Da das Thema immer wieder mal auftaucht und die Rechtslage alles andere als übersichtlich ist, habe ich mal einen Wiki-Artikel Allgemeinzuteilung geschrieben. Er beleuchtet die Allgemeinzuteilungen für Funkanwendungen mit einem Schwerpunkt auf Funkdatenübertragung (short-range devices). Alle, die sich mit dem Thema auskennen, können gern mal drüber lesen und ggf. korrigieren, wo ich nicht verständlich genug oder gar falsch geschrieben habe. Notgedrungen konzentriert sich mein Teil auf die Regelungen, die für die BRD gelten. Falls es Interessierte aus unseren deutsch sprechenden Nachbarländern gibt, die sich in den Regelungen ihres Landes auskennen: bitte ergänzt den Artikel entsprechend. Auf Grund der europäischen Harmonisierung wird es hoffentlich genügen, nur die Unterschiede darzulegen, ggf. begleitet von allgemeinen Anforderungen der jeweiligen nationalen Regelungen (bspw. einer Beschreibung, welche Behörde dort zuständig ist, und wie der gesetzliche Rahmen aussieht, der in der BRD bspw. durch das FTEG vorgegeben wird).
Hallo, für WLAN bei 5GHz gibt es doch auch eine Regelung, dass man mit 1W (oder waren es 5?) senden darf wenn man auf z.B. militärische Radars Rücksicht nimmt. Gilt das dann nur für den WLAN-Standard oder für alle ISM Geräte in dem Band? Viele Grüße, Martin L.
Martin Laabs schrieb: > für WLAN bei 5GHz gibt es doch auch eine Regelung, dass man mit 1W (oder > waren es 5?) senden darf wenn man auf z.B. militärische Radars Rücksicht > nimmt. Gilt das dann nur für den WLAN-Standard oder für alle ISM Geräte > in dem Band? WLAN auf 5 GHz ist komplett außerhalb des ISM-Bandes; das macht es ja so interessant. Die Regelung für 5-GHz-WLAN hatte ich mir gestern nicht mehr angetan, die könnte man aber durchaus noch nacharbeiten dort. Es gibt dort drei Bereiche mit unterschiedlichen Grenzwerten einschließlich unterschiedlicher spektraler Leistungsdichten. Das Maximum ist 1 W EIRP, allerdings verbunden mit der Forderung nach einer Leistungsregelung. Ohne eine solche 3 dB weniger, also 500 mW EIRP. Auch hier ist zwar von "WAS/WLAN" die Rede, da aber kein bestimmter technischer Standard für die Modulation vorgeschrieben ist, kann man letztlich beliebige Breitbandanwendungen darunter ansiedeln (so meine Interpretation).
Jörg Wunsch schrieb: > Die Regelung für 5-GHz-WLAN hatte ich mir gestern > nicht mehr angetan, die könnte man aber durchaus noch nacharbeiten > dort. OK, habe ich nachgetragen. Ist ja vielleicht nicht uninteressant. Die 1 W EIRP kann man aber nur mit einer Leistungsregelung benutzen sowie mit (mindestens) 20 MHz Bandbreite der Aussendung, gleichmäßige spektrale Verteilung vorausgesetzt. Außerdem ist eine dynamische Frequenzwahl vorgeschrieben (das ist die von Martin erwähnte Vermei- dung einer Kollision mit Radarsystemen).
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.