Forum: Offtopic Festplatte auf 'Knopfdruck' unbrauchbar machen


von Uhu U. (uhu)


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Thomas E. schrieb im Beitrag #5723991:
> Obrigkeitshörigleit? Bist du nicht ganz dicht?> Du bist wirklich nicht ganz dicht.

Über den Grad deiner Dichtigkeit will ich lieber nicht spekulieren…

von Matthias L. (limbachnet)


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Bitte im Kontext bleiben. Ich schließe die Haustür ab, DAMIT mein PC 
nicht von jedem Dahergelaufenen mitgenommen werden kann. Die 
Verschlüsselung der Festplatte wäre eine zusätzliche Maßnahme. Und es 
ging nicht um Einbrüche, sondern um Durchsuchungen.
BTW: Hast du zu Hause alle Papier-Unterlagen im Tresor?

von Thomas E. (thomase)


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Uhu U. schrieb:
> Über den Grad deiner Dichtigkeit will ich lieber nicht spekulieren…

Was willst du denn? Du hast doch mit diesem Stammtischgeschwätz 
angefangen.

von Uhu U. (uhu)


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Matthias L. schrieb:
> BTW: Hast du zu Hause alle Papier-Unterlagen im Tresor?

Ich handhabe es so, dass Dinge, auf deren Geheimhaltung ich nicht 
unbedingt bestehe, auf Papier in Aktenordnern o.dgl. aufbewahrt werden.

Sensible Dokumente, sofern sie nicht überhaupt erst auf einem Rechner 
das Licht der Welt erblickten, werden gescannt und verschlüsselt 
gespeichert, die Papierkopie vernichtet - Kryptographie ist nämlich um 
Größenordnungen sicherer, als jeder Tresor und konkurrenzlos billig.

von Matthias L. (limbachnet)


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Uhu U. schrieb:
> Ich handhabe es so, dass Dinge, auf deren Geheimhaltung ich nicht
> unbedingt bestehe, auf Papier in Aktenordnern o.dgl. aufbewahrt werden.

Genau - ich auch. Und die elektronischen Daten, auf deren Geheimhaltung 
ich nicht unbedingt bestehe sind ebenso (schlecht) gesichert aufbewahrt 
- also hinter verschlossener Tür, aber nicht zusätzlich verschlüsselt.

Mit den wenigen existierenden sensiblen Daten, egal ob auf Papier oder 
elektronisch, gehe ich auch vorsichtiger um - aber dies tatsächlich eher 
zum Schutz vor deren Verwertung durch Einbrecher (um die es hier aber 
nicht ging) als vor eventuellem Fund durch Sicherheitsbehörden; denen 
wären diese Daten ohnehin egal.

Das Bedrohungspotenzial der persönlichen Daten muss natürlich jeder 
selbst einschätzen, ebenso wie die daraus resultierenden 
Sicherheitsmaßnahmen. Wer im (ggf. ehemaligen) Bekanntenkreis 
irgendwelche Links,- Rechts-, Islam-, Reichsbürger- oder sonstwelche 
Extremisten hat oder hatte, der läuft natürlich eher Gefahr, bei solch 
einer Durchsuchungsaktion auch völlig unverschuldet mitbetroffen zu 
sein. Und dass man es nicht gerade angenehm findet, dass persönliche 
Daten, Fotos usw. von irgendwelchen Fremden durchwühlt werden, ist auch 
klar. Interessant ist IMHO, dass so ein ähnliches Szenario bei 
Christobal M. tatsächlich gegriffen hat - und ausgerechnet seine 
Festplatte dabei völlig unbeteiligt blieb.

von Uhu U. (uhu)


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Matthias L. schrieb:
> zum Schutz vor deren Verwertung durch Einbrecher (um die es hier aber
> nicht ging)

Na ja, was ist denn der effektive Unterschied zwischen einer 
Einbrecherbande und einem marodierenden SEK für die, die mit ihnen 
"Ehrfahrungen" machen "dürfen"?

Bei den Einbrechern bekommt man das geklaute IT-Equipment wahrscheinlich 
nie zurück, beim SEK erst nach Jahren, wenn die enthaltenen Daten zum 
großen Teil nutzlos geworden sind, der Schaden so weit überhaupt möglich 
in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert ist und die Hardware völlig 
veraltet.

Wenn die Daten verschlüsselt sind, kann der Einbrecher nichts damit 
anfangen, während es die Polizei durchaus versucht - nicht immer nur mit 
Dechiffrierungstechniken…

> Interessant ist IMHO, dass so ein ähnliches Szenario bei
> Christobal M. tatsächlich gegriffen hat - und ausgerechnet seine
> Festplatte dabei völlig unbeteiligt blieb.

Nun ja, das ist eine etwas merkwürdige Denkweise. Wenn die Pistolenkugel 
20 cm neben deinem Kopf in die Wand eingeschlagen ist, sagst du bestimmt 
nicht, dass sie ungefährlich war…

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Bei den Einbrechern bekommt man das geklaute IT-Equipment wahrscheinlich
> nie zurück, beim SEK erst nach Jahren, wenn die enthaltenen Daten zum
> großen Teil nutzlos geworden sind, der Schaden so weit überhaupt möglich
> in mühevoller Kleinarbeit rekonstruiert ist und die Hardware völlig
> veraltet.

Unsinn. Man kauft neue Hardware und spielt seine Daten vom Backup wieder 
ein. Schaden: 1x Aldi PC.

von Matthias L. (limbachnet)


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Uhu U. schrieb:
> Na ja, was ist denn der effektive Unterschied zwischen einer
> Einbrecherbande und einem marodierenden SEK für die, die mit ihnen
> "Ehrfahrungen" machen "dürfen"?

Den Einbrecher könnten vielleicht Bankdaten oder Passwörter 
interessieren, weil er die weiterverkaufen oder selbst für Betrügereien 
benutzen könnte. Das gehört hingegen nicht zum üblichen Berufsbild von 
Polizeikräften. Die suchen nach belastendem Material, was aller 
Wahrscheinlichkeit nach dort schlicht nicht existiert.

Uhu U. schrieb:
> Bei den Einbrechern bekommt man das geklaute IT-Equipment wahrscheinlich
> nie zurück, beim SEK erst nach Jahren

Richtig. Die Hardware ist weg, so oder so. Dagegen hilft aber auch keine 
Verschlüsselung.

Uhu U. schrieb:
> Wenn die Pistolenkugel
> 20 cm neben deinem Kopf in die Wand eingeschlagen ist, sagst du bestimmt
> nicht, dass sie ungefährlich war…

Auch wenn's schwerfällt - versuch doch mal, wenigstens in der Nähe des 
Themas zu bleiben. Hier geht's um Festplattenverschlüsselung bei 
Durchsuchungen. Nicht um Einbrecher, nicht um Haustüren und schon gar 
nicht um Pistolenkugeln.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Unsinn. Man kauft neue Hardware und spielt seine Daten vom Backup wieder
> ein. Schaden: 1x Aldi PC.

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die auch nur einen einzigen 
Datenträger, den sie finden, nicht mitnehmen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Unsinn. Man kauft neue Hardware und spielt seine Daten vom Backup wieder
>> ein. Schaden: 1x Aldi PC.
>
> Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die auch nur einen einzigen
> Datenträger, den sie finden, nicht mitnehmen?

Das Backup hat man Online du Genie.
Alternativ an einem sicheren Ort.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Matthias L. schrieb:
> Den Einbrecher könnten vielleicht Bankdaten oder Passwörter
> interessieren, weil er die weiterverkaufen oder selbst für Betrügereien
> benutzen könnte.

Aber er hat bei weitem nicht die Mittel, eine Verschlüsselung zu 
knacken, wie die Polizei…

> versuch doch mal, wenigstens in der Nähe des Themas zu bleiben.

Es geht um Risikobewertung, Risikominimierung und die Kosten, die 
dadurch entstehen.

Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, das die Polizei dein 
IT-Equipment irgendwann beschlagnahmt - die Höhe des Risikos ist schwer 
einzuschätzen.

Um den Erwartungswert so eines Schadens zu berechnen, muss man in etwa 
die Kosten eines Schadensereignisses abschätzen - das wird bei einem 
Hobby-Computerbenutzer völlig anders ausfallen, als bei einem 
Freiberufler, der auf seine Daten angewiesen ist.

Und ein dritter Punkt ist zu beachten: sind die Kosten ruinös?

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Aber er hat bei weitem nicht die Mittel, eine Verschlüsselung zu
> knacken, wie die Polizei…

Die hat auch die Polizei nicht. Woher kommt denn der Irrglaube dass man 
eine Verschlüsselung mal schnell knacken könnte? Gängige Algorithmen mit 
aktuellen Schlüssellängen sind erst mal nicht knackbar.

Wann hat denn das letzte mal die Polizei eine verschlüsselte Festplatte 
einfach so geknackt?

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Das Backup hat man Online du Genie.

Online? Das ist Risikomaximierung… Auch Server incl. deren Backups 
können beschlagnahmt werden, Schlaule.

> Alternativ an einem sicheren Ort.

Nenn mir einen. Nein, nicht den Schredder…

von Troll A. (trollator)


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Uhu U. schrieb:
> Nenn mir einen. Nein, nicht den Schredder…

Als handwerklich begabter Hausbesitzer sollte da schon was machbar sein. 
Klar gefunden werden kann alles, aber man kann schon ein paar Verstecke 
entwicklen, die nicht so leicht gefunden werden.
Die haben allerdings den Nachteil, dass man selbst nicht mal schnell 
rankommt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Das Backup hat man Online du Genie.
>
> Online? Das ist Risikomaximierung… Auch Server incl. deren Backups
> können beschlagnahmt werden, Schlaule.

Welches Risiko? Es ging ja um Schadensbegrenzung.

Können. Ja. Passiert aber in der Realität nicht. WENN dann stoßen die 
nach 2 Wochen Recherche auf deinem Rechner auf einen Online Zugang zu 
einem Hoster. In der Zeit hast du dir die Daten schon lange da runter 
gezogen und alles selbst gelöscht. FALLS da überhaupt was illegales 
drauf ist. Wenn nicht, kanns dir egal sein ob sie es finden, und 
entschlüsseln (was sie nicht können).

>> Alternativ an einem sicheren Ort.
> Nenn mir einen. Nein, nicht den Schredder…

Da reicht schon dein Nachbar. Oder ein Schließfach am Bahnhof. Nich nie 
Filme gesehen? Nen USB Stick kann man auch im Haus überall so verstecken 
dass ihn niemand findet.

Aber ich frage mich langsam worüber wir hier eigentlich reden?

Hast du nun was illegales aufm Rechner und willst es vor Zugriff 
schützen?
Geht es um legale Daten die du nur nicht verlieren darfst durch eine 
Durchsuchung?
Du hast leider ausschließlich verworrene paranoide Szenarien.
Denn im Titel gehts ja ums LÖSCHEN von Daten. Also ist das Verlust 
dieser Daten erst mal nicht das Thema.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Uhu U. schrieb:
> Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, das die Polizei dein
> IT-Equipment irgendwann beschlagnahmt - die Höhe des Risikos ist schwer
> einzuschätzen.

IMHO (!) ist das durchaus unwahrscheinlich (also mit einer 
Wahrscheinlichkeit von deutlich unter 0,5), aber die Höhe des Risikos 
ist tasächlich schwer einzuschätzen, stimmt.

Uhu U. schrieb:
> Es geht um Risikobewertung, Risikominimierung und die Kosten, die
> dadurch entstehen.

Gut, meinetwegen. Aber ohne Pistolenkugeln.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Die hat auch die Polizei nicht.

Auf jeden Fall deutlich bessere, als der Kleinkriminelle aus Georgien… 
Das wollte ich damit gesagt haben…

> Woher kommt denn der Irrglaube dass man
> eine Verschlüsselung mal schnell knacken könnte? Gängige Algorithmen mit
> aktuellen Schlüssellängen sind erst mal nicht knackbar.

Woher kommt der Irrglaube, dass Verschlüsselungen absolut sicher sind?

Theorie und Praxis sind nicht immer identisch - ich erinnere nur an den 
(vermutlich vorsätzlich eingebauten) Bug in Linuxsystemen, der den 
Schlüsselraum auf 64 k reduziert hat…

Die Sicherheit ist immer nur relativ und das sollte man nicht vergessen…

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Woher kommt der Irrglaube, dass Verschlüsselungen absolut sicher sind?

Behauptet niemand. Aber so zu tun als wäre es Routinemäßig möglich eine 
verschlüsselte Festplatte nach einer Beschlagnahmung zu entschlüsseln 
entspricht halt nicht der Realität. In der Realität wird es meist nicht 
mal versucht.

von Uhu U. (uhu)


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Troll A. schrieb:
> Die haben allerdings den Nachteil, dass man selbst nicht mal schnell
> rankommt.

Eben, das ist wohl immer das Problem, wenn es um sichere Verstecke geht.

von Troll A. (trollator)


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Uhu U. schrieb:
> Eben, das ist wohl immer das Problem, wenn es um sichere Verstecke geht.

Aber es heißt nicht, dass es nicht möglich ist.
Hab gerade aber mal etwas nachgedacht:
Man nehme einen Einplatinenrechner mit Sata und WLan, eine SSD und 
bastelt sich eine induktive Stromversorgung (Ich weiß nicht, ob die 
übertragbare Leistung dafür reicht). Wenn das funktioniert, stehen dir 
viele Wege offen.
In Hohlräumen von Möbeln, oder einem 110er HT das ins Fallrohr mündet, 
in einer Trockenbauwand, ...
Damit ginge es relativ bequem und ich würde es als halbwegs sicher 
versteckt ansehen.
Wobei ich noch nie eine Hausdurchsuchung erlebt habe (und auch nicht 
danach strebe). Von daher weiß ich nicht, ob es sich auf das 
Herausnehmen von Schubladen beschränkt, oder in der Demontage des ganzen 
Schrankes endet.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Behauptet niemand. Aber so zu tun als wäre es Routinemäßig möglich eine
> verschlüsselte Festplatte nach einer Beschlagnahmung zu entschlüsseln
> entspricht halt nicht der Realität.

Wo habe ich das behauptet? Ich habe lediglich gesagt, dass die Polizei 
bessere Möglichkeiten hat, als der Kleinkriminelle aus Georgien - das 
ist Fakt.

Ich finde es doch einigermaßen erstaunlich, mit welche Zorn du das Thema 
hier diskutierst. Das legt doch den Verdacht nahe, dass du damit 
Illusionen vor dem Zerplatzen bewahren willst.

Eine Risikoanalyse setzt voraus, dass man die Gefahren kennt. Dann kann 
man anfangen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen. Dann kommt 
die Geschichte mit dem Erwartungswert des Schadens.

Sich vor dem letzten Schritt um Details aus den ersten zu kloppen, ist 
so ziemlich das Dümmste, was man in dem Fach anstellen kann…

von Cyblord -. (cyblord)


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Troll A. schrieb:
> Wobei ich noch nie eine Hausdurchsuchung erlebt habe (und auch nicht
> danach strebe). Von daher weiß ich nicht, ob es sich auf das
> Herausnehmen von Schubladen beschränkt, oder in der Demontage des ganzen
> Schrankes endet.

Also bei Uhu würden 8 Bullen jede Trockenbauwand in der Wohnung 
aufstemmen während die anderen Zwei auf ihn einprügeln.
Draussen rollt der Bagger um den Garten umzugraben und oben schwirrt 
eine Drohne um das Dach abzusuchen. Großer Bahnhof auf der Straße, 
Absperrungen, Kamerateams, Live Interviews. Kannst du es dir ungefähr 
vorstellen?


> Eine Risikoanalyse setzt voraus, dass man die Gefahren kennt. Dann kann
> man anfangen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit abzuschätzen. Dann kommt
> die Geschichte mit dem Erwartungswert des Schadens.

Ja dann analysiere mal. Bisher schmeist du alle Szenarien durcheinander. 
Welche Risiken siehst du jetzt genau in welchem Szenario?

> Ich finde es doch einigermaßen erstaunlich, mit welche Zorn du das Thema
> hier diskutierst.

Zorn? Ich amüsiere mich köstlich.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Troll A. schrieb:
> Von daher weiß ich nicht, ob es sich auf das
> Herausnehmen von Schubladen beschränkt, oder in der Demontage des ganzen
> Schrankes endet.

Das kommt darauf an, was sie suchen. Autos z.B. können bei der 
Gelegenheit ziemlich gründlich zerlegt werden und nach den 
"Selbstmorden" in Stammheim haben sie sogar die Betonböden 
herausgerissen, in der Hoffnung, dort Waffen und Sprengstoff zu finden.

Zu welchen Fehlleistungen Ermittler fähig sind, die sich an irgend einer 
Schuldzuweisung festgebissen haben, zeigen so einige Kriminalfälle der 
vergangenen Jahrzehnte, z.B. der Fall Harry Wörtz, oder die Familie in 
Bayern, die angeblich ihren tyrannischen Familienvater an Hunde und 
Schweine verfüttert haben sollte. Diesen fixen Ideen standen noch 
nichtmal die sehr geringen IQs der beschuldigten im Weg und als die 
Leiche des Mannes dann irgendwann in seinem Mercedes sitzend aus der 
Donau gezogen wurde, versuchte die Staatsanwealtschaft andere 
Verschwörungstheorien zu konstruieren, um die Justizopfer weiter 
drangsalieren zu können.

Sachen gibts, das glaubt man nicht…

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Woher kommt der Irrglaube, dass Verschlüsselungen absolut sicher sind?
>
> Behauptet niemand. Aber so zu tun als wäre es Routinemäßig möglich eine
> verschlüsselte Festplatte nach einer Beschlagnahmung zu entschlüsseln
> entspricht halt nicht der Realität. In der Realität wird es meist nicht
> mal versucht.

Jepp.

Zumal AES auch nicht wirklich Voodoo ist.

Wer also ganz paranoid ist, der schaut sich in den Quellen an, ob 
dm-crypt etc. das ordentlich machen und bei leichter Paranoia übersetzt 
er die Quellen selbst. Bei starker Paranoia schreibt er sich den Code 
für die reine Verschlüsselung selbst (ist tatsächlich gar nicht so 
wild).

Aber SIE könnten natürlich immer noch den Compiler infiziert haben :-}

Und zum Backup:
Einen USB-Stick oder eine SD-Karte bei einem Freund zu bunkern ist nun 
wirklich nicht schwer. Ein Backup wirklich wichtiger Daten sollte 
sowieso nicht neben dem Rechner aufbewahrt werden. Hier im Unternehmen 
ist bspw. immer ein 2. Backup in der Halle vorhanden, das monatlich mit 
dem 1. Backup getauscht wird. Wenn uns hier die Bude abfackelt, ist also 
maximal die Arbeit von 30 Tagen verloren (was man in der Situation 
verkraften kann).

Beide Backups findet niemand, der die Stellen nicht kennt. Schon im Haus 
gibt es quasi unendlich viele Möglichkeiten.

Und wenn man noch paranoider ist, dann "versteckt" man noch einen Dummy, 
der leicht gefunden werden kann, gefüllt mit /dev/random-Ausgaben :-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> und nach den
> "Selbstmorden" in Stammheim haben sie sogar die Betonböden
> herausgerissen, in der Hoffnung, dort Waffen und Sprengstoff zu finden.

Merkst du was? Da gings um TERRORISTEN. Welche die BRD jahrelang auf 
Trab hielten. Welche Anschläge und Entführungen veranstaltet haben. Das 
waren die TOP gesuchten Kriminellen der damaligen Zeit. Dafür wurde in 
Stammheim ein eigenes Gerichtsgebäude gebaut. So sieht die Größenordnung 
aus.
Das deckt sich also doch 100% mit dem was ich bisher schrieb: Als TOP 
Terrorist müsste man mit etwas mehr Aufwand rangehen. Als kleiner UHU 
eher nicht.

von Troll A. (trollator)


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Uhu U. schrieb:
> Das kommt darauf an, was sie suchen. Autos z.B. können bei der
> Gelegenheit ziemlich gründlich zerlegt werden und nach den
> "Selbstmorden" in Stammheim haben sie sogar die Betonböden
> herausgerissen, in der Hoffnung, dort Waffen und Sprengstoff zu finden.

Ein Auto lässt sich auch relativ leicht demontieren, durchleuchten und 
an einen anderen Ort verfrachten.
In einem Gefängnis würde ich die Datenträger auch nicht verstecken. Zum 
einem will ich durch das Verstecken womöglich verhindern, dass ich dort 
hin muß und zum anderen sind bauliche Veränderungen schwieriger 
durchzuführen als in den eigenen vier Wänden.

von Matthias S. (da_user)


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Troll A. schrieb:
> Von daher weiß ich nicht, ob es sich auf das
> Herausnehmen von Schubladen beschränkt, oder in der Demontage des ganzen
> Schrankes endet.

Naja, ich würde mal sagen: gesunden Menschenverstand einschalten.
Die Jungs werden auch besseres zu tun haben, als eine Wohnung in 
Kleinholz zu verwandeln, so lange es da keine konkreten Gründe dazu 
gibt.

Entsprechend halte ich auch die HD mit den hier kopierten 
Durchsuchungsbefehl relativ harmlos. So wieder klingt, haben die da eine 
(vmtl. entführte) Person gesucht. Da guckt man in die Wohnung, schaut 
schnell in jedes Zimmer macht evtl. den Wandschrank auf, und zieht zur 
nächsten. In einer Schublade verstecken wohl die wenigsten eine Person.

Da fällt mir auch was ein, Zwecks der Mitwirkungspflicht:
M.W. ist es ja so, dass die HD beendet werden muss, wenn das gesuchte 
gefunden wurde. Entsprechend würde ich wohl unter gegebenen Umständen 
wohl eher zur einer Mitwirkung raten.
Wenn z.b. die Polizei vor der Tür steht, weil der Internethändler für 
die Ätzmittel auch div. dubiose Kunden hatte, und die 
Polizei/Staatsanwaltschaft da jetzt die komplette Kundenliste 
abarbeitet, ich glaube da wäre es schon empfehlenswert den Polizisten zu 
zeigen wo die Chemikalien stehen, und für was diese benutzt werden.
Die Jungs sind ja auch nicht doof (zumindest nicht alle), haben meist 
doch irgendwie was besseres zu tun und Zufallsfunde will man ja selbst 
auch nicht haben...

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:
> Entsprechend halte ich auch die HD mit den hier kopierten
> Durchsuchungsbefehl relativ harmlos. So wieder klingt, haben die da eine
> (vmtl. entführte) Person gesucht. Da guckt man in die Wohnung, schaut
> schnell in jedes Zimmer macht evtl. den Wandschrank auf, und zieht zur
> nächsten. In einer Schublade verstecken wohl die wenigsten eine Person.

Sehe ich auch so. Vor allem scheint mir hier der Grund auch angemessen. 
Hier gehts nicht um ne Durchsuchung wegen nem Joint sondern um eine 
entführte Person.

> M.W. ist es ja so, dass die HD beendet werden muss, wenn das gesuchte
> gefunden wurde. Entsprechend würde ich wohl unter gegebenen Umständen
> wohl eher zur einer Mitwirkung raten.

Ja das kommt ein wenig drauf an. Sucht die Polizei was bestimmtes und 
hat man Angst dass die nebenbei was ganz anderes illegales finden, dann 
ist es sicher am besten das Gesuchte einfach zu zeigen.

Manchmal bringt man sich aber bei zu viel Mitwirkung erst recht selbst 
in Probleme. Daher, vor allem falls man wirklich irgendwie Dreck am 
Stecken hat, immer Anwalt hinzuziehen bei Durchsuchungen. Von 
irgendwelchen Kumpels oder Nachbarn "als Zeugen", würde ich abraten. Wer 
weiß was die noch so labern im Eifer des Gefechts.

: Bearbeitet durch User
von Ntldr -. (ntldr)


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Matthias S. schrieb:
> Da fällt mir auch was ein, Zwecks der Mitwirkungspflicht:
> M.W. ist es ja so, dass die HD beendet werden muss, wenn das gesuchte
> gefunden wurde. Entsprechend würde ich wohl unter gegebenen Umständen
> wohl eher zur einer Mitwirkung raten.

Theoretisch ja. In der Praxis wird sofern der Straftatsverdacht auf 
Computer oder Internet hinweist der Durchsuchungsbefehl einfach auf alle 
PCs, Smartphones und sonstige Datenträger ausgestellt. Da wird dann die 
Durchsuchung auch erst beendet wenn keine weiteren Datenträger mehr 
gefunden werden. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist den Polizisten dann 
auch recht egal. 2001 oder 2002 war ich zufällig bei einem Bekannten 
dabei als die Polizei anklopfte. Die haben damals tatsächlich auch noch 
seinen Monitor mitgenommen...

Bei irgendwelchen Chemikalienbestellungen die tatsächlich legal sind 
sieht das natürlich anders aus. Da kann man den Polizisten gerne zum 
kleinen Fläschchen mit Dihydrogenmonoxid führen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:

> Diese Kerle sind zu doof, um auf die Idee zu kommen, dass jemand, der
> irgendwas anstellen will, sich eher verkleiden wird, wie ein Zivilbulle…

Gerade die laufen gern herum wie der hinterletzte Tagedieb.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:

> Dass bei der Polizei Irrtümer passieren oder bei der vorherigen Zuarbeit
> ein Fehler passiert, der eine falsche Adresse ausspuckt und dass auch
> der eine oder andere Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ergangen ist,
> das hat IIRC niemand bestritten.
>
Dass das mitunter politisch gar nicht so furchtbar unerwünscht ist, wird 
wohl auch niemand bestreiten.

> Also, natürlich kommt es vor, dass die Sicherheitsbehörden auch mal
> unberechtigt eine Durchsuchung vornehmen. Aber doch nicht in Mengen und
> Massen - davon, dass aus Jux und Spaß an der Freude mal eben reihenweise
> zufällig ausgewählte Wohnungen durchsucht werden, habe ich tatsächlich
> noch nix gehört oder gelesen.

Tja, Mengen müssen es auch nicht gleich sein, es genügen Einzelfälle 
(wo fangen Mengen an? Kurz vor sechs Millionen?).
Es ist gar nicht so lange her, da wurde beklagt, dass das 
beeinträchtigte Sicherheitsgefühl der Opfer von Einbrüchen in Wohnungen 
im Strafmaß keinen gebührenden Niederschlag finde. Konsequent wäre es 
gewesen, dafür § 123 StGB zu ändern und dadurch den Schutzbereich auch 
auf diejenigen Opfer zu erstrecken, deren Wohnung "lediglich" verwüstet 
wurde. Statt dessen wurde an §244 StGB herumgebastelt, der nur Diebstahl 
bei Einbruch besonders hart bestraft. War es wirklich das unwägbare 
Schicksal, das dafür gesorgt hat, dass Polizisten bei fehlerhaften, auch 
vorsätzlich rechtswidrigen,  Durchsuchungen diesen Tatbestand nicht 
erfüllen können? Um das zu glauben, muss man reichlich naiv sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Dass das mitunter politisch gar nicht so furchtbar unerwünscht ist, wird
> wohl auch niemand bestreiten.

Doch. Würde ich schon.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Thomas E. schrieb im Beitrag #5723991:
>> Obrigkeitshörigleit? Bist du nicht ganz dicht?
> …
>> Du bist wirklich nicht ganz dicht.
>
> Über den Grad deiner Dichtigkeit will ich lieber nicht spekulieren…

Das ist ohnehin ein Mitmensch mit ganz besonderen Qualitäten.

von Matthias L. (limbachnet)


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Matthias S. schrieb:
> Entsprechend halte ich auch die HD mit den hier kopierten
> Durchsuchungsbefehl relativ harmlos. So wieder klingt, haben die da eine
> (vmtl. entführte) Person gesucht.

Scheint so, ja. Deshalb schmeckt's auch etwas streng, wenn das als 
Beispiel dafür, dass "aus Jux und Spaß an der Freude mal eben 
reihenweise zufällig ausgewählte Wohnungen durchsucht werden" gepostet 
wird.

Den geposteten Beschluss finde ich durchaus interessant und lesenswert, 
sowas sieht man ja nicht alle Tage, aber als Beleg für die persönliche 
Gefährlichkeit unverschlüsselter Festplatten taugt er halt nicht.

Ebenso wie

Christobal M. schrieb:
> Die bewaffneten Gewalttäter sind nur durch
> die Wohnung gelatscht, allerdings hatte ich Glück das sich auf dem
> Küchentisch grade keine "krümelartige Substanz" befand.

in sich widersprüchlich ist - worin liegt denn die Gewalttat, wie 
latscht man gewalttätig?

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias L. schrieb:
> in sich widersprüchlich ist - worin liegt denn die Gewalttat, wie
> latscht man gewalttätig?

Außerdem ist die "Gewalt" Argumentation hier unnötig, da die Polizei ja 
gerade ausdrücklich das Gewaltmonopol des Staates repräsentiert.
Niemand wäre also mehr berechtigt Gewalt auszuüben. Über das OB muss man 
also nicht mehr reden. Man kann nur noch über die Verhältnismäßigkeit 
streiten. Dafür müsste man wissen, wie schwer wer verletzt wurde und 
warum.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Entsprechend halte ich auch die HD mit den hier kopierten
>> Durchsuchungsbefehl relativ harmlos. So wieder klingt, haben die da eine
>> (vmtl. entführte) Person gesucht. Da guckt man in die Wohnung, schaut
>> schnell in jedes Zimmer macht evtl. den Wandschrank auf, und zieht zur
>> nächsten. In einer Schublade verstecken wohl die wenigsten eine Person.
>
> Sehe ich auch so. Vor allem scheint mir hier der Grund auch angemessen.
> Hier gehts nicht um ne Durchsuchung wegen nem Joint sondern um eine
> entführte Person.
>

Das erinnert jetzt so ein bischen an den typischen Tatort Kommissar: 
Hier geht es um Mord, da dürfen wir alles.

Nee, dürfen sie nicht. Und die Väter des Grundgesetzes haben das mit der 
Unverletzlichkeit der Wohnung genau deswegen reingeschrieben, weil die 
Staatsmacht diese nicht beachtet hat. Und eigentlich war die Idee mit 
dem Richtervorbehalt die, dass die vorher prüfen, ob es überhaupt einen 
Grund gibt, warum genau bei dieser Wohnung der grundgesetzlich 
garantierte Schutz aufgehoben werden soll. Eine Reihendurchsuchung 
gehört da nicht zu.

Aber wirklich schlimm, dass Richter sowas mitlerweile unterschreiben, 
aber definitiv ein Grund, sich so gut es geht, zu schützen.

Gruß
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Aber wirklich schlimm, dass Richter sowas mitlerweile unterschreiben,
> aber definitiv ein Grund, sich so gut es geht, zu schützen.

Kennst du denn überhaupt die Entscheidungsgrundlage auf derer das 
Entschieden wurde? Es ist doch absurd so eine Meinung zu vertreten ohne 
überhaupt die Fakten zu kennen.

> Eine Reihendurchsuchung gehört da nicht zu.

Das müsste ja dann schon mal durch das BVerfG geklärt worden sein, wenn 
Reihendurchsuchungen generell Verfassungswidrig sind.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Axel L. schrieb:
> Das erinnert jetzt so ein bischen an den typischen Tatort Kommissar:
> Hier geht es um Mord, da dürfen wir alles.

Nee, das passt im Gegenteil so überhaupt nicht.

Das kommt im Tatort ja immer dann, wenn eben kein Richter beteiligt 
wird, sondern der Fernsehkommissar sich die Durchsuchung selbst 
herausnimmt - und das im Kontext der Strafverfolgung, also der StPO.

Der gepostete Durchsuchungsbeschluss kommt aber nicht vom Polizisten, 
sondern eben vom Richter, hat also mit dem Fernseh-Tatort gar nichts zu 
tun. Und Strafverfolgung war's auch nicht, sondern Gefahrenabwehr, also 
Polizeirecht - sieht man leicht an der Rechtsgrundlage für die 
Durchsuchung. Das ist nämlich nicht § 103 StPO, sondern § 20 POG 
Rheinland-Pfalz:

> (1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des
> Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
> ...
> 3. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib,
> Leben oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach-
> oder Vermögenswerte erforderlich ist.

Auf den ersten Blick ist es da keineswegs klar, dass das "durch die 
Wohnung latschen" bei der Suche nach einer vermissten, evtl. entführten 
Person rechtswidrig wäre. Ob die Maßnahme bei einer oben geschätzten 
Anzahl von 150 Wohnungen noch angemessen war, darüber können Juristen 
beim Glas Rotwein stundenlang diskutieren - eben weil da eher gar nix 
eindeutig ist. Ohne Kenntnis der Sachlage (die wir hier alle nicht 
haben) schon gar nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

>
> Außerdem ist die "Gewalt" Argumentation hier unnötig, da die Polizei ja
> gerade ausdrücklich das Gewaltmonopol des Staates repräsentiert.

Die Erkenntnis, dass "Gewaltmonopol" sich nicht unmittelbar auf 
physische Gewalt bezieht, scheint Geistesgaben zu erfordern, die nicht 
jedem gegeben sind.

> Niemand wäre also mehr berechtigt Gewalt auszuüben.

Das kommt auf die jeweilige Situation an. Die selbstzweckhafte Anwendung 
physischer Gewalt durch Amtsträger dürfte stets rechtswidrig sein;  die 
Notwehr des Bürgers hiergegen eher nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
> Der gepostete Durchsuchungsbeschluss kommt aber nicht vom Polizisten,
> sondern eben vom Richter, hat also mit dem Fernseh-Tatort gar nichts zu
> tun. Und Strafverfolgung war's auch nicht, sondern Gefahrenabwehr, also
> Polizeirecht - sieht man leicht an der Rechtsgrundlage für die
> Durchsuchung. Das ist nämlich nicht § 103 StPO, sondern § 20 POG
> Rheinland-Pfalz:

Zu ergänzen:  Da gibt's auch keine Unschuldsvermutung.

von Axel L. (axel_5)


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Matthias L. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Das erinnert jetzt so ein bischen an den typischen Tatort Kommissar:
>> Hier geht es um Mord, da dürfen wir alles.
>
> Nee, das passt im Gegenteil so überhaupt nicht.
>
> Das kommt im Tatort ja immer dann, wenn eben kein Richter beteiligt
> wird, sondern der Fernsehkommissar sich die Durchsuchung selbst
> herausnimmt - und das im Kontext der Strafverfolgung, also der StPO.
Das bezog sich eigentlich eher auf die dargestellte Einschätzung der 
Komissare, dass man sich nicht an Recht und Gesetz zu halten zu habe, 
weil es ja so etwas unglaublich wichtiges ist.

>
> Der gepostete Durchsuchungsbeschluss kommt aber nicht vom Polizisten,
> sondern eben vom Richter, hat also mit dem Fernseh-Tatort gar nichts zu
> tun. Und Strafverfolgung war's auch nicht, sondern Gefahrenabwehr, also
> Polizeirecht - sieht man leicht an der Rechtsgrundlage für die
> Durchsuchung. Das ist nämlich nicht § 103 StPO, sondern § 20 POG
> Rheinland-Pfalz:
>
>> (1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des
>> Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
>> ...
>> 3. das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib,
>> Leben oder Freiheit einer Person oder für bedeutende Sach-
>> oder Vermögenswerte erforderlich ist.

Danke für den Hinweis, hatte ich so nicht gesehen. Das verstärkt 
allerdings meine Einschätzung im letzten Satz: "definitiv ein Grund, 
sich so gut es geht, zu schützen." Denn im Prinzip bedeutet das, dass 
man jederzeit Opfer einer Hausdurchsuchung werden kann, selbst wenn man 
sich selbst nicht das Geringste zuschulden kommen lassen hat und nicht 
mal den Anschein erweckt haben braucht, mit irgend etwas zu tun zu 
haben.

Wenn man übrigens nach BVerfG Urteilen zu Hausdurchsuchungen googelt, 
stellt man schnell fest, dass das in der Realität sogar noch viel 
schlimmer ist. Hausdurchsuchungen werden aus nichtigen Gründen 
angeordnet, das Einzige, was begrenzend wirkt, sind offensichtlich die 
begrenzten finanziellen Mittel.

Gruß
Axel

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Dass das mitunter politisch gar nicht so furchtbar unerwünscht ist, wird
>> wohl auch niemand bestreiten.
>
> Doch. Würde ich schon.

Na gut: kein vernünftiger Mensch mit hiesiger Rechtsstaatserfahrung.

von Matthias S. (da_user)


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Matthias L. schrieb:
> Ob die Maßnahme bei einer oben geschätzten
> Anzahl von 150 Wohnungen noch angemessen war, darüber können Juristen
> beim Glas Rotwein stundenlang diskutieren - eben weil da eher gar nix
> eindeutig ist. Ohne Kenntnis der Sachlage (die wir hier alle nicht
> haben) schon gar nicht.

Wobei ich sagen muss, dass ich bei solchen Durchsuchungsbefehlen weniger 
Bauchschmerzen hätte, wenn darin ausdrücklich "Zufallsfunde" von der 
Strafverfolgung ausgeschlossen wären.
Sprich:
Der Polizist muss(!) über sowas

Matthias L. schrieb:
> allerdings hatte ich Glück das sich auf dem
>> Küchentisch grade keine "krümelartige Substanz" befand.

hinwegsehen, bzw. es hat ihn nicht zu interessieren.
Was aber unter'm Strich auch nur was für die akute Strafverfolgung was 
bringen würde, denn erinnern wird er sich so oder so daran wenn er einem 
auf der Bahnhofsstreife begegnet...

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Ansonsten bist du Fall 496 von 5000 auf dem Schreibtisch vom
> Staatsanwalt, der mit der Hausdurchschung zwei maximal gelangweilte
> Polizisten beauftragt die es einen Scheiß juckt ob du verschlüsselst
> oder nicht, weil in dem Wisch drin steht dass sie alle Computer
> mitnehmen sollen.

Der guten Ordnung halber: in normalen Fällen sind es Polizeibeamte, die 
im Rahmen ihrer Ermittlungen feststellen, dass sie einen 
Durchsuchungsbeschluss benötigen und die deshalb einen StA bitten, 
diesen Beschluss beim zuständigen Richter zu beantragen. Gelangweilt ist 
da normalerweise keiner ...

von Matthias L. (limbachnet)


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Axel L. schrieb:
> Denn im Prinzip bedeutet das, dass
> man jederzeit Opfer einer Hausdurchsuchung werden kann,

Sicher - das hat aber wiederum nichts mit Strafverfolgung vs. 
Gefahrenabwehr zu tun. Wie schon viel weiter oben mit dem Hinweis auf § 
103 StPO festgestellt wurde.

Die Frage ist doch, WOVOR du dich durch Verschlüsselung deiner 
Festplatte schützen willst. Gegen die Durchsuchung an sich hilft das 
nix. Gegen die mögliche Beschlagnahme deiner Hardware auch nicht. Gegen 
Zufallsfunde auf deiner Festplatte, ja, wenn es denn dort solche gibt, 
dann ist Verschlüsselung eine Möglichkeit. Gegen das Unbehagen, dass 
irgendwelche Menschen in deinen persönlichen Daten wühlen, ja, dagegen 
hilft die Verschlüsselung auch. Und Hexenwerk ist das mit BitLocker, 
VeraCrypt oder dergleichen ja auch nicht, also, warum nicht...
Konsequenterweise müsstest du dann allerdings mit Papierdokumenten, 
Fotoabzügen und -Alben, Familienkalendern, Tagebüchern u. dgl. genauso 
verfahren.

Matthias S. schrieb:
> Wobei ich sagen muss, dass ich bei solchen Durchsuchungsbefehlen weniger
> Bauchschmerzen hätte, wenn darin ausdrücklich "Zufallsfunde" von der
> Strafverfolgung ausgeschlossen wären.

Einverstanden - das beißt sich halt mit der allgemeinen Verpflichtung 
der Polizei, Straftaten zu verfolgen - und wenn da mutmaßlich illegale 
krümelige Substanzen in einer Menge herumliegen, die möglicherweise die 
Grenze des Eigenkonsums als überschritten erscheinen lassen, dann dürfen 
die Polizisten das aktuell nicht übersehen.

Eine Binsenweisheit ist natürlich, dass man sich dagegen schützen kann, 
indem man solche Substanzen erst gar nicht besitzt.

Ich fände übrigens besser, wenn du korrekt zitiertest. Ich habe solche 
Substanzen nicht und brauche sie auch nicht - wenn ich auf chemischem 
Wege eine Bewusstseinsveränderung herbeiführen möchte, reichen mir legal 
handelsübliche flüssige Substanzen aus Schottland völlig aus.

von Axel L. (axel_5)


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Matthias L. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Denn im Prinzip bedeutet das, dass
>> man jederzeit Opfer einer Hausdurchsuchung werden kann,
>
> Sicher - das hat aber wiederum nichts mit Strafverfolgung vs.
> Gefahrenabwehr zu tun. Wie schon viel weiter oben mit dem Hinweis auf §
> 103 StPO festgestellt wurde.
>
> Die Frage ist doch, WOVOR du dich durch Verschlüsselung deiner
> Festplatte schützen willst. Gegen die Durchsuchung an sich hilft das
> nix. Gegen die mögliche Beschlagnahme deiner Hardware auch nicht. Gegen
> Zufallsfunde auf deiner Festplatte, ja, wenn es denn dort solche gibt,
> dann ist Verschlüsselung eine Möglichkeit. Gegen das Unbehagen, dass
> irgendwelche Menschen in deinen persönlichen Daten wühlen, ja, dagegen
> hilft die Verschlüsselung auch. Und Hexenwerk ist das mit BitLocker,
> VeraCrypt oder dergleichen ja auch nicht, also, warum nicht...
> Konsequenterweise müsstest du dann allerdings mit Papierdokumenten,
> Fotoabzügen und -Alben, Familienkalendern, Tagebüchern u. dgl. genauso
> verfahren.
>
> Matthias S. schrieb:
>> Wobei ich sagen muss, dass ich bei solchen Durchsuchungsbefehlen weniger
>> Bauchschmerzen hätte, wenn darin ausdrücklich "Zufallsfunde" von der
>> Strafverfolgung ausgeschlossen wären.
>
> Einverstanden - das beißt sich halt mit der allgemeinen Verpflichtung
> der Polizei, Straftaten zu verfolgen - und wenn da mutmaßlich illegale
> krümelige Substanzen in einer Menge herumliegen, die möglicherweise die
> Grenze des Eigenkonsums als überschritten erscheinen lassen, dann dürfen
> die Polizisten das aktuell nicht übersehen.
>
> Eine Binsenweisheit ist natürlich, dass man sich dagegen schützen kann,
> indem man solche Substanzen erst gar nicht besitzt.
>
> Ich fände übrigens besser, wenn du korrekt zitiertest. Ich habe solche
> Substanzen nicht und brauche sie auch nicht - wenn ich auf chemischem
> Wege eine Bewusstseinsveränderung herbeiführen möchte, reichen mir legal
> handelsübliche flüssige Substanzen aus Schottland völlig aus.

Nachdem Gurlitt eine Überwachung mit anschliessender Hausdurchsuchung 
und allen weiteren Unannehmlichkeiten zu erdulden hatte, nur weil er mit 
9.000€ Bargeld im Zug angetroffen wurde, ist das alles ein bischen zu 
kurz gesprungen.

Ganz offensichtlich reichen auch vollkommen legale Aktivitäten, wie der 
Besitz von 9000€, um weitreichende Massnahmen der 
Strafverfolgungsbehörden auszulösen. Wenn man diese schon nicht 
ausbremsen kann, muss man wohl wenigstens so weit es geht, verhindern, 
dass man irgendwie auffällt.

Es hat einen guten Grund, warum der Schutz der Wohnung im Grundgesetz 
steht. Das haben Leute da reingeschrieben, die garantiert keine 
illegalen Substanzen verstecken wollten.

Gruß
Axel

von Matthias L. (limbachnet)


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Axel L. schrieb:
> überflüssiges Fullquote und nix zum Thema.

Gurlitt ist hier völlig wumpe, wir waren doch schon soweit einig, dass 
jeder von einer Durchsuchung betroffen sein kann.

Axel L. schrieb:
> verhindern,
> dass man irgendwie auffällt.

Und dabei hilft die Verschlüsselung deiner kompletten Festplatte und 
deren Vernichtung auf Knopfdruck nochmal wie??

Axel L. schrieb:
> Es hat einen guten Grund, warum der Schutz der Wohnung im Grundgesetz
> steht.

Natürlich. Ändert aber nichts daran, dass dieses Grundrecht durch andere 
Gesetze beschränkt werden kann, was ja auch der Fall ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:
>
> Natürlich. Ändert aber nichts daran, dass dieses Grundrecht durch andere
> Gesetze beschränkt werden kann, was ja auch der Fall ist.

Warten wir mal ab, wie lange es dauert, bis dieser Schutz per se nur 
noch für regulären Wohnraum und auch nur zugunsten derjenigen Personen 
gilt, die dort gemeldet sind.

von Christobal M. (c_m_1)


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Cyblord -. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Entsprechend halte ich auch die HD mit den hier kopierten
>> Durchsuchungsbefehl relativ harmlos. So wieder klingt, haben die da eine
>> (vmtl. entführte) Person gesucht. Da guckt man in die Wohnung, schaut
>> schnell in jedes Zimmer macht evtl. den Wandschrank auf, und zieht zur
>> nächsten. In einer Schublade verstecken wohl die wenigsten eine Person.
>
> Sehe ich auch so. Vor allem scheint mir hier der Grund auch angemessen.
> Hier gehts nicht um ne Durchsuchung wegen nem Joint sondern um eine
> entführte Person.

Nicht ganz. Es ging darum das möglicherweise_ eine _unbekannte Person 
von einer andern unbekannten Person festgehalten wurde.
Es wurde meines wissens nach ein Zettel gefunden auf dem stand "Hilfe 
ich werde gegen meinen willen festgehalten" - wer den Zettel schrieb ist 
unbekannt.
Vielleicht wars die Polizei selbst, weil sie mal in alle Wohnungen 
schauen wollte, vielleicht ist er aber auch von einem Gefangenen in 
einer U-Haft Zelle geschrieben und in unsere Strasse geweht worden. 
Vielleicht war es nur ein Spass - gefunden wurde auf jeden Fall nichts.

Was mich daran am meissten stört ist der Fakt das Grundrechte gebrochen 
werden können ohne einen Anfangsverdacht zu haben - was sind diese 
Rechte, die ja genau deswegen gemacht wurden um Bürger vor staatlicher 
Willkür zu schützen denn wert wenn das so einfach geht?
Einfach einen Massendurchsuchungsarntrag mit Textbausteinen erstellen, 
150 mal kopieren, "Anlage 2" wird dann vor Ort ausgefüllt (Der Bulle der 
das Protokoll bei meiner Durchsuchung führte wollte wissen bei wem er 
denn jetzt eigentlich durchsucht hat).
Und an anderer Stelle wird nicht durchucht, obwohl ein Tatverdacht 
vorliegt - z.b. grade jetzt beim Fall "Anis Amri". Dabei sind Meines 
wissens die Amtsstuben vom Verfassungsschutz noch nicht mal vom 
Grundgesetz geschützt.
Da werden nur Leute vor einen Untersuchungsausschuss geladen, und man 
ist ungehalten das sie nur "Daran kann ich mich nicht erinnern" von sich 
geben - weiter nichts.

Meine ablehnende Haltung kommt nicht von ungefähr, oder weil ich ein 
böser Mensch bin der Chaos und Gesetzlosigkeit will. Im Gegenteil.
Sie kommt vor allem von gesammelten Erfahrungen mit den Staatsorganen, 
und natürlich auch entsprechen Berichten dritter.
Noch ein Beispiel aus dieser Massendurchsuchungssache:
Ich sah (und sehe) ja ein, das bei "Gefahr gegen Leib und Leben" etwas 
gemacht werden muss, und als ich erfahren habe weswegen die Bullen die 
Wohnungen durchsuchten dachte ich "gibste mal nen Tip".
Ich ging also zu einer der Beamtinnen, und teilte ihr mit das im Haus 
gegenüber (allerdings nicht mehr in der Strasse die durchsucht wurde), 
Prostituierte sind, und man da vielleicht mal schauen sollte.
Ich wurde dann mit zu einem anscheinend höheren Beamten genommen, und 
mit den Worten "Der Herr M. hat Hinweise das… " vorgestellt.

Udo Vetter hat in seinen Vorträgen schon häufiger gesagt, dass man mit 
der Polizei nicht reden sollte - nach dieser Tatsachenverdrehung weiss 
ich nun auch warum, und halte mich daran. Die sind nicht da um zu 
Helfen, die sind da um einen Schuldigen zu finden.

von Bernd K. (prof7bit)


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Matthias L. schrieb:
> worin liegt denn die Gewalttat, wie
> latscht man gewalttätig?

Indem man gegen jemandes Willen in dessen Wohnung latscht. Die 
Verletzung der Privatsphäre ist eine Gewalttat allerhöchsten Kalibers.

von Matthias S. (da_user)


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Matthias L. schrieb:
> Ich fände übrigens besser, wenn du korrekt zitiertest. Ich habe solche
> Substanzen nicht und brauche sie auch nicht - wenn ich auf chemischem
> Wege eine Bewusstseinsveränderung herbeiführen möchte, reichen mir legal
> handelsübliche flüssige Substanzen aus Schottland völlig aus.

Ähm,
ich habe dich eigentlich vollständig zitiert. Einen Satz weggelassen, 
der in meinen Augen nix an dem Zitiat ändert. Auch habe ich nichts 
abgeändert. Was wäre dir lieber gewesen?

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Thomas Schulz schrieb:
> Hallo,
> Ich Suche nach einer Möglichkeit eine Festplatte auf 'Knopfdruck'
> getriggert unbrauchbar zu machen. Daten sollen auch im Labor nicht
> rekonstruierbar sein.

Bau dir einen kleinen Schmelzofen, den Knopf benötigst du dann nicht 
mehr.

Kostensenkung!

Ich garantiere dir, die Daten auf der FP sind 100% weg!

von Matthias L. (limbachnet)


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Matthias S. schrieb:
> Was wäre dir lieber gewesen?

Ich hatte einen Text von Christobal zitiert, den du aus meinem Zitat 
herausgelöst und damit mir zugeschrieben hast. Ist jetzt kein Drama, 
aber nicht richtig.

von Matthias S. (da_user)


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Christobal M. schrieb:
> Was mich daran am meissten stört ist der Fakt das Grundrechte gebrochen
> werden können ohne einen Anfangsverdacht zu haben

=>

Christobal M. schrieb:
> Es wurde meines wissens nach ein Zettel gefunden auf dem stand "Hilfe
> ich werde gegen meinen willen festgehalten" - wer den Zettel schrieb ist
> unbekannt.

Was brauchst du den mehr für einen Anfangsverdacht? Eine Leiche?

von Christobal M. (c_m_1)


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Matthias S. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Was mich daran am meissten stört ist der Fakt das Grundrechte gebrochen
>> werden können ohne einen Anfangsverdacht zu haben
>
> =>
>
> Christobal M. schrieb:
>> Es wurde meines wissens nach ein Zettel gefunden auf dem stand "Hilfe
>> ich werde gegen meinen willen festgehalten" - wer den Zettel schrieb ist
>> unbekannt.
>
> Was brauchst du den mehr für einen Anfangsverdacht? Eine Leiche?

Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist 
kein Verdacht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht

von Matthias S. (da_user)


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Christobal M. schrieb:
> Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist
> kein Verdacht.

Achso, weil man noch keinen möglichen Täter in Verdacht hat, lässt man 
ein evtl. Entführungsopfer weiter bei seinem Täter.

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist
>> kein Verdacht.
>
> Achso, weil man noch keinen möglichen Täter in Verdacht hat, lässt man
> ein evtl. Entführungsopfer weiter bei seinem Täter.

Und wenn man eine Leiche findet, dann ist das KEIN Verdacht auf ein 
Verbrechen. Man geht einfach weiter. Weil man hat ja keinen Verdacht 
gegen eine Person.

Au backe was hats hier für Typen?

von Matthias S. (da_user)


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Cyblord -. schrieb:
> Au backe was hats hier für Typen?

Ähm... ich hätte gehofft, meinen Sarkasmus liest man da trotzdem raus.
Ok, zur Sicherheit bitte:

Matthias S. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist
>> kein Verdacht.
>
> Achso, weil man noch keinen möglichen Täter in Verdacht hat, lässt man
> ein evtl. Entführungsopfer weiter bei seinem Täter.

[/Sarkasmus]

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Au backe was hats hier für Typen?
>
> Ähm... ich hätte gehofft, meinen Sarkasmus liest man da trotzdem raus.
> Ok, zur Sicherheit bitte:

War nicht gegen dich gerichtet ;-)

Ich habe dir zugestimmt.

von Matthias S. (da_user)


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Ah.. ok... alles gut! ;-)

von Christobal M. (c_m_1)


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Matthias S. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist
>> kein Verdacht.
>
> Achso, weil man noch keinen möglichen Täter in Verdacht hat, lässt man
> ein evtl. Entführungsopfer weiter bei seinem Täter.

Wenn man aufgrund von Indizien (Zettel) vermutet das ein Verbrechen 
stattgefunden haben könnte, ermittelt man weiter bis man einen 
Anfangsverdacht gegen eine Person hat.
Diese Ermittlungen haben so stattzufinden, das die Rechte unbeteiligter 
nicht gebrochen werden.

Mir persönlich würde auch gefallen, wenn für eine HD nicht nur ein 
Anfangsverdacht ("Kriminalistische Erfahrung") ausreichen würde, sondern 
es einen Hinreichenden Tatverdacht (Beweise) braucht.
Schließlich, ich wiederhole mich hier, ist der Bereich der privaten 
Lebensführung grundgesetzlich geschützt, und die Hürde dieses Grundrecht 
zu brechen sollte höher liegen als "polizeiliche Schätzwerte aus dem 
Blauen".

Aber das ist natürlich ein Wunschtraum. Wie man grade in Bayern sieht 
wollen die Staatsorgane sogar Leute ohne Anklage oder gar Verurteilung 
unbefristet wegsperren können.
Denen sind Grund- und Menschenrechte nur im Weg.

von Matthias L. (limbachnet)


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Außerdem war die Durchsuchung bei Christobal nicht aufgrund eines 
Verdachtes GEGEN irgendwen, weil es ja gar keine Strafverfolgung war - 
sondern Gefahrenabwehr, es ging um die Hilfe FÜR die möglicherweise 
entführte Person.

Das geht hier gerade etwas arg durcheinander. Und eine Festplatte kommt 
dabei gar nicht vor.

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias L. schrieb:
> Das geht hier gerade etwas arg durcheinander. Und eine Festplatte kommt
> dabei gar nicht vor.

Das spielt hier keine Rolle. Hier wird auch munter gelöscht oder die 
Daten um jeden Preis gesichert.
Das ist hier eher so ein "heul dich über den bösen Staat aus" Thread.

von Christobal M. (c_m_1)


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Matthias L. schrieb:
> Das geht hier gerade etwas arg durcheinander. Und eine Festplatte kommt
> dabei gar nicht vor.

Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil 
Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.
Wobei ein Zufallsfund schon mal eine unbeschriftete DVDR sein kann, oder 
du ätzt mit HCl+H2O2 und einer der Polizisten fabriziert daraus den 
Anfangsverdacht das du mit gefährlichen Chemikalien hantierst und 
möglicherweise Sprengstoff herstellst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christobal M. schrieb:
> Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil
> Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.
> Wobei ein Zufallsfund schon mal eine unbeschriftete DVDR sein kann, oder
> du ätzt mit HCl+H2O2 und einer der Polizisten fabriziert daraus den
> Anfangsverdacht das du mit gefährlichen Chemikalien hantierst und
> möglicherweise Sprengstoff herstellst.

Klar, oder halt die "krümeligen Substanzen" gell? Ist auch ne Frechheit, 
da hat man sich schon mal ne veritable Drogenküche eingerichtet, endlich 
die Vietnamesischen Zwangsarbeiter bei der Arbeit, und schon kommt der 
Staat und latscht gewaltätig auf den Grundrechten rum. SO GEHT ES NICHT.

Es kommt auch oft vor, dass der Läufer im Wohnzimmer zum Gebetsteppich 
umdefiniert wird, das Handtuch im Bad zum Turban, und schwupps sitzt man 
als Islamistischer Terrorist in Guantanamo. Ich meine das kennt jeder 
der schon mal mit diesem "Rechtsstaat" zu tun hatte.

von Christobal M. (c_m_1)


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Cyblord -. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil
>> Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.
>> Wobei ein Zufallsfund schon mal eine unbeschriftete DVDR sein kann, oder
>> du ätzt mit HCl+H2O2 und einer der Polizisten fabriziert daraus den
>> Anfangsverdacht das du mit gefährlichen Chemikalien hantierst und
>> möglicherweise Sprengstoff herstellst.
>
> Klar, oder halt die "krümeligen Substanzen" gell? Ist auch ne Frechheit,
> da hat man sich schon mal ne veritable Drogenküche eingerichtet, endlich
> die Vietnamesischen Zwangsarbeiter bei der Arbeit, und schon kommt der
> Staat und latscht gewaltätig auf den Grundrechten rum. SO GEHT ES NICHT.
>
> Es kommt auch oft vor, dass der Läufer im Wohnzimmer zum Gebetsteppich
> umdefiniert wird, das Handtuch im Bad zum Turban, und schwupps sitzt man
> als Islamistischer Terrorist in Guantanamo. Ich meine das kennt jeder
> der schon mal mit diesem "Rechtsstaat" zu tun hatte.

Ich hingegen meine das kennt jeder der sensibilisiert für das Thema ist, 
und nicht untertänig jedes Grundrecht brechende Verhalten der 
Staatsorgane gutheißt.

kleines beispiel:
https://www.heise.de/tp/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil
>> Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.
>> Wobei ein Zufallsfund schon mal eine unbeschriftete DVDR sein kann, oder
>> du ätzt mit HCl+H2O2 und einer der Polizisten fabriziert daraus den
>> Anfangsverdacht das du mit gefährlichen Chemikalien hantierst und
>> möglicherweise Sprengstoff herstellst.
>
> Klar, oder halt die "krümeligen Substanzen" gell? Ist auch ne Frechheit,
> da hat man sich schon mal ne veritable Drogenküche eingerichtet, endlich
> die Vietnamesischen Zwangsarbeiter bei der Arbeit, und schon kommt der
> Staat und latscht gewaltätig auf den Grundrechten rum. SO GEHT ES NICHT.
>
> Es kommt auch oft vor, dass der Läufer im Wohnzimmer zum Gebetsteppich
> umdefiniert wird, das Handtuch im Bad zum Turban, und schwupps sitzt man
> als Islamistischer Terrorist in Guantanamo. Ich meine das kennt jeder
> der schon mal mit diesem "Rechtsstaat" zu tun hatte.

Oder völlig legale 9000€ mal eben Anlass geben für eine grossangelegte 
Aktion wegen vermuteter Steuerhinterziehung.

Gruß
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Oder völlig legale 9000€ mal eben Anlass geben für eine grossangelegte
> Aktion wegen vermuteter Steuerhinterziehung.

Jaja wir hängen uns jetzt ständig an irgendwelchen Medienwirksamen 
Vorfällen auf, die mit Wahrscheinlichkeit 1:50.000.000 auftreten und die 
sowieso von jedem anders interpretiert werden können.
Hauptsache wir entblöden uns noch ein kleines Stückchen mehr.

von Uhu U. (uhu)


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Percy N. schrieb:
> Die Erkenntnis, dass "Gewaltmonopol" sich nicht unmittelbar auf
> physische Gewalt bezieht, scheint Geistesgaben zu erfordern, die nicht
> jedem gegeben sind.

Das liest sich bei Wikipedia allerdings etwas anders. Nun ist die zwar 
nicht die Heilige Schrift, der Widerspruch ist aber durchaus 
aufklärenswert…

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Oder völlig legale 9000€ mal eben Anlass geben für eine grossangelegte
>> Aktion wegen vermuteter Steuerhinterziehung.
>
> Jaja wir hängen uns jetzt ständig an irgendwelchen Medienwirksamen
> Vorfällen auf, die mit Wahrscheinlichkeit 1:50.000.000 auftreten und die
> sowieso von jedem anders interpretiert werden können.
> Hauptsache wir entblöden uns noch ein kleines Stückchen mehr.

Naja, ich dachte mir, ich hole Dich da ab, wo es Dir klar wird, dass das 
auch mal Dich treffen kann. Das Problem bei diesen Diskussionen ist ja 
vor allem, dass bei manchen schlicht die Vorstellungskraft fehlt, um das 
auf das eigene Leben zu übertragen. Bis dahin wird was von 
Wahrscheinlichkeiten gefaselt.

Tatsächlich ist das schon so normal geworden, dass da nicht mal mehr 
jemand drüber schreibt. Googel doch mal Bundesverfassungsgericht und 
Hausdurchsuchung. Es ist ziemlich interessant, was das BVerfG den 
unteren Gerichten alles um die Ohren hauen musste. Man bekommt dann auch 
einen Einblick darin, was dieser Richtervorbehalt in der Praxis Wert 
ist.

Aber wie schon geschrieben: Du wirst das offensichtlich erst begreifen, 
wenn Du betroffen bist.

Gruß
Axel

von Christobal M. (c_m_1)


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Axel L. schrieb:
> Googel doch mal Bundesverfassungsgericht und
> Hausdurchsuchung.

Hab ich grade mal gemacht, und das hier gefunden:
https://kurokasai.wordpress.com/mehrere-tausend-hausdurchsuchungen-pro-jahr-sind-rechtswidrig/

Der erste Satz gefällt mir besonders gut :P

von Percy N. (vox_bovi)


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Christobal M. schrieb:

> Ein Verdacht richtet sich gegen eine Person, das eine Tat geschah ist
> kein Verdacht.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht

Warum ziehst Du eine Quelle an, die schon im zweiten Satz das Gegenteil 
von dem behauptet, was Du belegen möchtest?

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Die Erkenntnis, dass "Gewaltmonopol" sich nicht unmittelbar auf
>> physische Gewalt bezieht, scheint Geistesgaben zu erfordern, die nicht
>> jedem gegeben sind.
>
> Das liest sich bei Wikipedia allerdings etwas anders. Nun ist die zwar
> nicht die Heilige Schrift, der Widerspruch ist aber durchaus
> aufklärenswert…

Wikipedia greift mE etwas kurz, vgl etwa "Amtsgewalt".

Ein Grenzfall wäre zB eine Straßensperre oder ähnliches.

von Matthias S. (da_user)


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Wikipedia sagt auch:

"Zu beachten ist, dass für die Zulässigkeit von Maßnahmen wie 
Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme – Haftbefehl ausgenommen – ein 
Anfangsverdacht ausreichend sein kann."

von Percy N. (vox_bovi)


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Christobal M. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Das geht hier gerade etwas arg durcheinander. Und eine Festplatte kommt
>> dabei gar nicht vor.
>
> Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil
> Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.
> Wobei ein Zufallsfund schon mal eine unbeschriftete DVDR sein kann, oder

Bis hierhin Blödsinn. (reimt sich sogar!)

> du ätzt mit HCl+H2O2 und einer der Polizisten fabriziert daraus den
> Anfangsverdacht das du mit gefährlichen Chemikalien hantierst und

Auch noch keine Straftat, also auch kein darauf gerichteter Verdacht.

> möglicherweise Sprengstoff herstellst.

Das allerdings könnte passen.

von Christobal M. (c_m_1)


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Matthias S. schrieb:
> Wikipedia sagt auch:
>
> "Zu beachten ist, dass für die Zulässigkeit von Maßnahmen wie
> Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme – Haftbefehl ausgenommen – ein
> Anfangsverdacht ausreichend sein kann."

Ja, das ist der Knackpunkt. Keine Beweise, nur vage Vermutungen reichen 
um die Grundrechte von Bürgern zu brechen.
Das ist legal, aber nicht rechtens.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christobal M. schrieb:
> Ja, das ist der Knackpunkt. Keine Beweise, nur vage Vermutungen reichen
> um die Grundrechte von Bürgern zu brechen.
> Das ist legal, aber nicht rechtens.

Dafür gibts ja den Richtervorbehalt. Dass der nur so viel Wert ist, wie 
der jeweilige Richter, ist trivial.

Nur wie besser machen? Was sind eure konkreten Vorschläge?

von Christobal M. (c_m_1)


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Cyblord -. schrieb:
> Christobal M. schrieb:
>> Ja, das ist der Knackpunkt. Keine Beweise, nur vage Vermutungen reichen
>> um die Grundrechte von Bürgern zu brechen.
>> Das ist legal, aber nicht rechtens.
>
> Dafür gibts ja den Richtervorbehalt. Dass der nur so viel Wert ist, wie
> der jeweilige Richter, ist trivial.
>
> Nur wie besser machen? Was sind eure konkreten Vorschläge?

Richter, Staatsanwälte und Polizei haftbar machen.
Eine Durchsuchung die sich als illegal herausstellt wird dann zum 
gemeinschaftlich begangenen Bewaffneten Überfall, und wenn etwas 
mitgenommen wurde, Raub.
Jetzt passieren jedem auf Arbeit mal Fehler, also sollte man die 
Beteiligten nicht gleich in den Knast stecken, aber ein paar Tagessätze 
sollten schon drin sein - es geht hier schließlich um Grunrechtsbrüche, 
und nicht um Brötchen die ein paar Minuten zu lange im Ofen waren.
Die jetzige Praxis das ein Gericht einfach nur die illegalität 
feststellt, aber den beteiligten das egal sein kann weil es keine 
Strafen gibt, ist auf jeden Fall nicht ausreichend.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christobal M. schrieb:
> Richter, Staatsanwälte und Polizei haftbar machen.
> Eine Durchsuchung die sich als illegal herausstellt wird dann zum
> gemeinschaftlich begangenen Bewaffneten Überfall, und wenn etwas
> mitgenommen wurde, Raub.

Ok...

> Jetzt passieren jedem auf Arbeit mal Fehler, also sollte man die
> Beteiligten nicht gleich in den Knast stecken, aber ein paar Tagessätze
> sollten schon drin sein - es geht hier schließlich um Grunrechtsbrüche,
> und nicht um Brötchen die ein paar Minuten zu lange im Ofen waren.

Wäre die Folge dann aber nicht abzusehen? Dann würde überhaupt keine 
Strafverfolgung mehr stattfinden. Wer würde sich denn noch dieser Gefahr 
aussetzen?

Außerdem, die Polizei kann ja gar nicht entscheiden. Die werden mit dem 
Wisch in der Hand losgeschickt. Was sollen sie machen wenn sich später 
rausstellt es war nicht ok?

Wie würden sich richterliche Entscheidungen entwickeln, würde man die 
Richter mit solchen Strafen drangsalieren? Was denkst du?

> Die jetzige Praxis das ein Gericht einfach nur die illegalität
> feststellt, aber den beteiligten das egal sein kann weil es keine
> Strafen gibt, ist auf jeden Fall nicht ausreichend.

Ja kann man so sagen. Aber dein Gegenentwurf ist ja noch mehr Gaga als 
ich erwartet habe. Infantil trifft es schon nicht mehr.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Christobal M. schrieb:
> Die Festplatte ist zwischen den Zeilen immer mit dabei, weil
> Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen praktisch immer mitgenommen werden.

Dann war deine Durchsuchung unpraktisch?

Christobal M. schrieb:
> Matthias L. schrieb:
>> Und, was hat der Inhalt deiner Festplatte an Vorwürfen gegen dich
>> ergeben?
>
> Die wurden nicht durchsucht. Die bewaffneten Gewalttäter sind nur durch
> die Wohnung gelatscht

Dein Beispiel ist ja durchaus interressant für den Umstand, dass 
grundsätzlich jeder von einer Hausdurchsuchung betroffen sein kann. Was 
hier im Thread IIRC gar niemand angezweifelt hat - die unterschiedlichen 
Gesetze da herum werden halt zu sehr durcheinander geworfen.

Nur mit der Festplatte aus dem Threadtitel hat's schlicht gar nichts zu 
tun.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Dafür gibts ja den Richtervorbehalt. Dass der nur so viel Wert ist, wie
> der jeweilige Richter, ist trivial.
>
Ich habe noch von keinem Richter gehört, der sich geweigert hätte, den 
beantragten Beschluss abzusetzen mit der Begründung, für eine 
ordentliche Sachprüfung benötige er mindestens zwei Stunden und er habe 
sich vorrangig um Haftsachen zu kümmern.

> Nur wie besser machen? Was sind eure konkreten Vorschläge?

Mehr Personal. Seit Jahrzehnten werden gesellschaftliche Missstände mit 
immer neuen und immer schärferen Gesetzen bekämpft, statt mit 
hinreichendem Personalbestand auf allen Ebenen den Rechtsstand von 1990 
oder so erfolgreich durchzusetzen. So kann das nichts werden: immer mehr 
Normen bei immer weniger Personal.

von Fab S. (snapped)


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Das hängt vom Magneten ab.. der klassische Kühlschrankmagnet oder die 
kleinen Neodymmagnete die man vielleicht rumfliegen hat werden dafür 
nicht geeignet sein. Aber mit einem Degausser macht man HDDs (SSDs weiß 
ich nicht, ob die Magnetfelder stark genug sind um schädliche Spannungen 
zu induzieren) zuverlässig unlesbar. Man sollte aber einen ordentlich 
abgesicherten Stromkreis verwenden. Bei uns in der Firma ist eine 16A 
Sicherung ein paar mal geflogen.. die Geräte sind aber sperrig und teuer 
- also für den Hausgebrauch wohl eher nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christobal M. schrieb:
> Eine Durchsuchung die sich als illegal herausstellt

Ist halt die Frage wie das festgestellt wird. Denn Richter A sagt, die 
Durchsuchung ist ok. Richter B sagt danach, die Durchsuchung war nicht 
ok. Richter A wird jetzt bestraft.
Also ist immer der 1. Richter der Mops. Der 2. Richter hat immer recht?
Ich würde dann als Richter immer nur für die 2. Prüfung zur Verfügung 
stehen. Und du?

Konseqenterweise müsste man so dann auch bei Urteilen höherer Instanzen 
verfahren. D.h. Amtsrichter verbringen den Großteil ihrer Zeit im Knast.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Le X. schrieb:

>
> Die Frage ist: sind diese Irrtümer die Regel, mit der man planen muss
> oder passiert das einem von Tausend?
Regel

>
> Es geht doch darum welchen Aufwand ich treiben will um meine Daten zu
> schützen.
Kanst du eh nicht, nur den Aufwand erhöhen sie zuerbeuten.

> Habe ich gerade einen Anschlag geplant oder Dokumente der NSA geleaked
> bin ich für die Behörden etwas interessanter und sollte etwas mehr
> Aufwand treiben denn manche Behörden sind durchaus in der Lage
> verschlüsselte Festplatten zu entschlüsseln (sei es durch IT-Profis oder
> durch intensive Befragungen).
Damit weckst du erst deren Ehrgeiz!
>
> Jetzt kanns natürlich sein dass ich zu den Zwei-Mp3-Kleinstganoven
> gehöre, aber aufgrund eines Irrtums trotzdem mal die GSG9 vor der Tür
> steht (wobei, die benutzen eher Fenster statt Türen).
Dann sollte ma erst recht keine Provokation setzen.
Wenn sie anklopfen ist die Messe gelutscht und Kooperation das Mittel 
der Wahl, bis dahin ist es kein Interesse zu wecken.
> Das ist ja das Szenario auf das du hinauswillst.
> Klar, ist denkbar.
> Aber wie wahrscheinlich ist das?
Hinreichend, die machen einen Job, das heisst was halt anfällt, 
reinfällt, auffällt.
> Und wie groß ist der Ärger der mir droht wenn sie die zwei mp3s finden?
> Das halte ich für Restrisiko.
> Wenn ich mit sowas rechne dann müsste ich konsequenterweise mit *allem*
> rechnen was so passieren kann und mir einen Prepper-Bunker graben...
Ja und mit dem Laken über dem Kopf schon mal losgehen, Probe zu liegen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Christobal M. schrieb:
>
> Richter, Staatsanwälte und Polizei haftbar machen.
> Eine Durchsuchung die sich als illegal herausstellt wird dann zum
> gemeinschaftlich begangenen Bewaffneten Überfall,

Landfriedensbruch?

>  und wenn etwas
> mitgenommen wurde, Raub.

Wo siehst Du die Absicht rechtswidriger Zueignung?
Und selbst wenn das zu bejahen wäre, bliebe Diebstahl mit Waffen, oder 
sonst schwerer Raub.

> Jetzt passieren jedem auf Arbeit mal Fehler, also sollte man die
> Beteiligten nicht gleich in den Knast stecken, aber ein paar Tagessätze
> sollten schon drin sein - es geht hier schließlich um Grunrechtsbrüche,
> und nicht um Brötchen die ein paar Minuten zu lange im Ofen waren.

Dem steht zu Recht das StGB entgegen...

> Die jetzige Praxis das ein Gericht einfach nur die illegalität
> feststellt, aber den beteiligten das egal sein kann weil es keine
> Strafen gibt, ist auf jeden Fall nicht ausreichend.

Stimmt. Insbesondere Strafbeförderungen wirken verstörend, vgl Hamburger 
Kessel.

von Matthias S. (da_user)


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Percy N. schrieb:
> Mehr Personal.

Das wäre ein allererster guter Schritt.

Cyblord -. schrieb:
> Ist halt die Frage wie das festgestellt wird. Denn Richter A sagt, die
> Durchsuchung ist ok. Richter B sagt danach, die Durchsuchung war nicht
> ok. Richter A wird jetzt bestraft.
> Also ist immer der 1. Richter der Mops. Der 2. Richter hat immer recht?
> Ich würde dann als Richter immer nur für die 2. Prüfung zur Verfügung
> stehen. Und du?

Ich nehme die 3. Prüfung und schicke beide in den Knast ;-)

Es ist aber eine gute Frage, wie man damit umgehen soll. Einerseits 
passieren da natürlich Fehler, und ich würde jetzt deswegen den 
Beteiligten auch nicht allzu sehr auf die Finger klopfen wollen.
Aber evtl. bräuchten wir da obendrüber eine zweite Instanz, die einfach 
die Entscheidungen nochmal hinterher prüft. Und wenn dann auffällig 
wird, dass einer der Richter da zu leichtfertig mit umgeht, dann gehört 
das auch abgestellt.
Geht aber natürlich auch wieder nur mit mehr Personal.

Aber definitiv gehören sich durch solche Hausdurchsuchungen beschafften 
Beweismittel, ob Zufallsfunde oder nicht, eben nicht zugelassen.
Allerdings, wenn ich da dran denke, dass evtl. durch so eine "illegale" 
HD ein Mörder oder KiPo-Ring auffliegt, und dann die Beweismittel nicht 
zulässig sind, wird mir auch wieder übel.

von Le X. (lex_91)


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Matthias S. schrieb:
> Allerdings, wenn ich da dran denke, dass evtl. durch so eine "illegale"
> HD ein Mörder oder KiPo-Ring auffliegt, und dann die Beweismittel nicht
> zulässig sind, wird mir auch wieder übel.

Ja, am Stammtisch ist halt alles einfacher.
Da klingen alle Ideen erstmal gut.
Scheiß Realität.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Viel unangenehmer ist doch der mögliche Machtmissbrauch, welcher durch 
ständiges Herabsetzen von Bürgerrechten indiziert wird. Kann mir irgend 
wer sagen, wann zuletzt ein Politiker sich für eine Stärkung selbiger 
gegenber dem Staat einsetzte und wann zuletzt ein Gesetz erlassen wurde 
welches die Macht des Staates gegenüber dem Bürger wirksam beschränkte 
ohne das ein Höchstgericht dafür bemüht werden musste.

Das Problem liegt imho in dieser Tendenz.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:
> Aber definitiv gehören sich durch solche Hausdurchsuchungen beschafften
> Beweismittel, ob Zufallsfunde oder nicht, eben nicht zugelassen.

Man könnte definitiv das Beweisverwertungsverbot bei uns auf die gleiche 
Stufe wie z.B. in den USA heben. Das würde eben auch abschreckend 
wirken, weil kein Staatswanwalt will dass wegen Formfehler bei der 
Durchsuchung der ganze Fall platzt.

Das dann eindeutige Beweise halt mal nicht verwertet werden dürfen muss 
man aushalten. Muss halt sauber gearbeitet werden. Genau das wollen wir 
ja alle.
Genau so wie man aushalten muss, dass vermutliche Straftäter freikommen 
weil die Beweise eben nicht ausreichen. Lieber 10 Kriminelle frei als 
ein unschuldiger in Knast. So sehe ich das.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Matthias L. schrieb:
> wir waren doch schon soweit einig, dass
> jeder von einer Durchsuchung betroffen sein kann.

Hier zwei Schwänke, dei das Leben schrieb:
Es war in der Mitte der 1970er. Ich wohnte mit drei Kommilitonen in WG.

Eines Vormittags klingelte es an der Wohnungstüre und drei Herren 
begehrten unter Vorlage eines Durchsuchungsbefehls Einlass.

Es ging um einen Einbruch im karlsruher Jachthafen, ermittelt wurde - 
warum auch immer - vom Zoll.

Die Ermittler hatten sie einen äußerst vagen "Hinweis" erhalten, in den 
Einbruch sei ein Mann mit dem Spitznamen "Josefle" verwickelt und der 
wohne irgendwo in der Gegend, in der wir auch wohnten.

Die Kriminalisten durchsuchten also die Einwohnermeldekartei nach einer 
männlichen Person mit dem Vornamen Josef und wurden bei meinem Kumpel 
fündig. Dass das nur der zweite Vorname und keineswegs der Rufname war - 
der war seinerzeit noch im Perso vermerkt -, störte offenbar nicht 
weiter…

Auf diese Weise kam also der Durchsuchungsbefehl zustande.

Bei der Durchsuchung selbst tat sich insbesondere der von der Gemeinde 
abgestellte Zeuge durch besonderen Ermittlungseifer hervor, während sich 
die beiden Zollbeamten korrekt verhielten und auch nur die Seriennummern 
unserer Radios u.ä. notierten und ansonsten keinen übermäßigen 
Verfolgungseifer an den Tag legten.

Besagter "Zeuge" sah eine kleine Wasserpfeife auf meinem Tisch stehen 
und stürzte sich sofort mit dem Ruf "Oh, Opium, Opium!" darauf.

Die Zöllner interessierten sich nicht weiter dafür, wiesen diesen 
"Zeugen" aber auch nicht in seine Schranken.


Immerhin hatten sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl - in den 
Folgejahren pflegten sich die Behörten mehr und mehr auf "Gefahr im 
Verzug" zu berufen und Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss 
vorzunehmen. Das wurde zwar zwischenzeitlich vom Verfassungsgericht als 
illegal bemängelt, ganz abgestellt ist die Methode aber offenbar nicht - 
persönliche Konsequenzen für die Beamten hat sowas ja in keinem Fall und 
damit entfällt auch ein wesentliches Motiv, sich rechtskonform zu 
verhalten.


Das zweite Vorkommnis war Mitte der 1980er. Mir fiel zunächst nur auf, 
dass zu völlig unmöglichen Zeiten das Telefon klingelte, sich aber 
niemand meldete.

Dann kam ein Anruf morgens um 6:00 Uhr. Ich lag im Bett und schlief. 
Blöderweise nahm ich ab und wurde von einer ziemlich barschen Stimme am 
anderen Ende angepflaumt, ob ich ich sei. Ich bestätigte das in meinem 
Tran und klack legte der nette Herr am anderen Ende auf.

Dann war längere Zeit Ruhe - offenbar war das Rollkommando doch nochmal 
zurückgepfiffen worden.

Eines Vormittags rief mal wieder einer an, stellte sich als 
Polizeibehörde vor und schleimte ziemlich rum, sie hätten an einem 
Diebeslager einen Zettel mit meiner Telefonnummer gefunden und blah blah 
blah.

Eigentlich hätte der Kerl mir wohl mitteilen sollen, dass mein Telefon 
abgehört worden war - was er aber nicht tat. Besonders verdächtig war 
denen wohl, dass ich das Telefon in der ganzen Zeit nicht benutzt hatte, 
weil schwer eingespannt.


Tja und nu? War das wieder alles "völlig in Ordnung"? Oder wurden da mal 
wieder leichtfertig und aus nichtigen Gründen Grundrechte mit Füßen 
getreten?

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Tja und nu? War das wieder alles "völlig in Ordnung"? Oder wurden da mal
> wieder leichtfertig und aus nichtigen Gründen Grundrechte mit Füßen
> getreten?

Ja du wurdest wirklich schwer mißhandelt. Also Gulag ist da gar nichts 
gegen. Tatsächlich eine Durchsuchung die nur einem Mitbewohner galt und 
bei der NICHTS passiert ist, und ein Telefonanruf. Ich hoffe du kannst 
das irgendwann mal verarbeiten. Oh diese Teufel...

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Percy N. schrieb:
> Wikipedia greift mE etwas kurz, vgl etwa "Amtsgewalt".

Darüber lässt sich WP überhaupt nicht aus…

> Ein Grenzfall wäre zB eine Straßensperre oder ähnliches.

Ist das keine Gewalt?

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Ja du wurdest wirklich schwer mißhandelt. Also Gulag ist da gar nichts
> gegen. Tatsächlich eine Durchsuchung die nur einem Mitbewohner galt und
> bei der NICHTS passiert ist, und ein Telefonanruf. Ich hoffe du kannst
> das irgendwann mal verarbeiten. Oh diese Teufel...

Wenn du keine Argumente mehr hast, wirst du ausfällig. Ist aber nicht 
wirklich neu…

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wikipedia greift mE etwas kurz, vgl etwa "Amtsgewalt".
>
> Darüber lässt sich WP überhaupt nicht aus…
>
Eben!

>> Ein Grenzfall wäre zB eine Straßensperre oder ähnliches.
>
> Ist das keine Gewalt?

Das überlasse ich Deiner werten Einschätzung. Differenziere hierbei 
zwischen Spanischen Reitern, Schlagbäumen, Flatterbändern und rot 
zeigenden Wechsellichtzeichenanlagen. => Warum wohl "Grenzfall"?

Ich hatte nota bene niemals bestritten, dass das Gewaltmonopol auch 
physische Gewalt umfassen kann.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Ich hatte nota bene niemals bestritten, dass das Gewaltmonopol auch
> physische Gewalt umfassen kann.

Aber mir hast du unterstellt dass ich damit AUSSCHLIEßLICH physische 
Gewalt meine.

von Vn N. (wefwef_s)


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Cyblord -. schrieb:
> Klar, oder halt die "krümeligen Substanzen" gell? Ist auch ne Frechheit,
> da hat man sich schon mal ne veritable Drogenküche eingerichtet, endlich
> die Vietnamesischen Zwangsarbeiter bei der Arbeit, und schon kommt der
> Staat und latscht gewaltätig auf den Grundrechten rum. SO GEHT ES NICHT.

Drogenküche? Zwangsarbeit?
Was phantasierst du denn da zusammen, wenn du die Anspielung offenbar 
nicht verstanden hast, dann lass es doch einfach...

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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Cyblord -. schrieb:
> Lieber 10 Kriminelle frei als
> ein unschuldiger in Knast. So sehe ich das.

Das sehe ich auch auch so. Mich würde aber mal interessieren wie Uhu das 
so sieht.

Will ich einen starken Staat oder will ich meine Bürgerrechte geschützt 
wissen? Beides zusammen schließt sich weitgehendst aus.

Ich persönlich wünsche mir letzteres, kenne aber sehr viele die dazu 
eine eher ambivalente Meinung haben: Der Staat soll gefälligst Stärke 
zeigen - gegen "die anderen"

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:

> Auf diese Weise kam also der Durchsuchungsbefehl zustande.
>
Das klingt etwas dürftig als Erkenntnisgrundlage, insbesondere sus 
heutiger Sicht. Leider hast Du nicht mitgeteilt, ob sich das Ganze vor 
oder nach der Strafrechtsreforn der siebziger Jahre zugetragen hat.

> Bei der Durchsuchung selbst tat sich insbesondere der von der Gemeinde
> abgestellte Zeuge durch besonderen Ermittlungseifer hervor, während sich
> die beiden Zollbeamten korrekt verhielten und auch nur die Seriennummern
> unserer Radios u.ä. notierten und ansonsten keinen übermäßigen
> Verfolgungseifer an den Tag legten.
>
Das Problem geht hier, anders als es scheinem mag, gerade nicht von 
hoheitlichem Handeln aus. Offenbar hat dieser als Zeuge hinzugezogene 
Gemeindebeamte sich in der Rolle und Pflicht des Blockwartes gesehen, 
statt richtigerweise anzunehmen, dass er neutral die Amtshandlung 
beobachten sollte. Vielleicht hätte sich Dein Hausmeister anders 
verhalten, wer weiß?

> Die Zöllner interessierten sich nicht weiter dafür, wiesen diesen
> "Zeugen" aber auch nicht in seine Schranken.
>
Immerhin löblich, dass der Canaille keine umnötige Aufmerksamkeit 
geschenkt wurde.
>
> Immerhin hatten sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl - in den
> Folgejahren pflegten sich die Behörten mehr und mehr auf "Gefahr im
> Verzug" zu berufen und Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss
> vorzunehmen.

Falks Du Spaß haben willst, dann frage sie das nächste Mal, welche 
Gefahr sie eigentlich meinen. Leider darfst Du das zu gewärtigende 
Gestotter nicht aufzeichnen, obwohl (oder weil?) Du es später zu 
Beweiszwecken gut gebrauchen könntest.

> Tja und nu? War das wieder alles "völlig in Ordnung"? Oder wurden da mal
> wieder leichtfertig und aus nichtigen Gründen Grundrechte mit Füßen
> getreten?

Kleine Anekdote meinerseits: etwa zur gleichen Zeit hatte ich es auf 
einer Reise fern der Heimat wohl so eilig gehabt, dass Väterchen Staat 
meinte, dies sei ein Erinnerungsfoto wert.
Drei Wochen später klingelte es abends an meiner Tür. Vor derselben 
stand ein Polizevollzugsbeamter im Vollwichs mit Aktendeckel unter dem 
Arm. Befragt nach seinem Begehr ließ er sich bestätigen, dass ich ich 
sei (heute würde ich die Auskunft verweigern) und erklärte, er sei 
gekommen, um mir Akteneinsicht zu gewähren. Als Nächstes schlug er den 
Aktendeckel auf, bewunderte abwechselnd mein dort verewigtes Konterfei 
und meinen realen Anblick und bemerkte dann, ich sei "zweifelsfrei 
identifiziert".
Das ließ sich nun nicht mehr aus der Welt schaffen, also bat ich den 
Beamten freundlich herein, bot ihm einen Platz an und ließ mir die Akte 
aushändigen, in die ich dann bei einem Pils gemütlich Einsicht nahm. Es 
hat etwas gedauert  ...

Welch ein Aufwand für ein Knöllchen von vierzig Mark oder so!

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

>
> Man könnte definitiv das Beweisverwertungsverbot bei uns auf die gleiche
> Stufe wie z.B. in den USA heben. Das würde eben auch abschreckend
> wirken, weil kein Staatswanwalt will dass wegen Formfehler bei der
> Durchsuchung der ganze Fall platzt.
>
> Das dann eindeutige Beweise halt mal nicht verwertet werden dürfen muss
> man aushalten. Muss halt sauber gearbeitet werden. Genau das wollen wir
> ja alle.

Du sprichst ein großes Wort gelassen aus!

> Genau so wie man aushalten muss, dass vermutliche Straftäter freikommen
> weil die Beweise eben nicht ausreichen. Lieber 10 Kriminelle frei als
> ein unschuldiger in Knast. So sehe ich das.

So funktioniert Rechtsstaat.

Aber das will der Bürger nicht. Seiner Meinung nach trifft es immer nur 
die Anderen, und die haben es ja eh nicht besser verdient.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ich hatte nota bene niemals bestritten, dass das Gewaltmonopol auch
>> physische Gewalt umfassen kann.
>
> Aber mir hast du unterstellt dass ich damit AUSSCHLIEßLICH physische
> Gewalt meine.

Uups - sorry!

Hatte mich wohl davon beirren lassen, dass Dein Vorposter von 
Gewalttätigkeit geschrieben hatte.

von Uhu U. (uhu)


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Percy N. schrieb:
> Leider hast Du nicht mitgeteilt, ob sich das Ganze vor
> oder nach der Strafrechtsreforn der siebziger Jahre zugetragen hat.

Das war wohl im Frühjar 74, also wohl knapp vor der 74er-Reform.

> Welch ein Aufwand für ein Knöllchen von vierzig Mark oder so!

Der haben sich eben sein Gehalt noch redlich verdient…

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Tja und nu? War das wieder alles "völlig in Ordnung"? Oder wurden da mal
>> wieder leichtfertig und aus nichtigen Gründen Grundrechte mit Füßen
>> getreten?
>
> Ja du wurdest wirklich schwer mißhandelt. Also Gulag ist da gar nichts
> gegen. Tatsächlich eine Durchsuchung die nur einem Mitbewohner galt und
> bei der NICHTS passiert ist, und ein Telefonanruf. Ich hoffe du kannst
> das irgendwann mal verarbeiten. Oh diese Teufel...

Du meinst, es wäre in Ordnung, wenn ich einfach mal so bei dir 
reinschneien würde, um meinen letztes Jahr geklauten Aussenborder zu 
suchen ? Würde Dir nächste Woche an einem beliebigen Werktag (inkl. 
Samstag) um 6 Uhr passen ?

Gruß
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Axel L. schrieb:
> Du meinst, es wäre in Ordnung, wenn ich einfach mal so bei dir
> reinschneien würde, um meinen letztes Jahr geklauten Aussenborder zu
> suchen ? Würde Dir nächste Woche an einem beliebigen Werktag (inkl.
> Samstag) um 6 Uhr passen ?

Wenn du einen gültigen Durchsuchungsbeschluss hast, warum nicht? Oder 
hatten die das bei der Story von Uhu nicht? Also!

von Axel L. (axel_5)


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Cyblord -. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Du meinst, es wäre in Ordnung, wenn ich einfach mal so bei dir
>> reinschneien würde, um meinen letztes Jahr geklauten Aussenborder zu
>> suchen ? Würde Dir nächste Woche an einem beliebigen Werktag (inkl.
>> Samstag) um 6 Uhr passen ?
>
> Wenn du einen gültigen Durchsuchungsbeschluss hast, warum nicht? Oder
> hatten die das bei der Story von Uhu nicht? Also!

Dafür muss man lediglich bei der Polizei angeben, dass man in der Kneipe 
gehört hätte, dass Du damit geprahlt hättest, den zu haben. Dann kommen 
die vorbei.

Du glaubst, das reicht nicht ?

Genau in so einen Fall hat das BVerfG entschieden. War nicht zulässig, 
aber die Durchsuchung hat stattgefunden. Das nächsthöhere Gericht hatte 
übrigens abgelehnt, die zweite Instanz durchzuziehen, weil die 
Durchsuchung ja schon durch war.

Aber, nee, is schon klar.

Gruß
Axel

von Co E. (Firma: keine) (emco)


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Axel L. schrieb:
> Dafür muss man lediglich bei der Polizei angeben, dass man in der Kneipe
> gehört hätte, dass Du damit geprahlt hättest, den zu haben.

Womit du eine Straftat begehen würdest...

von Klaus I. (klauspi)


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Christobal M. schrieb:
> Meine ablehnende Haltung kommt nicht von ungefähr, oder weil ich ein
> böser Mensch bin der Chaos und Gesetzlosigkeit will. Im Gegenteil.
> Sie kommt vor allem von gesammelten Erfahrungen mit den Staatsorganen,
> und natürlich auch entsprechen Berichten dritter.

Ja, diese Erfahrung muss man wirklich mal selbst gemacht haben um aus 
den Heile-Welt-Traum aufzuwachen.

Richtig schlimm wird es anscheinend immer dann, wenn den Staatsorganen 
selbst klar wird, dass sie sich geirrt und viel zu weit aus dem Fenster 
gelehnt haben.

Dann zaubern sie aus der angeblichen Straftat schnell ein Feuerwerk aus 
mehreren Ordnungswidrigkeiten und andere Nebenkriegsschauplätze, damit 
sie nicht ganz so blöd da stehen und hoffen das schon was hängen bleiben 
wird.

Der Bürger verliert dann Jahre an Zeit, Geld und Nerven für derartige 
Possen.

Aber wie gesagt, soetwas muß man wirklich selbst mal erlebt haben. Davor 
war ich auch sehr blauäugig. Deswegen bin ich den Leuten hier gar nicht 
böse. Die können zum Gros gar nicht begreifen, was sie hier so 
schreiben.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Klaus I. schrieb:
> Aber wie gesagt, soetwas muß man wirklich selbst mal erlebt haben.

Nein eigentlich muss man das nicht. Etwas statistisches Grundwissen und 
Kenntnis über das Selbstbild von Staatsbediensteten genügte, um eine 
hinreichend zutreffende Einschätzung für den Hausgebrauch treffen zu 
können.

Namaste

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias L. schrieb:
> mit der Festplatte aus dem Threadtitel hat's schlicht gar nichts zu tun.
Und mit Technik, speziell mit Elektrotechnik oder gar Elektronik 
bzw. auch Mikrocontrollern auch nicht (mehr).

Und deshalb mache ich den Laden hier dicht. Wenn wer einen brauchbaren 
Grund für eine Entsperrung hat, der darf den per PN an mich oder einen 
anderen Moderator schicken. Wir werden den dann diskutieren.

: Bearbeitet durch Moderator
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