Wie macht ihr das mit dem Kundenschutz? Meist besteht ja die Vereinbarung, vor Ablauf von einem Jahr nach dem Ende eines Projektvertargs nicht beim Kunden direkt einzusteigen. Lasst ihr denn reduzieren? Wie sieht es aus mit Erfindungen nach Projektende?
Kannst Du Deine Frage nochmal, aber anders formulieren? Der erste Satz ist noch o.k. Der Rest scheint mir nach einem halben Kasten Bier niedergeschrieben worden zu sein. Trotzdem Prost!
Um Gotteswillen! Wir lassen unsere Kunden niemals reduzieren! Wir möchten, daß unsere Kunden mit uns wachsen.
Ok, man hätte es etwas deutlicher formulieren können. Ich hatte da aber noch eine Diskussion um die Dienstleister aus einem anderen Topic im Kopf. Es geht um den sog Kundenschutz, den Dienstleister den den Selbständigen aufdrücken. Dieser besagt, daß man nicht alleine beim Kunden arbeiten darf. Das ganze gilt dann für eine gewisse Zeit über den aktuellen Vertrag hinaus. 1.Problem: Die Firma will später nochmal etwas haben, der Dienstleister will aber einen anderen reinpressen oder drückt einen im Stundensatz. Jeder DL macht offenbar andere Überhangsregelungen. Einige gehen von 3Mon bis zu 1 Jahr, andere Regelungen stehen im Rahmenvertrag und gelten permanent. Wie sieht es da bei euch aus? 2.Problem: Die Sperre gilt teilweise für ganze Abteilungen, Standorte und Konzerne. Will man dann in der selben Firma woanders rein, kann der DL blockieren. Wie schließt ihr das aus? Manche lassen sich darauf ein, nur auf die Abteilung zu reduzieren, anderen dehnen es auf den Kozern aus. (???) Kommt dann eine andere Anfrage von einem anderen Dienstleister, der Kontakt zu einem anderen Besteller in diesem Konzern hat, ist man ausgesperrt. Und dann das Sonderproblem: Man erfindet etwas und möchte es der Firma anbieten. Auch wenn des Erfinden nach Ablauf des eigentlichen Vertrages stattfindet, könnte sich der DL auf den Standpunkt stellen, daß der Rahmenvertrag noch gilt und alle Entwicklungen ihm zu fliessen. Nun hat man aber mehrere Rahmenvertrage geschliossen. Wer hat dann Anspruch ?
Das sieht nach komplizierter Rechtberatung aus. Ein RA für Wirschafts/Arbeitsrecht gibt dir sicher serösere Auskunft.
Es geht - mal vom letzten Punkt abgesehen - nicht um Rechtsberatung, sondern um eine Bestandsaufnahme, wie die typische Vertragsgestaltung aussieht. Das kann kein Anwalt beantworten, weil auch ihm der Überblicj fehlt.
Herr im Himmel ... Du mags ja keine Ahnung haben, aber es gibt ja wohl sicher ein paar Entwickler hier, die selbständig arbeiten dürften. Die mögen sich angesprochen fühlen.
@ selbsständiger ist vieleicht nicht ganz auf den punkt, Aber ich für meinen Teil habe in einem Vertag einen passus der mir bis ein Jahr nach Vertagsende verbietet für Konkurenten meines Vertragspartners tätig zu werden. Dieser wurde vom Auftraggeber gewünscht und von mir angenommen mit der voraussetzung das der Auftraggeber seine Konkurenten näher zu benennen da ich mich nicht in der Lage sah selbst zu recherchieren welche Unternemen hierfür in Frage kommen. Diese voraussetzung wurde vom Auftraggeber auch akzeptiert Gruß Elko
Ui, auch mal was Neues. An den Fall hatte ich noch garnicht gedacht. Den Vorteil einer solchen Regelung sehe ich aber insgesamt als gering an, da er leicht umgangen werden kann. Ausserdem bringt ein Jahr nicht so viel, wie mancher denkt.
Und damit niemals für Siemens, Bosch, Audi, BMW-Group, denn die nehmen keinen ohne Zwischenpuffer rein.
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