Hallo, nachträglich möchte meine Firma folgendes unterschrieben haben. Ist das aus eurer Sicht ok, bzw. hätte ich gerne prof. Rat ob die das so dürfen. Nachtrag zum Arbeitsvertrag Erklärung des Mitarbeiters: 1. Verschwiegenheitspflicht a) Der Mitarbeiter verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der Geschäftsleitung schriftlich gekennzeichnet oder mündlich bezeichnet bzw. offensichtlich als solche zu erkennen sind, geheim zu halten und ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung keinen dritten Personen zugänglich zu machen. Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, - die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, - die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, - die nicht offenkundig sind, und - die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Betriebsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. b) Im Zweifelsfalle sind technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, als Geschäfts-/ Betriebsgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der Mitarbeiter vor der Offenbarung gegenüber Dritten verpflichtet, eine Weisung der Geschäftsleitung einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht. c) Der Mitarbeiter darf im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt gewordene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht für sich verwerten. d) Es ist dem Mitarbeiter untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem jeweiligen rechtmäßigen aufgabenerfüllenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu machen, zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen. e) Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Vetrauliche und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Unterlagen sind unter Verschluss zu halten. f) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Firma x g) Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht haftet der Mitarbeiter für den dadurch entstandenen Schaden. h) Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, dass eine unbefugte Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen die Strafbarkeit (z.B. §17 UWG) begründet. 2. Diensterfindungen a) Für die Behandlung von Diensterfindungen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen vom 25.07.1957 (BGB1 I 1957,S. 756ff. einschließlich späterer Änderungen) in seiner jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst. b) Bei Verstoß gegen §24 Abs. 2 dieses Gesetzes ist der Mitarbeiter zum Einsatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet 3. Nachvertragliche Geheimhaltungspflicht a) Diese Verpflichtung der Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sollte die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht den Mitarbeiter in seinem beruflichen Fortkommen hindern, hat der Mitarbeiter gegen die Firma einen Anspruch auf Freistellung von dieser Pflicht. b) Auch die Nichtbeachtung dieser nachvertraglichen Schweigeverpflichtung verpflichtet den Mitarbeiter zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens. das wars...
>Im Falle einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht haftet der
Mitarbeiter für den dadurch entstandenen Schaden.
...grübel grübel
wobei 3a mal was posives ist aber wieder 3b
Naja, mit Ausnahme der Schadenshaftung dürfte das im Rahmen liegen. Manches ist über die Datenschutzbestimmungen sowieso ähnlich geregelt. Wegen der Schadenshaftung bin ich mir aber nicht sicher. Gruss Axel
könntest du mir das mit der Schadenshaftung ein wenig erläutern? Danke
Ich weiss schlicht nicht, wie das mit der Schadenshaftung gesetzlich aussieht. Meines Wissens bist Du zwar durchaus Schadensersatzpflichtig, wenn Du da was ausplauderst. Andererseits musst Du aber auch in der Lage sein, erworbene Fähigkeiten im nächsten Job zu verwenden, so dass die Dich nicht jedesmal verknacken können. Und Du kannst die auch nicht jedesmal fragen, ob Du irgendwas, was Du da gelernt hast, nun nutzen darfst oder nicht. Aber die Abgrenzung zwischen erworbenen Fähigkeiten und geklautem Wissen ist naturgemäss reichlich schwierig. Aber ich bin kein Anwalt. Von daher kann ich Dir da nur sagen, wie ich dazu stehe. Gruss Axel
So wie ich das sehe, solltest Du dieses "Ding" keinesfalls unterschreiben!! Weil die nur die Verantwortung auf den Arbeitnehmer abwälzen wollen. Kein Wort darüber, was der Arbeitgeber dafür tut, dass Du Deine Daten, Papiere, etc, etc. geheim halten kannst. Einfach einen Shredder kaufen, und damit hat sich's? Bei weitem gefehlt! Ist Dein Computer gegen Angriffe geschützt? Sind die Daten auf Deinem Computer verschlüsselt? Ich könnte Dir noch zig Sachen sagen, und Du würdest erkennen, dass Deine Firma (und wahrscheinlich die allermeisten anderen auch) löcherig ist wie ein Sieb. Also nochmals: Die wollen keinen Cent ausgeben, und Du sollst die ganze Verantwortung tragen. Insbesondere sollst Du Schadenersatz zahlen, und nur der liebe Gott weiss, wieviel. Nicht unterschreiben!! Stephan.
Sowas ist eigentlich Standard in jedem Projektvertrag. Meist steht noch die Höhe der Vertragsstrafe dabei. (rund 2 Jahresgehälter :-)) Ich sehe da aber nichts fallenartiges oder so und das meiste ist sowie per Gesetz so geregelt. Praktisch ist es eh so, daß die Firma Dir beweisen muss, daß Du Geschäftsgeheimsisse ausplauderst. Die Nutzung Deines Wissen bezieht sich auf das Knowhow: Selbsrredend kannst Du erworbenes Wissen anwenden, allerdings keinen Code, Teile oder Schriftstücke oder sonstige Daten wie Verkaufszahlen, Strategien. MAch Dir aber mal keinen Kopf: Schäden erleiden die Firmen diesbezüglich nur durch wechselnde Manager -> siehe LOPEZ.
Hallo, so beim Überfliegen würde ich auch mal sagen, daß es nichts extrem auffälliges wäre. Wenn Du Zweifel hast - warum gehst Du nicht zum Betriebsrat oder zu einem aufs Arbeistsrecht speziallisierten Anwalt? Auch wenn das ein paar Euro kostet - dann kannst Du das genau einschätzen, ob das ok ist oder nicht. Gruß Wolfgang -- www.ibweinmann.de Brushless Development Kit
Tja, wenn Du nicht unterschreibst droht wohl die Kündigung ??! Das Ganze ist ein Fall für den Betriebsrat und/oder Fachanwalt für Arbeitsrecht - ich würde beide aufsuchen. Mir kommt der Schrieb wie eine Nötigung vor, da man ja alles schon im Arbeitsvertrag hätte erwähnen müssen und können! Normalerweise ist sowieso alles im BGB, UWG, etc. geregelt (darauf nehmen sie ja auch ausgiebig Bezug) und wer sich auf Zusatzvereinbarungen zu seinen Ungunsten einläßt ist selbst Schuld. Ich würde das im Zweifel lieber nicht unterschreiben; wie zuvor von Stehpan erklärt, DU bist im Zweifel der Dumme, Du mußt Schadensersatz in unbekannter Höhe leisten! Schredder ist auch nicht unbedingt die Lösung, es gibt so etwas wie stillschweigende Zustimmung, aber das ohne Gewähr, ich bin kein Jurist - den wirst Du brauchen! Ganz witzig Punkt Nr.3a und b - was soll das? bei 3a kannst Du auch auf Godot warten und 3b ist eine ganz gefährliche Angelegenheit. Schlimm, daß so was immer mehr um sich greift und die Mehrzahl sowas auch noch ganz normal bzw. nicht weiter wild findet ...
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