Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Einmalzahlungen


von M. B. (mbg5)


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Hallo,

benötige kurz eine steuerliche Hilfe. Bin seit 3 Jahren im Beruf. 
Letztes Jahr verdiente ich 48500€. Dieses Jahr hieß es neuen Kundenstamm 
aufbauen und so werde ich vorraussichtlich nur 42000-44000€ verdienen. 
Auf jeden Fall wurde zuvor ausgemacht dass ich nicht weniger als letztes 
Jahr verdienen werde sofern ich den Job mache. Das heißt ich würde eine 
Einmalzahlung von 4-6 k€ erhalten. Weiß jemand wie das ganze besteurt 
wird? Im letzten Jahr habe ich mtl. immer zwischen 3900-4100€ verdient 
und daraufhin die Sozialabgaben bezahlt. In diesem nur ca. 3500€ und 
dann in einem Monat eben 10000€. Damit zahle ich in diesem Monat 
wahrscheinlich im Verhältnis wesentlich mehr Lohnsteuer als wenn ich 
ständig 4000€ verdient hätte oder? Kann ich die höheren 
Lohnsteuerabgaben in diesem Monat wieder über die jährliche Lohnsteuer 
zurückholen oder wäre es besser mir den Lohnausgleich anteilmäßig die 
letzten vier Monate auszahlen zu lassen(sprich jeden Monat 5000€ 
(4x1500€ mehr als normal=6000€) zu verdienen).

Hoffe das Problem wurde verstanden

Herzlichen Dank im Voraus

von Mike H. (-scotty-)


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Ich bin zwar kein Steuerberater, aber gewöhnlich holt sich
das Finanzamt monatlich immer mehr als ihm eigentlich zusteht,
so ist es nicht verwunderlich das man beim Lohnsteuerjahres-
ausgleich einiges wieder bekommt, sofern man was abzusetzen hat.
Die Pauschalen sind ja fixe Beträge und begünstigen jeden
Steuerzahler gleichermaßen egal ob dieser wenig oder viel
verdient.
Bleiben dann nur noch die variablen Ausgaben die man absetzen
kann. Insgesamt werden ja die gesamten Einkünfte eines Jahres
in einen Topf geworfen und davon werden die Steuern berechnet.
Wie das dann mit den anderen Kosten (ALV,RV,Soli,KS etc.)
aussieht kann ich nicht verlässlich sagen, aber da werden die
Beträge ja immer monatlich vom Brutto abgezogen.
Also kann man sich drehen und wenden wie man will, wenn sich
nicht über die Steuerprogression etwas sparen lässt bewirkt
das ganze nur das du für ein paar Monate ein paar Euro mehr
hast die dann mit dem Lohnsteuerausgleich wieder verrechnet
(also wieder abgezogen) werden, aber wie schon gesagt, ich
bin kein Steuerberater.

Irrtum vorbehalten.

von staman (Gast)


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Hallo M.B.

ich bin auch kein Steuerexperte, aber ich denke es läuft 
folgendermassen: In dem einen Monat, in dem du dann 10000 verdiens wirst 
du natürlich ordentlich zur Ader gelassen. Aber, und deswegen heißt es 
ja Lohnsteuerjahresausgleich, zählt bei der der Steuererklärung das 
Jahreseinkommen. Mit anderen Worten, du wirst dann eine entsprechende 
Rückerstattung bekommen für das, was du in dem einen Monat zuviel 
bezahlt hast.
Trags nicht gleich in die nächste Kneipe :-)

Gruß staman

von Franz (Gast)


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Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste 
Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der 
Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV) dagegen 
nie.
Auch erfährt man hier nicht ob dein "Verdienst" unter das gesamte zu 
versteuernde monatl. Einkommen, oder noch mit Sonderzahlungen fällt.
Eine Frage an die steuerrechtl. Zunft oder div. Fachforen wäre da wohl 
eher ratsam.

von Backflow (Gast)


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>Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste
>Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der
>Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV)
>dagegen nie.


Und genau aus diesem Grunde kann es, wenn wir nicht davon reden die 
Summe über zwei Kalenderjahre zu verteilen, sinnvoll sein, sich den 
Betrag auf einmal auszahlen zu lassen. Liegt man mit der Sonderzahlung 
über der Beitragsbemessungsgrenze spart man die Sozialabgaben auf den 
Betrag, der die Bemessungsgrenze übersteigt.

von High Performer (Gast)


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>Verteilen auf so viel Monate wie möglich war schon immer die beste
>Lösung, denn Lohnsteuern kann man sich zurückholen, im Rahmen der
>Möglichkeiten, soz.Versicherungs- und sonstige Beiträge (RV/ALV) dagegen
>nie.

IMO geht Deine Theorie nicht auf. Dafür gibt es einen einfachen Grund:
Die Beiträge für Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung werden 
prozentual vom Einkommen berechnet. Somit ist es völlig unerheblich, ob 
Du eine Sonderzahlung in einem großen Betrag oder über mehrere Monate 
verteilt erhältst. Die Summe der abgeführten Sozialbeiträge wird immer 
dieselbe sein.

Anders ist es bei der Lohnsteuer. Diese unterliegt der Progression. Bei 
einer einzigen Einmalzahlung wirkt sich diese Progression ggf. stärker 
aus. Ich kenne das allerdings so, dass die Lohnbuchhaltung in einem 
Monat, in dem eine Sonderzahlung erfolgt, gleich das neue Jahresbrutto 
berechnet und den Mehrbetrag der Lohnsteuer dann gleich an das Finanzamt 
abführt. Auch in einem solchen Fall ist es unerheblich, ob der Betrag 
auf einmal oder verteilt gezahlt wird.

Die meisten Steuererstattungen erfolgen wohl deshalb, weil das Finanzamt 
am Jahresanfang einfach viele relevante Daten und Fakten des 
Steuerzahlers noch nicht kennt (Fahrtkosten bzw. Fahrtstrecken, 
Gehaltsentwicklung etc.)

Alles AFAIK und IMHO.

von High Performer (Gast)


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>Und genau aus diesem Grunde kann es, wenn wir nicht davon reden die
>Summe über zwei Kalenderjahre zu verteilen, sinnvoll sein, sich den
>Betrag auf einmal auszahlen zu lassen.

Hier ist das Wort kann entscheidend. Denn durch die Steuerprogression 
kann das von Dir beschrieben Verfahren auch eher nachteilig sein. Das 
muss immer im Einzelfall berechnet werden.

Alles AFAIK und IMHO

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