Ich plane ein Projekt (mit Hardware+Software) im Auftrag zu machen, bis ich einen neuen Job (oder ein neues Projekt) bekomme, und dafür suche ich noch Musterverträge. Welche Verträge können denn die Profis hier empfehlen oder wonach kann man sich ungefähr richten?
Nein; ich bin arbeitslos und habe solche Projekte bisher als Angestellter gemacht. Ich schätze mal einen Mannmonat für das Projekt, da ich schon einiges an Code und Schaltplänen für das Projekt habe, was ich einfach übernehmen kann.
Hm, interesant diese Gulp, aber an einem Mustervertrag wird dort noch gearbeitet. Da es Musterverträge für Wohnungen in so ziemlich jedem Geschäft für Bürozubehör gibt, sollte es doch etwas für Freelancer geben, aber wo?
also ich hab Anfangs auch Werkverträge aufgesetzt, bis mich die Arbeit überhäuft hat - dann wars mit Gewerbeschein doch die bessere Lösung ... Theoretisch kannst du alles in einen Vertrag rein schreiben was Du willst, das ist ja das tolle an völliger Vertragsfreiheit (keine Ahnung obs in D auch so ist)
Naja, es kann zwar alles rein, aber als juristischer Laie weiß man ja kaum, was man da macht; ich werde wohl mal einen Anwalt fragen müssen, falls hier nichts mehr kommt.
Also bei uns ist das völlig egal; Wie gesagt es kann rein geschrieben werden was man will - der Gegenüber muss ihn nur unterzeichnen und dann kann er tun was man will. Wenn man natürlich nen Vertrag schreibt, sollten schon einige Punkte beachtet werden, vorallem hinsichtlich dem Finanziellen .... Es sollte zb geregelt sein, was und wie geschieht wenn du mit deinem geplantem Fertigstellungstermin in Verzug gerätst, was wenns teurer wird usw. Halt jede Kleinigkeit bedenken - ich weiß ist ein riesen Aufwand aber wenns hart auf hart kommt weiß man warum ... Ebenso sollten Stundensätze usw. geregelt sein, oder die Rechte und Pflichten deines gegenüber ... Mach dir einfach mal selber Gedanken darüber und geh alles im Kopf durch - vom optimal Fall bis hin zum WorstCase und dann setz den Vertrag auf und bete das ihn Dein Gegenüber unterzeichnet g
@Lord Rayden > Also bei uns ist das völlig egal > Wie gesagt es kann rein geschrieben werden was man will Na, weiss zwar nicht wo "bei uns" ist, aber dem ist garantiert nicht so. Du kannst illegales und sittenwidriges Zeug zwar reinschreiben, aber wohl kein Gericht bei euch wird das akzeptieren. Auch bei euch wird es Tonnen von Gesetze geben, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.
@Lord Rayden: Auch Schweizer? Naja, ALLES darf man da auch nicht reinnehmen, es gibt gewisse Bestimmungen im Gesetz, die nicht weggemacht werden können.
nein eus Österreich, und ja ALLES natürlich nicht - aber ich kann mich nicht erinnern geschrieben zu haben das gesetzwiedrige punkte niedergeschrieben werden sollten. aber das steht hier ja auch nicht zur debatte, und in seinem fall (und das was ich geschrieben habe) kann man realativ *alles* reinschreiben. seine seele oder dgl. kann natürlich nicht verkauft werden ;-)
In Deutschland gilt die sogenannte Privatautonomie (= Vertragsfreiheit). D.h. im Grundsatz können die Parteien in ihren Verträgen erstmal vereinbaren, was sie wollen. Davon gibt es natürlich Ausnahmen - so sind zum Beispiel nach § 138, 134 BGB solche Klauseln eines Vertrages nichtig, die gegen ein GEsetz verstoßen oder die sittenwidrig sind. Das sollte eigentlich wenigser problematisch sein. Darauf zu achten ist, dass ihr den Vertrag gemeinsam aushandeln solltet, sonst wird der Vertrag eine AGB Prüfung unterzogen und da könnten dann auch einige Punkte nichtig sein. Das ist dann aber auch wieder davon abhängig, ob du einen Vertrag zwischen dir (Unternehmer) und einem Verbraucher oder einem Unternehmer schließt. Im Prinzip dürfte wohl ein Werkvertrag einschlägig sein, da du deinem Kunden ein fertiges Werk, also den Erfolg, schuldest. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen des Werkvertrages findest du bei den §§ 631 ff. BGB. Da sind auch die gesetzlichen Leistungsstörumgsrechte geregelt (Mangellieferung, ...). Diese Normen können teilweise durch Vertrag abbedungen (also geändert) werden. Das soll kein rechtlicher Rat sein (den ich nicht erteilen darf), sondern nur ein grober Überblick über ein paar der zu beachtenden Punkte. Alles in allem empfiehlt es sich (zumindest bei größeren Summen), den Vertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen. Viele Grüße Steffen
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