www.mikrocontroller.net

Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Man wird von Staats wegen selbstständig gemacht?


Autor: Coder (Gast)
Datum:

Hi.

Ich habe einen Auftrag für eine Firma übernommen.
Den habe ich gemacht und wurde dafür bezahlt.
Das habe ich dann noch ein paar mal gemacht.


Jetzt bekomme ich immer mehr Briefe von den ganzen Stellen.

Zuerst gabs ein Brief von der Stadt / Ortspolizeibehörde.
Dann kam das Finanzamt, dann HWK, und schließlich noch IHK.

Von der Stadt/Ortspolizeibehörde wurde ich aufgefordert, eine
Stellungnahme dazu abzugeben, da man sonst Ermittlungen gegen mich
einleitet.
Dazu forderte man mich auf, umgehend meiner Pflicht zur Gewerbeanmeldung
nachzukommen.

Vom Finanzamt habe ich gleich ne Steuernummer bekommen, und dazu ca 20
Seiten für die steuerliche Anmeldung, die ich ausfüllen soll.

Dann kam die HWK. Ich sollte doch bitte Stellung nehmen, welche
Tätigkeiten ich denn genau ausführe.

Die IHK war gleich so freundlich, mich ungefragt als Mitglied
aufzunehmen und als Unternehmer begrüßen zu dürfen.
Dazu gabs dann gleich noch eine Einladung für eine individuelle
Beratung.

Strafe zahlen musste ich übrigens nirgends, bin den Forderungen in den
Briefen auch immer zeitnah nachgekommen.
Autor: Kasler L. (kasler_k)
Datum:

und was willst du uns jetzt damit sagen
Autor: Gästle (Gast)
Datum:

Da können die Steuern und Gebühren fließen und du tauchst in den
Statistiken nicht auf...
Schloßallee was willst du mehr?
Autor: MaWin (Gast)
Datum:

> Man wird von Staats wegen selbstständig gemacht?

Nein, du hast dich selbst selbständig gemacht.

So weit, so gut.

Dann hast du es aber vorgezogen, das ganze als Schwarzarbeit
durchzuziehen, anders ist die Steuernummer des Finanzamtes
nicht zu erklären.

Logisch, daß der Staat = die Gesellschaft sich bei dir meldet,
sie möchte, daß du ihr einen Anteil abgibst.

Einen Anteil, von dem der Deich gebaut wird, der derzeit
verhindert daß du überschwemmt wirst, der das Rathaus baust,
in dem du wählen gehst, der die Polizei bezahlt, die dein
nun erworbenes Eigentum schützt.

Und auch Geld für die alleinerziehende Frau, die dich nicht
heiraten will, die die Gesellschaft aber trotzdem braucht um
zu überleben, um Oma Noltes Rentenaufbesserung zu bezahlen,
weil die nämlich vor Arthritis die Finger nicht mehr bewegen
kann, und die die Schulen bezahlt, damit wir man Nachwuchs
haben der genau so klug ist wie du.

Denk dran: Es ist in einer Gesllschaft, selbst der alten
Grossfamilie, normal daß man 75% seines erwirschafteten
anderen geben muß. Du lebst nicht nur für dich allein im
luftleeren Raum. Ohne die Anderen gäbe es nicht mal Kunden
für dich.
Autor: Carsten Sch. (dg3ycs)
Datum:

Hi,

also ich muss sagen ich finde das eigendlich ganz nett von unseren
Behörden das die dich an die von dir vergessene ausstehende
Gewerbeanmeldung erinnert haben...
Zumal dann auch noch ohne Strafforderung. Das hätte auch anders (viel
teurer!) aussehen können.

Wobei - Nicht der STAAT bzw. DIE STADT hat dich angemeldet. Das hast du
schon selber gemacht... Die haben dich ja nur, wie du selber schreibst,
dazu Aufgefordert!

Aber mal von vorne:
Du hast von einer Firma den Auftrag bekommen einen Code zu schreiben und
dafür Geld bekommen. Dies ist zweifelsfrei eine Art von einem
"Arbeitsverhältniss".
Jetzt kommt es nur darauf an was für eines. entweder du warst
Angestellter, also der AG hatte das VOLLE Weisungsrecht, selbst über
solche Dinge WO und WANN du deine Arbeit verrichtet hast, hat dir sein
MAterial incl. Entwicklungstools zur Verfügung gestellt und du wurdest
für die tatsächliche Zeit bezahlt. (Auf gut deutsch -du warst sein
angestelltrt-) Dann ist das ein Angestelltenverhältniss welches als
solches angemeldet und auch bei überschreiten einer Grenze
Sozialversicherungspflichtig ist.

Danach klingt es bei dir aber nicht.
Du hast eine Vorgabe erhalten was die Firma wünscht und hast daraufhin
in eigener Verantwortung ein Programm geschrieben welches diese Vorgaben
erfüllt und dafür hast du Geld bekommen.

Das was du beschreibst ist ein typischer Werkvertrag. Die Firma ist dein
Kunde und du als Erfüllender handels tatsächlich Unternehmerisch.
Wenn soetwas jetzt auch noch öfter vorkommt, dann handelt es sich
DEFINITIV, ohne wenn und aber, um eine gewerbliche Tätigkeit!
Und diese MUSS angemeldet werden.

Und für diese Anmeldung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du erfüllst
die Bedingungen als Freiberufler (das ist ziemlich eng eingegrenzt was
ein Freiberuflicher ist), dann kannst du die Tätigkeit freiberuflich
ohne Gewerbeanmeldung ausüben. Anstelle der Gewerbeanmeldung müsstest du
dich aber dann selber direkt beim Finanzamt als Freiberufler anmelden.

Ein Ingenieurbüro zur Softwareentwicklung KÖNNTE die Kriterien erfüllen.

Die andere Möglichkeit wenn freiberufliche Tätigkeit nicht in Betracht
kommt (oder du das nicht willst) ist halt die Gewerbeanmeldung.

Wahrscheinlich ist bei der Überprüfung der Steuerunterlagen der Firma
aufgefallen das diese dir Zahlungen hat zufließen lassen. Bei der
gegenkontrolle hat das finanzamt dann festgestellt das du gar nicht
angemeldet bist und hat das Gewerbeamt (als Teil des Ordnungsamtes)
informiert welche daraufhin die weiteren MAßnahmen eingeleitet haben.
Wie gesagt, die hätten auch direkt ORDENTLICHE Strafzahlungen
veranlassen können.

Der Sonstige Ablauf ist einfach die Folge deiner Gewerbeanmeldung. Als
erstes meldet sich dann das Finanzamt und möchte wissen was es mit
deiner Firma genau auf sich hat, welche Einnahmen zu erwartest und
welche Steuerliche einstufung du wünscht (Normal- oder Kleinunternehmer
ohne MwSt)
Deine Firma wird beim Finanzamt automatisch durch das Gewerbeamt
angemeldet.
Dazu hast du als Gewerbetreibender automatisch Kammerpflicht. Das heißt
du musst Zwangsweise Mitglied entweder der Handwerkskammer ODER Der IHK
sein. Wenn für das Gewerbeamt offensichtlich ist welche Kammer für dich
zuständig ist wird du auch hier automatisch angemeldet. Falls es nicht
klar ist bekommen beide Kammern nachricht und müssen dann feststellen
wer nun tatsächlich zuständig ist. Die gute Nachricht dabei ist aber das
du im allgemeinen von der Beitragszahlung befreit bist wenn dein
Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.

Du siehst also, es ist alles so wie es sein muss.
Die Alternative waere halt gewesen ohne Anmeldung weiterzumachen und
irgendwann wegen Steuerhinterziehung/ Schwarzarbeit belangt zu werden.
Denn Schwarzarbeiter ist die letzte Alternative wenn du weder
Angestellter, Freiberufler, noch Selbstständig gewerbetreibender bist.

Gruß
Carsten
Autor: Coder (Gast)
Datum:

Hi.

Ich habe mich erst mal als Kleinunternehmer im Nebenerwerb angemeldet.

Ich werde wohl unter den ganzen Freibeträgen bleiben, so dass ich nichts
bis kaum was zahlen muss.

Mit der Firma habe ich wirklich einen Werkvertrag.
Dass ich mich dafür bei der Stadt anmelden muss, sagte man mir nicht.

Das hat dann die Stadt gemacht indem sie mir nach längerer Zeit diese
Aufforderung geschickt haben.

Habe allerdings etwas schnell reagiert. Deswegen habe ich jetzt eine
Gewerbeanmeldung wo nur eine einzige Sache eingetragen ist.

Ich muss sie wohl wieder ändern lassen, damit ich flexibler bin.

Muss mich außerdem mal erkundigen, ob ich die ganzen Gründerhilfen auch
noch nachträglich in Anspruch nehmen kann.

Ich habe übrigens vom ersten Tag an Gewinn.
Wenn ich es Vollzeit machen würde und mich voll reinhängen würde, könnte
ich bei der momentanen Situation höchstwahrscheinlich davon leben. Ohne
Geld vom Staat.
Ich hätte allerdings 1-2 Jahre wirklich nen 12 Stunden-Tag. Mindestens.

Muss mich jetzt aber erst mal beraten lassen.
Beitrag #1879937 wurde von einem Moderator gelöscht.
Autor: Franz (Gast)
Datum:

Zuckerle , hast aber einen langen Weg bis nach Hause, das muß ja richtig
gute Auslöse (steuerfrei) bringen.
Apropo steuerfrei, wo bist du denn steuertechnisch veranlagt?
Autor: Mike Hammer (-scotty-)
Datum:

@Zuckerle
Und nicht den Fehler machen wie Boris, Wohnsitz Monaco und nicht mal
ein halbes Jahr zu Hause gewesen. Das Ergebnis dürfte hinreichend
bekannt sein.

@codes
Und bei Zeiten für weitere Kundschaft sorgen weil es sonst als
Scheinselbständigkeit ausgelegt und verfolgt werden kann. Man
hats halt nicht leicht, so verlockend es sich anhört.
Rechne für den Papierkram täglich noch ein bis zwei Stunden zusätzlich
oder bezahle teuer einen Steuerberater oder Unternehmensberater.
Als was hast du dich angemeldet? Vielleicht kann man da Tipps geben.
Es gibt eben eine Menge zu beachten und wenn man noch kein Grundwissen
darüber besitzt dann ist so ein Existenzgründerkurs eine sinnvolle
Investition.
Beitrag #1880062 wurde von einem Moderator gelöscht.

Antwort schreiben

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig. Wenn Sie automatisch per E-Mail über Antworten auf Ihren Beitrag informiert werden möchten, melden Sie sich bitte an.

Wichtige Regeln - erst lesen, dann posten!

  • Groß- und Kleinschreibung verwenden
  • Längeren Sourcecode nicht im Text einfügen, sondern als Dateianhang

Formatierung (mehr Informationen...)

  • [c]C-Code[/c]
  • [avrasm]AVR-Assembler-Code[/avrasm]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] - Link zu Artikel




Bitte das JPG-Format nur für Fotos und Scans verwenden!
Zeichnungen und Screenshots im PNG- oder GIF-Format hochladen.
Siehe Bildformate
Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt.
Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten,
für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Mit dem Abschicken erkennst du die Nutzungsbedingungen an.

webmaster@mikrocontroller.netImpressumNutzungsbedingungenWerbung auf Mikrocontroller.net