 
meisten Fällen überhaupt nicht als zusätzliche Betriebsausgabe 
bemerkbar. Die Gewerbesteuer kann nämlich bis zum 3,8-fachen des 
Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

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