Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Auszahlung Überstunden HiWi bei Austritt


von HiWi (Gast)


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Hallo!

Ich bin momentan als HiWi an einem Forschungsinstitut angestellt. Die 
monatliche Arbeitszeit beträgt 80h / 18.4h die Woche.
Nun ist es so, dass ich momentan viel mehr als 18.4h pro Woche arbeite, 
eher so um die 30h.
Nun ist es so, dass ich vermutlich bald eine andere Stelle in Aussicht 
habe, die ich gerne annehmen würde. Bis zum Ende dieses Monats könnte 
ich dann zum Ende Mai kündigen. Jedoch würde ich auch gerne im Mai noch 
an einem Projekt weiterarbeiten und es zu Ende bringen.
Dadurch werde ich dann Ende Mai 40 (mehr als 40 geht nicht) Überstunden 
haben + 4 nicht genommene Urlaubstage.

Normalerweise ist es so, dass Überstunden abgefeiert werden sollen. 
Besteht die Möglichkeit, sich die Überstunden und den nicht genommenen 
Urlaub als HiWi auszahlen zu lassen, wenn man vorzeitig kündigt? Hat man 
da Anspruch drauf?
Dokumentationen über die Überstunden sind vorhanden.

LG HiWi

von meckerziege (Gast)


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Das nennt sich dann "Urlaubsabgeltung". Ich gehe mal davon aus, dass sie 
ausgezahlt werden müssen.
Am besten aber dort mal mit der Personalabteilung sprechen.

von TestX (Gast)


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Ausgezahlt kannst du die idR nicht bekommen, da die Verträge auf fester 
Stundenbasis sind und du als Student eine maximalarbeitszeit neben dem 
studium pro woche hast. Wird diese überschritten bekommst du u.a. Mit 
der Krankenversicherung Probleme und kannst nicht weiter studentisch 
versichert sein. Das einzig sinnvolle ist die überstunden (die du eigtl 
nicht hättest machen dürfen) abzufeiern und ggf. Den vertrag 
weiterlaufen zu lasaen

von HiWi (Gast)


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Wie würde das aussehen, wenn ich den Vertrag bei der neuen Firma schon 
unterschrieben hätte und beide Verträge dann noch parallel laufen 
würden?

Parallel in beiden Firmen arbeiten dürfte ich nicht oder? Mit der 
maximalen Stundenzeit würde ich das schon hinkriegen, die leigt bei 48h 
/ Woche und bei der nächsten Stelle gehe ich von 38h aus.

Aber das gäbe dann Probleme mit der Steuerklasse, etc oder? Hab mal 
gelesen man rutscht dann in Steuerklasse 6 ab.
Würde der neue Arbeitgeber davon eigentlich was mitkriegen, wenn ich 
noch von meinem alten Arbeitgeber Geld kriege?

LG

von doppelschwarz (Gast)


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Während des Studiums darf man pro Woche nicht mehr als 20 Stunden 
arbeiten, außer in der vorlesungsfreien Zeit. Sonst muss man sich anders 
versichern etc.

2 Verträge gleichzeitig (am besten in der vorlesungsfreien Zeit) geht, 
oft muss aber die Genehmigung vom Arbeitgeber eingeholt werden, da ja 
die Erholungszeit eingeschränkt wird.

Steuerklasse 6 bekommt man bei 2 Jobs, aber man bekommt das Geld am 
Jahresende wieder bzw. wird alles zusammengerechnet. Am besten die 
Steuerklasse 6 für den alten Job (Rest/-Überstunden), dann bekommst Du 
gleich mehr Geld ausgezahlt.

von Dave (Gast)


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mehr als 20 Stunden pro Woche geht theoretisch aber nur für maximal 5 
Monate als Student Währen der Vorlesungszeit.
" Wer also mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) im Jahr mehr als 20 
Stunden arbeitet, wird als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Aber wer 
wirklich nur in den Ferien so viel arbeitet, kommt normalerweise nicht 
über 20 Wochen hinaus."

http://www.hochschulenhoch3.de/studieren/im-studium/studi-jobs/der-studentenstatus.html

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