Forum: Offtopic RCD Schalter - gesetzliche Grundlage


von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

Hallo,

ich wollte mal nachfragen, welche gesetzlichen Grundlagen es für RCD 
Schalter genau gibt.

Ich habe mir eine neue Wohnung gekauft, BJ. 2007. Wie ich heute 
feststellen musste, sind in dieser Wohnung nur die Feuchträume durch 
einen RCD (bzw. FI-Schalter [ist das eigentlich genau das gleiche?]) 
gesichert.

Google brachte mir dieses Zitat hervor:

>Am 1. Februar 2009 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-140, die
>bereits im Juni 2007 in Kraft getreten ist. Ab diesem Datum sind
>grundsätzlich alle Endstromkreise für den Außenbereich und alle
>Steckdosenstromkreise mit einem Bemessungsstrom <=20mA,>die für die
>Benutzung durch Laien oder für die allgemeine Verwendung bestimmt sind, mit
>einem Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) mit einem Nennfehlerstrom IN
><=30mA>zu schützen.

Was bedeutet das genau? Habe ich jetzt einen "Mangel" in der Wohnung?

In unserem alten Haus (BJ 2001) bei meinen Eltern hatten wir 6 
Hutschienen mit je einem FI drauf. Auf jeder waren drei Räume 
abgesichert und zwar Licht und Steckdosen getrennt.

von Raphael R. (raphael)


Lesenswert?

Bin gespannt ob du an die exakte Information kommst.
Hilfreich wäre sicherlich wenn du uns sagst für welches Land du diese 
Informationen brauchst.

lg Raphael

von Tex A. (tex)


Lesenswert?

>Was bedeutet das genau? Habe ich jetzt einen "Mangel" in der Wohnung?
Nein, weil die Übergangsfrist bis zum 1.1.2009 galt. Bis dahin durfte 
sowohl als auch mit gebaut werden.
Wenn Du jetzt allerdings Steckdosen nachrüsten willst ...

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


Lesenswert?

> Hilfreich wäre sicherlich wenn du uns sagst für welches Land du diese
> Informationen brauchst.

Für das Land der Dichter und Denker, konkret für BaWü.

Ich vermute sehr stark, dass diese Frage eher eine rechtliche ist. Ich 
habe die deshalb mal an meinen RA weitergeleitet. Denn eine konkrete 
Antwort auf diese Frage finde ich doch sehr interessant.

> Wenn Du jetzt allerdings Steckdosen nachrüsten willst ...

Du darfst gerne alles aussprechen. Ich weiß, dass ein RCD bei mir bisher 
noch nie (außer beim beabsichtigten Test) ausgelöst hat. Dennoch halte 
ich so einen Schutzschalter für wichtig, ich würde ihn deshalb sowieso 
nachrüsten. Und wenn ich das nicht auf eigene Kosten machen muss, dann 
freut es mich um so mehr.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


Lesenswert?

Es handelt sich um eine Errichtungsvorschrift.
Eine Nachrüstpflicht bei Verkauf ergibt sich daraus genauso wenig wie 
bei einem alten Auto.
Ebenso nicht bei Vermietung.
Das eine Nachrüstung sinnvoll ist liegt auf der Hand.
angesichts der geringen Kosten welce eine Fachgerecht Nachrüstung 
veursacht... fragt sich ob sich ein Rechtsstreit lohnt.
Bei einem Mitgegenstand wäre aber die Zustimmung des Eigentümers zur 
Nachrüstung in jedem Fallezwingend erforderlich.
....

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.