Hallo, Ich habe vor einiger einen Gitarrenverstärker(Vollröhre) selbst gebaut, und möchte diesen nun verkaufen, da ich einen Neuen(größeren) bauen möchte, und dafür Geld benötige. Wie sieht das mit der rechtlichen Seite aus/ was muss ich beachten, wenn ich diesen bei ebay verkaufen möchte?? (als Bastlerware/als defekt/ ????) mfg Alex
Alex, Informiere dich genau über Gewährleistungsausschlüsse. Einige Klauseln die bei Privatverkäufen genutzt werden stehen rechtlich auf sehr wackeligen Beinen
Patrick, ich glaube, dass Alex eher meint, wie das mit den Gerätenormen aussieht. Elektrische Geräte müssen ja laut Vorschrift bestimmte Anforderungen an die Unterdrückung von Störimpulsen nach Außen hin und bestimmte Sicherheitsmaßnahmen haben, usw. Abgesichert bist Du auf jeden Fall, wenn Du hinschreibst, dass Du das Gerät nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung "fundamentaler Sicherheitsmaßnahmen" aufgebaut hast. Weiter würde ich mich von eventuellen Schäden, die durch oder mit dem Gerät entstehen könnten, dadurch distanzieren, indem man dazuschreibt, dass der Käufer mit Benutzung des Gerätes dieses Einverständnis erfüllt. Zumindest habe ich das immer so gemacht, wenn ich Leuten elektrische Geräte repariert oder Geräte in Submikro-Kleinstserie gebaut und verkauft habe. Frage doch mal Claus Urbach, der bei ebay ziemlich erfolgreich seine Nixie-Uhren Platinen verkauft, nach seinen Sicherheitsklauseln.
Hi tripledot, >Abgesichert bist Du auf jeden Fall, wenn Du hinschreibst, dass Du >das Gerät nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung >"fundamentaler Sicherheitsmaßnahmen" aufgebaut hast. Nein, bist du nicht! Da ich kein Jurist bin, gebe ich lieber keine Empfehlungen an andere weiter. Aber über die Klausel die du zusammen geschrieben hast freut sich die Rechtsabteilung jeder Hausratsversicherung. >Zumindest habe ich das immer so gemacht, wenn ich Leuten elektrische >Geräte repariert oder Geräte in Submikro-Kleinstserie gebaut und >verkauft habe. Und haben dies Klauseln auch schon mal einem Rechtsstreit standgehalten?
"Und haben dies Klauseln auch schon mal einem Rechtsstreit standgehalten?" Nein. Mussten sie noch nie, weil man ja vernünftig entwickelt, evaluiert und angemessen häufige Testläufe vornimmt. ;-) Aber ich weiß schon, was Du meinst. "Nein, bist du nicht!" Ok...Belehrung hat gewirkt - wobei mir das bei der Kompetenz des Forums schon fast klar war. Aber um den Ball zurückzuspielen, hätte ich vorzuschlagen, dass Du, statt rhetorischer Fragen zu verteilen, mal einen Verbesserungsvorschlag liefern könntest. Denn als Nicht-Jurist, wie Du Dich ja bezeichnest, scheinst Du immerhin soviel Ahnung zu haben, dass es kein Problem darstellen sollte, einen vernünftigen Tipp abzugeben. Aber da Du nicht den kompletten Text zitiert hast, gehe ich davon aus, dass mein Geschriebenes ("Weiter würde ich mich von eventuellen Schäden, die durch oder mit dem Gerät entstehen könnten, dadurch distanzieren, indem man dazuschreibt, dass der Käufer mit Benutzung des Gerätes dieses Einverständnis erfüllt.") ja doch nicht so falsch sein kann - zumindest für die gegebenen Verhältnisse des (erfahrenen) Hobby-Bastlers, der ab und zu mal eines der Geräte veräußern möchte. Wie auch immer, vielleicht gibt es ja noch andere Experten, die meine Vorlage mit Farbe füllen können. Ich wäre dankbar!
also ich würde dick und fett aufdas gehäuse schreibeb benutzung auf eigne gefahr und labormuster
Hi tripledot, naja, eigentlich wollte ich ja nicht aber... ;-) Wenn die Netzspannung fest verdrahtet ist, würde ich das Netzkabel abmachen und das auch im Auktionstext vermerken. Sowas wie: "Gerät hat bei mir xJahre einwandfrei funktioniert. Zum Anschluss an das Stromnetz muss noch das Netzkabel angeschlossen werden (Netzkabel liegt der Sendung bei). Vor der Inbetriebnahme muss überprüft werden, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze eingehalten werden"
ja, daran hatte ich auch schon gedacht, einfach das Netzkabel abmontieren, und darauf hinzuweisen, dass derjenige, der das Gerät wieder in Betrieb nimmt, dafür zu sorgen hat, dass das Gerät den entsprechenden Vorschriften entspricht, und ich keine Gewährleistung auf das Gerät geben kann (Verkauf als Defekt an Baster....)
Tja, nur könnte so eine Angabe in einem Rechtsstreit als bewußter Täuschungsversuch ausgelegt werden oder als vorhandenes Unrechtsbewußtsein angesehen werden. Wie übrigens auch die bekannten "Disclaimer" auf privaten Websites. Generell gilt, daß man sich durch bloßes Gefasel nicht einfach einer Verantwortung entziehen kann.
Hi Harry, >Generell gilt, daß man sich durch bloßes Gefasel nicht einfach einer >Verantwortung entziehen kann. Wenn du dir da mal sicher bist ;-) >Tja, nur könnte so eine Angabe in einem Rechtsstreit als bewußter >Täuschungsversuch ausgelegt werden oder als vorhandenes >Unrechtsbewußtsein angesehen werden. Könnte oder kann? Weisst du oder rätst du?
Ist doch ganz einfach. Entscheiden tut der Richter. Wenn Du da so einen übereifrigen Disclaimer reinschreibst, dein Produkt ein Haus abfackelt und Du vor Gericht stehst, dann denkt sich der Richter "der wußte wohl schon das sein Produkt nicht ganz astrein war". Und dann kriegst Du doppelt eins drauf. Als Hersteller hast Du eine Verantwortung für Dein Produkt und die wirst Du nicht einfach los indem du dazuschreibst "ich übernehme keine Verantwortung".
Harry,
oder anders formuliert: du weisst nicht so genau wovon du redest.
>Als Hersteller hast Du eine Verantwortung für Dein Produkt
Richtig, dies ist unter anderem im ProdHaftG festgelegt.
Allerdings sagt §1 Absatz 2: Die Ersatzpflicht des Herstellers ist
ausgeschlossen, wenn er das Produkt weder für den Verkauf oder eine
andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch
im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben
hat.
Da Alex Röhrenverstärker nicht beruflich herstellt, gereift das Gesetz
also nicht.
Und du schreibst ja nicht nur dazu ""ich übernehme keine
Verantwortung" sondern du übergibst dieVerantwoirtung an denjenigen,
der das Netzkabel anschliesst. (Dazu reicht es allerdings nicht aus,
dass das Netzgabel einfach mit einem Kaltgerätestecker angeschlossen
werden kann)
P.S.: falls dir das deutsches Wort für Disclaimer entfallen ist:
Haftungsausschluss
P.P.S: Auch an dieser Stelle möchte ich noch einmal feststellen, ich
bin kein Jurist und gebe nur meine Meinung wieder ;-)
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