Forum: HF, Funk und Felder Neuer Artikel: Allgemeinzuteilung


von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Da das Thema immer wieder mal auftaucht und die Rechtslage alles
andere als übersichtlich ist, habe ich mal einen Wiki-Artikel
Allgemeinzuteilung geschrieben.  Er beleuchtet die
Allgemeinzuteilungen für Funkanwendungen mit einem Schwerpunkt auf
Funkdatenübertragung (short-range devices).  Alle, die sich mit dem
Thema auskennen, können gern mal drüber lesen und ggf. korrigieren,
wo ich nicht verständlich genug oder gar falsch geschrieben habe.

Notgedrungen konzentriert sich mein Teil auf die Regelungen, die für
die BRD gelten.  Falls es Interessierte aus unseren deutsch
sprechenden Nachbarländern gibt, die sich in den Regelungen ihres
Landes auskennen: bitte ergänzt den Artikel entsprechend.  Auf Grund
der europäischen Harmonisierung wird es hoffentlich genügen, nur die
Unterschiede darzulegen, ggf. begleitet von allgemeinen Anforderungen
der jeweiligen nationalen Regelungen (bspw. einer Beschreibung, welche
Behörde dort zuständig ist, und wie der gesetzliche Rahmen aussieht,
der in der BRD bspw. durch das FTEG vorgegeben wird).

von Martin L. (Gast)


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Hallo,

für WLAN bei 5GHz gibt es doch auch eine Regelung, dass man mit 1W (oder 
waren es 5?) senden darf wenn man auf z.B. militärische Radars Rücksicht 
nimmt. Gilt das dann nur für den WLAN-Standard oder für alle ISM Geräte 
in dem Band?

Viele Grüße,
 Martin L.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Martin Laabs schrieb:

> für WLAN bei 5GHz gibt es doch auch eine Regelung, dass man mit 1W (oder
> waren es 5?) senden darf wenn man auf z.B. militärische Radars Rücksicht
> nimmt. Gilt das dann nur für den WLAN-Standard oder für alle ISM Geräte
> in dem Band?

WLAN auf 5 GHz ist komplett außerhalb des ISM-Bandes; das macht es
ja so interessant.  Die Regelung für 5-GHz-WLAN hatte ich mir gestern
nicht mehr angetan, die könnte man aber durchaus noch nacharbeiten
dort.  Es gibt dort drei Bereiche mit unterschiedlichen Grenzwerten
einschließlich unterschiedlicher spektraler Leistungsdichten.  Das
Maximum ist 1 W EIRP, allerdings verbunden mit der Forderung nach
einer Leistungsregelung.  Ohne eine solche 3 dB weniger, also 500 mW
EIRP.

Auch hier ist zwar von "WAS/WLAN" die Rede, da aber kein bestimmter
technischer Standard für die Modulation vorgeschrieben ist, kann man
letztlich beliebige Breitbandanwendungen darunter ansiedeln (so meine
Interpretation).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
> Die Regelung für 5-GHz-WLAN hatte ich mir gestern
> nicht mehr angetan, die könnte man aber durchaus noch nacharbeiten
> dort.

OK, habe ich nachgetragen.  Ist ja vielleicht nicht uninteressant.
Die 1 W EIRP kann man aber nur mit einer Leistungsregelung benutzen
sowie mit (mindestens) 20 MHz Bandbreite der Aussendung, gleichmäßige
spektrale Verteilung vorausgesetzt.  Außerdem ist eine dynamische
Frequenzwahl vorgeschrieben (das ist die von Martin erwähnte Vermei-
dung einer Kollision mit Radarsystemen).

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