Moin, nu hab ich auch mal ins Klo gegriffen. Wolle neue Handschuhe haben, also da zugeschlagen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250582378447&_trksid=p2759.l1259 Dafür den Rotz bekommen: http://img186.imageshack.us/i/stas.jpg/ Habe den schon angeschrieben, bis jetzt keine Antwort. Als Artikelstandort ist Berlin angegeben, der Rotz kam aus Polen. Bezahlt via PayPal. Habe jetzt nochmal dem eine Frist bis zum 14.03 gesetzt. Was danach machen?
Auf dem virtuellen Flohmarkt Markenartikel kaufen wollen... tsts... Na gut, mal abgesehen davon bleiben Dir 2 Möglichkeiten, wenn der Verkäufer nicht reagiert: 1. Als Lehrgeld und Lebenserfahrung verbuchen. 2. Das volle Programm: Ebay benachrichtigen, Mahnen, Anzeigen. Die Mahnung wird nicht viel bringen, ob eine Anzeige was bringt ist fraglich, wenn der Verkäufer in realo in Polen sitzt.
Habe vom Verkäufer gerade das Geld + Versand via PayPal bekommen. Das Foto geht trotzdem zu AlpineStars EU. Die können selbst entscheiden, was die damit machen
>Habe vom Verkäufer gerade das Geld + Versand via PayPal bekommen.
Und trotz des Ärgers eine positive Bewertung?
Wenn das man nicht nur ein Irrtum war? Kannste ihm ja nicht beweisen das er nur gefälschte Ware verkauft. Schreib eine Negativbewertung und warne andere vor möglichen Markenfälschungen, aber sachte. Und was ist mit der falsch gelieferten Ware?
Thorsten: Nein, natürlich nicht. Warum sollte ich auch positiv bewerten. Werde rein schreiben, dass ich gefälschte Ware bekommen habe. Bei sicherheitsrelevanten Dingen (Fahre nur Rennstrecke mit dem Motorrad) hört der Spass auf.
Na das ging ja schnell. Sitzt wohl doch nicht in Polen und hat jetzt Angst :-) Auf jeden Fall trotzdem melden.
@Alex G. Deine Vorsicht und deinen Ärger in Ehren, aber bist du sicher das der Verkäufer sich nicht nur geirrt hat?
>Deine Vorsicht und deinen Ärger in Ehren, aber bist du >sicher das der Verkäufer sich nicht nur geirrt hat? Der Verkäufer hat in der Auktion Originalware angeboten und dem Käufer dann eine Fälschung geschickt. Wie soll er sich da irren? Alleine die Tatsache, dass der Verkäufer gefälschte Ware besitzt, ist doch schon sehr dubios. Also nein, Irrtum schließe ich da aus.
Der Verkäufer kann doch auch identische Ware haben, aber zur Zeit nicht anbietet. Wenn man dann nach der falschen Ware beim Versand greift ist es eben passiert. Es steht schließlich ein anderer Herstellername drauf. Wenn das Etikett allerdings den korrekten Namen hätte und aufgrund verlässlichler Vergleichsmöglichkeiten eine Fälschung sicher nachweisbar wäre dann müsste sich der Händler Sorgen machen. So kann sich der Händler immer rausreden wenn der seinen Fehler eekennt. Wie heißt das Sprichwort: Wo Scheiße draufsteht, ist nicht unbedingt auch Scheisse drin. Natürlich hat der Käufer ein Recht auf die Ware die er auch gekauft hat. Er muss sich nicht mit ähnlicher Ware eines anderen Herstellers begnügen. Vor allem nicht wenn wie üblich die Qualität schlechter ist. Irren ist bekanntlich menschlich. Widrige Umstände sind noch kein Beweis für Markenpiraterie. Sicherlich wird es Hersteller geben, die in Liezens, Markenprodukte unter IHREM NAMEN herstellen und vertreiben. Hier sehe ich jedenfalls keine Markenfälschung, sondern nur eine ähnliche Produktkopie. Die kann, muss aber nicht legal sein.
Max M. schrieb:
> Hier sehe ich jedenfalls keine Markenfälschung
Du mußt der Verkäufer sein. Echt jetzt.
Ne, bin ich nicht. Ist nur meine Meinung aufgrund der Sachlage. Können Juristen ganz anders sehen, aber die haben sowieso keinen gesunden Menschenverstand.
Warum hast Du Dir denn nicht für 7-15 Euro mehr etwas in äquivalenter Qualität bei einem anderen Hersteller direkt bestellt?
Hat doch damit nix zu tun. Wenn man mehrere Angebote hat, nimmt man das günstigere. Es ist keine Technik, wo es um Support oder Kundenbetreeung oder sonstiges ankommt. Wie auch immer, Geld habe ich zurück, der Verkäufer beteuert, dass es wohl nur Ausnahmen sind und hat Fotos von originalen Aufnähern geschickt. Ausserdem scheint er alle Auktionen von diesem Typ entfernt zu haben.
Da kann er dir sogar noch dankbar sein das du ihn auf seinen Fehler aufmerksam gemacht hast. Darfste die Ware behalten?
Auf seine Kosten? Ab 40 Euro Warenwert muss der nämlich für den R-Versand aufkommen.
Dann wird er wohl schon wieder einen neuen Kunden haben, den er übers Ohr hauen kann...
Wenn er man nicht selbst übers Ohr gehauen wurde? Durch die Bewertungen wird eine Masche schnell transparent und der Handel läuft schlechter oder kommt ganz zum Erliegen. Na, dann ist ja noch mal alles gut gegangen(für beide).
Max M. schrieb:
> Wenn er man nicht selbst übers Ohr gehauen wurde?
Selbst wenn, dann hätte er noch lange nicht das Recht, andere genauso zu
betrügen.
Aber daß er das Zeug billig in der Bucht vertickt, spricht nicht gerade
dafür, daß er es irgendwo teuer eingekauft hat...
@Uhu >Selbst wenn, dann hätte er noch lange nicht das Recht, andere genauso zu >betrügen. Richtig, hab ich auch nicht behauptet, aber man sollte erstmal überlegen ob nicht andere Gründe eine Rolle spielen. Nur weil die Ware aus Polen kommt, heißt es nicht das da irgend was faul ist. Von der Unschuldsvermutung haste doch wohl schon mal was gehört, Uhu? >Aber daß er das Zeug billig in der Bucht vertickt, spricht nicht gerade >dafür, daß er es irgendwo teuer eingekauft hat... Du solltest doch mit der dir verliehenen Intelligenz und Belesenheit wissen das Waren in anderen Ländern ein anderes Preisgefüge haben können und häufig billiger dort angeboten werden. Wenn ein Händler das Risiko eingeht und Grenzüberschreitend Handel treibt mit einer Niederlassung in Berlin und einem Auslieferungslager irgendwo in Polen ist daran noch nichts Verdächtiges. Schließlich gehört Polen ja zur Europäischen Union. Dann ist schon eher verdächtig, das fehlende Firmenimpressum und der falsche Status "Privatverkäufer". Wenn man ihm das mal begreiflich macht ändert er es vielleicht von sich aus bevor ein Abmahnanwalt drüber stolpert.
Max M. schrieb: > Von der Unschuldsvermutung haste doch wohl schon > mal was gehört, Uhu? Unschuldsvermutung bedeutet nicht, daß man die Augen schließt. Wer gefälschte Artikel vertickt, der ist dafür verantwortlich - er betätigt sich schließlich als Kaufmann - und weiß das auch in aller Regel.
@uhu Noch mal für doofe Vögel. Die Ware hatte einen anderen Namen und mag vielleicht auch gleich ausgesehen haben(keine Ahnung), war aber gewiß keine Fälschung. Eine Fälschung ist es nur dann, wenn der Name auf dem Etikett der angebotenen Ware entspräche, die Ware aber nicht von dem Hersteller stammt der die Namensrechte inne hat. Friss nicht so viele Mäuse, du siehst ja schon Gespenster. Dadurch wirste nur cholerisch. Unbegreiflich, das du das einfach nicht verstehen willst. Das Geschäft ist nun Rückabgewickelt und damit ist der Fall erledigt. Der Thread könnte also geschlossen werden. Es sei denn du kannst nicht anders und musst das letzte Wort haben. Bitte schön, kannste haben.
Max M. schrieb:
> Noch mal für doofe Vögel.
Dafür, daß du nicht im Stande bist, deutsche Sätze zu decodieren, die
etwas mehr als Subjekt, Prädikat und Objekt enthalten, nimmst du den
Mund ganz schön voll.
Und nicht daß du auf falsche Ideen kommst: Das ist kein Geschäftmodell
und wenn du sowas hierzulande machst, wirst du mindestens abgemahnt - zu
recht.
1 | Dieses Angebot wurde beendet. Der Verkäufer hat diesen oder einen gleichartigen Artikel wiedereingestellt. |
2 | Artikel:ALPINESTARS GP PLUS NEU gros: XL Handschuhe beste preis |
schön!
Wenns nicht Markenpiraterie war - versuchter Betrug wars alle mal. Die Fälschung käme höchstens noch oben drauf. Aber warum hat der Kerl immer noch 100% Positive Bewertungen?
>...versuchter Betrug wars alle mal. Oh man Uhu, du kennst auch nur zwei Regeln. 1)Uhu hat immer recht 2)Im Zweifel gilt Regel-1 >Aber warum hat der Kerl immer noch 100% Positive Bewertungen? Weil einige Schiss haben die Wahrheit zu sagen. Ist auch nicht vorteilhaft wenn man doch da noch mal was kaufen will. @Michael M. Der (automatisch) wiedereingestellte Artikel ist heute morgen wieder aus dem Angebot genommen worden, wahrscheinlich wegen dem gescheiterten Verkauf an Alex und den daraus sich ergebenen Problemen.
Max M. schrieb: >>...versuchter Betrug wars alle mal. > Oh man Uhu, du kennst auch nur zwei Regeln. > 1)Uhu hat immer recht > 2)Im Zweifel gilt Regel-1 Habe ich irgendwo vor meinem letzten Beitrag gesagt, für was für ein Delikt das halte, was der Lump da gemacht hat? Nein mein lieber Frechsack. Bei gewissen Leuten ist es mir schlichtweg egal, wegen was sie verurteilt werden, wenn sie es nur werden. Ob der Dreckskerl auch noch die Markenrechte von irgend einem Pfeffersack dabei verletzt, ist mir ganz einfach schnuppe, so lange er versucht kleine Leute auf so plumpe Art zu betrügen. Die Großen können sich selber wehren.
Es wurde ja niemand betrogen weil Alex sein Geld wiederbekommen hat. Betrug wäre es nur wenn man die Justiz bemühen muss um sein Geld wiederzubekommen. >Habe ich irgendwo vor meinem letzten Beitrag gesagt, für was für ein >Delikt das halte, was der Lump da gemacht hat? Gestern 06.03.2010 15:54 hatteste noch Zweifel obs eine Fälschung war Heute 07.03.2010 14:12 sprichste von übers Ohr hauen. Heute 07.03.2010 17:16 sprichste vom Verkauf gefälschter Produkte(allerdings ohne Beweis) Heute 07.03.2010 21:26 haste Zweifel obs eine Fälschung war aber versuchter Betrug wäre es sicher. Na, deine Ansicht impliziert einige Straftaten, da brauchste den Straftatbestand(Delikt) nicht mal benennen. Allerdings sehe ich nachwievor kein Delikt solange keine Verfolgung initiiert wird bzw. werden kann. Einfach ausgedrückt - wo kein Kläger da kein Richter. Bei der Beweislage würde ohnhin kein Staatsanwalt aktiv werden, schon weil kein Schaden entstanden ist. Es sei denn der Verkäufer würde blocken und mehrere Anzeigen würden erstattet werden. Lass mal gut sein Uhu, wir werden wohl nie einer Meinung sein. Daher ist es überflüssig das Thema weiter auszudiskutieren. Für dich sind anscheinend Leute bei denen mal was nicht korrekt läuft, alles Verbrecher. Und wer nicht deiner Meinung ist, wohl sowieso.
Max M. schrieb: > Es wurde ja niemand betrogen weil Alex sein Geld wiederbekommen hat. Es ist versuchter Betrug - wie ich geschrieben hatte. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
>Es ist versuchter Betrug
Nur, wenn der Versuch durch einen selbst oder einen Dritten (z.B.
Anwalt,Polizei) nachvollziehbar verhindert worden wäre und die
Betrugsabsicht unbestreitbar wäre. Man beachte den zeitlichen
Zusammenhang. Nun geh schön im Sandkasten spielen, uhu.
Offenbar willst du dieses "Geschäftsmödell" schönreden. Mach lieber was ordentliches.
Uhu Uhuhu schrieb: > Offenbar willst du dieses "Geschäftsmödell" schönreden. Mach lieber was > ordentliches. Nein, er will Dich nur provozieren. Und das gelingt ihm immer wieder... ...
> Es wurde ja niemand betrogen weil Alex sein Geld wiederbekommen hat. > Betrug wäre es nur wenn man die Justiz bemühen muss um sein Geld > wiederzubekommen. Watt? Wo hast du denn dein Rechtsverständnis her? Sorry, aber natürlich ist er dafür verantwortlich, was er vertickt. Und dafür darf man ihm dann auch eine negative Bewertung reindrücken. Diesen ganzen Mumpitz mit "Oh, du hast mich neutral bewertet, ich schicke dir meinen Anwalt auf den Hals" ist mehr als daneben! Daher ist das Bewertungssystem auch so kaputt: Selbst wenn falsche oder defekte Ware geliefert wird, wird "positiv" oder gar nicht bewertet, weil man keinen Ärger will. Den anderen Kunden nutzt das eher gar nicht: Die sehen sogar 100% pos. Bewertungen)
>Sorry, aber natürlich ist er dafür verantwortlich, was er vertickt. Natürlich, aber Vorsatz und Beweis zur Straftat sollte in einer zivilisierten Gesellschaft schon vorhanden sein aber einige werfen lieber erstmal den ersten Stein. >Wo hast du denn dein Rechtsverständnis her? Aus dem wirklichen Leben und nicht aus Forenbeiträgen zweifelhafter Herkunft und Kompetenz. >Und dafür darf man ihm dann auch eine negative Bewertung reindrücken. Genau, aber leider scheint Alex da zu kneifen. Seine Entscheidung. Zumindest durfte er sich hier mal ausheulen und hat sich gewehrt. >Daher ist das Bewertungssystem auch so kaputt: Selbst wenn falsche oder >defekte Ware geliefert wird, wird "positiv" oder gar nicht bewertet, >weil man keinen Ärger will. Aber nicht bei mir. Ich bin für meine Negativbewertungen berüchtigt. Ich mach das ja nicht aus puren Sardismus sondern weil ich die Rechtschaffenden warnen und die Verkäufer zu korrektem Verhalten erziehen will. Sonst macht das shoppen nämlich keinen Spaß. Duck und weg ist nicht mein Motto, sondern ehrlich währt am längsten. >Gestern hatte der Kerl noch immer 100% Positive... Heute nicht mehr? Ich schau gleich mal selber. Tja,Uhu hat sich nichts verändert. Kannst ja mal die Leute anmailen(falls das noch möglich ist, ob die die Ware auf Orginalität geprüft haben. Manchen ist das vermutlich egal.
Max M. schrieb: >>Sorry, aber natürlich ist er dafür verantwortlich, was er vertickt. > Natürlich, aber Vorsatz und Beweis zur Straftat sollte in einer > zivilisierten Gesellschaft schon vorhanden sein aber einige werfen > lieber erstmal den ersten Stein. Sag mal, trollst du eigentlich? Habe ich von einer Straftat geschrieben? Nach wie vor: Wenn der Händler etwas verkauft und etwas Anderes liefert, ist er dafür verantwortlich. Dann muss er halt nachliefern. Und muss sich blöde Sprüche anhören. Und dann kann man auch neutral oder negativ bewerten. >>Wo hast du denn dein Rechtsverständnis her? > Aus dem wirklichen Leben und nicht aus Forenbeiträgen zweifelhafter > Herkunft und Kompetenz. man Störerhaftung Da hast du deinen Vorsatz. Welcome to reality. >>Und dafür darf man ihm dann auch eine negative Bewertung reindrücken. > Genau, aber leider scheint Alex da zu kneifen. Seine Entscheidung. > Zumindest durfte er sich hier mal ausheulen und hat sich gewehrt. Jup, das ist schade. >>Daher ist das Bewertungssystem auch so kaputt: Selbst wenn falsche oder >>defekte Ware geliefert wird, wird "positiv" oder gar nicht bewertet, >>weil man keinen Ärger will. > > Aber nicht bei mir. Ich bin für meine Negativbewertungen berüchtigt. > Ich mach das ja nicht aus puren Sardismus sondern weil ich die > Rechtschaffenden warnen und die Verkäufer zu korrektem Verhalten > erziehen will. Sonst macht das shoppen nämlich keinen Spaß. > Duck und weg ist nicht mein Motto, sondern ehrlich währt am längsten. OhGottOhGottOhGott. Du bewertest zur Erziehung? Ich bewerte immer, wie ich mit einer Lieferung zufrieden bin. >>Gestern hatte der Kerl noch immer 100% Positive... > Heute nicht mehr? Ich schau gleich mal selber. > Tja,Uhu hat sich nichts verändert. Tja, dann kann's wohl nicht so schlimm gewesen sein.
>Dann muss er halt nachliefern. Und muss sich blöde Sprüche anhören. Teilweise, der Verkäufer muss auf Verlangen Wandeln, Mindern oder Rückabwickeln. Die Wahl trifft der Käufer. Die meisten Verkäufer wollen allerdings nur Rückabwickeln und der Käufer steht dann ohne Ware da. Schadenersatz wegen Nichterfüllung scheint mir angebrachter. >Du bewertest zur Erziehung? KLar, was sonst, wenn der Verkäufer es vermurkst, oder meinste aus Rache? Wie primitiv, bin froh das diese Rachebewerterei nur noch Geschichte ist.
Max M. schrieb: >>Dann muss er halt nachliefern. Und muss sich blöde Sprüche anhören. > Teilweise, der Verkäufer muss auf Verlangen Wandeln, Mindern oder > Rückabwickeln. Die Wahl trifft der Käufer. Die meisten Verkäufer > wollen allerdings nur Rückabwickeln und der Käufer steht dann ohne > Ware da. Schadenersatz wegen Nichterfüllung scheint mir angebrachter. Dazu musst du einen bezifferbaren Schaden nachweisen können. >>Du bewertest zur Erziehung? > KLar, was sonst, wenn der Verkäufer es vermurkst, oder meinste aus > Rache? > Wie primitiv, bin froh das diese Rachebewerterei nur noch Geschichte > ist. Naja, Bewertungen dienen vorwiegend zur Warnung anderer Käufer. Daher ist es auch nötig, dass man bei Unverschämtheiten oder gefälschten Markenartikeln schnell reagiert, bevor andere drauf reinfallen. Ob sich der Verkäufer selber ändert, ist mir egal; ich kaufe ja nicht mehr bei ihm. Wegen meiner kann er so bleiben, dann wissen aber wneigstens die anderen Käufer, auf was sie sich einlassen.
>Dazu musst du einen bezifferbaren Schaden nachweisen können.
In einer zu beziffernden Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis
der Auktion und dem Preis im Laden von gleicher Beschaffenheit
und Güte. Ich habs einmal versucht. Der Anwalt sagte, nur wenn mir
die Differenz als Zugewinn entgangen ist, z.B. beim Wiederverkauf.
Juristen, bäh. Ich glaube eher dem war das Honorar zu gering.
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