Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbständigkeit als Hersteller / Vertreiber eigener Geräte


von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

Hallo Forum!

Ich bin gerade dabei, ein Gerät zu entwickeln und will es später selbst 
in Kleinserie produzieren und über diverse Wege vertreiben. Es geht hier 
um eine eher kleine Unternehmung mit geplanten Jahresstückzahlen von 50 
- 70 Stück zu einem Verkaufspreis von ca. 500 Euro. In dem Gerät werden 
ein Atmel-µC, diverse Relais, Taster, LEDs, ein Display, etc. 
untergebracht sein. Es handelt sich dabei im wesentlichen um eine 
analoge Schaltmatrix mit digitaler Steuerung für den Audiobereich. 
Platinen und Gehäuse werde ich mir herstellen lassen, ich werde also nur 
das Löten und die Montage selber machen.

Im Moment bin ich als Ingenieur mit eigenem Gewerbe selbständig. Ich 
beschränke mich dabei allerdings auf Dienstleistungen und arbeite als 
Kleinunternehmer, also ohne Abrechnung der Mehrwertsteuer. Mit der 
Produktion von dem o.g. Gerät erweitere ich mein Geschäftsfeld und 
starte etwas ganz Neues.

Jetzt habe einige Fragen dazu und dachte mir, dass der eine oder andere 
hier vielleicht schon mal den Schritt zum Hersteller gemacht hat und mir 
ein wenig helfen kann.

Hier noch etwas zu meinem Vorwissen: Ich gehe davon aus, dass ich mit 
dem fertigen Produkt eine EMV-Prüfung machen muss, da ich ja durch die 
digitale Schaltung nicht ganz ausschließen kann, dass das Gerät 
Störungen verursacht. Zudem denke ich, dass ich mich auf RoHS-konforme 
Bauteile beschränken sollte und bleifrei löten sollte. Außerdem steht 
wohl eine Anmeldung bei der EAR an.

Was aber unklar ist:

1) Inwieweit ist es nötig, mich mit einer Patent- oder 
Gebrauchsmusteranmeldung zu schützen? Bzw. wie gehe ich sicher, dass ich 
keine Rechte anderer Hersteller verletze? Mein Gerät lehnt sich an 
andere auf dem Markt befindliche Produkte an, es hat aber einige 
Ausstattungsmerkmale, die es von der Konkurrenz abheben. Ich erfinde 
also das Rad nicht neu, werde aber auch nichts kopieren sondern das Teil 
von Grund auf selbst entwickeln. Allerdings lässt sich ja kaum 
vermeiden, dass die guten Ideen anderer Hersteller einen dabei 
inspirieren.

2) Welche Gewerbeform ist nötig? Kann mein vorhandenes Gewerbe dafür 
herhalten, möglicherweise mit einer Neudefinition des Geschäftsfeldes 
beim Gewerbeamt?

3) Wo muss ich mich überall anmelden? IHK? Handwerkskammer?

4) Sollte ich Kleinunternehmer bleiben? Die 50.000, die für die 
Umsatzsteuer-Pflicht nötig sind, werde ich ziemlicher sicher die ersten 
Jahre nicht mit dem Gewerbe erreichen. Ohne MwSt. würde das Produkt für 
den Käufer ja günstiger.

5) Wie aufwendig ist die Zusammenarbeit mit der Stiftung EAR?


Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!
Christoph

von Max M. (xxl)


Lesenswert?

zu 1) Wenn du nicht möchtest das man dir deine Idee klaut und
vermarktet ohne das du auch finanziell davon profitierst wäre eine
Patentanmeldung das richtige, aber auch am aufwändigsten und teuersten. 
Gebrauchsmusterschutz ist günstiger und nicht so aufwändig.
Im Wikipedia findet man schon mal gute Basisinformationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster
Bei Konzernen beschäftigen sich ganze Abteilungen mit Patenten.
Ob sich das für einen Kleinunternehmer von den Lizenzeinnahmen her
lohnt halte ich für Zweifelhaft aber ein Patent hat ja auch
gegensätzliche Wirkung.
Bei der Prüfung deiner Erfindung wird dann abgeklärt ob es
sich um etwas Neues handelt oder ob schon mal was drüber veröffentlicht 
wurde bzw. ob es schon ein Patent gibt. Kleinere, aber wesentliche 
Änderungen zu einem Konkurrenzprodukt könnten da schon ausschlaggebend 
sein. Das bietet zumindest auch etwas Schutz vor Klagen gegen
Verstoß von Fremdideen.
Wenn man allerdings doch mal mit einem anderen Ideeninhaber in
Konflikt gerät muss man sein Recht allein durchsetzen. Die Behörde
liefert nur den amtlichen Nachweis. Für diese Rechtsgebiet sind dann
Patentanwälte zuständig die man dann auch vorbefaßlich kontaktieren
sollte wenn man auf der sicheren Sache sein will. Eine Garantie
ist das natürlich genauso wenig wie bei Juristen anderer Rechtsgebiete.

zu 2)Welches ist denn die alte Rechtsform? Wenn es freiberuflich
ist wäre die Gründung einer ein-Euro-GmbH auch als Unternehmens-
gesellschaft bekannt oder einer Voll-GmbH wohl am ratsamsten.
Eine Betriebhaftpflicht sollte man haben bzw. entsprechend anpassen.
Da ist man dann auch nicht Privathaftbar (ausgenommen Vorsatz)
wie bei vielen anderen Rechtsformen.
Die IHKs können hier aber bessere Hilfestellung leisten und Beiträge
muss man denen später sowieso abdrücken. Dann kann man deren
Fachkompetenz auch gleich nutzen.

3) Erstmal nur Gewerbeamt die die Information dann an die
entsprechenden Interessengruppen weiterleitet.
Die werden sich dann schon melden und das werden nicht wenige sein.

4)Natürlich, alle Vergünstigungen sollte man mitnehmen wenn man kann.

5) Darüber sind hier schon etliche Threads veröffentlicht
worden die man über die Forensuche findet. Das ist auch ein
sehr bewegtes Thema und sehr Umfangreich.

Noch eine Anmerkung: Soll das Produkt an handverlesene Kundschaft
verkauft werden oder über den normalen Handel?

Bevor man sich mehr aufläd als vielleicht von Nöten ist sollte man
erst mal das Produkt am Markt einführen(z.B. durch einen Fachartikel
in einer Fachzeitschrift was zumindest den Ideenklau und die
Patentierung durch einen Mitanbieter erschwert bzw. verhindert).


Angaben ohne Gewähr

von Gast2 (Gast)


Lesenswert?

"zu 1) Wenn du nicht möchtest das man dir deine Idee klaut und
vermarktet ohne das du auch finanziell davon profitierst wäre eine
Patentanmeldung das richtige,"

Zum Glück kann man selbst heute nicht jedwede Entwicklung auch 
patentieren lassen, denn nicht jede technische Entwicklung ist 
automatisch eine Erfindung. Das nur so am Rande.

Erninnert mich irgend wie an den weit verbreiteten Irrtum, dass man 
gekaufte Waren im Laden zurückgeben kann.

Vielleicht sollte man auch heute noch versuchen zu differenzieren. Der 
TE schreibt ja, dass es Geräte der von ihm geplanten Art schon gibt.

von masetro (Gast)


Lesenswert?

Was kann patentiert werden?

Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik.

Eine Erfindung muss ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt 
werden.

Nach Paragraph 1 Patentgesetz gibt es drei Kriterien für die 
Patentierbarkeit von Erfindungen, nämlich:

    * Neuheit,
    * Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und
    * gewerbliche Anwendbarkeit.

Wenn du nur was nur technisch erweitert hast, bzw. wenn es bei deinem 
Gerät nicht erfinderisches gibt, kannst du es auch nicht patentieren.

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

Hallo allerseits,

vielen Dank für Eure Beiträge! Damit habe ich schonmal einige gute Tips 
und Denkanstöße erhalten, klasse.


Erstmal von meiner Seite nochmal was zum Thema Patent und 
Gebrauchsmuster:

Inwiefern ich hier einen erfinderischen Schritt tue, kann ich nicht so 
gut beurteilen. Im Wesentlichen ist es so, dass mir die Idee zur 
Entwicklung kam, da ich als Musiker selbst so ein Gerät benötige und die 
derzeitig verfügbaren Geräte schlicht nicht die Anforderungen erfüllen, 
die ich daran stelle. Ich packe also aus allem, was der Markt hergibt - 
und das ist momentan nicht viel, es gibt weltweit vielleicht 10 
Konkurrenzprodukte - das Beste zusammen und kreire daraus etwas Neues, 
das die derzeitig verfügbaren Produkte an zwei bis drei Stellen toppt. 
Für einen Fachfremden werden sich die Unterschiede allerdings nicht 
unmittelbar zeigen, die liegen schon sehr im Speziellen. Aus dessen 
Augen wird es letztlich eine Kiste mit einer Menge Tasten sein, wie es 
sie schon vielerorts gibt. Auch die anderen bereits vorhandenen Kisten 
ähneln sich sehr. Aber meine Variante wird dann im Detail eben doch 
etwas besser sein als der Rest, wenn alles klappt... :-) Ich mache mir 
nun Sorgen, dass sich etablierte Firmen aus diesem Grunde gegen mich 
wehren könnten und damit auch Erfolg haben, weil ich durch 
Unerfahrenheit irgendetwas übersehen haben könnte. Mir geht es also bei 
der Frage nach dem Patent vor allem darum, mich gegen aggressive 
Konkurrenten schützen zu können. Ich denke, ich werde daher auf jeden 
Fall eine Gebrauchsmusteranmeldung vornehmen und mich beim Patentamt 
beraten lassen, die Kosten dafür wären ja überschaubar. Oder ich suche 
mir dazu noch einen Anwalt aus dem Gebiet. Besser die Kosten hierfür 
erstmal stemmen, als später Probleme zu bekommen, die x-mal so teuer 
werden...


Dann noch zur Unternehmensform:

Derzeit bin ich freiberuflicher Musiker und betreibe als Ingenieur ein 
Handels- und Dienstleistungsgewerbe. Beides sind Einzelunternehmen ohne 
Abführung der Umsatzsteuer. Ich bin eigentlich recht zufrieden so, da 
Steuererklärung und Buchhaltung sehr einfach für mich sind und ich ohne 
die MwSt. für den Kunden obendrein günstiger bin. Wenn es keine 
wichtigen Gründe dagegen gibt, würde ich es gerne so lassen wollen, und 
vorerst nicht in eine GmbH oder Mini-GmbH wechseln wollen. Ich habe 
irgendwo aufgeschnappt, dass sich die Umwandlung in eine GmbH für einen 
Einzelunternehmer erst ab einer bestimmten Höhe des Umsatzes lohnt. 
Zudem sei die Trennung Gesellschafter / Geschäftsführer etwas 
kompliziert, wenn das Unternehmen nur von einer Person geführt wird. 
Allerdings könne ich ich durch die Umwandlung aber meine 
Haftungsansprüche minimieren. Was aber durch eine 
Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Teil ja auch abgedeckt werden kann. 
Kann mir hierzu jemand von Euch noch was sagen? Hat hier jemand 
Erfahrung mit der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine 
(Mini-)GmbH?


Dann noch einige Fragen zum Thema EMV und CE:

Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht 
eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe. 
Ich hätte nämlich eventuell die Möglichkeit, für ganz geringes Geld in 
einer Absorberkammer eines Forschungslabors alle Prüfungen selbst 
vorzunehmen. Da ich mal in einem EMV-Labor gearbeitet habe, kenne ich 
mich damit gut aus und könnte alles prüfen, was ein professioneller 
Dienstleister auch macht, mit dem Unterschied, dass ich hier einen 
satten Geldbetrag sparen kann. Einen akkreditierten Prüfbericht gäbe es 
natürlich nicht, dagegen aber eine hohe Gewissheit, dass mein Gerät die 
Anforderunden der entsprechenden EMV-Normen erfüllt.


Und zuletzt:

Inwiefern muss ich als produzierendes Elektronik-Gewerbe irgendwelche 
Sicherheitsbestimmungen erfüllen, z.B. was den Arbeitsplatz angeht? Für 
einen reinen Reparaturservice reicht meines Wissens nach ja bereits die 
Anmeldung bei der Handwerkskammer und man kann loslegen. Verhält es sich 
anders, wenn ich Geräte produziere?


Danke und Grüße,
Christoph

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

@Max M.

"Noch eine Anmerkung: Soll das Produkt an handverlesene Kundschaft
verkauft werden oder über den normalen Handel?"

Es wird vor allem an eine handverlesene Kundschaft verkauft, die über 
Fachzeitschriften oder das Internet auf mich stößt. Eventuell werden 
auch einige wenige Händler hier in der Gegend das Produkt in ihr 
Sortiment nehmen oder aber ich nutze gelegentlich Ebay. Das war's aber 
auch schon. Zumindest ist es so geplant. Was ich da entwickle, ist schon 
sehr speziell und wird mir ziemlich sicher keinen Käuferansturm bringen. 
Darum geht's mir auch gar nicht.

von Matthias (Gast)


Lesenswert?

Hallo Christoph,

zum Thema Umsatzsteuer solltest du einen Steuerberater aufsuchen.

Deine genannte Freigrenze von 50.000 EUR ist definitiv falsch.
Die Grenze liegt irgendwo um die 17.000 EUR pro Jahr Umsatz.
Darüber bist du kein Kleinunternehmer mehr und somit 
umsatzsteuerpflichtig. Frag dazu einen StB.

Zur Unternehmensform:

Natürlich kannst du auch als Einzelunternehmer Geräte herstellen und 
verkaufen.

Ebenfalls ein Thema für den StB.

Stichwort "Haftungsbeschränkung"


Viel Erfolg bei deiner Unternehmung!

von Thisamplifierisloud (Gast)


Lesenswert?

Viel Erfolg ...

ich wollte sowas auch mal machen. (uC-Steuerung für Holzkohlengrill).

Aber Papierkrieg, Lagerhaltung, Reklamationsabwicklung, Garantieleistung
und immer die Ungewißheit, wann eine Abmahnung wegen irgendeinem Sch...
kommt, haben mich davon abgehalten.

Also spiele ich für mich alleine mit dem Prototyp und spar mir die Zeit.

von zladdi (Gast)


Lesenswert?

.....und verdien kein Geld

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

@Lauterverstärker

Kann ich verstehen, hab deshalb auch schon mal nen Rückzieher gemacht. 
Aber diesmal will ich's durchziehen. Irgendwer muss doch das Risiko 
eingehen...und ich will mir nicht mal vorwerfen müssen, nur aus Angst 
und Sorge nicht meinen guten Ideen nachgegangen zu sein.


@Matthias

Danke, ich habe das bisher tatsächlich falsch verstanden. Es ist wohl 
so: Mache ich mehr als 17.500 Umsatz werde ich im folgenden Jahr 
USt.-pflichtig. An den Punkt komme ich ziemlich schnell, wenn alles 
klappt. Ich lasse mich in dieser Hinsicht aber noch beraten.

von Max M. (xxl)


Lesenswert?

@Christoph Jung

>Es wird vor allem an eine handverlesene Kundschaft verkauft, die über
>Fachzeitschriften oder das Internet auf mich stößt.

Na, wenn du so vorgehst kann der Konkurrent deine Idee schon mal nicht
klauen, weil die durch die Veröffentlichung schon publik gemacht ist.
Das gilt dann für jede nachweisbare Veröffentlichung, auch Ebay.
Wenn es ein Patent gibt von solch einem Gerät oder Geräteklasse solltest
du dir die Mühe machen da mal zu recherchieren. Evtl. könnte
www.depatisnet.de was ergeben, würde mich aber nicht drauf verlassen.
Probleme könnten da vor allem ausländische Patente machen. In einem 
anderem Forum hat eine Mitglied geschrieben das die Konsultation eines 
Patentanwalts über die IHK kostenlos sein soll. Vermutlich wird
es sich um die Erstberatung handeln, kann jedoch nur mutmaßen.
Ein eigenes Patent wird sich bei einem globalen Geschäftsfeld für dich
wohl auch nicht lohnen. Beim Gebrauchsmusterschutz sollte der
Patentanwalt da einiges zu sagen können. Der beste Schutz ist immer
noch eine Technik die von Außenstehenden nicht so einfach
entschlüsselt werden kann.

Zu der GmbH- Sache frag lieber die IHK, die sind kompetenter.
Ich bin nicht sicher aber bei einer GmbH-Gründung muss mann einen
Notar beschäftigen der dann alles rechtlich Relevante einleitet.

>Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht
>eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe.
Meines Wissens ist es nicht zwingend und das CE-Zeichen kannste selbst 
drauf pappen wenn du dir sicher bist das alles im grünen Bereich ist.
Allerdings kann ein Händler mit dem du Geschäfte machst auf die Idee
kommen eine Konformitätserklärung zu verlangen, weil der sich eben
absichern will. Dann ist es besser man hat so etwas parat in der
Schublade. Wenn du vielleicht was nicht bedacht hast frag mal deine
Haftpflicht ob die das abdeckt. Nütz nämlich nichts sich da in
Sicherheit zu wiegen und die dann das Wagnis von vorn herein ablehnen.

Zu den EMV_Normen kämen dann aber auch noch VDE-Normen und
evtl. DIN-Normen (z.B. bei genormten Schnittstellen) die beachtet
werden müssen.

Als Hersteller muss man auch das Produkthaftungsgesetz einhalten
auch wenn das mit der Betriebshaftpflicht abgedeckt ist sollte
das Produkt so sicher sein das weder Mensch noch Hab und Gut zu
Schaden kommt. Hier wäre Ansprechpartner eben die eigene Versicherung.

Sicherheit am Arbeitsplatz musst du nur für deine abhängig
Beschäftigten sorgen.
Für dich selbst oder einen Partner kannste machen was du willst.
Es soll da eine Arbeitsstättenverordnung geben die ich aber leider noch 
nicht gelesen habe, daher hier bitte nur als Wink zu verstehen.

Wenn du ein Kleingewerbe hast wäre die IHK ohnehin besser als
Informationsquelle als ein Forum mit rein persönlichen
unverbindlichen Meinungen. Musste nicht ohnehin schon Beiträge
an die berappen?

@Matthias
>Deine genannte Freigrenze von 50.000 EUR ist definitiv falsch.
>Die Grenze liegt irgendwo um die 17.000 EUR pro Jahr Umsatz.
Hab ich auch gehört aber biste sicher das es Umsatz war und nicht
Gewinn?

von David (Gast)


Lesenswert?

>>Ich würde gerne wissen, ob es zwingend nötig ist, einen Prüfbericht
>>eines akkreditierten Labors zu haben, bevor ich das CE-Zeichen anbringe.

ne ist es nicht, einen CE kleber kannst du überall auf jedes gerät 
draufkleben, ohne was zu machen...
schlussenlich im falles eines gerichtlichen nachspieles, muss du einfach 
beweisen können, dass du dich an gesetze hälst...
--> sprich mach den EMV test, beschäftige dich mit den normen, setze das 
ganze so gut du kanst, ohne den doktor zu spielen, aber mit viel 
gesundem Menschenverstand!! um und es passt...

von Zacc (Gast)


Lesenswert?

MWST pflichtig zu sein ist uebrigens weniger Last als eine Lust. Denn 
man kann von allem was man kauft die MWST zurueckfordern. Ich wuerd's 
nicht missen wollen.

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

@Max

Super, vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.

Die Patentrecherche werde ich auf jeden Fall angehen. Es gibt ja auch 
einen kostenpflichtigen Service vom Patentamt selbst, bzw. über einen 
Patentanwalt. Da es in der Branche der Musikelektronik, in die ich rein 
will, recht viele Geräte gibt, die sich wie ein Ei dem anderen gleichen, 
und sich dort nicht wenige Bastelbuden tummeln, die teilweise schamlos 
voneinander klauen, habe ich mir bisher noch nicht allzu viele Sorgen 
gemacht, dass irgendwer mich mit Plagiatsvorwürfen belästigen könnte. Es 
ist der Hammer, mit welch Dreistigkeit manche Firmen Schaltungen 
bekannter Produkte zu 100% rekonstruieren und gar mit dem Namen des 
Originals werben. Ich bin ja total brav dagegen, ich hab noch nichtmal 
eines der Konkurrenzprodukte aufgeschraubt und rein geschaut... :-)

Es wäre für mich, ehrlich gesagt, nicht schlimm, wenn andere meine Ideen 
für sich verwenden. Ich will bloß nicht, dass jemand meinem Vorhaben - 
das ja bei den geplanten Stückzahlen eher bescheiden ist - Steine in den 
Weg legt oder mir gar das ganze untersagt.

Zur IHK: Der bin ich bisher aus dem Weg gegangen. Mein Gewerbe existiert 
noch nicht lange und wirft noch zu wenig Gewinn für eine Beitragspflicht 
ab. In der Aussicht darauf, denen demnächst Beitrage zahlen zu müssen, 
gehe ich da aber gerne mal hin und nehme den einen oder anderen 
kostenlosen Dienst in Anspruch. :-)

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

@David

Danke für die Info. Den Test unter nicht-akkreditierten Bedingungen 
werde ich ja so oder entwicklungsbegleitend vornehmen. Wenn ich da weit 
von den Grenzen entfernt bin, wovon ich ausgehe, würde ich es gerne so 
machen, wie Du es sagst. Eine Konformitätserklärung wird zu Anfang 
ziemlich sicher niemand von mir verlangen.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> MWST pflichtig zu sein ist uebrigens weniger Last als eine Lust. Denn
> man kann von allem was man kauft die MWST zurueckfordern. Ich wuerd's
> nicht missen wollen.

Na ja, da du aber niemals so viel kaufst, wie einkaufst (du würdest ja 
sonst ein Verlusgeschäft machen statt Gewinn mit deinem Gewerbe), hast 
du eine merkwürdig masochistische Lust am Geldausgeben.

Lukrativ wird die Umsatzsteuer nur für die Umsatzsteuerbetrüger, die nie 
produzierte und verkaufte Ware über Grenzen transportieren, und sich bei 
jedem Grenzübertritt MWSt zurückerstatten lassen.

von Matthias (Gast)


Lesenswert?

@ Max M.

Guck mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

So falsch waren wir alle nicht.

Ich möchte die Umsatzsteuerpflicht auch nicht mehr missen. Setze die 
Kosten für mein Hobby beruflich als Betriebsausgaben ab und bekomme noch 
die 19% Umsatzsteuer vom FA erstattet.

;-)

von Zacc (Gast)


Lesenswert?

Also, ich verklopp fast alles was ich produziere ins Ausland. Exporte 
sind MWST frei. Daher kriege ich immer was zurueck.

von Bernd F. (metallfunk)


Lesenswert?

Aber vergiss den Gebrauchsmusterschutz!

Du kannst dir für jeden Dreck ein umfassendes Gebrauchsmuster
eintragen lassen.
( Da wird nichts geprüft, du musst nur die Gebühren zahlen )
( Da wird noch nicht mal geprüft, ob es was ähnliches schon gibt )

Wenn du Geld zuviel hast, dann melde am Montag ein
Gebrauchsmuster für ein motorbetriebenes Fahrzeug mit
4 Gummireifen an .( Das Gebrauchsmuster kriegst du )

Und für ein Patent muss schon eine echte Innovation
dahinter sein.

von Gast XIV (Gast)


Lesenswert?

Bernd Funk schrieb:
> Du kannst dir für jeden Dreck ein umfassendes Gebrauchsmuster
> eintragen lassen.
> ( Da wird nichts geprüft, du musst nur die Gebühren zahlen )
> ( Da wird noch nicht mal geprüft, ob es was ähnliches schon gibt )

Ja das kannst du. Aber es gibt auch ein Risiko. Bei Prior Art oder 
Verletzung von Schutzrechten dritter kannst du dir eine ziemlich teure 
Abmahnung oder Gegen- bzw. Löschungsklage mit für dich ganz schlechter 
Rechtsposition einfangen. Beim Patentgericht gibt es Anwaltspflicht und 
keine Prozesskostenhilfe. Wer in dieser Liga spielen will muss auch die 
Mittel dafür haben.

Gewerbliche Schutzrechte (mehr ist auch ein Patent nicht) machen Sinn 
wenn es was zu schützen gibt (und noch mehr wenn du Sie auch durchsetzen 
kannst). Bei der XYZ-ten Hifiwand / Studiomatrix  muss da erstmal was 
wirklich neues kommen.

Wenn deine Konkurrenten sich ihre freie Zeit mit dem Ausgeben von 
Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren zum Konkurrenzschutz vertreiben hast 
du eh keine Chance. Da werden Sie immer was finden. In der Regel wollen 
Sie aber (auch) ihre Ruhe haben und ihr Geld nicht Anwälten in den 
Rachen werfen.


Jetzt noch mal ne sehr persönliche Meinung.
Wenn du etwas machen willst musst du es machen. Sich schon am Anfang 
über an die ganzen Schmarotzer anpassen zu wollen die an dir über 
Vorschriften Abgaben und Steuern verdienen wollen führt zu gar nichts. 
Das ist im übrigen wie im Tierreich. Da wird der Wirt auch erst 
ausgesaugt wenn dick genug ist.

von Christoph J. (kantarr)


Lesenswert?

An alle, die hier gepostet haben:

Vielen Dank, Eure Antworten haben mich deutlich weiter gebracht. Für die 
nächste Zeit ist mir jetzt erstmal klar, was zu tun ist. Sollten weitere 
Fragen auftauchen, werde ich den Thread hier wieder aktivieren.



@Gast XIV

>Jetzt noch mal ne sehr persönliche Meinung.
>Wenn du etwas machen willst musst du es machen. Sich schon am Anfang
>über an die ganzen Schmarotzer anpassen zu wollen die an dir über
>Vorschriften Abgaben und Steuern verdienen wollen führt zu gar nichts.
>Das ist im übrigen wie im Tierreich. Da wird der Wirt auch erst
>ausgesaugt wenn dick genug ist.

Gute Einstellung, ich sehe es ganz ähnlich. Ich habe aber für mich 
erkannt, dass es das Beste sein kann, die Möglichkeiten und Tücken des 
Systems im Vorfeld genau zu kennen und bereit zu sein, sich an gewissen 
Stellen anzupassen, wenn ich mir damit unnötige Probleme erspare. Das 
sage ich als jemand, der aus Unerfahrenheit schon mal mit dem Thema 
"Abmahnung" in Berührung gekommen ist. Sowas nervt einfach tierisch und 
hält vom eigentlichen Vorhaben ab...

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.