Forum: Offtopic GEZ auf Livestream


von Dirk (Gast)


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Hallo, seit heute ist es amtlich. Kostet für den erst Rechner 5,xx Euro 
und wieder werden mehr Firmen aus Deutschland vergrault, desweiteren 
entstehen Mehrkosten für den Staat, weil auch einige Hartz IV Kunden 
einen PC haben.

Gruß,
Dirk

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ist zwar ärgerlich, aber unsachlich dargestellt.

Kostet nur dann, wenn nicht schon im gleichen Haushalt ein Radio bzw. 
ein Fernseher angemeldet ist.

Da das auch bei Hartz-IV-"Kunden" der Regelfall ist, ändert sich für die 
meisten also überhaupt gar nichts.

In meinen Augen richtig und angemessen ist die Rundfunkgebührenpflicht 
für DVB-H-fähige "Händies". Damit sich der Schwachsinn nicht durchsetzt; 
man stelle sich die interessanten Verkehrsunfälle vor, die geschehen, 
wenn Autofahrer sich das blöde Teil nicht nur an die Birne halten, 
sondern auch noch draufstarren ...

Und noch autistischere Fußgänger als die bereits jetzt in 
Ballungsgebieten anzutreffenden wird es dadurch geben: Starren auf ihr 
"Händie" und latschen bei Rot über die Straße ...


Eine Rundfunkgebührenpflicht für PCs egal welcher Art ist hingegen 
unumstrittener Schwachsinn.

von crazy horse (Gast)


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Und ich werde mich weigern bis aufs Blut, diesen Mist zu bezahlen. Ob es 
nun 17, 5 oder auch nur ein Euro sein soll. Ich arbeite mit dem PC, ohne 
Internet geht es nicht. Wenn die ihr Programm ins Netz blasen, stört es 
mich nicht. Ich habe genug Blutsauger an meinem Geschäft kleben - 
irgendwann reichts!

von Unbekannter (Gast)


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> Und ich werde mich weigern bis aufs Blut, diesen Mist zu bezahlen.

Da bist Du nicht der Einzige und bist in guter Gesellschaft. Von mir 
bekommen sie auch nichts. Rein aus Prinzip. Sollen sie mich doch 
verklagen bis zum EuGh.

Ich kann nur jedem empfehlen, falls er schon Rundfunkgebühren bezahlt, 
die Geräte abzumelden.

Wer aber seine Geräte nicht abbauen möchte, dem kann ich nur empfehlen, 
die Einzugsermächtigung für die GEZ zu widerrufen und die Beträge von 
Hand zu überweisen. Da kann es schon mal vorkommen, dass man seine 
Teilnehmernummer falsch dazu schreibt oder vergisst, aber das ist ja 
egal. Bezahlt ist bezahlt und wie die GEZ die Zahlungen zuordnet, ist 
ihr Problem.

Man kann auch die GEZ-Anmeldung monatlich wechseln. Z.b. die ungeraden 
Monate die Frau, die geraden Monate der Mann usw. Da kann man 
unglaublich kreativ sein.

Und man sollte grundsätzlich für alle Aktionen nicht irgendwelche 
GEZ-Formulare verwenden. Handschrifftliche Briefe (natürlich nur als 
Einschreiben) reichen vollkommen.

Ach ja: Wenn man Geräte abmeldet gibt es keine Pflicht der GEZ 
mitzuteilen, was mit den Geräten passiert ist. Es muss in der Abmeldung 
nur der Begriff "Abmeldung" vorkommen. Abmeldungen müssen von der GEZ 
auch nicht genehmigt werden. Allerdings werden Abmeldungen von der GEZ 
gerne verschlammpt. Also unbedingt per Einschreiben mit Rückschein 
abmelden.

von Unbekannter (Gast)


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Hier noch zwei Links, der Erste ist ganz informativ und bietet einen 
ersten Überblick:

  http://www.gez-abschaffen.de/

Der zweite Link ist sehr informativ mit einer exakten Anleitung zum 
Abmelden und wie man wann zu reagieren hat damit alles Wasserdicht ist.

  http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmeldung-gebuehren.html

von Stevko (Gast)


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ok, drehen wir doch mal (theoretisch) den Spieß um:

* ich melde Fernsehen/Radio ordnungsgemäß ab, da ich der Sekte gegen
  die "Verbreitung von elektromagnetischer Strahlung" beigetreten bin

* Abmeldung durchgeboxt und Fernsehen/Radio verschrottet

* nach einem halben Jahr merke ich: es war nicht so der Bringer mit der
  Sekte, brauch doch irgendwie Informationen/Filme

* da ja Fernsehen/Radio verschrottet ist und ich kein Geld habe, kann
  ich nur per Internet an ARD, ZDF und den Geierrest ran

* also ordnungsgemäß angemeldet und die 5,..Euro bezahlt

* wie groß mein "Computer"-LCD ist geht keinem was an

Habe ich da was übersehen?

von Sebastian (Gast)


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Ja: Weder ARD noch ZDF bieten z.Zt. einen Livestream. Deshalb beträgt 
die PC-Gebühr z.Zt. auch nur 5 Euro, um einer Verfassungsklage 
zuvorzukommen, die sicher gekommen wäre, wenn die Gebühren so hoch wie 
TV-Gebühren festgelegt worden wären.

Wo kein Sender ist der Empänger nutzlos.

Sebastian

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