Wenn man Aufträge in Form von Werkverträgen annimmt und sich damit selbstständig machen will, sollte man ein Gewerbe anmelden oder Freiberuflern und wenn ja wie?
:
Gesperrt durch User
geh einfach zur ihk und lass dich beraten, bezahlen musst du die bande später sowieso
Freiberufler: selbständige Ingenieuer, Artichekten (die Typen mit den Häusern und so) etc. Ein Gewerbe kann jeder anmelden. Dazu geht man zum örtlichen Ordnungsamt, erzählt dem Menschen da was man gerne machen würde und bekommt für sämtliche Sachen einen Gewerbeschein. Der Weg zur IHK ist schon nicht sinnlos, wenn man seine Existenz darauf aufbauen will. Bei einem Nebengewerbe bzw. einem Umsatz unter einer bestimmten Grenze braucht man die Jungs und Mädels auch noch nicht bezahlen.
Heisst das dass nur Ignenieure, Architekten etc. freiberuflich arbeiten können?
Hm, ich frage mal beim Finanzamt nach, tendiere aber zum Freiberuflern, da man dann auch keine Gewerbesteuer zahlen muss ;-)
Meines Wissens ist der Freiberufler nur den Ingenieuren (auch Architekten) vorbehalten. Keine Gewerbesteuer ja, aber Steuern zahlst du auch als Freiberufler, man hat nur mehr Möglichkeiten als ein Gewerbetreibender. gruß
Bei der IHK hiess es, dass Spezialisten freiberuflern können. Als Physiker mit Aufbaustudium in praktischer Informatik bin ich ja Spezialist; im Vergleich zum Ing. eigentlich überqualifiziert. Dass man das Einkommen in der Lohsteuererklärung angeben muss, ist klar.
Rolf, das du als Freiberufler persönlich haftend bist ist dir aber auch klar, oder? Es muß ja nichts passieren... aber einmal dumm gelaufen, eine Verkettung von unglücklichen Umständen und du wirst in deinem Leben nicht ein einziges mal mehr über den Sozialhilfesatz kommen
du kannst ja auch als freiberufler eine betriebshaftpflichtvers. abschließen vg ed
"Physiker; im Vergleich zum Ing. eigentlich überqualifiziert." Da bist Du aber schwer auf dem Holzweg. Wer will schon Theoretiker haben? Freiberuflier muessen Arbeiten und Projekte abwicklen. Kaum ein Physiker, den ich je getroffen, wäre dazu in der Lage. Und selbst wenn Du etwas taugst: Als Physiker hat man in der Industrie einen schlechten Ruf.
Marco,
> Als Physiker hat man in der Industrie einen schlechten
Ruf.
Falsche Aussage!
Hi Ralf, Freiberufler vs. Gewerbetreibender: ganz kurz: Alles, was nicht freiberuflich, aber selbständig arbeitet, ist gewerbetreibend! "Freie Berufe" ist eine handvoll benannter Berufsgruppen: Anwälte, Ärzte etc., aber auch Architketen und - Ingenieure, wenn sie eine ingenieursmäßige Tätigkeit ausführen. (Genauen Wortlaut bitte raussuchen!) D.h. z.B., wenn Du Computer verkaufen wolltest, mußt Du ein Gewerbe anmelden, wenn Du z.B. im Auftrag Software entwickelst UND (das ist eine Besonderheit) diese Software zum Bereich Systemprogrammierung (und NICHT zum Bereich Anwendungsprogrammierung) zählt, das läuft das als freiberufliche Tätigkeit. Herausgestrichen wird dabei der Aspekt der ingenieursmäßigen Tätigkeit. Gewerbetreibend heißt Gewerbesteuer und IHK-Beitrag, um den IHK-Beitrag kommt der Freiberufler herum, die Gewerbesteuer hängt vom Wohnsitz/Firmensitz und dem dortigen Hebesatz ab, darüber weis der Steuerberater bescheid. hth, Thomas
Das mit der Gewerbesteuer ist aber nicht mehr so wild. Soweit ich weiss, kann man die bei der Einkommensteuer geltend machen. Müsste sich also wegheben. Was ich nicht weiss ist, ob für die Grenze der Umsatz oder der Gewinn zählt. IHMO liegt die Grenze, ab der die IHK die Hand aufhält, bei 5000,-. (?) Freiberufler sind neben den oben erwähnten auch Künstler - wenn sie künstlerische Tätig sind. Strittig sind Chorleiter, DJs und Musiker, die nur aufführen. Superlustig ist es, wenn Du wie ich Ingenieur bist, noch einen Tongewerbetrieb hast und selber Musik machst. Dann deckt man zur Verwirrung des FA alle Kombinationen ab. Da auf manche künstlerischen Tätigkeiten nur 7% MwST zu entrichten sind, während die Dienstleistungen immer mit 16% laufen, gleicht die Buchführung und Steuererklärung einer 2 x n x m - Matritze! Die Frage ist nun, was ich wem in Rechnung stelle, wenn ich einer Audiofirma ein DSP-Board liefere, auf dem von mir entwicklete Software-Algorithmen laufen, welche Musik in künstlerischer Weise umgstalten und neu kreieren, während ein MIDI-Generator von mir komponierten Soundstreams abspielt. (?) Um Deine Frage zu beantworten: Immer möglichst KEIN Gewerbe anmelden!
Hallo, beachten sollte man auch, dass Gewerbetreibende ab einer bestimmten Einkommengrenze verpflichtet sind eine Soll-Besteuerung (doppelte Buchhaltung) durchzuführen, Freiberufler sind davon befreit und können ihre Steuer immer mit einer einfachen Einahme-Überschuss-Rechnung machen. Die Grenzen liegen meines Wissens bei ca. 30000.- zu versteuerndem Einkommen, bzw. 250000.- Umsatz. Ein Freiberufler muss den überwiegenden Anteil seines Einkommens mit ing.mäßigen Abeiten erzielen, kann jedoch auch Teile seine Einkommens mit gewerblichen Einkünftten bestreiten. Die Grenze liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamtes, wobei die dazu tendieren erst mal alles als Gewerbe zu betrachten. Eine Beratung duch die IHK ist empfehlenswert, insbesondere auch zur Abgrenzung mit der Handwerkskammer, da die sich z.T. sehr hoheitlich verhalten, und alle techn. Arbeiten in ihrer Zuständigkeit sehen. Gruss, Peter
Wichtig ist auch, dass man zumind. als Freiberufler die Einnahmen wahlweise nach Eingang des Geldes oder Ausstellung der Rechnungen versteuern muss. Man muss sich nur auf einen Modus festlegen, aber das erstere ist meist sinnvoller.
@Rolf, Soll- oder Istbesteuerung ist im Endeffekt völlig egal, wenn die Selbstständigkeit länger als ein paar Monate dauern soll. Bei "ordnungsgemäßer" Besteuerung kommt da in den ersten Jahren normalerweise nicht allzuviel zusammen. Die Haftung läßt sich i.A. eh nicht ausschließen, da im Normalfall bereits ein Prozess darüber nahezu jeden in den Ruin treibt und keine Versicherung dieser Welt wird ein solchen Risiko versichern. Gruß Thomas
Hallo! ich habe ein ganz ähnliches Problem. Ich bin Künstlerin mit dem Schwerpunkt Fotografie und Design. Ich habe mein Studien an der Kunstakademie beenedet. Seit einigen Monaten arbeit ich an meinen eigenen Projekten ( Fotos, Instellationen, Videos etc.) in meinem Atelier. Da ich in der Anfangs Phase bin muss ich zunächst noch Kontakte zu Gallerien und anderen Institutionen aufbauen oder erweiteren. Daher habe ich kein direktes Einkommen, oder eher gesagt ein sehr geringes. Ich erwarte jedoch dass sich dieses im Laufe der Zeit ändert. Sollte ich mich freiberuflich melden ?( trotz voraussichtlich keinem bis geringen Einkommen - da ich mich gerade nach dem Studium befinde)oder hat jemand eine Ahnung welchen anderen Weg ich als angehender Künstler gehen kann ?
@Julia, kommt auch drauf an, wie lange du das machen willst. Du möchtest doch sicher auch deine Investitionen anerkannt bekommen (Kamera, PC, Fahrkosten etc.). Dann wäre ein "vernünftig" geplantes Selbstständigmachen sicher nicht verkehrt. Es gibt ja auch das eine oder andere Förderprogramm dafür. Weiterhin solltest du dir <auch Gedanken über deine "soziale" Zukunft machen, soll heißen Kranken- und Rentenversicherung etc. Evtl. mit befreundeten Fotografen unterhalten, wie diese das regeln. Gruß Thomas
ich habe eine frage ich möchte selbstständig werden aber bin vorbestraft was jetzt kann ich trotzdem gewerbe bekommen oder nicht ich habe ein eintrag im führungszeugnis was jetzt?
Das Führungszeugnis ist egal; das wird nicht verlangt, auch nicht bei Freiberuflern. Man braucht das relativ selten, nur für einige Arbeits-Stellen und ganz rein muss es nur selten sein; beispielsweise darf beim Bundeskanzler keine Vorstrafe drinn stehen.
>Das Führungszeugnis ist egal; das wird nicht verlangt, auch nicht bei
Freiberuflern.
Stimmt nicht! Wenn du als Ing ein gutes Projekt bekommen und bearbeiten
willst, wo es um Sicherheitsfragen geht, brauchst Du neben 1a-Referenzen
auch ein 1a-Führungszeugnis. Bei mir haben das inzsichen schon 2
Projektgeber sehen wollen und auch bekommen.
Ja, aber es geht hier um die Anmeldung. Dass man bei Sicherheitskritischem mehr braucht ist klar; für den Job Bundeskanzler/Bundeskanzlerin braucht man ja auch etwas mehr als keine Vorstrafe.
Hallo liebe "Gemeinde", mein Ordnungsamt legt im Auftrag des Finanzamtes mein Gewerbe als Künstlervermittlung und DJ wegen (z.T. geschätzter)Einkommen- und Umsatzsteuerschulden lahm. Gewerbeuntersagungsverfahren. Ich will aber mein Geld selbst erwirtschaften und nicht am Tropf des Staates hängen. Aufträge sind nicht üppig aber da. Ist eine Umorganisation als "feiberuflicher DJ" möglich und angeraten? Ich lege nicht nur auf, sondern arbeite mit Moderation und Musikdramaturgie! Bei meinem FA handelt es sich um eine Truppe, die aufgrund meines Konkurses in einem ganz anderen Gewerbe, mich eh auf dem Kieker hat. Da jedoch meine damaligen Kunden meine Lieferungen nicht bezahlten, Dispokredite platzten, Steuerberater (wegen nicht mehr möglicher Bezahlung -> Kontensprerrung)nicht mehr arbeiteten, Haus und Betrieb unter Wert zwangsversteigert wurden, bin ich einer ganz besch... Situation. Gibt es ausser ALGII/HartzIV oder schnellstmöglichem Selbstmord noch andere Lösungen? Vielleicht Selbsteinweisung in den Knast oder lebenslanges Schuheputzen für Herrn Ackermann oder Esser?
vielleicht private Insolvenz? Da gibt es doch dieses Schuldnerverfahren mit x-jähriger Wohlverhaltensphase und anschliessender automatischer Restschuldbefreiung. Allerdings unter strengen Auflagen. Ist wohl kein Zuckerschlecken aber für manchen eine Chance zum Neubeginn! greetz
Danke für den nicht neuen Tip. - Leider sagt mir zu dieser Variante jede offizielle Stelle etwas anderes hinsichtlich Zutreffens auf meine Situation. In einem Land, in welchem ehliche Arbeit bescheiden bezahlt wird und man einen Tritt nach dem anderen bekommt, jedoch die die genug Geld haben, freie Fahrt für alles haben, ist für mich kein Platz.
Hey Leute, ich hätte da mal eine Frage die mir unter den Nägeln brennt?! ;o) Ich bin voll beruflich tätig und betreibe schon seit längerem die Fotografie als mein Hobby. Nun würde ich gerne aus meinen Hobby mehr machen, d.h. ich spiele mit dem Gedanken mich evtl. als freischaffender Künstler beim Gewerbeaufsichtsamt anzumelden. Nun weiß ich aber gar nicht so genau was da finanziell etc. so auf mich zukommt, ( WIE TEUER KOMMT MICH DER GANZE KLATERADATSCH DENN NUN...? Habe hier leider noch gar keine genauen Angaben nachlesen können, und würde mich über einige Info´s von euch dazu sehr freuen ! :O) Und ist es besser evtl. noch kein Gewerbe anzumelden und dieses ersteinmal so zu betreiben? Sollte ich lieber Freiberufler oder Freischaffender Künstler mich anmelden??? So richtig Geld verdiene ich damit ja noch nicht, auch wenn ich mal das ein oder ander Bild von mir berits erfolgreich verkauft habe. Allerdings überschreiten meine jhrlichen Einnahmen damit nicht grade eine bestimmte Grenze! Ich habe hier irgendwas von mehreren Tausend gelesen, da bin ich noch lange nicht! Ich will es mal so ausdrücken, mehr als ca. 100 - 150 im Monat ist es noch nicht!!! ;O)) Soll aber gerne mehr werden, wehre mich nicht dagegen... ;o) Danke euer Oliver
Als Künstler wirst du nur anerkannt, wenn du eine Ausbildung hast und künstlerisch tätig bist. Reines Photografieren im Auftrag ist eine Dienstleistung, die nur als Gewerbe geht. Gleiches musste ich mir fürs DJing anrechnen lassen. Keine kreative Komponente.
Also wenn ein DJ nicht kreativ ist, dann ist er natürlich auch kein DJ sondern nur ein "Aneinanderreiher". Wenn natürlich alle, die eine MP3 Datei von einer Schallplatte unterscheiden können und bei allen unmöglichen Anlässen "schwarz" als DeeJay arbeiten, sich DJ nennen dürfen und es letztlich keine anerkannte Ausbildung dafür (mehr)gibt, dann brauchen wir uns über die Interpretationsarmut der Schreibtischtäter nicht wundern. Die zuständigen Vereine werden nicht wirklich ernst genommen und haben keine Lobby! Ich hatte eine Ausbildung (in der DDR)- sogar mit regelmäßigen Nachschulungen - und profitierte bis zu dem Zeitpunkt davon, bis ein Finanzbeamter befand, dass "ich doch sowenig als DJ verdiene, dass es doch wohl besser wäre von der Sozialhilfe zu leben. Da käme ungefähr genau so viel heraus." Letztlich hat der Mann recht. 4 Wochen a 2 Veranstaltungen mit 150 , alle Kosten runtergerechnet. Das kommt hin! Der Punkt ist, ich will mein Geld selbst verdienen!!! Ob als Freiberufler oder Selbstständiger. Aber dazwischen steht das Finanzamt, das Ordnungsamt, die IHK, die Knappschaft, eine Krankenversicherung, (k)eine Rentenversicherung.... Der Grundansatz einer solidarisch funktionierenden Gesellschaft ist nicht mehr vorhanden. Und zum "Künstlerisch tätig sein". Beamte von Deutschland: Träumt weiter euren Schreibtisch-Schlaf-Traum, man wäre als Fotograf oder DJ nicht künstlerisch tätig und würde keine eigene schöpferische Leistung erbringen. Ihr seid es, die nur in Paragrafen denken könnt. Fotografen und DJs bringen den Menschen Freude! Ihr vergrätzt sie. Dafür habt ihr aber ein gesichertes Gehalt und Rente. DJs und Fotografen bekommen kurz nach ihrer Tätigkeit die Quittung, ob ihre Arbeit gut oder schlecht war. Ihr werkelt jahrelang straflos drauflos und das Geld stimmt immer und pünktlich.
Hallo. Ich würde gerne als Kurierfahrer für ein Sub Unternehmen arbeiten und dafür muss ich gewerbe anmelden! nun, ich bin da noch etwas grün hinter den ohren was das betrifft. ich bin 22 und hab da noicht viel ahnung von! Könntet ihr mir da ein paar tipps geben, auch was das finanzielle angeht!?
Für nur ein Unternehmen selbstständig zu arbeiten bedeutet Scheinselbstständigkeit die in Deutschland illegal ist. In der Praxis heißt das nämlich meist Du wird nur je nach Auftragslage beschäftigt und trägts das volle Risiko. Beim Arbeitsamt gibt's dazu und andere Arbeitsmarkt-Themen kostenlose Beratung.
hallo alle zusammen, weiß nicht, ob das hier so ganz reinpasst,ich schreibs aber trotzdem gg noch bin ich schülerin und habe einen nebenjob, bei dem ich gewerbe anmelden muss. allerdings verdiene ich da nur 500 euro im monat oder so, kann aber auch nicht auf 400 euro basis angemeldet werden. d.h. ich würde ja über die hälfte des geldes an krankenversicherung abgeben, wenn ich gewerbe anmelden würde. oder muss ich das garnicht wenn ich so wenig verdiene? kann mir da vielleicht wer helfen? möchte ja kein ärger bekommen, wenn ich was verkaufe und kein gewerbe angemeldet hab gg
Tja, Schnullerbacke. Gratulation! Du bist (in) Deutschland. Je früher Du diese "Vorteile" erkennst desto besser. Der einzige Rat: Versuche Deine Tätigkeit legal, ohne eine Gewerbegenehmigung durchzuziehen. Auf keinen Fall sollstest Du Mehrwertsteuer berechnen (das muss man beim Beginn einer Tätigkeit, bei der man Rechnungen schreibt festlegen). Das richtet sich nach der Höhe Deiner Jahreseinkünfte. Kleinstunternehmerregelung. Mache keine Fehler gegenüber dem Finanzamt. Lass Dich beraten. Ein wesentlichewr Grund für die Weiterexistenz dieses Konstrukts "Deutschland" ist die Tatsache, dass Hunderte Menschen an der realen Arbeit EINES Menschen (an ihrem Schreibtisch) mitverdienen wollen.
Das Finanzamt hat es geschafft: Insolvenz wegen Steuerschulden, die noch dazu geschätzt sind. (Einkommenssteuererklärung nicht abgegeben, weil der Steuerberater aufgrund der Konten-Pfändung des FA kein Geld mehr bekommen hat... Ein planmäßiger Teufelskreis!) Nun hat unsere Bedarfsgemeinschaft aber schon die geschätzte Steuerschuld als ALG II Zuschuss bekommen. Weiter so Deutschland! So etwas darf ich gar nicht auf die Gesamtbevölkerung hochrechnen und dann noch die ganzen Finanzdebakel unserer Regierenden (wie bspw. den Verkauf des ehemaligen DDR Rundfunkgeländes für 350.000 und den anschließenden Weiterverkauf für über 3 Millionen [!!!] . Ich bin mir aber sicher, daß alle jene Beamte, die solche fragwürdigen Entscheidungen treffen, noch ihren (demokratischen) Richter finden werden!
Hallo Ihr Lieben, Kurze Frage. Ich bin in der Privatinsolvenz. Seit Mai 07 ARbeitslos. Möchte nicht mehr in meinem alten Beruf zurück. Treibe Sport und habe eine Lizenz. Darf ich trotzdem freiberuflich arbeiten? Gruß Chrissi
Hi, @ Chrissi: wenn Du kannst, dann kannst Du. Soweit mir bekannt ist, ist der Privatinsolvenz egal, wie Du arbeitest. Allerdings würde ARGE und der Insolvenzverwalter etwas sauer reagieren, wenn Du das schwarz nebenher machen würdest! Wenn Du das Ganze aber ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter und ARGE deklarierst, wird da wohl keiner etwas dagegen haben. Schönen Tag noch, Thomas P.S. und Disclaimer: da ich weder Anwalt noch sonstiges derartiges bin, obiges stellt MEINE Auffassung der Lage dar! Am besten, du gehst zu deinem Insolvenzverwalter, der wird Dich da am ehesten kompetent beraten! (die andere Institution kannst Du dafür auslassen! In Sachen Kompetenz! ;-) )
Hallo liebe Forenmitglieder, bis jetzt war ich als freiberuflicher Designer (mit Steuernummer) aktiv. Jetzt möchte ich mich aber ausschließlich auf die Kreation von eigenen Bildern und auch Mode konzentrieren und somit künstlerisch arbeiten. Nun meine Frage: 1. Muss ich nur weil ich meine Bilder und Mode verkaufe als Künstler ein Gewerbe anmelden. Ich habe ja schon eine Steuernummer mit der ich meine Einnahmen abrechnen. 2. Wenn das nicht nötig ist, muss ich dann trotzdem meinen Status als Künstler irgendwo bestätigen lassen? Danke für die Hilfe. Viele Grüße NN
@NN: 1) Wenn du etwas handfestes produzierst und verkaufst oder ankaufst, es veränderst und wieder verkaufst, bist du vor dem Fiskus ein Händler. Als Händler muss man ein Gewerbe anmelden. 2)Nö, macht auch keiner. Wenn dich das Finanzamt am Ende des Jahres nicht auffordert ein Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer nachzuzahlen, kannst du das als Bestätigung deiner Künstlerschaft ansehen. Mein Tip: Freiberuflich weiter machen, Rücklagen schaffen (Fall Nachzahlung fällig wird). Ende des Jahres abwarten und Tee trinken. Noch ne Anmerkung: Modedesign ist im Allgemeinen mit Handwerk verknüpft, solltest du nicht nur deine Entwürfe verkaufen, darfst du sicher nicht freiberuflich weiter machen. Du kannst aber als freiberuflicher Künstler die Entwürfe anfertigen und Produktion/Vertrieb als eigenständiges Gewerbe nebenher anmelden. Gruss, Edson
@Edson: Danke schonmal für die Info. Das bedeutet also, dass jeder Künstler der seine Bilder malt und verkauft auch ein Gewerbe haben muss. Richtig? Gruß NN
Hi! Da würd ich nochmal nachfragen, ich kann mir nicht vorstellen das alle Künstler die als Freiberufler gelten ein Gewerbe angemeldet haben um ihre Bilder zu verkaufen. Vielleicht wenn es eine gewisse Menge überschreitet, also wenn die Bilder nicht mehr selbst gemalt werden sondern von Maschinen produziert und in Msssen verkauft werden. Aber so denke ich, das der künstlerische Aspekt eher im Vordergrund steht. Wenn du allerdings einen Laden aufmachst um deine Werke zu verkaufen, kann es auch anders aussehen. Frag aber lieber mal nach.
Habe gerade nach langer Recherche im Expertenforum der BMWi folgenden Hinweis gefunden: http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=6619&archiv=242&rubrik=1 Dieser besagt, dass ein Künstler, der seine eigenen Bilder verkauft definitiv kein Gewerbe haben muss. Nur wenn du Bilder vermietest oder dazu eine eigene Einrichtung hast z.B. Gallerie. Jetzt stellt sich für mich nur noch die Frage, ob dies bei Künstlerischer Mode auch der Fall ist. Da Verfassungsmäßig der Kunstbegriff laut Definition nicht zu sehr eingeengt werden darf, vermute ich das es auch für diese Tätigkeiten gilt, sofern keine Modeboutique od. ähnliches betrieben wird, oder? Ich finde es sehr schade, dass so viele Ansichten dazu existieren, die uns als selbstständige in unserer Arbeitsweis blockieren. Dies liegt natürlich daran, dass vieles Auslegungssache ist. Nur schade, dass viele Behörden erstmal sagen, dass ist so oder so, nur um nicht nachher für Fehlauskünfte verantwortlich gemacht zu werden...
An alle Künstler und Designer: Hier ist eine ausführliche Definition für die künstlerische, freiberufliche Ausübung (egal ob Bilder, Schmuck, Mode,...) http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage=4474&archiv=240&rubrik=1&query=K%C3%BCnstler&erws=&page_size=&andoror=and&genau=&sbm= Damit sind für mich alle Fragen bzgl. der künstlerischen Freiberuflichkeitsdefinition geklärt. Viele Grüße NN
Hallo, habe eine Frage. Bin als freischaffende Künstlerin tätig. Komme allerdings mit meinem Gewinn grade mal so über die Grenzen um in der Künstlersozialkasse versichert sein zu können. Wie ist das nun mit unkünstlerischen Zusatzverdiensten? Ich sehe mich gerade um, wo und wie ich noch paar € verdienen kann. Falle ich dadurch aber aus der KSK wieder heraus? Oder darf ich eine geringe Menge anderweits quasi unkünstlerisch dazuverdienen ohne gleich mit der KSK Ärger zu bekommen? Wer kennt sich da aus und kann mir einen Tip geben?! Gruß A.N.
Hi, mal bei der KSK nachfragen bzw. auf der Seite nachschauen. Soweit ich weiß kann man schon Einnahmen aus einer Nicht künstlerischen tätigkeit haben, alledings dürfen die eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, bzw. dürfen sie nicht zur Haupteinnahmequelle werden. Aber da würd ich am besten nochmal nachlesen.
Danke für den Tip, ich werde mal die KSK anrufen. Aber vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht und einen ganz konkreten Hinweis für mich? Es handelt sich um Tätigkeiten als Tester, Prüfer, Interviewer u. ähnliches, also nichts produktives und kein Verkauf von Waren. Gruß A.N.
Hier meldet sich nochmal A.N. meine Frage konnte ich klären, habe bei der KSK schwarz auf weiß alles sehr gut erläutert gefunden. Bedanke mich.
Mich würde das interessieren. Mich hat die KSK kürzlich angeschrieben und mir eröffnet, ich müsse gfs Abgabgen an die KSK zahlen, da ich Künstler beschäftige. (?)
Ja, wenn man öfters Freiberufl. "Künstler" beschäftigt muss man Abgaben an die KSK zahlen.
Letztens hat sich eine beklagt, daß die Schauspieler schwer ausgenommen werden, besonders, weil sie Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, aber nichts bekommen, da sie oft nur befristete Verträge haben.
Hallo Zusammen ich bin möchte mich nach meinem Studium zu Audioengineer selbständig machen. Bis jetzt habe ich hobbymäßig als Dj auch einige Auftritte angenommen. Ich produziere eigene Musikstücke und remixe auch die Musikstücke anderer bekannter Djs oder Künstler. Aus dem ganzen Packet möchte ich meinen Lebensunterhalt bestreiten, weiß aber nicht welcher Status für mich zutrifft. Bin ich nun eher freiberufler oder eher Gewerbetreibender. Das Gesetzeswirrwar in unserem land st ja sehr verwirrend, für Leute,die mit dem was sie können, Geld verdienen möchten..
Hallo Zusammen, aus den bisherigen Beiträgen habe ich einiges rauslesen können. Allerdings nicht über meine Situation, die wie folgt aussieht: Ich bin seit 2005 in der sogenannten Wolhverhaltensphase und seit über einem Jahr als Angestellte im Einzelhandel auf 30 Std / Woche tätig. Nun plane ich mich mit zwei meiner Freundinnen Freiberuflich zu verwirklichen. Ich würde also im Spektrum: Energiearbeit (Esoterik / beratende Tätigkeiten) beginnen. Nun die Frage. Darf ich das in dieser Form? Oder ist es sinnvoller Rat bei dem 'Verwalter' meines Inso-Verfahrend nachzuhaken. (wegen der Einkommensgrenzen etc). Es ist jetzt schon sehr knapp mit dem Geld (da ich unter 800 Euro ausgezahlt bekomme und auch noch einen Mann (leider derzeit arbeitslos) und ein Kind habe. Habt ihr einen Tip für mich? Ich würde es gerne alles so machen, dass es Hand und Fuss hat und natürlich offiziell ist. Lienbe Grüße S.V.
Schwachsinner Beitrag !! Wieso postest Du überhaupt so ein Blödsinn ?? Ist inhaltlich bullshit und witzig findet deine Schenkelklopfer glaub ich auch niemand ! Ich kann nur wer-weiss-was.de empfehlen zu dem Thema, da bekommt Ihr fachliche Hilfe und nicht so ein kleinkarierten, unqualifizierten Blödsinn wie hier. Schönes Wochenende und viel Erfolg in der Selbstständigkeit !!! Harris
Harris, es heisst "Selbständigkeit", das überflüssige st kann man sich sparen. >ich bin möchte mich nach meinem Studium zu Audioengineer >selbständig machen. Ohweih! Noch einer von der SAE, der keinen Job kriegt, obwohl die gesamte Bramche weis, daß keine Ton-Ingenieure mehr gebraucht werden. Selbst die Tonmeister sind immer mehr arbeitslos. >Bis jetzt habe ich hobbymäßig als Dj auch einige Auftritte >angenommen. Ich produziere eigene Musikstücke und remixe auch die >Musikstücke anderer bekannter Djs oder Künstler. Wer tut das nicht? Seit Windows 95 draussen ist und es billige Soundkarten gibt, lädt sich jeder Hanswurst Soundforge, Acid und ähnliches herunter, um zu remixen. Heute kriegst du Wavelab und Cubae im Netzt und jeder meint, er sei Musiker. > Aus dem ganzen Packet möchte ich meinen Lebensunterhalt bestreiten, >weiß aber nicht welcher Status für mich zutrifft. Vergiss es! Es wird nicht hinhauen. Die Plattengesellschaften verdienen nur noch an den Großen, wegen das Audio-CD-Kopierens und födern nichts mehr. Ich habe selber Ende der 90er eine Massen an Tracks verkauft, musste mich aber am Ende selber vermarkten. Insgesamt habe ich in 10 Jahren seit Ende der 80er weniger als 100.000 Mark mit Musik verdient. Heute kriege ich im Monat so um die 100,- von der GEMA - Tendenz sinkend! Das Einzige, was noch geht, ist Tonstudio, aber auch da gibt es Leute wie Sand am Meer und immer weniger Kunden. Ausserdem darfst Du seit Neuestem für Dich selber in die KSK einzahlen, wenn Du offiziell Musiker bist. :-( >Bin ich nun eher freiberufler oder eher Gewerbetreibender. Du bist gfs freiberuflicher Musisker, wenn Du selber aufführst, gfs Komponist, wenn Du selber komponierts und eine Ausbildung dazu hast (was Du aber nicht hast) und als Studioanbieter, oder Tonaufnehmer bist Du Gewerbetreibender! Den TRick, den die SAE anbietet und Dir einen "audio engiener" verleiht, ist nämlich KEIN Diplom Ingenieur nach Deutschem Recht, der dich mehr oder weniger automatisch zum Freiberufler macht. Letztlich wird das Finanzamt und die Behörden entscheiden und nach meinem Kenntnisstand sind praktisch alle frei schaffenden Audiofreaks ohne Dipl Ingenieur Elektrotechnik automatisch Gewerbetreibende. Das heisst Du zahlts Gewerbesteuer und 19% Mehrwertsteuer auch alle Einnahmen! Auch, wenn Du ein DJ Honorar bekommst, musst das UST-versteuert werden!! Das wissen viele nicht, weil die meisten NUR DJ sind und nebenher arbeiten, sodaß sie unter der 17500 im Jahr bleiben. Die 7% Mehrwertsteuer, die Komponisten kriegen fällt für Dich flach! >Das Gesetzeswirrwar in unserem land st ja sehr verwirrend, >für Leute,die mit dem was sie können, Geld verdienen möchten.. Was kannst Du denn ? Platten auflegen, Kabel stecken, Mikros stellen? Selbsterannte DJs gibt es zu Hauf. Kabelstecker auch. Kennst Du Dich in Msuikproduktion aus? Hast Du schon mal ein Symphonieorchester aufgenommen mit Hauptsystem, Doppelhallmikros und 15 Stützmikros ? Hast Du Austattung? Ich habe 20000 in meine Tontechnik investiert und gerade mal das Geld für die Abschreibungen wieder reinbekommen. Die Kunden zahlen heute maximal 50,- inklusive MWST , die meisten Hobbrecorder machen es für 30,-. Studiere ELektrotechnik, dann kriegst Du 70,- - ohne große Investition.
hallo, ich hoffe, ich kriege hier klärende antworten. ich bin seit mehreren jahren hobbymäßig als live act unterwegs, also nicht als dj (!!), sondern als techno live act, der mit computer, keyboard, synthies etc. seine eigenen stücke präsentiert! also musiker! da in letzter zeit einige veranstalter rechnungen von mir verlangten, überlege ich das hobby, nebenberuflich, offiziell zu machen...mit steuernummer etc. nun meine fragen: 1. bin ich ohne ausbildung (autodidakt) überhaupt als künstler anerkannt? 2. muss ich zwangsläufig ein gewerbe anmelden? 3. oder zähle ich als freiberufler, freelancer, freischaffender künstler? 4. brauche ich eine gewerbliche steuer-nr. (auch ohne gewerbe) oder reicht meine private steuer-nr. und ich kann bei der steuererklärung alles auseinander rechnen? 5. wenn ich es nebenberuflich betreibe, hauptberuflich angestellter bin, muss ich dann als künstler in die künstlersozialkasse einzahlen? 6. ich mache musik als einzelne person und auch als projekt mit anderen zusammen..ist man als "band" automatisch eine GbR, wenn man zusammen auftritt? und was hat das für folgen? 7. wie sieht das aus, wenn tracks auf cds, platten, compilations released werden, man jedoch dafür nichts finanziell bekommt, sondern lediglich ein paar kopien für sich selbst? brauch ich deswegen einen gewerbeschein? 8. als kleinunternehmer darf ich bis 17500 EUR im jahr verdienen, ohne steuern abdrücken zu müssen...wie is das als freischaffender künstler/freiberufler? das gesetzeswirrwarr is für jemanden, der kein steuerrecht studiert hat, einfach too much :( vielen dank für die hilfe schon mal im vorraus! thomas
Thomas bitte grab doch keine Uralten Threads aus, sondern mach lieber eine neuen Auf wenn du dich eh nicht auf die vorherigen Antworten beziehst... - Ob du als Freiberufler anerkannt wirst kann/muss dir das Finanzamt sagen. Die entscheiden dann auch ob du eine neue oder eine zusätzliche Steuernummer erhält. Für Einkünfte daraus gibt es eine gesonderte Anlage. - Die Grenzen für ein Kleingewerbe/Unternehmer gelten sowohl für Gewerbe las auch für Freiberuf und beziehen sich zunächst erstmal nur auf den Ausweis der Mehrwertsteuer. - Gewerblich ist es sobald eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht! So eine Gewerbeanmeldung ist idR aber auch kein großer Akt. Ansonsten kann ich dir noch folgende Seite empfehlen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php