Hallo, ich habe mal eine frage bezüglich der Steuerklassen usw. Wir verheiratet und 1 Kind, hatten bisher immer die gleiche Steuerklasse da der Verdienst von beiden ziemlich gleich hoch war, da nun die Frau für 1 Jahr zu hause bleibt,haben wir die Steuerklassen ändern lassen. Ich habe nun die günstige und meine Frau die teure bei mir wurde der Kinderfreibetrag eingetragen und das Kindergeld und Elterngeld wird der Frau ausbezahlt. Mich würde es nun interessieren ob das einen Nachteil ist, da ja die Frau die teure Steuerklasse hat und ich nicht weiß ob das Kindergeld und Elterngeld dann noch mit der hohen Steuerklasse versteuert werden? So das war nun wirklich off topic, hoffe aber trotzdem eine Antwort zu bekommen.
Bei der Steuererklärung am Jahresende spielt es keine Rolle, wie Steuerklassenverteilung war. Das Kindergeld spielt auch keine Rolle. Das Elterngeld dürfte nach den Daten des Vorjahres berechnet werden; es spielt in dem Fall keine Rolle, wie die aktuelle Steuerklassenverteilung ist. Bernhard
Also wird das Kindergeld und das Elterngeld nicht als Einkommen der Frau gerechnet. Wodurch ihr eine hohe Steuerlast nichts ausmachen dürfte. Es geht ja darum sein Geld möglichst bald in der Tasche haben und es sich nicht erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen zu müssen.
>> Also wird das Kindergeld und das Elterngeld nicht als Einkommen der Frau >> gerechnet. Genau das habe ich nicht geschrieben. Das Elterngeld steht unter Progressionsvorbehalt, wie Du leicht hättest ergoogeln können. Die übrigen Dinge - welche Steuerklassenverteilung ist am geschicktesten - lassen sich mit den diversen Steuerrechnern (auch per google auffindbar) einfach und auf Deine individuelle Situation abgestimmt evaluieren. Bernhard
kindergeld ist einkommensunabhängig. Das Elterngeld berechnet sich natürlich aus dem Gehalt desjenigen, der Elternzeit nimmt. Wenn ich mich recht erinnere, berechnet sich das elterngeld aus dem Einkommen von vor 2 Jahren, wobei bei großem Unterschied auch das aktuelle oder letztjährige benutzt werden kann (Antrag).
Mir gehts nicht drum wie sich das Elterngeld berechnet. Mir geht es drum ob das Kindergeld und das Elterngeld das jetzt erstmal die Frau bekommt als zu versteuerndes Einkommen gerechnet werden. Damit ich das dann richtig verteilen kann. Ich habe ja die günstige Steuerklasse, den doppelten Grundfreibetrag(Frau hat dann keinen) und den Kinderfreibetrag bei mir draufstehen. Wenn jetzt das Kindergeld zu versteuern wäre würde wir es auf mich laufen lassen.
Option a) Steuerberater fragen Option b) beim FA fragen Option c) Elster runterladen und ausrechnen lassen Option d) Im Internet mit Steuerrechner versuchen . . . Option z) Im Forum fragen und warten bis ein Konsenz aller Forenteilnehmer erreicht wurde ;) Mit absteigender Sicherheit sortiert ;P
Das Elterngeld und Kindergeld selbst sind steuerfrei, wird also keine Einkommensteuer fällig dafür, aber (!), da ihr gemwinsam veranlagt werdet wird es für das Gesamteinkommen für die Ermittlung des Steuersatzes des normal arbeitenden Elternteils, mit einberechnet. Unterm Strich ist es gehupft wie gesprungen. Sinnvoll wäre gewesen vor der Schwangerschaft der Frau den niedrigeren Steuersatz zu geben, da das Elterngeld ja nach dem Netto berechnet wird, wodurch sich dieses entsprechend erhöht, so natürlich der Mann nicht exorbitant mehr verdient als die Frau versteht sich, da sich dann der "Überschuss" durch das höhere Elterngeld wieder relativiert.
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