Ich werde in einem Semester meinen Masterstudiengang beenden. Leider sieht es sehr wackelig aus, aber während des Studiums hatte ich Zeit Connections zu bilden. Eigentlich wollte ich mich nach dem Studium selbständig machen und ein Ingenieurbüro aufmachen... Ich hoffe, ihr seht mein Problem: Ich bin nun kein Ingenieur, sondern eben nur ein Master... "Masterbüro" geht ja dann wohl nicht...oder doch? Kann ich trotzdem ein "Ingenieurbüro xyz" aufmachen? Danke! PS: Falls ich es versemmle (Also Bachelor bleibe)...wie wäre es dann?
Der Abschluss ist in einem Ingenieurfach ? Das sollte passen. Allerdings sehe ich schwarz wegen der mangelnden Berufserfahrung. Ein paar Jahre sollte man sich schon in Firmen rumtreiben.
@Nebliger Pfad: Ich studiere momentan Elektrotechnik und habe in der "Vertiefung" Steuerungs- und Regelungstechnik gewählt... --- Hm...also könnte doch direkt jeder ein Ingenieurbüro aufmachen, wenn dieser Titel nicht rechlich geschützt ist...oder?
> Kann ich trotzdem ein "Ingenieurbüro xyz" aufmachen? Ja, du hast über 4 Jahre studiert (hoffentlich nicht Philosophie). > Auch ein Bachelor[...] darf sich Ingenieur nennen Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren. Es lohnt sich schon, noch den Master nachzuschieben.
Hallo, die Unternehmensbezeichnung "Ingenieurbüro" sagt nicht unbedingt etwas über die konkreten Berufsausbildung des Gründers/Inhaber/Geschäfts- führers aus, sondern über die sog. "ingenieurmäßige Vorgehensweise". Ein abgeschlossenes Studium in dem jeweiligen Fachgebiet ist hierfür ein hinreichender Nachweis. Jedoch kommen auch Ausbildungen in verwandten Fächern hierfür infrage. Ich bin beispielsweise Diplom-Physiker und darf dennoch ein Ingenieurbüro betreiben. Das ganze ist vor allem auch aus steuerlichen Gründen relevant, denn bei einer "ingenieurmäßigen Vorgehensweise" handelt es sich um eine frei- berufliche und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Folglich ist man (gewerbe-/einkommen-)steuerlich gleichgestellt mit Ärzten, Anwälten, Architekten, Lotsen und Förstern. Besitzt man keinen entsprechenden (Fach-)Hochschulabschluss, muss man ggf. haarklein dokumentieren, dass die eigene Arbeit in einer "ingenieurmäßige Vorgehensweise" erledigt wird. Und das dürfte in den meisten Fällen nicht gelingen, weil der durchschnittliche Finanzbeamte die Sache eh nicht versteht. Man darf den Begriff "freiberufliche Tätigkeit" auch nicht mit "freie Mitarbeit" verwechseln, auch wenn dies sehr häufig getan wird. Seit nicht allzu langer Zeit darf eine Person sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein. Der Handel mit irgendwelchen Gegenständen ist auf jeden Fall gewerblich. Früher hat eine noch so kleine gewerb- liche Komponente die freiberufliche "infiziert" und somit - teilweise sogar rückwirkend! - eine Gewerbesteuerpflicht begründet. Im Bereich der Softwareentwicklung unterscheiden die Finanzbehörden zwischen Systemsoftware (freiberuflich) und Anwendungssoftware (gewerblich). Diese Einteilung führt auch immer wieder zu Streitigkeiten. Insgesamt ist es jedoch sehr fraglich, ob man sich ohne Berufserfahrung selbständig machen sollte. Da kann man wahrscheinlich sehr lange auf lukrative Aufträge warten. Und wenn man versucht, das ganze über Dumpingpreise zu machen, verdirbt man sich auch langfristig die Preise. Kaum ein Kunde lässt sich nämlich auf deutliche Preissteigerungen ein, sondern verlangt ggf. sogar auf Grund des über die Jahre gewachsenen Umsatzvolumens eher noch zusätzliche Rabatte. Gerade Projektvermittler sind da manchmal ziemlich schmerzfrei. Sie erhöhen für ihren eigenen Kunden die Preise (wegen der größeren Projekterfahrung des Dienstleisters), senken aber gleichzeitig den Stundensatz des Dienstleisters auf Grund des größeren Volumens. Der Dienstleister darf in solch einem Fall auch nicht einfach direkt für den Kunden tätig werden, weil er vorher einen entsprechenden Vertrag mit dem Vermittler unterschrieben hat. Weigert man sich, auf die schlechteren Konditionen einzugehen, ist das für den Vermittler auch nicht allzu schlimm, da im Zweifelsfall ja nicht sein eigenen Projekt scheitert, sondern nur das des Kunden. Die Schuld trägt natürlich der Dienstleisters, weil er sich weigert, weiterzuarbeiten. Hat man lange Zeit nur einen Kunden, aber keine eigene Betriebsstätte (außerhalb der privaten Wohnung) und keine angestellten Mitarbeiter, besteht der dringende Verdacht einer Scheinselbständigkeit. Und das mag man weder selbst noch der Kunde, da dadurch arbeitsrechtlich und steuerrechtlich ein Angestelltenverhältnis begründet werden kann. Ich empfehle es sehr, sich in einem örtlichen Technologiezentrum beraten zu lassen, da es dort im Allgemeinen spezielle Existenzgrün- dungsberater gibt. Wenn man in Aussicht stellt, dort Räumlichkeiten für sein Unternehmen anzumieten, ist die Erstberatung i.A. kostenlos. Jedoch muss man schon einen Geschäftsplan erstellen, aus dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens ersichtlich ist. Hierbei ist man aber leicht versucht, sich in die eigene Tasche zu lügen. Wichtiger Tipp: Mit Stundensätzen von 10-20 EUR kommt man definitiv nicht über die Runden, auch wenn es immer wieder Leute probieren, gemäß dem Motto: "Ich will ja nicht sofort reich werden und bin ja ganz genügsam.". Ab 40 EUR ist es möglich und ab 70 EUR beginnt es allmählich Spaß zu machen. In allen Fällen ist es aber sehr wichtig, auf Projekterfahrung verweisen zu können. Das ist ein Problem mit der Henne und dem Ei. Wenn man eine sehr gute (= wirtschaftlich, nicht nur technisch erfolgversprechend!) Produktidee hat, kann man sich auch erfolg- reich selbständig machen. Hierfür benötigt man aber einen sehr langen Atem, z.B. durch eine Anschubfinanzierung durch die Eltern. Schon sehr einfache Produktentwicklungen kosten aber ganz schnell mehr als 100 kEUR. Gruß Andreas Schweigstill
> Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte > besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels > absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren. Man sollte nicht irgendwelchen ausgedachten Schwachsinn schreiben. Ingenieur wird man mit dem Bachelorabschluss und das gibts schwarz auf weiss.
Na ja, na ja, um sich selbstständig zu machen brauchste erstmal Berufserfahrung und zwar eine Vielfältige und nicht nur in einem Bereich wie Schaltungen zeichnen. Als Elektronikentwickler sollten du umfangreiche Erfahrung in Schaltungstechnik, Layout und Programmierung haben. D.h. du solltest z.B. auch ganz alleine layouten können. Zumindest für den Anfang musst du es machen können, später kannst du auch Layouter einstellen wenn es gut läuft. Was du noch brauchst sind Marktanteile. Wenn du sie nicht hast kannst du es gleich lassen. Ich hatte meine Marktanteile dadurch dass ich gut eine Firma und deren Entwicklung kannte die mir immer wieder Projekte geschoben haben. Die kannten mich und wussten dass alles fertig wird. Als Ein-Mann-Produzent war ich preislich unschlagbar und bekam gleich am Anfang gute Projekte.
"Nein. Nur wenn er einen der wenigen Bachelor-Studienorte besucht hat, die zur Erreichung des Ingenierustitels absichtlich auf 4 Jahre angelegt waren." http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm In Bayern nicht. Sich gleich nach dem Studium selbständig zu machen ist schon sehr riskant, in manchen Bereichen ist es zwar die Regel nach der Ausbildungszeit selbständig zu sein bzw. auf freiberuflicher Basis zu arbeiten, aber in dem Fall sind ein paar Jahre Berufserfahrung wohl nicht verkehrt.
Gast1 schrieb: > http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm > > In Bayern nicht. Hm, da steht "wer ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule mit Erfolg abgeschlossen hat". Bachelor = drei Jahre = passt. Oder wie jetzt.
> wer ein mindestens dreijähriges Studium
Hmm, stimmt, auch die anderen Länder haben 3 Jahre,
nicht 4 wie ich mich erinnern zu glaubte.
Ob man das mal verkürzt hat?
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