Hallo, diese Frage hat nicht direkt was mit µC zutun, aber ich denke hier duerften sich einige Gewerbeinhaber befinden die mir mit Ihrem Rat/Wissen weiterhelfen können. Meistens scheitern eigene µC Projekte an der Beschaffung/Kosten der Bauteile. Einige Firmen verkaufen z.B. nur an Gewerbe (Farnell) , desweiteren dürften auch einige Preise sich aendern. Ich würde gerne ein Gewerbeschein beantragen die kosten liegen bei 15-30 + die jährliche IHK Gebühr (ca 50). Der Freibetrag für die IHK liegt bei 5000 Euro. 1. Leider macht mir viel mehr das Finanzamt gedanken. Gibt es da auch einen Freibetrag? 2. Unter welcher Branche sollte ich mich anmelden, wenn ich eine Platine die von mir gebaut wurde vertreiben möchte? Reicht dafür Lieferant? 3. Rechtsansprüche bei Schäden. Ich bezweifle das jemand durch meine Platine einen Schaden nimmt, aber ich würde mich gerne diesbezüglich gerne Freisprechen? Gibt es da ein Standardspruch der mich von jeder Haftung ausschliesst? Oder würde es schon reichen , wenn er selber den µC in einen Sockel steckt? 4.Ich bin nur ein Radio- und Fernsehtechniker Geselle und bin kein Dipl. Ing. o. Meister darf ich Platinen vertreiben? Ich möchte damit jetzt nicht sagen das ich mir über die Elektronik / Sicherheit keine Gedanken gemacht habe. Die Schaltung arbeitet nun nicht mit 230V AC , sondern mit max. 32V DC. Ich würde aber doch gerne erstmal ein paar Informationen einholen und dann loslegen ohne Angst haben zumüssen vor dem Finanzamt / Schadensansprüche . Mfg Dirk
Leider habe ich vergessen zu Fragen ab wann sich eine Ltd. lohnen würde. Würde sich dieser Weg lohnen?
Über Steuern, Freibeträge usw. findest du auf http://www.e-lancer-nrw.de/ einiges. Zum Thema Ltd. siehe Google Groups. Kurz zusammengefasst: Finger weg.
<zitat> Zum Thema Ltd. siehe Google Groups. Kurz zusammengefasst: Finger weg. </zitat> Verstehe ich das richtig, daß mit "Ltd." auf Altdeutsch eine GmbH gemeint ist? Und warum sollte man davon die Finger lassen? (Daß es sich für ein Kleingewerbe nicht lohnt, 50.000 Fragezeichen bei der Bank zu hinterlegen, ist mir klar... ...aber wo sollen Risiken sein? Andere Sache: Wenn so ein Gewerbe nie Gewinn abwirft, wird das FA es wohl nach einigen Jahren zwangsabmelden, vor allem dann, wenn man sich vermöge Gewerbe nur um die Märchensteuer auf Hobbyzubehör drückt und somit immer nur Vorsteuer vom FA auszahlen lässe. Gruß, Harald
"Verstehe ich das richtig, daß mit "Ltd." auf Altdeutsch eine GmbH gemeint ist? Und warum sollte man davon die Finger lassen? (Daß es sich für ein Kleingewerbe nicht lohnt, 50.000 Fragezeichen bei der Bank zu hinterlegen, ist mir klar... ...aber wo sollen Risiken sein?" Ltd. ist die britische Limited. Und diese pauschale Aussage ist natürlich Quatsch. Allerdings ist es für den Kleingewerbetreibenden in den meisten Fällen in der Tat unsinnig. Als Vorteil wird halt immer angepriesen, dass man sich die Stammeinlage sparen kann. Allerdings ist die Stammeinlage bei einer GmbH nicht 50.000, sondern "nur" 25.000, von der auch nur die Hälfte bei der Gründung vorgewiesen werden muss. Zudem muss das nicht in barer Münze passieren, sondern es können auch Sacheinlagen sein (Computer, Fahrzeuge, Bürokrempel, etc.).
Anmelden muss man eine Ltd. in GB, hier in D geht das nicht. Aber dank EU darfst du auch mit deiner Ltd. in D operieren :)
Das mit Zwangsabmeldung seitens des FA bei fehlendem Gewinn scheint wohl zu stimmen. Aber was genau verstehen die unter Gewinn? Ich wollte mir auch mal einen Gewerbeschein wg. Bauteilen usw. zulegen aber gerade die doch teilweise sehr undurchsichtige Geschichte mit Haftung im Schadensfall usw. war mir dann doch etwas zu heikel so das ich es gelassen habe. Ohne 100% klare Informationen bringt das alles nichts.
Das Finanzamt meldet das Gewerbe nicht ab. Die erkennen die Kosten nur nicht an. Das allerdings rückwirkend für die vergangenen Jahre. Man muss auch keine Gewinne erzielen sondern nur nachweisen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden war. Wenn man also ein Gewerbe anmeldet, sämtliche Kosten steuermindernd angibt und über mehrere Jahre keine Gewinne erzielt, dann muss man ausführlich nachweisen: ob Gewinnerzielungsabsicht vorhanden war, wann mann mit Gewinnen rechnet, welche Massnahmen getroffen wurden um die Kosten zu senken, ob separates Büro vorhanden ist, ob Werbemassnahmen erfolgen, usw. Kann man das nicht, zählt das ganze als Liebhaberei und es wird für die gesamten Jahre rückwirkend, die Einkommensteuer neu berechnet, da sämtliche Kosten nicht anerkannt werden. Erstattete Umsatzsteuer ist zurückzuzahlen. Ich weiss wovon ich rede. Musste dies dem FA vor einigen Monaten nachweisen. Da ich durch Mietgarantien die Gewinnerzielungsabsicht nachweisen konnten, wurde dass ganze erstmal anerkannt und die Veranlagung offen gehalten. Wenn Du also ein Gewerbe anmeldest und keine Kosten geltend machst bzw. Umsatzsteuer erstattet bekommst, wird das Finanzamt auch nicht meckern. Ich würde hier allerdings mal kurz einen Steuerberater fragen, was die machen, wenn Gewerbe angemeldet wurde und dies bei der Einkommensteuer gar nicht angegeben wird. Könnte sein, dass dann nachgefragt wird. Grüße Andreas
Hallo! zu 1. Das Finanzamt verlangt von Dir nichts solang Du keinen Gewinn machst. Und dann kommts drauf an welche Gesellschaftsform Du hast. 2. Gib einfach an "Elektronikentwicklung, Produktion, Handel" (die geben Dir am Gewerbeamt dann e ein paar Tipps. Für Handel brauchst Du aber evtl. einen Strafregisterauszug. 3. Pauschal freisprechen geht nicht. Ltd hilft aber bei großeren Schadensersatzansprüchen ungemein ;-) - außer es ist Fahrlässigkeit, Betrug oder sowas im Spiel (bin aber kein Rechtsanwalt um dir das genau sagen zu können - siehe Anhang). Solltest falls Du was größeres vorhast auch mal wegen Ltd. & Co KG schaun wegen Steuern. Und lass Dir die Ltd nicht schlechtreden - bild Dir deine eigene Meinung! 4. Du darfst alles anmelden was Du "kannst". Nur bei z.B.: Medikamentenhandel, Gaststätten, Waffen ... gibts Einschränkungen. Du solltest evtl. schaun ob Du nicht CE-Pflichtig bist wenn Du einen ganzen Bausatz anbietest. Wenns nur die Platine ist gibts meiner Meinung nach keine Probleme. Aber wie gesagt - alles ist nur meine persönliche Meinung/Erfahrung! mfg Flo
Schreib auf die Anfrage als Abesenderadresse einfach Deinen Namen + GmbH dahinter. Dann denken die Firmen ,das du eine Firma hast, du Gibst Deine Bestellung auf und bezahlst natürlich die Bauteile ordnungsgemäß. Um Vermögen hast Du die Firma ja nicht betrogen ,da Du die Ware ja bezahlt hast ,also fällt das erschleichen von Leistungen bzw. Betrug als Straftat aus. Könnt evtl ne Ordnungswiederigkeit werden ,wenn es hoch kommt. Aber keine Firma prüft nach ob du nun eine Firma hast oder nicht. Die sind nur gesetzlich dazu verpflichtet nicht an Privatpersonen zu werben. Wenn Du Deine Ware ordnungsgemäß bezahlt hast ,sind die Froh über jeden Verkauf. Wenn Du natürlich Ware (Kostenlose Samples) bestellst unter falschen Vorbehalt ,das könnte evtl ein Betrug sein ,da du ja Leistung umsonst erhölst unter Vorspielung falscher Tatsachen. Oder melde ein Gewerbe an und geh am nächsten Tag zum Finanzamt und melde es wieder ab mit der Begründung das dir das Geschäft nicht lukratiebel erscheint. Mach aber vorher ne Kopie vom Gewerbeschein. Manche Firmen wollen eine Kopie vom Gewerbeschein haben. Somit fällt die Urkundenfälschung schonmal weg, da der Schein ja original ist. Solange du ohne Gewerbe kein Gewinn machst ,sondern nur ausgaben Gewerblich tätigst ,dann ist das dem Finanzamt eigendlich egal ,da die in erster linie an nicht versteuerten Einnahmen interessiert sind.
>Schreib auf die Anfrage als Abesenderadresse einfach
Deinen Namen + GmbH dahinter.
Und was ist mit der Handelsregister-Nr. und dem Geschäftsführer?
Sollte man sich beides aus den Fingern saugen?
Nennt man soetwas nicht Urkundenfälschung?
> Somit fällt die Urkundenfälschung schonmal weg, da der Schein ja > original ist. Ähm, natürlich ist das eine Urkundenfälschung. Wenn eine Urkunde ungültig wird (und das wird der Gewerbeschein, wenn du das Gewerbe abmeldest), ist man (soweit ich weiß) verpflichtet, sämtliche Kopien zu vernichten. Genauso wie ein ungültiger Führerschein/Personalausweis/o.ä. geshreddert und zerstört werden muss.
moin, kannst auch dein chef fragen ob du etwas über firma bestellen kannst. ich habe im januar mein gewerbe abgemeldet... brauchte nix abgeben, nur die abmeldebestätigung vom stadtamt an meinen steuerberater und das wars. und einkaufe kann ich immer noch bei metro & co. :-) jetzt lass ich alles über firma laufen, wo ich auch arbeite, hat den grossen vorteil das ich meine pakete immer geliefert bekommen und kein zettel im briefkasten liegt "haben sie leider nicht angetroffen...". UND man bekommt noch die prozente mit. also: erst grübbeln dann dübeln. mfg
Such dir nen Studenten als (Bestell-)Freund, die bekommen noch 12% Rabatt bei Farnell. ;)
Also ich weiß von nem Bekannten, der auch eine Limited gegründet hat das man damit viel stärker ins Visier der Steuerfahnder gerät. Es haftet dem Ganzen doch etwas der Hauch des Illegalen an, kann man machen was man will. Also nach dem ersten Jahr die Steuerprüfung war da fast schon erwartungsgemäß... Zudem ist das Ansehen bei anderen Firmen bzw. erst recht bei Banken wegen der fehlenden (bzw. minimalen) Haftung dahin. Wenn du dennoch wirklich beabsichtigst eine Ltd. zu gründen, schau dich nach nem seriösem Gründungsvermittler um. Alles was weniger als 1000 EUR Gründungskosten sind, kannst du getrost als unseriös abhaken, weil hier die "ein oder anderen" Dokumente bzw. Vorgänge nicht dabei (aber wichtig!) sind. Thomas
Hallo, ich kenne jemanden der hat mit Kleingewerbe nur mäßigen bis gar kein Gewinn erwirtschaftet. Der Steuerberater hat ihm auch gesagt, dass er kein Gewerbe anmelden braucht, aber natürlich jedes Jahr seine Steuererklärung machen muss. Ich denke mal viele machen sich hier auch ein falsches Bild von der Realität. Wann man ein Gewerbe anmelden muss??? Ich denke mal erst wenn man wirklich Gewinnne macht.....
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