Hallo alle miteinander... ich habe folgende Frage: Nächste Woche habe ich von der Firma XX angeboten bekommen, natürlich gegen entsprechende Bezahlung, ihre Geschäftskunden aus dem Lande XY dorthin zu fahren wohin sie wollen. Also quasi ein Studentenferienjob. Da das aber nur für eine Woche begrenzt ist, ist ein Arbeitsvertrag wohl nicht möglich. Das führte zu einem Freelancer-Vertrag(also freier Mitarbeiter), den ich noch nicht unterzeichnet habe. 1. Krankenversicherung ist bei f.M. ihre eigene Sache. Da muss ich mich also extra drum kümmern, weil gesetz. Versichert da nicht gilt ... oder nicht ?? 2. Ich soll eine Rechnung schreiben, habe aber keinen Gewerbeschein.Geht das überhaupt steuerrechtlich ?? Da war irgendeine Grenze die ich verdienen darf, ohne Steuern abzugeben. Aber ich habe ja kein Gewerbe angemeldet. 3. Muss ich sonst an irgendwas denken. Ich habe Null Ahnung und bisher habe ich von jeder Firma eine Anstellung als Student bekommen. Da war das kein Problem, Steuerkarte weg fertig. Und da jetzt WE ist und das schon am Montag losgehen soll, habe ich viele Fragen und keine Sprechzeiten bei IHK und Versicherer.
1. Falsch. Du kannst als Selbständiger aus der gesetzlichen raus in die private Krankenversicherung. Musst aber nicht. Wenn Du ausschliesslich selbständig bist, kannst Du Dich freiwillig gesetzlich weiterversichern und bekommst dann einen eigenen Tarif in der Kasse. Bei diesem kurzfristigem Nebenjob ist das aber Wurst und für Dich bleibt alles so, wie es ist. 2. Du musst Gewerbe und Freiberuf unterscheiden. Leute umherkutschen ist aber sicherlich kein Freiberuf, sondern Gewerbe. Somit musst Du ein Gewerbe anmelden. Die Steuern berechnen sich ganz normal nach Deinem Einkommen. Du meinst sicherlich die Gewerbesteuer. Die musst Du bei einem solch kleinen Auftrag nicht zahlen. Allerdings kostet der Gewerbeschein ca. 30 Euro. 3. Wenn Du die Rechnung stellst, dann weis keine Mehrwertsteuer aus. Das lohnt den Aufwand bei einer einmaligen Sache nicht. Was Du allerdings auf jeden Fall beachten solltest, ist die rechtliche Seite. Als nicht Angestellter musst Du sehr gut über die Risiken informiert sein. Normalerweise hat man eine Versicherung für so etwas. In Deinem Fall solltest Du mal den Vertrag genau prüfen. Da das Auto vermutlich nicht Deines ist, wie sieht es da im Schadensfall aus? Auch bei grober Fahrlässigkeit? Bei einem Unfall kannst Du Dich schnell finanziell ruinieren. Was ich nicht weiß, ist, ob man da nicht auch einen Personenbeförderungsschein braucht. Schließlich werden Personen gewerblich befördert und letztlich bist Du damit ein privater Taxiunternehmer. Ich will Dir Deinen Mut nicht nehmen, aber grundsätzlich - ohne Prüfung des Einzelfalls - kann ich Dir nur abraten.
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