Hallo, Ich arbeite als Automatisierungsingenieur und soll nun in meinem Ort die Kirchenuhr automatisieren. Genauer gesagt soll die alte mechanische Uhr weiterhin ihre Arbeit verrichten, jedoch soll das Aufziehen automatisch erfolgen. Von der technischen Seite hab ich nun bereits fast alles durchgeplant. Mein Problem ist aber die Konformitätserklärung. Ich weiß zwar, dass die Anlage den Richtlinien entspricht, jedoch kann und will ich keine Konformitätserklärung unterschreiben. Einzig der Netzanschluss erfolgt offiziell erfolgt von einem Elektriker. Ich muss auch noch erwähnen, dass ich den Umbau unentgeltlich durchführe. Normalerweise sollte bzw. darf nicht passieren, aber man weiß ja nie. Angenommen die Kirche fackelt, wegen einem Kurzschluss ab (darf zwar nicht passieren). Steigt dann die Versicherung der Kirch aus? Oder noch schlimmer, bin ich dann haftbar? lg, Nikolaus
Hi Diese Frage ist eine Rechtsfrage. Solltest du als Ing. wissen und hier kann und wird dir niemand eine verbindliche Auskunft geben. Es wird niemand, der unentgeldlich eine Arbeits- oder Dienstleistung erbringt zur verantwortung gezogen, es sei denn, er handelt grob Fahrlässig. Wenn ein Auftraggeber einem Laien einen Job durchführen läßt, ist er selbst in der Pflicht, die ordnungsgemäße Ausführung sowie die davon ausgehenden Gefahren zu verantworten. Aussage natürlich ohne Gewähr... Gruß oldmax
Hi Noch zur Konformitätserklärung. Wo ist da das Problem? Bei zugekauften Modulen / Bauteilen hast du die Konformitätserklärung der Hersteller. Zu eigenen berufst du die auf die Anwendung der entsprechenden DIN EN sowieso. Ergänzend eventuell noch eine Gefährdungsanalyse. Sollte einem Automatisierungsingenieur aber keine Probleme bereiten, da dies zum täglichen Geschäft gehört. Gruß oldmax
Nikolaus schrieb:
> Mein Problem ist aber die Konformitätserklärung.
Wer verlangt die denn?
Du "verkaufst" doch nicht ein fertiges Produkt, sondern eine
Werkleistung.
Dann müsste der Elektriker für seinen Netzanschluss ja auch eine
Konformitätserklärung abgeben.
Hallo, seit dem 29.12.09 ist eine neue Maschinenrichtlinie in Kraft getreten, die allerdings für den Bereich der Sicherheitsbestimmungen noch eine Übergangsfrist zulässt. Das rechtliche Problem hat der Ausführende mit oder ohne Konformitätserklärung so oder so und der Richter entscheidet dann aufgrund der Meinung der Sachverständigen. Das berühmteste Beispiel ist die Mausefalle mit CE-Kennzeichnung ( also Herstellererklärung ),die ja wohl in vollstem Widerspruch zu den zutreffenden Vorschriften steht. Kritisch wäre es nur wenn die Kirchenuhr in den Anhängen der früheren Maschinenrichtlinie aufgeführt wäre, wie z.B. Maschinen aus Untertage, Flurförderfahrzeuge, usw. Also, wenn eine Gefahrenanaylse gemacht ist und eine Bedienungsanleitung ( u.a. bestimmungsgemässe Verwendung ) voliegt, was soll dann schiefgehen. Allerdings wundern mich etwas die Fragen über Adam und Eva für jemamnden aus dem Fach.....
Hallo Nikolaus (Gast)! Zur Deinen Fragen(rechtliche Seite usw.) kann ich leider nichts beisteuern. Das Einzige ist, daß man auf dem Kirchturm mit Blitzeinschlägen rechnen MUSS. In Prettin/Elbe habe ich mal gesehen, wie die Schaltverteilung nach einem Volltreffer aussah. Wunderbar, wie weit Splitter von Sicherungen usw. fliegen können. Mich würde interessieren, wie(grob umrissen) Deine Aufzugvorrichtung bewerkstelligt ist. Bei mir steht seit 1984 ein gutes solides Turmuhrwerk in der Wohnung. Wegen der geringen Raumhöhe müssen meine Gewichte täglich 2mal aufgezogen werden, was auch mich zum Bau einer Aufzugmaschine animierte. Ein kleines Gewirr von Fahrradteilen, Magnetkupplungen und Relais verrichtet nach Anfangsschwierigkeiten nun viele Jahre seinen guten Dienst. Hab mal schnell ein Bild gemacht. ulf. imer am Puls der Zeit.
Wenn Du es unentgeldlich machst, sollen die Empfänger halt den Ausschluß unterschreiben. So ist die Wirkungsrichtung! Wo kommen wir denn hin, wenn Du als Ingenieur schon schreibst (schreiben mußt), ein Elektriker macht die Installation. SO SOLLTE ES SEIN: Du machst es nach besten Wissen und Gewissen. Punkt,aus,Period !!! Würde in einem solchen Fall von mir eine Haftung erwartet, würde ich auf dem Absatz Kehrt machen, so wie beim Bund gelernt. Deutschland, und mittlerweile auch ehemals wirklich demokratische Staaten verwalten sich zu Tode. "Dummheit schafft Freizeit", also zur Not "keine Ahnung haben", und Du bist sauber raus. Das ist zwar nicht die Richtige Lösung, aber eine heutzutage übliche. guude ts
Erstmal danke für eure Hilfe. Das mir hier niemand eine verbindliche Auskunft geben wird ist mir schon klar. Ich will eben andere Meinungen dazu hören, bzw. ist oder war jemand schon in der selben Situation. Die Anlage wird den Vorschriften entsprechend gebaut und natürlich auch eine Gefahrenanalyse durchgeführt. Die gefahrbringenden Teile sind alle bedeckt und im Notfall gibt es selbstverständlich immer noch den Not-Aus. Kurz gesagt es ist einfach so wie es sein sollte. Normalerweise steht aber hinter meiner Arbeit eine Firma. Meine Überlegung war nun aber, dass zb. die Versicherung sagen könnte, dass sie nicht zahlen, da die Anlage sozusagen im Pfusch (unentgeltlich) gebaut wurde. lg, Nikolaus
Wenn du dir ganz sicher sein willst, dann geh doch zu einem Anwalt und klär das mit dem. Die Kosten für die Beratung und das eventuelle Aufsetzen eines Haftungsauschlusses soll dann die Gemeinde tragen (sollte ja, verglichen mit den Kosten, die du der Gemeinde durch die ehrenamtliche Arbeit sparst, kein Problem sein) Dann hast das ganze eben "Wasserdicht" Lässt sich die Gemeinde auf den Deal wegen der paar Euro nicht ein, dann würde ich das ganze Projekt an den Nagel hängen.
Ich werde nochmal mit der Kirche reden, was wir da machen können. Ich glaub denen ist das gar nicht bewusst. Aber wie die meisten schon geschrieben haben, sollte es schon reichen wenn ich alle Vorschriften einhalte. Zum Thema Blitzschlag muss ich mich noch genauer informieren. da gibt es vielleicht spezielle Vorschriften. @ Ulf hier hast du einen Link zu der Planung meines Umbaus http://www.schmuckunduhren.de/forum/1/viewtopic.php?t=2887&highlight=turmuhr lg, Nikolaus
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