Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Geistiges Eigentum, Patent / Gebrauchsmuster ...Wettbewerbe?


von Marko (Gast)


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Hi Forum,

ich habe folgendes Problem.
Ich hab eine Superduper Gerätschaft für meinen (Wein-) Keller
zusammengewerkelt, läuft prima und gibts bisher nicht
auf dem Markt. Sie wurde auch bisher nicht veröffentlicht,
weder auf meiner HP noch sonstwo.

Nun hat eine Fachzeitschrift einen Tüftler-Wettbewerb ausgeschrieben
an welchem ich damit ganz gern teilnehmen möchte.

Die diversen Firmen für Gerätschaften aller Art verfolgen solche
Wettbewerbe ja ganz gern um sich Ideen zu holen.

Ich hab absolut nichts gegen open source, aber das sich mein
Hirnschmalz und meine Nachtaktivitäten sich dann einer einfach
unter den Nagel reißt, patentieren lässt, um fett Kohle mit zu machen
das find ich wenig erstrebenswert.

(Bei einem anderen Projekt gings einem Kollegen nämlich genau so)

Ist es sinnvoll für die Gerätschaft nen Gebrauchsmusterschutz
zu beantragen oder wär Patent besser und welche Chancen hat man
sowas zu bekommen?

Es sind an sich lauter fertige Teile (AVR, RAM, ROM, Sensoren etc.)
die aber eben für diese Zwecke in der Art bisher noch nicht
verbaut wurden.

von Läubi (Gast)


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a) Behalts im Keller
b) Melde ein Gebrauchsmuster an, die Firma verändert 3 oder 3 Details
und dein Gebrauchsmuster ist nix Wert (bzw ich glaub die maximale
Schutzdauer ist 1 Jahr?!? )
c) Such jemand der für dich herstellt und verkaufs selbst wenn es so
genial ist :)

von Alban (Gast)


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Im Falle eines Patents solltest du dir überlegen, ob du die finanzielle
Resourcen hast so ein Patent im Ernstfall auch zu verteidigen.

Der Aufwand und Kosten ein Patent anzumelden werden sich vielleicht
noch in einem überschaubaren Rahmen halten, aber ein Patent ist nur so
viel Wert, wie es auch verteidigbar ist.

von Marko (Gast)


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Wie ist das, wenn sowas in ner Zeitschrift oder wo auch
immer veröffentlicht wird ists doch im Prinzip
schon als "geistiges Eigentum" geschützt, oder?

von Marko (Gast)


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Im Falle meines Kollegen war es so,
das er an einem vom Land ausgeschriebenen Wettbewerb
teilnahm und sich dort als zweiter Preisträger
plazierte (ging um Pflanzenschutz). Das war 1996.

Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese
Idee patentieren lassen und werkelt unter der
finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz)
an der Umsetzung.

Hat das Land Urheberrechte an der Idee durch Ausschreibung
des Wettbewerbs?

von Stefan K. (_sk_)


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>Der Aufwand und Kosten ein Patent anzumelden werden sich vielleicht
>noch in einem überschaubaren Rahmen halten, aber ein Patent ist nur
>so viel Wert, wie es auch verteidigbar ist.

Ein Patent anmelden ohne Patentanwalt kannst Du gleich vergessen. Du
musst die Tricks kennen, um das patent so zu formulieren, dass es nicht
problemlos umgangen werden kann. Und mit Patentanwalt wird es schon beim
Anmelden nicht ganz billig.

Die Veröffentlichung in einer Zeitschrift hilft später immerhin beim
Nachweis, WANN WER diese Idee hatte.

Gruß, Stefan

von Marcel (Gast)


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Also soweit ich weiß, gibts doch immernoch das Prinzip des Prior-Art.
Sobald deine "Erfindung"/Kenntnisse irgendwo mit Datum festgehalten
werden und mehr Leute als nur Du über Datum und Inhalt bescheid wissen,
kann zwar unter Umständen von jemand anderem ein Patent angemeldet
werden, aber das kann dann angefochten und unwirksam gemacht werden mit
Berufung auf Prior-Art. Schon oft passiert...

Wikipedia sagt dazu: "Im deutschen Patentgesetz (PatG) § 3 Absatz 1
wird der Stand der Technik wie folgt definiert:

    "(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der
Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor
dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche
oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.""

Vielleicht ist das hier was für dich (war auch bei WIki verlinkt):
http://prevalent.de/index.pl?lang=de&site=2

von peter dannegger (Gast)


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"Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese
Idee patentieren lassen und werkelt unter der
finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz)
an der Umsetzung."

Ein Patent wird erteilt, wenn es rein formal den Anforderungen genügt.
Patente auf bereits veröffentliche Sachen können aber wieder entzogen
werden, wenn das jemand in die Wege leitet.


"Hat das Land Urheberrechte an der Idee durch Ausschreibung
des Wettbewerbs?"

Die Urheberrechte hat nur der Urheber oder dessen Erben, deshalb heißen
sie ja so. Die Verwertungsrechte kann der Urheber veräußern.


Peter

von Läubi (Gast)


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Oder Abreten, steht dann aber auch in den Wettbewerbsbedingungen, z.B.
das Recht auf veröffentlichung muss man meist Abtreten, wäre ja sonst
auch schwachsinn für die Zeitschrift.

von peter dannegger (Gast)


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P.S.:
Dein Kollege sollte aber trotzdem den unrechtmäßigen Patentinhaber und
das fördernde Land um Stellungnahme bitten.
Wenn die Förderung auf dem Patent beruht, dann ist sie ja unwirksam und
muß zurückerstattet werden.
Eventuell einen Anwalt oder die Presse einschalten.


Peter

von Take it Easy (Gast)


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>Es sind an sich lauter fertige Teile (AVR, RAM, ROM, Sensoren etc.)
>die aber eben für diese Zwecke in der Art bisher noch nicht
>verbaut wurden.

Ich glaube nicht, dass Du eine "Neue Erfindung" gemacht hast. Du hast
eine neue Applikation.
Frage: Für was willst Du ein Patent beantragen?
Hast Du eine neue Art von Messtechnik (z.B. Durch Analyse des Weines,
die Schuhgröße des Winzers feststellen), Algorithmen (z.B.
Restzuckergehalt * MeinTollerFaktor = Haltbarkeit in Tagen) in der
Applikation? Diese Dinge kannst Du dann versuchen zu patentieren.

von Drei N. (3_newton)


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Ein Patent macht nur Sinn wenn es veteidigt werden kann. Die Frage die
sich stellt ist die, ob der markt für Deine Erfindung so groß ist, dass
Du darüber einen Angriff finanziell abwehren kannst. Wenn es keiner
kauft hast Du keine Kohle es zu verteidigen. Deshalb schau erstmal ganz
genau nach, was die zu erwartenden Einnahmen sind. Vielleicht kannst Du
uns ja auch sagen was es so grob macht. Wenn die mehrere tausend bis
zehntausende Euro betragen geh zu einem Patentanwalt und lass Dich
wenigstens beraten. Wenn nicht, veröffentliche es in einer Zeitschrift,
beantrage von mir aus ein Gebrauchsmuster vorher und verkauf das an eine
Firma die es produzieren will. Kannst vielleicht 10% Umsatzbeteiligung
rausschlagen.

3N

von Transi (Gast)


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Hätte zu diesem Thema eine ergänzende Frage:
Wie sieht es denn aus, wenn mir etwas eingefallen ist, ich dieses
realisiert habe und tatsächlich verkaufen möchte. Das was ich gebaut
habe (herstellen würde) habe ich so zwar noch nicht gesehen, aber ich
bin mir natürlich auch nicht sicher ob es nicht irgendwo auf der Welt
jemand gibt, der das gleiche auch schon gemacht hat und vielleicht
sogar ein Patent darauf hat. Muss bzw. kann ich das überhaupt prüfen?
Wenn also ein Ingenieurbüro z.B. eine Lösung für die
Temperaturüberwachung eines Motors entwickelt und für einen Kunden
baut, dann gibt’s das ja in millionenfacher Ausführung auf der Welt
schon, nur halt nicht in der Form oder Farbe oder was auch immer, wie
es der Kunde will. Zudem wird es unter „Temperaturschutz für Motoren“
auch x Patente geben. Was mach ich denn da?

Gruß
Transi

von Hornet (Gast)


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Hallo Marko

Nur weil was nicht auf dem Markt ist bedeutet nicht dass es nicht
patentiert ist.

Wenn man dann betrachtet dass keine 3% der Patente umgesetzt werden ist
die Chance relativ klein damit Erfolg zu haben.

Will man die Erfindung dann wirklich Patentrechtlich international
schützen wird es sehr sehr teuer mit Patentanwalt. Ohne Patentanwalt
macht es keinen Sinn.

Dann kommt noch hinzu dass man viele Patente aushebeln kann in dem man
was macht das das Patent nicht tangiert.

Viele Erfinder sind durch ihr Patent statt reich arm geworden.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Patente sind nicht dazu da, um Erfinder oder ihre Erfindungen zu
schützen. Diese Mär wird zwar ad nauseam in der Öffentlichkeit
wiederholt (beispielsweise von unserer wundervollen Justizministerin),
dadurch gewinnt sie aber nicht an Wahrheitsgehalt.
Patente sind dazu da, Patentanwälte und verwandte Geschäftsmodelle zu
ernähren.

Ein verwandtes Geschäftsmodell besteht beispielsweise im Zusammenkaufen
von zig Trivialpatenten, dem Abwarten, bis eine in einem der Patente
beschriebene Technik allgemein verwendet wird und dem darauf folgenden
Einklagen von Lizenzgebühren.

Ein sehr berühmtes Beispiel ist das von der Firma Unisys gehaltene
LZW-Patent, das die Erzeugung und Verarbeitung von Gif-Dateien betraf
(und glücklicherweise mittlerweile ausgelaufen ist).

Ein in diesem Zusammenhange durchaus gerechtfertigtes Wort ist
"Schmarotzer" oder "Parasiten".

von Marko (Gast)


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Es geht um eine Regelung für die
besonders produktschonende Weinfiltration
also Phasentrennung.

Ein Patent wirds wohl eher nicht werden,
aber wie schaut das aus mit dem Gebrauchsmuster?
Ist das auch ohne Anwalt machbar oder
ist das von der Komplexität gleichzusetzen?

von Marko (Gast)


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@Transi

soweit ich weiß muß eine Erfindung "Neu" sein
um sie schützen zu lassen. Ich bin mir nicht
sicher ob bei einer technischen Komponente
die Farbe des Bauteils für die Definition
"Neu" ausreicht. Was anderes wärs wohl wenn Du
irgendwelche Designelemente in neuer Farbkomposition
rausbrächtest, da könnt ich mir das vorstellen.
... ein olivgrünes Handy für die UNO-Schutztruppen

von Rahul (Gast)


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[OT]
das Handy für UNO-Schutztruppen sollte aber eher Blau sein...
[/OT]

von Marko (Gast)


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@Take it Easy

wenn ich das recht verstanden hab könnt ich
z.B. die Berechnungsalgorythmen die in
meinem µC drinn sind schützen lassen?

von Feadi (Gast)


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Es gibt Leute die diese sogenannten Erfindungen prüfen, die suchen
manchmal wochenlang, ob es sowas schon gibt. Wenn sie etwas finden
erteilen sie kein Patent. Wenn nicht, erteilen sie eins.

Gruß, Feadi

von Stefan K. (_sk_)


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Wenn es hauptsächlich auf Berechnungsalgorythmen beruht, dann bist Du
doch fein raus. Die sind im mc und den kannst Du gegen auslesen
schützen.

Gruß, Stefan

von Jadeclaw D. (jadeclaw)


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Marko schrieb: ""wenn ich das recht verstanden hab könnt ich z.B. die
Berechnungsalgorythmen die in meinem µC drinn sind schützen
lassen?""
Nö. Wäre ein Softwarepatent und die sind nach Artikel 52 EPÜ nicht
zulässig. Was das Europäische Patentamt nicht daran hindert, auf
soetwas trotzdem Patente zu erteilen, die dann rechtlich nicht
durchsetzbar sind.
Geschützt ist deine Implementierung immer noch durch das Urheberrecht.
Was mich aber rechtlich nicht daran hindert, deinen Controller als
Blackbox in seinem Verhalten auszumessen und dann die Software komplett
neu zu erstellen, (Clean Room Reverse Engineering).
Wenn du tatsächlich patentieren willst, dann das komplette Gerät.
Da muss dann aber mehr neu sein, als nur die Software.
Oder sehr schnell mit der Markteinführung sein und sich über die
Qualität einen guten Namen machen.

Gruss
Jadeclaw.

von Hornet (Gast)


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Sicher kann man einen Gebrauchsmustersschutz auch ohne Patentanwalt
einreichen.

Die Frage ist nur ob du es dann auch rechtlich durchsetzen kannst.

Wenn nicht ist so was wertlos und kannst dir das Geld gleich Sparen.

Eigentlich kommt man ohne teuren Patentanwalt nicht aus. Aber selbst
dann ist nichts garantiert dass das Geld sinnvoll eingesetzt wurde und
das Produkt wirkich sinnvoll geschützt werden kann.

von MicroMann (Gast)


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Die Frage ist was du willst.

Willst du damit Geld verdienen, oder willst du nur verhindern, dass es
andere tun.

Wenn das zweite für dich gilt, kannst du alles offen legen, und die
Sache als Open Source unter GPL stellen.
Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen.

Für das erstere ist es natürlich ungünstig in einer Zeitschrift bereits
den Aufbau preiszugeben.
Hier würde ich eher in der Zeitschrift der Zielgruppe werben, und es
anschließend als Fertigprodukt verkaufen.

von Stefan K. (_sk_)


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>Wenn das zweite für dich gilt, kannst du alles offen legen, und die
>Sache als Open Source unter GPL stellen.
>Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen.

Das stimmt nicht.
Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der Software
öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein Produkt mit dieser
Software verkaufen.

Gruß, Stefan

von M. M. (miszou)


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Hi

Patent brauchst dir gar nicht überlegen. Wenn ich das richtig gesehen
hab hast du ein Verfahren entwickelt.Darauf gibts kein Patentschutz,
Verfahren können nur über Gebrauchsmuster geschützt.

Wenn es dir wirklich wichtig ist. Hol dir nen Anwalt. Ich hatte eine
Vorlesung Patenrecht(und wiede so viel vergessen :-(). Es war schon
einiges zu beachten so daß ich ohne Patentanwalt nicht viel machen
wollte. Vor allem weil ich das Problem von vielen Technikern hab.
Entwickeln ist was schönes, aber bleib mir blos mit dem Papierkram weg.
Deshalb solltest du die einen Patentanwalt nehmen der sieht dann auf den
ersten Blick, Ob es würdig ist oder nicht.
Der führt dann auch die Recherche durch, ob nicht schon mal was
ähnliches da war und es evtl. Neuheitsschädlich für deine Sache sein
könnte. Er sollte dann auch Zugang zu den Datenbanken haben die die
Suche erleichern. Aber bedenke alles zusammne wird nicht billig.

Such dir jemanden frag was sein Stundensatz ist und lass dich mal
persöhnlich beraten.

Gruß MISZOU

P.S.:
Unsere Dozentin
Patentanwältin
Dr. Regine Wüstefeld
In der Ebene 24, 72108 Rottenburg am Neckar - Wendelsheim
Tel: 07472-22741

von Marcel (Gast)


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Aber es kann niemand mehr patentieren und für sich beanspruchen.... und
einen verarschen.

von Richard Stallman (Gast)


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> > Das verhindert auch, dass andere (großen) Reibach damit machen.

> Das stimmt nicht.
> Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der
> Software öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein
> Produkt mit dieser Software verkaufen.

Ich schätze, deshalb hat er "großen" Reibach geschrieben: wer zahlt
einer Firma viel für etwas, das er auch kostenlos ohne die Firma haben
kann?

von Georg (Gast)


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der, der keine ahnung hat. und davon gibts ne menge.
besonders bei ebay kann man gut kostenlose sachen bzw. nachbauten von
kostenlosen sachen vertickern. wäre nicht das erste 1€-stück was für 5€
den besitzer wechselt *g

von Marcel (Gast)


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> besonders bei ebay kann man gut kostenlose sachen bzw.
> nachbauten von kostenlosen sachen vertickern.

gg
Das erinnert mich an einen bitteren Fehlkauf, den ich mal selbst
gemacht hab. Ich suchte für meine Perle einen CD-Halter für den Smart.
Ebensolcher wurde angeboten, war auf dem Bild nicht sonderlich gut zu
erkennen. Hab dafür ~15€ gelatzt. Das Teil kommt an und hab gesehen, es
war ein stinknormale Schachtel von IKEA, wo halt zufällig auch CDs
reinpassen und im Laden keine 5€ kostete...

von Joachim B. (joachimb)


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Zur Eingangsfrage bezüglich Gebrauchmuster oder Patentschutz

Ein Patent muß bei der Anmeldung neu sein. D.h. es darf vorher nicht
veröffentlicht worden sein. Der Patentschutz läuft maximal 20 Jahre.
Bevor das Patent erteilt wird, wird es vom Patentamt geprüft.
Die amtlichen Gebühren steigen von Jahr zu Jahr an.

Ein Gebrauchmuster muß spätestens 6 Monate nach der ersten
Veröffentlichung angemeldet werden. Der Schutz kann bis auf 10 Jahre
verlängert werden und die Prüfung erfolgt erst, wenn es zu einem Streit
kommt. Zur Anmeldung sind deshalb nur die Formalien zu beachten.

Weitere Details kann man beim Patentamt nachlesen.
Wenn das Patent nicht genug abwirft, um die Gebühren zu tragen, dann
kann man durch eine Veröffentlichung (z.B. beim Tüftlerwettbewerb)
dafür sorgen, daß die Erfindung nicht mehr neu ist. Damit kann dann
niemand anderes ein Patent erlangen.

>Im Falle meines Kollegen war es so,
>das er an einem vom Land ausgeschriebenen Wettbewerb
>teilnahm und sich dort als zweiter Preisträger
>plazierte (ging um Pflanzenschutz). Das war 1996.

>Nun hat sich vor zwei Jahren einer genau diese
>Idee patentieren lassen und werkelt unter der
>finanziellen Förderung des Landes (Rheinland-Pfalz)
>an der Umsetzung.

Das sich jemand genau diese Idee hat patentieren lassen, möchte ich
bezweifeln. Dazu würde ich vorher den Wettbewerbsbeitrag und das Patent
genau lesen wollen. Erst dann läßt sich abschätzen ob die
Patentansprüche bereits durch den Wettbewerbsbeitrag neuheitsschädlich
bekannt waren. Der Teufel steckt hier im Detail.

Gruß
Joachim

von Unbekannter (Gast)


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> Der Teufel steckt hier im Detail.

Genau das ist der springende Punkt.

Und deshalb sollte man sich überlegen: Will man sich als
Kleinshersteller in langwierige, teure und aussichtslosen juristischen
Steitereien begeben, oder ist man einfach der erste in einer
Marktnische und grast sie ab, bevor aus der Nische Mainstream wird und
die Großen den verpassten Trend aufrollen.

Patente können nützlich sein, und zum finanziellen Erfolg führen. Doch
die Fälle wo das geklappt hat, und die in der Öffentlichkeit immer als
Argumente der Patent-Beführworter zitiert werden, sind absolute
Einzelfälle.

Für die ganz Große Masse gilt: Patente kosten nur Geld und bringen
nichts.

Patente sind eine Form der Bürokratie. Die Resourcen die in einer
Volkswirtschaft für die Verwaltung der Patente (Gebühren, Beamte,
Juristen, Gerichte, Streithähne, ...) nötig sind, fehlen der
Volkswirtschaft auf der produktiven Seite.

von tom (Gast)


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Hi,

um Gerüchten vorzubeugen:

> Das stimmt nicht.
> Die GPL verpflichtet andere, Änderungen und Erweiterungen der
Software
> öffentlich zu machen. Sie dürfen aber sehr wohl ein Produkt mit
dieser
> Software verkaufen.

Es ist möglich, ein Produkt zu verkaufen, das diese Software NUTZT! Die
Software AN SICH, die unter GPL steht, darf nicht verkauft werden! (im
Sinne der Gewinnerzielungsabsicht)  D.h. dem Produkt muß eine
Kennzeichnung (Erwähnung etc.) beiliegen oder auf eine Homepage
zugänglich sein, das Software unter GPL enthalten ist UND diese
Software MUSS für jeden frei zugänglich sein, spätestens aber nach
Anfrage zur Verfügung gestellt werden!

Also: GPL-Software ALS SOFTWARE verkaufen geht nicht! (z.B. in einem
Pay-per-license-Modell) Die Leistung, z.B. Zusammenstellen und auf CD
pressen von GPL-Software (also die klassische Linux-Distribution auf
CD) dagegen jedoch schon!

Schönen Tag noch,
Thomas

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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> Also: GPL-Software ALS SOFTWARE verkaufen geht nicht!

Doch, das geht und wird auch gemacht, z.B. Crossworks ARM von Rowley.

von GPL-Leser (Gast)


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> D.h. dem Produkt muß eine
> Kennzeichnung (Erwähnung etc.) beiliegen oder auf eine Homepage
> zugänglich sein, das Software unter GPL enthalten ist UND diese
> Software MUSS für jeden frei zugänglich sein, spätestens aber nach
> Anfrage zur Verfügung gestellt werden!

Das stimmt so nicht ganz:
Dem Produkt muss der Quelltext beiligen. Alternativ kann der Quelltext
durch eine schriftliche Notiz ersetzt werden, die zur nachträglichen
Lieferung des Quelltextes (auf Aufforderung) verpflichtet.

Alles andere ist freiwillig. Insbesondere ist der Download freiwillig.
Nur die direkte Lieferung (auf Datenträger) ist Pflicht.

Desweiteren kannst du GPL Software durchaus verkaufen, genaugenommen
kostenpflichtig vervielfältigen. Du kannst nur nicht verhindern, das
jeder Käufer die Daten dann kostenlos im Internet zur Verfügung
stellt.

von Unbekannter (Gast)


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@Tom:

GPL Software darfst Du verkaufen, zu einem Preis so hoch wie Du willst
(wenn Du einen Käufer findest). Und Du musst auch nicht die Software
umsonst bereithalten, sondern dessen Source-Code. Und für das
Aushändigen des Source-Codes darfst Du nicht mehr als die Kosten z.B.
für Datenträger verlangen.

Kleiner, aber feiner Unterschied.

von Florian (Gast)


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Ich möchte noch mal auf das Ur-Anliegen zurückkommen: Hast Du Dir schon
mal überlegt, wie DU verklagt wirst, wenn Du dein Produkt (was auch
immer) an diesen Wettbewerb einschickst?

Diese Zeitschriften/Veranstalter haben nämlich gerne im Kleingedruckten
(entweder bei der Wettbewerbsausschreibung bzw. anschließend
zugeschickt, vor der Annahme Deiner Arbeit) was drin stehen, von wegen,
daß Du Ihnen sämtliche Veröffentlichungsrechte einräumst. Danach kannst
Du eigentlich gar nichts mehr mit Deinem Produkt anfangen, ohne daß Du
Dir zuvor vom Verlag die Erlaubnis einholst. Ist es das Wert, die Seele
auf diese Weise zu verkaufen für € 50,- Honorar?

von Joachim B. (joachimb)


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@Florian
Der Veranstalter sichert sich alle Veröffentlichungsrechte. Dagegen ist
nichts einzuwenden. Schließlich wird auch jede Patentanmeldung
spätestens nach 18 Monate veröffentlicht. Durch ein Patent erhält der
Erfinder Verbotsrechte für ein bestimmtes Land. Der Erfinder kann mit
seinem Patent u.a. die Herstellung, den Vertrieb und sogar den
Transport der Erfindung in diesem Land verbieten lassen.
Die Patentrechte und die Veröffentlichungsrechte kollidieren m.E. nicht
miteinander.

Gruß
Joachim

von Florian (Gast)


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Zuerst einmal kollidieren die Rechte nicht. Aber wenn ich die
Veröffentlichungsrechte (und meistens damit einhergehend auch die
Rechte am Vertrieb der Schaltung/Software) übertrage, kann ich
anschließend weder auf meiner Homepage noch in einer Dissertation oder
einer anderen Zeitschrift mein Produkt beschreiben (Schaltplan,
Softwaredownload usw.). Ich kann nur noch schreiben "das kann das und
kauft es". Übertrage ich die Vertriebsrechte, ist es mir nicht einmal
möglich, das Produkt zu verkaufen. Selbst wenn ich das Vertriebsrecht
nicht exklusiv übertrage, wird's schwer. Wenn ich ein Patent besitze,
kann ich trotzdem die Rechte weitergeben und dann ist das Patent
eigentlich wertlos - zumindest für mich. Dem Veranstalter alle
(Veröffentlichungs-) Rechte zu übertragen ist also nicht ratsam.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Florian, du verwechselst "Veröffentlichungsrechte" mit "exklusive
Veröffentlichungsrechte". Lies dir doch mal die Teilnahmebedingungen
zu so einem Wettbewerb durch, bei Circuit Cellar steht z.B. explizit
"non-exclusive".

von Florian (Gast)


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Wo, bitte, verwechsel ich oder bspw. Joachim Börke dies in meinem
Posting?

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Da:
"...daß Du Ihnen sämtliche Veröffentlichungsrechte einräumst. Danach
kannst Du eigentlich gar nichts mehr mit Deinem Produkt anfangen, ohne
daß Du Dir zuvor vom Verlag die Erlaubnis einholst."

von Joachim B. (joachimb)


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Ich verstehe unter Veröffentlichungsrechten den Teil der Urheberrechte,
die sich auf die Veröffentlichung eines Werkes (Aufsatz,
Zeitschriftenartikel, Wettbewerbsbeitrag etc.) beziehen.
Mit den Rechten eines Erfinders (aus einem Patent) hat das nichts zu
tun.
Die Rechte aus einem Gebrauchsmuster oder einem Geschmacksmuster sind
wieder etwas anderes.
Und Vertriebsrechte haben m.E. nichts mit diesem Umfeld zu tun, weil
sie letztlich auf einzelvertraglicher Basis eine Belieferung mit Ware
regeln.
Die Bedenken, daß sich jemand eine Wettbewerbsteilnehmeridee unter den
Nagel reißt und patentieren läßt, würde ich verwerfen. Sobald der
Wettbewerbsbeitrag veröffentlicht ist, ist das Thema nicht mehr neu und
kann dann auch nicht mehr zu einem Patent führen. (zumindest in
Europa).
Gruß
Joachim

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